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   OLG Koblenz, 08.04.2004 - 5 U 1545/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10633
OLG Koblenz, 08.04.2004 - 5 U 1545/03 (https://dejure.org/2004,10633)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.04.2004 - 5 U 1545/03 (https://dejure.org/2004,10633)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. April 2004 - 5 U 1545/03 (https://dejure.org/2004,10633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage des ehemaligen Sicherungseigentümers auf Zahlung des Erlöses aus dem Verkauf von Gegenständen; Verfügung eines Nichtberechtigten über eine Sache nach Bereicherungsrecht; Eigentumsübergang an einer Sache im Fall der Übereignung von Gesellschaftsanteilen des ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Haftung des Insolvenzverwalters bei Veräußerung Schuldnerfremder Gegenstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskehrung des Erlöses durch den Insolvenzverwalter nach Veräußerung einer im Besitz des Schuldners befindlichen Sache; Umfang des auszukehrenden Erlöses; Abzug von Feststellungs- und Verwertungskosten; Reichweite der Eigentumsvermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2004, 498
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18

    Anspruch auf Herausgabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II; Kauf eines

    Die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB besteht allerdings nur, wenn der Besitzer Eigenbesitzer (§ 872 BGB) ist und die Sache von Anfang an in Eigenbesitz gehabt hat (BGH NJW 2004, 217, 219; Koblenz DZWIR 2005, 37; Brehm/Berger, § 7 Rn. 83).
  • OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06

    Umfang der Eigentumsvermutung nach § 1006 BGB in der Zwangsvollstreckung bei

    Nicht vergleichbar ist auch der vom OLG Koblenz entschiedene Fall (ZInsO 2004, 929 f), denn dieses hat die Anwendbarkeit des § 1006 BGB deshalb verneint, weil die Schuldnerin bei Besitzerlangung keinen Eigen- sondern nur Fremdbesitz erworben hatte.
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