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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 15.06.2017 - 5 U 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20100
OLG Bremen, 15.06.2017 - 5 U 16/16 (https://dejure.org/2017,20100)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15.06.2017 - 5 U 16/16 (https://dejure.org/2017,20100)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15. Juni 2017 - 5 U 16/16 (https://dejure.org/2017,20100)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung und Volltext)

    Klauseln über Preisnebenabreden in AGB eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets ("Premiumversand inkl. Bearbeitungsgebühr 29,90 EUR", "ticketdirekt - das Ticket zum Selbstausdrucken... 2,50 EUR") für unwirksam erklärt

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB §§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 1
    Sonstiges Zivilrecht

  • webshoprecht.de

    Unzulässige Servicepauschale und Bearbeitungsgebühr bei Online-Ticketverkauf

  • damm-legal.de

    Pauschale "Servicegebühr" für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist unzulässig

  • IWW

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 307 Abs. 3 S. 1

  • aufrecht.de

    Die pauschale Servicegebühr für die Übersendung digitaler Tickets ist rechtswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung der Erhebung von Zusatzkosten für "Premiumversand" und das Selbstausdrucken von Tickets durch einen Onlineanbieter für Veranstaltungstickets

  • online-und-recht.de

    Service-Gebühr für Übersendung digitaler Eintrittskarten rechtswidrig

  • Verbraucherzentrale NRW PDF
  • kanzlei.biz

    Unzulässige Servicepauschale und Bearbeitungsgebühr bei Online-Ticketverkauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit von Klauseln über Preisnebenabreden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets - Allgemeines Zivilrecht; Onlineticket Verkauf; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Preisnebenabreden

  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung der Erhebung von Zusatzkosten für "Premiumversand" und das Selbstausdrucken von Tickets durch einen Onlineanbieter für Veranstaltungstickets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Pauschale "Servicegebühr" für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist unzulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Tickethändler Eventim darf keine Servicepauschale für Tickets zum Selbstausdrucken und auch keine Bearbeitungsgebühren für den Ticketversand erheben

  • heise.de (Pressebericht, 22.06.2017)

    Eventims Gebühr für Online-Übermittlung von Tickets unzulässig

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Tickets und Konzertkarten zum Selbstausdruck - Keine Servicegebühr von 2,50 EUR

  • lto.de (Kurzinformation)

    Online-Tickethändler: Keine pauschale Service-Gebühr für Eventim

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Klauseln über Preisnebenabreden in AGB eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets unwirksam

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit von Servicegebühren für Versandoption

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Preisnebenabreden in AGB eines Online-Ticketportals

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pauschale "Servicegebühr" für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken nicht zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Service-Entgelt für Online-Ticketverkauf bei Eventim

  • Jurion (Kurzinformation)

    Klauseln über Preisnebenabreden in AGB eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets ("Premiumversand inkl. Bearbeitungsgebühr 29,90 EUR", "ticketdirekt - das Ticket zum Selbstausdrucken... 2,50 EUR") für unwirksam erklärt

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Online-Erwerb von Veranstaltungstickets: AGB dürfen keine besonderen Entgelte für Versand vorsehen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Klauseln über Preisnebenabreden in AGB für unzulässig erklärt, Revision zugelassen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Klauseln über Preisnebenabreden in AGB eines Onlineanbieters unwirksam

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Eventim ohne Erfolg: Gebühr für Online-Tickets gekippt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pauschale Service-Gebühren beim Ticketkauf online sind unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pauschale Servicegebühren beim Ticketkauf online sind unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gebühren bei Ticketkäufen oft überhöht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zusatzkosten für Versand bzw. Selbstausdruck von online erworbenen Veranstaltungstickets unzulässig - OLG Bremen erklärt Klauseln über Preisnebenabreden in AGB eines Onlineanbieters für unwirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 69
  • MDR 2017, 1046
  • MMR 2017, 834
  • K&R 2017, 520
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.09.2016 - III ZR 264/15

