Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 07.12.1989

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.11.1991 - 5 U 154/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4978
OLG Bamberg, 19.11.1991 - 5 U 154/88 (https://dejure.org/1991,4978)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.11.1991 - 5 U 154/88 (https://dejure.org/1991,4978)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. November 1991 - 5 U 154/88 (https://dejure.org/1991,4978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Vorliegen eines Mitverschuldenanteils; Ersatz materieller und immaterieller Schäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254; StVO § 10
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem links am Fahrbahnrand abgestellten Radlader

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 28.12.2006 - 12 U 47/06

    Verkehrsunfall: Erhöhung der Betriebsgefahr eines von einem Vorfahrtberechtigten

    Andererseits verdeutlichen die zitierten Entscheidungen jedoch das Prinzip, dass die wegen Linksfahrens erhöhte Betriebsgefahr zur Mithaftung des Bevorrechtigten führen kann; dieser Grundsatz ist auch nicht auf Unfälle an Kreuzungen oder Einmündungen beschränkt, sondern gilt allgemein immer dann, wenn die Betriebsgefahr des Fahrzeuges, welches die linke Fahrbahnhälfte benutzt, in die Abwägung einzustellen ist (vgl. für Fußgängerunfall KG, Urteil vom 6. Oktober 1988 - 22 U 424/88 - VM 1989, 23 Nr. 26; für Unfall mit Ausfahrer aus Grundstücksausfahrt OLG Bamberg, Urteil vom 19. November 1991 - 5 U 154/88 - VRS 84, 203; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. Oktober 1989 - 10 U 125/89 - NZV 1990, 189; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 27 U 37/05 - NZV 2006, 204 = DAR 2006, 275).
  • OLG Hamm, 20.11.2002 - 2 Ss OWi 898/02

    Rechtsfolgenentscheidung, Strafzumessung, Bezugnahme auf Bußgeldbescheid

    Auch insoweit sind zwar keine hohen Anforderungen zu stellen, der Tatrichter muss jedoch die für ihn bei der Bemessung maßgeblichen positiven und negativen Umstände zumindest kurz darlegen, da das Rechtsbeschwerdegericht anderenfalls nicht überprüfen kann, ob der Tatrichter von zutreffenden Erwägungen ausgegangen und alle wesentlichen - für und gegen den Betroffenen sprechenden - Umstände gewürdigt und in seine Rechtsfolgenentscheidung einbezogen hat (vgl. u.a. BayObLGSt 1999, 145, 151; OLG Düsseldorf VRS 84, 203; Steindorf in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 2. Aufl., § 17 Rn. 32).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.12.1989 - 5 U 154/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,14399
OLG Köln, 07.12.1989 - 5 U 154/88 (https://dejure.org/1989,14399)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.12.1989 - 5 U 154/88 (https://dejure.org/1989,14399)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 1989 - 5 U 154/88 (https://dejure.org/1989,14399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB § 1 Nr. 3 und 3a
    Mietverlust bei gemischter Gebäudenutzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 70
 
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