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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26825
OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16 (https://dejure.org/2017,26825)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.07.2017 - 5 U 152/16 (https://dejure.org/2017,26825)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - 5 U 152/16 (https://dejure.org/2017,26825)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 242, 1004 Abs. 2, 5; BauO NRW § 4
    Baulastwidriges Verlangen des Grundstückseigentümers als Rechtsmissbrauch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Bestellung einer Baulast zur Sicherung der Zuwegung eines Grundstücks

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 1004 Abs. 2, § 242; BauONRW §§ 4, 5
    Begründung privatrechtlicher Duldungspflichten des gestörten Grundstückseigentümers durch Baulast

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Privates Wegerecht bei öffentlicher Baulast?; §§ 917, 242, 1004 BGB

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Bestellung einer Baulast zur Sicherung der Zuwegung eines Grundstücks

  • rechtsportal.de

    BauO NW § 93 Abs. 1 S. 1; BGB § 1004 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Bestellung einer Baulast zur Sicherung der Zuwegung eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer braucht schon eine Grunddienstbarkeit, wenn eine Baulast besteht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Baulast gegenüber der Baubehörde kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung einer Baulast zur Sicherung der Zuwegung eines Grundstücks

  • hausundgrund-aachen.de (Kurzinformation)

    Baulast zugunsten des Nachbarn: Was, wenn es zum Streit kommt?

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rechtsfolgen der Bestellung einer Baulast zur Sicherung der Zuwegung eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer braucht schon eine Grunddienstbarkeit, wenn eine Baulast besteht? (IMR 2017, 419)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1356
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 09.01.1981 - V ZR 58/79

    Baulast

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16
    Die Grundsätze der BGH-Entscheidung vom 09.01.1981 (V ZR 58/79) seien nicht anwendbar, weil hier - anders als in dem vom BGH entschiedenen Fall - durch das Herausgabeverlangen der Kläger keine baurechtswidrige Lage geschaffen werde.

    Dem Baulastenverzeichnis und seinen Eintragungen kommt - so der BGH - nur deklaratorische Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 09. Januar 1981 - V ZR 58/79 -, BGHZ 79, 201-210, Rn. 34).

    Daneben wird in der Literatur der Standpunkt vertreten, dass der Begünstigte zwar keinen eigenen Anspruch gegenüber dem Verpflichteten habe, der Begünstigte das Grundstück des Verpflichteten aber im Umfang der Baulast rechtmäßig benutze, mit der Folge möglicher Besitz- und Abwehrrechte (zum Vorstehenden im Ganzen m.w.N.: BGH, Urteil vom 09. Januar 1981 - V ZR 58/79 -, BGHZ 79, 201-210, Rn. 35).

    Jedoch kann die Arglisteinrede - so der BGH - dem Herausgabeanspruch des Eigentümers entgegengesetzt werden (BGHZ 10, 69, 75; BGH, Urteil vom 09. Januar 1981 - V ZR 58/79 -, BGHZ 79, 201-210, Rn. 37 m.w.N.); für den Unterlassungsanspruch kann nichts anderes gelten.

    Denn es geht nicht an, zur Frage des Rechtsmissbrauchs allein die privatrechtlichen Beziehungen der Parteien zu berücksichtigen, die öffentlich-rechtliche Seite jedoch ganz außer Betracht zu lassen (BGH, Urteil vom 09. Januar 1981 - V ZR 58/79 -, BGHZ 79, 201-210, Rn. 31 und 37; so auch LG Bochum, Urteil vom 18. Juli 2008 - 6 O 196/08 -, Rn. 41, juris).

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16
    Eine Zufahrt auf das Grundstück, selbst wenn sich dort Garagen/Stellplätze befinden, ist nicht notwendig, wenn in der Nähe auf der Straße - wie hier - Parkmöglichkeiten bestehen (BGH, MDR 2014, 149 Rn. 11 f. - juris; BGH, NJW-RR 2009, 515, OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Januar 1995 - 6 U 198/93 -, Rn. 45, juris Palandt, a.a.O., § 917, Rn. 6 m.w.N.).

