Rechtsprechung
OLG Koblenz, 08.04.2004 - 5 U 1545/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage des ehemaligen Sicherungseigentümers auf Zahlung des Erlöses aus dem Verkauf von Gegenständen; Verfügung eines Nichtberechtigten über eine Sache nach Bereicherungsrecht; Eigentumsübergang an einer Sache im Fall der Übereignung von Gesellschaftsanteilen des ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Haftung des Insolvenzverwalters bei Veräußerung Schuldnerfremder Gegenstände
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auskehrung des Erlöses durch den Insolvenzverwalter nach Veräußerung einer im Besitz des Schuldners befindlichen Sache; Umfang des auszukehrenden Erlöses; Abzug von Feststellungs- und Verwertungskosten; Reichweite der Eigentumsvermutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 27.11.2003 - 4 O 651/02
- OLG Koblenz, 08.04.2004 - 5 U 1545/03
- LG Mainz, 05.08.2004 - 4 O 651/02
- OLG Koblenz, 20.11.2004 - 14 W 796/04
- OLG Koblenz, 29.11.2004 - 14 W 796/04
Papierfundstellen
- NZI 2004, 498
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18
Anspruch auf Herausgabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II; Kauf eines …
Die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB besteht allerdings nur, wenn der Besitzer Eigenbesitzer (§ 872 BGB) ist und die Sache von Anfang an in Eigenbesitz gehabt hat (BGH NJW 2004, 217, 219; Koblenz DZWIR 2005, 37;… Brehm/Berger, § 7 Rn. 83). - OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06
Umfang der Eigentumsvermutung nach § 1006 BGB in der Zwangsvollstreckung bei …
Nicht vergleichbar ist auch der vom OLG Koblenz entschiedene Fall (ZInsO 2004, 929 f), denn dieses hat die Anwendbarkeit des § 1006 BGB deshalb verneint, weil die Schuldnerin bei Besitzerlangung keinen Eigen- sondern nur Fremdbesitz erworben hatte.