    Kapitalanlagegesellschaft: Inhaltskontrolle einer Entgeltklausel in

    Auszug aus OLG Bremen, 15.06.2017 - 5 U 16/16
    Hierunter fallen weder bloß deklaratorische Klauseln noch solche, die unmittelbar den Preis der vertraglichen Hauptleistung oder das Entgelt für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene Sonderleistung bestimmen (BGH, Urteil vom 22.09.2016 - III ZR 264/15 -, Rn. 12, juris m.w.N.).

    Denn eine Unwirksamkeit ist dann anzunehmen, wenn Entgeltklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit wesentlichen Grundgedanken der Rechtsordnung unvereinbar sind, weil Aufwand für Tätigkeiten auf den Kunden abgewälzt wird, zu denen der Verwender gesetzlich oder nebenvertraglich verpflichtet ist oder die er überwiegend im eigenen Interesse erbringt (BGH, Urteil vom 22.09.2016 - III ZR 264/15 -, Rn. 28, juris m.w.N.).

    Aufwendungen im Sinne von § 670 BGB sind freiwillige Vermögensopfer, die der Beauftragte zur Erreichung des Auftrags- oder Geschäftsbesorgungszwecks erbringt (BGH, Urteil vom 22.09.2016 - III ZR 264/15 -, Rn. 17, juris m.w.N.).

    Zwar kann auch eine solche Pauschale in Einzelfällen zulässig sein (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2016 - III ZR 264/15, Rn. 31ff.).

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Auszug aus OLG Bremen, 15.06.2017 - 5 U 16/16
    Von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind daher formularmäßige Abreden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen (BGHZ 146, 331, 338; BGH NJW 2010, 150; NJW 2010, 2789; NJW 2013, 995; NJW 2014, 1658; NJW 2014, 2269; NJW-RR 2015, 181).

    Eine Inhaltskontrolle ist schließlich auch dann nicht eröffnet, wenn mit der Regelung ein Entgelt für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene (echte) Sonderleistung bestimmt wird (BGH NJW 2013, 995; NJW 1998, 1661).

    Als solche sind Klauseln zu qualifizieren, welche kein Entgelt für eine Leistung zum Gegenstand haben, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird, sondern durch die der Verwender Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, auf den Kunden abwälzt (BGH NJW 2010, 2789; NJW 2013, 995; Bamberger/Roth/Schmidt aaO. Rn. 77; Palandt/Grüneberg, 76. Aufl. 2017, § 307 BGB Rn. 49; Staudinger/Coester, aaO. Rn. 322; Ulmer/Brandner/Hensen/Fuchs, aaO. Rn. 82).

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden nach dem objektiven Inhalt und typischen Sinn der in Rede stehenden Klausel einheitlich so auszulegen, wie ihr Wortlaut von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der regelmäßig beteiligten Verkehrskreise verstanden wird (BGH NJW 2013, 995; NJW-RR 15, 181).

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus OLG Bremen, 15.06.2017 - 5 U 16/16
    Von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind daher formularmäßige Abreden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen (BGHZ 146, 331, 338; BGH NJW 2010, 150; NJW 2010, 2789; NJW 2013, 995; NJW 2014, 1658; NJW 2014, 2269; NJW-RR 2015, 181).

    Als solche sind Klauseln zu qualifizieren, welche kein Entgelt für eine Leistung zum Gegenstand haben, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird, sondern durch die der Verwender Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, auf den Kunden abwälzt (BGH NJW 2010, 2789; NJW 2013, 995; Bamberger/Roth/Schmidt aaO. Rn. 77; Palandt/Grüneberg, 76. Aufl. 2017, § 307 BGB Rn. 49; Staudinger/Coester, aaO. Rn. 322; Ulmer/Brandner/Hensen/Fuchs, aaO. Rn. 82).