    Das Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung begründet insoweit eine widerlegliche Vermutung, dass eine Widmung erfolgt ist, wenn eine Straße seit "Menschengedenken" von der Allgemeinheit unter zumindest stillschweigender Duldung des Grundstückseigentümers genutzt wird (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2003 - 11 A 251/01 -, Rn. 106, m.w.N.; BGH, Teilurteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 -, Rn. 14, juris).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der 40-Jahre-Zeiträume ist dabei das Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 1962 (BGH, Teilurteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 -, Rn. 14 f., juris).

  • BGH, 08.07.1983 - V ZR 204/82

    Baulast

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16
    Nach Ansicht des BGH begründet die von einem Grundstückseigentümer zugunsten eines anderen übernommene Baulast jedoch nur eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die weder dem Eigentümer des begünstigten Grundstücks einen Nutzungsanspruch gewährt noch grundsätzlich den Beklagten verpflichtet, die Nutzung zu dulden (BGH, Urteil vom 08. Juli 1983 - V ZR 204/82 -, BGHZ 88, 97-102); Staudinger/Karl-Heinz Gursky (2012) BGB § 1004, Rn. 187).

    Auch kann den Beklagten hier, anders als in dem vom BGH am 08. Juli 1983 (Az. V ZR 204/82, BGHZ 88, 97-102) entschiedenen Fall nicht entgegengehalten werden, dass sie die Zahlung eines Entgeltes für die Nutzung des Flurstückes abgelehnt hätten, denn hier haben die Kläger den Beklagten schon nicht die Nutzung gegen Entgelt angeboten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - 11 A 251/01

    Öffentlichkeit eines Straßenstücks wegen dessen Querung eines Privatgrundstücks;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16
    Für nicht förmlich nach nordrhein-westfälischem Straßenrecht gewidmete Straßen ist bezüglich der Frage der Öffentlichkeit einer Straße oder eines Weges, der vor dem 1. Januar 1962 vorhanden war, auf das Wegerecht abzustellen, unter dessen Geltung der Weg entstanden ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juni 2000 - 11 A 1045/97 -, Rn. 56; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2003 - 11 A 251/01 -, Rn. 73, juris).

    Das Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung begründet insoweit eine widerlegliche Vermutung, dass eine Widmung erfolgt ist, wenn eine Straße seit "Menschengedenken" von der Allgemeinheit unter zumindest stillschweigender Duldung des Grundstückseigentümers genutzt wird (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2003 - 11 A 251/01 -, Rn. 106, m.w.N.; BGH, Teilurteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 -, Rn. 14, juris).

  • BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13

    Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16
    Selbst bei dem unterstellten Vorliegen einer solchen Erlaubnis könnten die Beklagten jedoch aus dieser keine Rechte herleiten, da der Gewährende - wie hier spätestens durch Erhebung der Klage geschehen - eine solche freiwillige Duldungsgestattung wegen § 903 BGB jederzeit frei widerrufen und Ansprüche aus § 1004 Abs. 1  BGB geltend machen kann (BGH, Urteil vom 15. November 2013 - V ZR 24/13 -, Rn. 27, juris; BGH, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 181/13 -, Rn. 21, juris; MüKoBGB/Baldus, 6. Auflage, § 1004, Rn. 206).

    Dass die Beklagten ihre Stellplätze nur über den streitgegenständlichen Weg erreichen können, spielt dabei keine Rolle, weil die zum Notwegerecht in § 917 BGB getroffenen Regelungen eine spezialgesetzliche und abschließende Ausgestaltung des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses darstellen, die nicht mit Hilfe des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses umgangen oder erweitert werden können (BGH, Urteil vom 15. November 2013 - V ZR 24/13 -, Rn. 26, juris und Urteil des Senats vom 31. März 2014 - 5 U 168/13 -, Rn. 70, juris).

  • OLG Hamm, 09.10.1986 - 5 U 88/86

    Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB wegen der Nutzung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16
    Jedenfalls entspräche eine solche konkludente Vereinbarung ihrer Rechtsnatur nach einem Leihvertrag im Sinne von § 598 BGB mit jederzeitigem Kündigungsrecht (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 24. Juli 2002 - 1 U 81/02 - 19, 1 U 81/02 -, Rn. 8, juris; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 137, 138), von welchem die Kläger spätestens durch Erhebung der Klage Gebrauch gemacht hätten.

