Rechtsprechung
OLG Bamberg, 19.11.1991 - 5 U 154/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Vorliegen eines Mitverschuldenanteils; Ersatz materieller und immaterieller Schäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 254; StVO § 10
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem links am Fahrbahnrand abgestellten Radlader
Verfahrensgang
- LG Bamberg, 14.06.1988 - 1 O 318/87
- OLG Bamberg, 19.11.1991 - 5 U 154/88
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.05.1981 - VI ZR 8/80
Schutzzweck des Rotlichts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90
Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Bamberg, 11.03.1986 - 5 U 211/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 07.01.1993 - 5 U 11/91
Totalschaden; Berechnung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.09.1974 - II ZR 73/72
Schutzzweck des Rechtsfahrgebots
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- KG, 28.12.2006 - 12 U 47/06
Verkehrsunfall: Erhöhung der Betriebsgefahr eines von einem Vorfahrtberechtigten …
Andererseits verdeutlichen die zitierten Entscheidungen jedoch das Prinzip, dass die wegen Linksfahrens erhöhte Betriebsgefahr zur Mithaftung des Bevorrechtigten führen kann; dieser Grundsatz ist auch nicht auf Unfälle an Kreuzungen oder Einmündungen beschränkt, sondern gilt allgemein immer dann, wenn die Betriebsgefahr des Fahrzeuges, welches die linke Fahrbahnhälfte benutzt, in die Abwägung einzustellen ist (vgl. für Fußgängerunfall KG, Urteil vom 6. Oktober 1988 - 22 U 424/88 - VM 1989, 23 Nr. 26; für Unfall mit Ausfahrer aus Grundstücksausfahrt OLG Bamberg, Urteil vom 19. November 1991 - 5 U 154/88 - VRS 84, 203; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. Oktober 1989 - 10 U 125/89 - NZV 1990, 189; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 27 U 37/05 - NZV 2006, 204 = DAR 2006, 275). - OLG Hamm, 20.11.2002 - 2 Ss OWi 898/02
Rechtsfolgenentscheidung, Strafzumessung, Bezugnahme auf Bußgeldbescheid
Auch insoweit sind zwar keine hohen Anforderungen zu stellen, der Tatrichter muss jedoch die für ihn bei der Bemessung maßgeblichen positiven und negativen Umstände zumindest kurz darlegen, da das Rechtsbeschwerdegericht anderenfalls nicht überprüfen kann, ob der Tatrichter von zutreffenden Erwägungen ausgegangen und alle wesentlichen - für und gegen den Betroffenen sprechenden - Umstände gewürdigt und in seine Rechtsfolgenentscheidung einbezogen hat (vgl. u.a. BayObLGSt 1999, 145, 151; OLG Düsseldorf VRS 84, 203;… Steindorf in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 2. Aufl., § 17 Rn. 32).
Rechtsprechung
OLG Köln, 07.12.1989 - 5 U 154/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VGB § 1 Nr. 3 und 3a
Mietverlust bei gemischter Gebäudenutzung - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1991, 70
Wird zitiert von ...
- AG Wittlich, 10.08.2009 - 4a C 321/09 Dem Versicherungsnehmer steht im Rahmen der Wohngebäudeversicherung kein Anspruch auf Ersatz von Mietausfall für gewerblich genutzte Räume zu (vgl. auch OLG Celle VersR 1987, 373; OLG Köln VersR 1991, 70).