    Solche Abreden haben zwar mittelbare Auswirkungen auf den Preis, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, kann an deren Stelle aber dispositives Recht treten (BGH NJW 2010, 2789; MüKo/Wurmnest, aaO. Rn. 16).

    Denn die Frage des Leistungserbringungsortes ist gesetzlich geregelt (§ 269 BGB), dispositives Gesetzesrecht ist daher vorhanden, was ebenfalls für eine Preisnebenabrede spricht (BGH NJW 2010, 2789 m.w.N.).

  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12

    AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung

    Auszug aus OLG Bremen, 15.06.2017 - 5 U 16/16
    Von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind daher formularmäßige Abreden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen (BGHZ 146, 331, 338; BGH NJW 2010, 150; NJW 2010, 2789; NJW 2013, 995; NJW 2014, 1658; NJW 2014, 2269; NJW-RR 2015, 181).

    Die kontrollfreien Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung werden häufig als sogenannte Leistungsbeschreibungen bezeichnet (BGH NJW 2014, 2269).

    Die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung ist dabei nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH NJW 2014, 1658; NJW 2014, 2269; Ul- -9-.

    Nach der Formulierung des Bundesgerichtshofs sind solche Klauseln inhaltlich zu kontrollieren, die das Hauptleistungsversprechen abweichend vom Gesetz oder der nach Treu und Glauben geschuldeten Leistung verändern, ausgestalten oder modifizieren (BGH NJW 2010, 2719; NJW 2014, 1658; NJW 2014, 2269; so auch: Erman/Roloff, 14. Aufl. 2014, § 307 BGB Rn. 44; Bamberger/Roth/Schmidt, aaO. Rn. 77; Staudinger/Coester, aaO. Rn. 322).

  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 295/13

    Zur Unzulässigkeit der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens- oder

    Auszug aus OLG Bremen, 15.06.2017 - 5 U 16/16
    Von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind daher formularmäßige Abreden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen (BGHZ 146, 331, 338; BGH NJW 2010, 150; NJW 2010, 2789; NJW 2013, 995; NJW 2014, 1658; NJW 2014, 2269; NJW-RR 2015, 181).

    Die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung ist dabei nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH NJW 2014, 1658; NJW 2014, 2269; Ul- -9-.

    Nach der Formulierung des Bundesgerichtshofs sind solche Klauseln inhaltlich zu kontrollieren, die das Hauptleistungsversprechen abweichend vom Gesetz oder der nach Treu und Glauben geschuldeten Leistung verändern, ausgestalten oder modifizieren (BGH NJW 2010, 2719; NJW 2014, 1658; NJW 2014, 2269; so auch: Erman/Roloff, 14. Aufl. 2014, § 307 BGB Rn. 44; Bamberger/Roth/Schmidt, aaO. Rn. 77; Staudinger/Coester, aaO. Rn. 322).

  • BGH, 07.11.2014 - V ZR 305/13

    Grundstücksnutzung zum Betrieb von Telekommunikationslinien: Inhaltskontrolle

    Auszug aus OLG Bremen, 15.06.2017 - 5 U 16/16
    Von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind daher formularmäßige Abreden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen (BGHZ 146, 331, 338; BGH NJW 2010, 150; NJW 2010, 2789; NJW 2013, 995; NJW 2014, 1658; NJW 2014, 2269; NJW-RR 2015, 181).

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden nach dem objektiven Inhalt und typischen Sinn der in Rede stehenden Klausel einheitlich so auszulegen, wie ihr Wortlaut von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der regelmäßig beteiligten Verkehrskreise verstanden wird (BGH NJW 2013, 995; NJW-RR 15, 181).

  • BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09

    Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 , § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB auf einen Vertrag mit

    Auszug aus OLG Bremen, 15.06.2017 - 5 U 16/16
    Von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind daher formularmäßige Abreden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen (BGHZ 146, 331, 338; BGH NJW 2010, 150; NJW 2010, 2789; NJW 2013, 995; NJW 2014, 1658; NJW 2014, 2269; NJW-RR 2015, 181).

    Preisvereinbarungen für Hauptleistungen stellen im nicht preisregulierten Markt weder eine Abweichung, noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften dar und unterliegen so grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (BGH NJW 2010, 150; Staudinger/Coester, 15. Aufl. 2013, § 307 BGB Rn. 310).

  • BGH, 19.05.2016 - III ZR 399/14

    Kapitalanlagegesellschaft: Wirksamkeit von AGB-Klauseln über zulasten des

    Auszug aus OLG Bremen, 15.06.2017 - 5 U 16/16
    Zur Begründung einer Ersatzpflicht müssen die Aufwendungen nachweisbar im konkreten Einzelfall entstanden sein (BGH aaO.; BGH, Urteil vom 19.05.2016, III ZR 399/14 Rn. 19, juris).
  • BGH, 26.01.2001 - V ZR 452/99

    Flur

    Auszug aus OLG Bremen, 15.06.2017 - 5 U 16/16
    Von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind daher formularmäßige Abreden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen (BGHZ 146, 331, 338; BGH NJW 2010, 150; NJW 2010, 2789; NJW 2013, 995; NJW 2014, 1658; NJW 2014, 2269; NJW-RR 2015, 181).
  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 64/97

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus OLG Bremen, 15.06.2017 - 5 U 16/16
    Eine Inhaltskontrolle ist schließlich auch dann nicht eröffnet, wenn mit der Regelung ein Entgelt für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene (echte) Sonderleistung bestimmt wird (BGH NJW 2013, 995; NJW 1998, 1661).
  • BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

  • OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 3 U 72/13

    Unzulässigkeit einer AGB-Klausel über Kosten für jährlichen Darlehensauszug

  • LG Bremen, 31.08.2016 - 1 O 969/15

    Zusätzliche Service- und Versandkosten einschließlich Bearbeitungsgebühr sind bei

  • BGH, 15.02.2017 - IV ZR 91/16

    Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer

  • LG München I, 09.06.2021 - 37 O 5667/20

    Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets

    Der Kunde kann damit die Höhe des wirtschaftlichen Risikos im Hinblick auf die ausweislich der Klausel nicht erstattungsfähigen Vorverkaufsgebühren nicht abschätzen, ihm fehlt auch bei der Abrechnung jede Kontrollmöglichkeit (vgl. zur "print@home-Option": BGH, Urt. 23.08.2018, Az.: III ZR 192/17 = GRUR 2019, 317 Rn. 29 - Preisnebenabreden; OLG Bremen, Urt. v. 15.06.2017, Az.: 5 U 16/16 = NJOZ 2017, 1050, 1053 Rn. 38).
  • AG Bremen, 02.10.2020 - 9 C 272/20

    Coronakrise: Konzertabsage, Eintrittskarte, Rückzahlungsanspruch

    Der eingenommene Kaufpreis ist an den Kläger vollständig zurück zu erstatten, zumal entgegenstehende Klauseln zu Preisnebenabreden unwirksam wären (vgl. OLG Bremen MDR 2017, 1046).
  • AG Brandenburg, 18.05.2021 - 31 C 131/20

    Kauf von Veranstaltungs-Tickets auf Ticket-Vorverkaufsinternetplattform -

    Der Internetauftritt der Beklagten dient mithin der Vermittlung, also der Zusammenführung von Veranstalterin/Streitverkündete und Kundin/Klägerin ( OLG Bremen , Beschluss vom 15.06.2017, Az.: 5 U 16/16, u.a. in: MMR 2017, Seiten 834 ff. ).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 30.06.2017 - 5 U 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21817
OLG Saarbrücken, 30.06.2017 - 5 U 16/16 (https://dejure.org/2017,21817)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.06.2017 - 5 U 16/16 (https://dejure.org/2017,21817)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. Juni 2017 - 5 U 16/16 (https://dejure.org/2017,21817)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Identifizierende Berichterstattung über Hassbotschaften im Internet grundsätzlich zulässig - Veröffentlichung des Facebook-Accounts