    Es handelt sich hierbei also um eine dem Gesetz gleichwertige Rechtsquelle allgemeiner Art (vgl. Urteil des Senats vom 09.10.1986 - 5 U 88/86 -, NJW-RR 1987, 137, 138).

  • OLG Hamm, 31.03.2014 - 5 U 168/13

    Eintragungsfähigkeit eines Notwegerechts

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16
    Dass die Beklagten ihre Stellplätze nur über den streitgegenständlichen Weg erreichen können, spielt dabei keine Rolle, weil die zum Notwegerecht in § 917 BGB getroffenen Regelungen eine spezialgesetzliche und abschließende Ausgestaltung des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses darstellen, die nicht mit Hilfe des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses umgangen oder erweitert werden können (BGH, Urteil vom 15. November 2013 - V ZR 24/13 -, Rn. 26, juris und Urteil des Senats vom 31. März 2014 - 5 U 168/13 -, Rn. 70, juris).
  • LG Bochum, 18.07.2008 - 6 O 196/08

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung von im eigenen Grundstück liegenden

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16
    Denn es geht nicht an, zur Frage des Rechtsmissbrauchs allein die privatrechtlichen Beziehungen der Parteien zu berücksichtigen, die öffentlich-rechtliche Seite jedoch ganz außer Betracht zu lassen (BGH, Urteil vom 09. Januar 1981 - V ZR 58/79 -, BGHZ 79, 201-210, Rn. 31 und 37; so auch LG Bochum, Urteil vom 18. Juli 2008 - 6 O 196/08 -, Rn. 41, juris).
  • BGH, 15.06.1965 - V ZR 20/63

    Besetzung des Berufungsgerichts - Anforderungen an die Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16
    Auch der BGH hat für eine Baulast nach nordrheinwestfälischem Recht deren öffentlich-rechtlichen Charakter betont (unabhängig davon, dass sie unter Umständen aus privaten Interessen der beteiligten Grundstückseigentümer begründet wurde) und sie deshalb nicht als Recht eines Dritten im Sinne von § 434 BGB angesehen (Urteile vom 15. Juni 1965 - V ZR 20/63 - WM 1965, 1118/1119; und vom 10. März 1978 - V ZR 69/76 - NJW 1978, 1429/1430).
  • BGH, 04.05.1973 - V ZR 176/71

    Keine Ausübung des Anliegergebrauchs durch Dritte

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16
    Eine Benutzung innerhalb des Gemeingebrauchs gibt eine Einwendung nach § 1004 Abs. 2 BGB (vgl. (BGH, Urteil vom 04. Mai 1973 - V ZR 176/71 -, Rn. 15, juris; Palandt, a.a.O., § 903, Rn. 28).
  • BGH, 10.03.1978 - V ZR 69/76

    Öffentlich-rechtliche Baulast als Recht eines Dritten im Sinne von § 434 BGB -

  • BGH, 18.04.1956 - V ZR 183/54

    Nutzungsvergütung für Droschkenhalteplatz

  • BGH, 24.01.2008 - IX ZR 216/06

    Rechtstellung der Nachbarn bei Grenzverwirrung

  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 199/02

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis nach Aufteilung eines Grundstücks

  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 143/02

    Entstehung eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses durch spätere

  • BGH, 21.05.1953 - IV ZR 192/52

    Allgemeines Vertragsrecht-Gutgl. Erwerb d. aufschiebend bedingt übereig. Sache

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 346/89

    Anspruch des Grundstückseigentümers wegen des Eindringens von Baumwurzeln in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2000 - 11 A 1045/97

    Feststellung der Öffentlichkeit einer Wegefläche; Straßenanliegergebrauch von

  • BGH, 22.06.1990 - V ZR 3/89

    Behandlung einer Durchfahrt zwischen zwei benachbarten Grundstücken als

  • LG Essen, 17.11.2016 - 9 O 179/16

    Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen einen Unterlassungsanspruch auf Untersagung

  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 181/13

    Inanspruchnahme eines Grundstücks durch den Nachbarn: Gestattungswiderruf und

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem

  • BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12

    Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks

  • OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 198/93

    Parteiwechsel in einem Rechtsstreit über einen Notwegeanspruch

  • BGH, 21.11.2008 - V ZR 35/08

    Revisionsrechtliche Nachprüfbarkeit des gewohnheitsrechtlichen Nachbarechtssatzes

  • OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 81/02

    Einräumung eines dinglichen Notwegs

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

  • BGH, 02.12.1988 - V ZR 26/88

    Störereigenschaft einer Gemeinde bei Eindringen von Baumwurzeln in eine

  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18

    Gewohnheitsrechtliches Wegerecht auf Nachbargrundstücken

    Gewohnheitsrecht kann als dem Gesetz gleichwertige Rechtsquelle allgemeiner Art (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1987, 137, 138 unter 2.; Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Aufl., Einleitung Rn. 22) nur zwischen einer Vielzahl von Rechtsindividuen und in Bezug auf eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen entstehen, nicht aber beschränkt auf ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1987, 137, 138 unter 2.; ZfIR 2017, 786, 788; OLG Naumburg, Urteil vom 14. November 2018 - 12 U 59/18, juris Rn. 37 f.; Dehner, Nachbarrecht, Stand August 2019, A § 4 IV; Horst, Rechtshandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl., Rn. 418).
  • OLG Köln, 01.06.2018 - 16 U 149/17

    Wegerecht über ein Betriebsgelände

    Denn die Beklagte übersieht, dass bei den konkreten Inbezugnahmen keine Übertragbarkeit der herangezogenen Entscheidungen in Inhalt und Ergebnis in Rede steht, sondern auf die gleichlautenden Rechtsauffassungen in den zitierten Entscheidungen verwiesen wird (vgl. jetzt auch OLG Hamm Urt. v. 6.7.2017- 5 U 152/16.
  • OLG Hamburg, 20.11.2020 - 6 U 106/14

    Zufahrts- und Leitungsrecht kann sich aus Baulast ergeben!

    Denn wenn sich jemand gegenüber der Baubehörde verpflichtet, seinem Nachbarn ein Nutzungsrecht zu gewähren, liegt es nahe, dass er nicht in Widerspruch dazu den Nachbarn an der Ausübung gerade dieser Rechte hindert (vgl.OLG Hamm, Urteil vom 06. Juli 2017 - 5 U 152/16 -, Rn. 66 [mit der dortigen Baulast sollte sichergestellt werden, dass die Begünstigten die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von Stellplätzen vorhalten können]).

    Denn sie verletzen mit ihrem Verhalten nicht nur ihre Verpflichtung aus der Baulast gegenüber der Behörde, sondern hindern zugleich die Klägerin an der Ausübung der Rechte, die der Baulast entsprechen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06. Juli 2017 - 5 U 152/16 -, Rn. 69).

    Soweit sich der Senat zur Begründung seiner Auffassung, die Klägerin könne das streitgegenständliche Zugangs- und Zufahrtsrecht mit Kraftfahrzeugen auch aus § 242 BGB i.V.m. der Baulast herleiten, auf das Urteil des OLG Hamm vom 06. Juli 2017, Az. 5 U 152/16, stützt, weicht er nicht von dem Urteil des BGH vom 24.01.2020 -V ZR 155/18- ab.

  • OLG Hamburg, 20.11.2020 - 6 U 196/14

    Notwegerecht bei einem fremden Flurstück?

    Denn wenn sich jemand gegenüber der Baubehörde verpflichtet, seinem Nachbarn ein Nutzungsrecht zu gewähren, liegt es nahe, dass er nicht in Widerspruch dazu den Nachbarn an der Ausübung gerade dieser Rechte hindert (vgl.OLG Hamm, Urteil vom 06. Juli 2017 - 5 U 152/16 -, Rn. 66 [mit der dortigen Baulast sollte sichergestellt werden, dass die Begünstigten die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von Stellplätzen vorhalten können]).

    Denn sie verletzen mit ihrem Verhalten nicht nur ihre Verpflichtung aus der Baulast gegenüber der Behörde, sondern hindern zugleich die Klägerin an der Ausübung der Rechte, die der Baulast entsprechen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06. Juli 2017 - 5 U 152/16 -).

    Soweit sich der Senat zur Begründung seiner Auffassung, die Klägerin könne das streitgegenständliche Zugangs- und Zufahrtsrecht mit Kraftfahrzeugen auch aus § 242 BGB i.V.m. der Baulast herleiten, auf das Urteil des OLG Hamm vom 06. Juli 2017, Az. 5 U 152/16, stützt, weicht er nicht von dem Urteil des BGH vom 24.01.2020 -V ZR 155/18- ab.