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Hassbotschaft im Web

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Identifizierende Berichterstattung über Hassbotschaften im Internet zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Identifizierende Berichterstattung über eine Hassbotschaft im Internet grundsätzlich zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Identifizierende Berichterstattung über Hassbotschaften im Internet grundsätzlich zulässig

  • saarland-olg.de PDF (Pressemitteilung)

    Identifizierende Berichterstattung über eine Hassbotschaft im Internet grundsätzlich zulässig

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Hassbotschaft bei Facebook - Identifizierende Berichterstattung zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Persönlichkeitsverletzung durch identifizierende Berichterstattung durch Wiedergabe eines Hass-Kommentars auf Facebook - Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt Persönlichkeitsrecht des Betroffenen

  • saarland-olg.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zulässigkeit einer identifizierenden Presseberichterstattung über eine Hassbotschaft im Internet

Sonstiges (2)

  • saarland-olg.de PDF (Terminmitteilung)

    Zulässigkeit einer identifizierenden Presseberichterstattung über eine Hassbotschaft im Internet

  • saarland-olg.de PDF (Terminmitteilung)

    Zulässigkeit einer identifizierenden Presseberichterstattung über eine Hassbotschaft im Internet

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 561
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 279/17

    Anspruch gegen Suchmaschinenbetreiber auf Datenlöschung nach der

    Entsprechend sind für die Prüfung eines gegen den Betreiber einer Suchmaschine gerichteten Löschungsanspruchs auch die in der zivilrechtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die Haftung von Suchmaschinenbetreibern heranzuziehen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 27.2.2018, VI ZR 489/16, NJW 2018, 2324, juris; Urt. v. 24.7.2018, VI ZR 330/17, CR 2019, 256, juris; OLG Hamburg, Urt. v. 10.7.2018, 7 U 125/14, CR 2019, 234, juris; OLG Frankfurt, Urt. v. 6.9.2018, 16 U 193/17, GRUR 2018, 1283, juris; OLG Dresden, Beschl. v. 7.1.2019, 4 W 1149/18, NJW-RR 2019, 676, juris; LG München II, Urt. v. 26.10.2018, 2 O 4622/17, juris; LG Frankfurt, Urt. v. 28.6.2019, 2-03 O 315/17, juris; zu unmittelbar gegen den Urheber des beanstandeten Inhalts gerichteten Löschungsansprüchen vgl. etwa BGH, Urt. v. 18.12.2018, VI ZR 439/17, NJW 2019, 1881, juris; OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.6.2017, 5 U 16/16, juris).
  • OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 291/17

    Kein Anspruch auf behördliches Einschreiten im Hinblick auf bestimmte von der

    Entsprechend sind für die Prüfung eines gegen den Betreiber einer Suchmaschine gerichteten Löschungsanspruchs auch die in der zivilrechtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die Haftung von Suchmaschinenbetreibern heranzuziehen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 27.2.2018, VI ZR 489/16, NJW 2018, 2324, juris; Urt. v. 24.7.2018, VI ZR 330/17, CR 2019, 256, juris; OLG Hamburg, Urt. v. 10.7.2018, 7 U 125/14, CR 2019, 234, juris; OLG Frankfurt, Urt. v. 6.9.2018, 16 U 193/17, GRUR 2018, 1283, juris; OLG Dresden, Beschl. v. 7.1.2019, 4 W 1149/18, NJW-RR 2019, 676, juris; LG München II, Urt. v. 26.10.2018, 2 O 4622/17, juris; LG Frankfurt, Urt. v. 28.6.2019, 2-03 O 315/17, juris; zu unmittelbar gegen den Urheber des beanstandeten Inhalts gerichteten Löschungsansprüchen vgl. etwa BGH, Urt. v. 18.12.2018, VI ZR 439/17, NJW 2019, 1881, juris; OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.6.2017, 5 U 16/16, juris).
  • OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 49/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung eines

    Beide Klagen wurden im Berufungsrechtzug abgewiesen (Senat, Urteile vom 30. Juni 2017 - 5 U 16/16, AfP 2017, 439 und 5 U 17/16, NJW-RR 2017, 1122).
  • KG, 05.07.2018 - 10 U 4/18

    Unterlassungsanspruch gegen Internetberichterstattung bei überwiegendem

    Der Verweis der Beklagten auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken (Urt. v. 30.06.2017, - 5 U 16/16 - Rn. 76 , - zit. nach juris) ist unbehelflich.
  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 71/17

    Schadensersatzanspruch wegen einer Persönlichkeitsverletzung

    Die beiden Lichtbilder des Klägers sind insofern im Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG im Internet verbreitet und durch die Kommentierung des anonymen Users "F" untrennbarer Bestandteil dieses Ereignisses geworden, so dass darüber in Wort (zur identifizierenden Berichterstattung über einen I-Post Saarländisches Oberlandesgericht v. 30.06.2017 - 5 U 16/16, juris) und Bild berichtet werden durfte.
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Rechtsprechung
   KG, 02.09.2016 - 5 U 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43322
KG, 02.09.2016 - 5 U 16/16 (https://dejure.org/2016,43322)
KG, Entscheidung vom 02.09.2016 - 5 U 16/16 (https://dejure.org/2016,43322)
KG, Entscheidung vom 02. September 2016 - 5 U 16/16 (https://dejure.org/2016,43322)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 Abs 1 Nr 2 HeilMWerbG, § 3 UWG, § 3a UWG
    Verbotene Heilmittelwerbung: Umfang des Unterlassungsanspruchs bei einer Werbung für Arzneimittel mit fachlichen Empfehlungen

  • webshoprecht.de

    Umfang des Unterlassungsanspruchs bei einer Werbung für Arzneimittel mit fachlichen Empfehlungen

  • damm-legal.de

    Zur Wiederholungsgefahr bei Abgabe einer beschränkten Unterlassungserklärung

  • Wolters Kluwer

    Umfang einer Unterlassungserklärung; Ausräumung der Wiederholungsgefahr

  • online-und-recht.de

    Eingeschränkte Unterlassungserklärung schließt Wiederholungsgefahr nicht aus

  • rechtsportal.de

    Umfang einer Unterlassungserklärung; Ausräumung der Wiederholungsgefahr

  • rechtsportal.de

    BGB § 1004
    Umfang einer Unterlassungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Vorsicht bei Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Wiederholungsgefahr bei Abgabe einer beschränkten Unterlassungserklärung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Beschränkung einer Unterlassungserklärung auf konkretes Produkt reicht bei Wettbewerbsverstoß regelmäßig nicht um Wiederholungsgefahr auszuräumen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Risiken einer beschränkten Unterlassungserklärung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wiederholungsgefahr bei nur eingeschränkter Unterwerfung

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Modifizierte Unterlassungserklärung räumt Wiederholungsgefahr nicht aus

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Eingeschränkte Unterlassungserklärung schließt wettbewerbsrechtliche Wiederholungsgefahr nicht aus

  • wettbewerb.law (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Nürnberg, 31.08.2018 - 3 U 935/17

    Kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage - Unternehmenskennzeichen "Gauff"

    In diesem Fall ist dann nur von einem partiellen Wegfall der Wiederholungsgefahr - hinsichtlich der konkreten Verletzungsform - auszugehen (KG Berlin, Urteil vom 02. September 2016 - 5 U 16/16).
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