  • LG Flensburg, 30.08.2019 - 2 O 58/18

    Beseitigungsanspruch des Nachbarn nach der Beendigung eines Nutzungsvertrags

    Denn die Baulast ist rein öffentlich-rechtlicher Natur und gegenüber den privatrechtlichen Rechtsverhältnissen verselbständigt (vgl. BGH, a. a. O., 982; OVG Münster, NVwZ-RR 2018, 422, 427; OLG Bremen, NJOZ 2014, 1933; OLG Hamm NJOZ 2018, 697, 701).

    Im Einzelfall leitet die Rechtsprechung allerdings aus der Übernahme einer Baulast auch eine zivilrechtliche Duldungspflicht ab (vgl. BGH NJW 1981, 980, 982; OLG Hamm NJOZ 2018, 697; ablehnend dagegen BGH NJW 1984, 124; OLG Bremen, NJOZ 2014, 1933) oder schließt aus der zivilrechtlichen Bestellung einer Grunddienstbarkeit auf die Verpflichtung zur Übernahme einer Baulast (vgl. BGH NJW 1989, 1607).

  • AG Leverkusen, 15.10.2019 - 26 C 445/17

    Gemeinsame Hofeinfahrt kann eine Grenzeinrichtung sein!

    Zu dem Zuweisungsgehalt des (Grundstücks-) Eigentums gehört insoweit nicht nur die Abwehr von Beeinträchtigungen der Sachsubstanz, sondern auch das Recht, darüber zu entscheiden, wer das Grundstück befahren oder betreten darf (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 06. Juli 2017 - 5 U 152/16).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 5 U 152/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34140
OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 5 U 152/16 (https://dejure.org/2017,34140)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.08.2017 - 5 U 152/16 (https://dejure.org/2017,34140)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. August 2017 - 5 U 152/16 (https://dejure.org/2017,34140)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Abnahme von agil nach dem SCRUM-Verfahren entwickelter Software

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Einordnung der SCRUM-Methode

Besprechungen u.ä. (2)

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Dimensionen des Softwareentwicklungsvertrages?

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Desinteresse ist keine Erfüllungsverweigerung! (IBR 2018, 262)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 100
  • K&R 2017, 803
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Wiesbaden, 30.11.2016 - 11 O 10/15

    Softwareentwicklung im SCRUM-Verfahren: Einstufung als Werkvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 5 U 152/16
    das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 30.11.2016, Az.: 11 O 10/15, aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen,.
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Rechtsprechung
   KG, 09.05.2018 - 5 U 152/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,50652
KG, 09.05.2018 - 5 U 152/16 (https://dejure.org/2018,50652)
KG, Entscheidung vom 09.05.2018 - 5 U 152/16 (https://dejure.org/2018,50652)
KG, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 5 U 152/16 (https://dejure.org/2018,50652)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Händler müssen beim Verkauf von Lebensmitteln vor Abgabe der Bestellung auf Allergene, Verzehrzeitraum und Aufbewahrungsbedingungen hinweisen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Telefonhotline reicht beim Verkauf von Lebensmitteln nicht zur Erfüllung der LMIV-Informationspflichten aus

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Auf Allergene ist direkt im Onlineshop hinzuweisen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Hotline für Lebensmittelinformationen genügt nicht

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1009
 
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  • KG, 23.01.2018 - 5 U 126/16

    Informationspflichten in Onlineshops für Lebensmittel

    Auszug aus KG, 09.05.2018 - 5 U 152/16
    Unabhängig davon bedeutet nach dem Schutzzweck der streitgegenständlichen lebensmittelrechtlichen Informationspflichten (die eine eigenverantwortliche informierte Entscheidung des Verbrauchers ermöglichen sollen, Art. 3 Abs. 1 LMIV) eine Information des Verbrauchers spätestens vor dessen verbindlicher Vertragserklärung (Senat, Urteil vom 23.1.2018, 5 U 126/16, Umdruck Seite 10), mithin vorliegend mit dem Bestellprozess im Internetauftritt der Beklagten.
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