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   OLG Nürnberg, 11.01.2008 - 5 U 1617/07   

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https://dejure.org/2008,12532
OLG Nürnberg, 11.01.2008 - 5 U 1617/07 (https://dejure.org/2008,12532)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.01.2008 - 5 U 1617/07 (https://dejure.org/2008,12532)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Januar 2008 - 5 U 1617/07 (https://dejure.org/2008,12532)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klageschrift: Rubrumsberichtigung bei offensichtlich irrtümlicher Falschbezeichnung einer beklagten Versicherungsgesellschaft eines Versicherungskonzerns

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer berichtigenden Auslegung einer irrtümlich unrichtigen Beklagtenbezeichnung in einer Klageschrift; Feststellung des Bestehens einer Zahlungspflicht als zulässiges Klagebegehren gegenüber einer Versicherung; Bestehen einer tatsächlichen Vermutung ...

  • Judicialis

    ZPO § 50

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 50; ZPO § 253; ZPO § 264
    Bei Erkennbarkeit des verklagten "richtigen Versicherers" ist das Rubrum von Amts wegen zu berichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 50
    Rubrumsberichtigung von Amts wegen nach offensichtlich irrtümlicher Parteibezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1053
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 09.08.1995 - 19 U 167/93

    Unzulässige Änderung des Verwendungszwecks einer baulichen Anlage durch den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.01.2008 - 5 U 1617/07
    Trotz fehlerhafter Parteibezeichnung - ... AG - ist deshalb die richtige Person - ... a.G. - Partei geworden (so auch OLG Hamm NJW-RR 96, 469; 94, 1508; 91, 188).
  • BGH, 20.04.1999 - VI ZR 65/98

    Beurteilung der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung eines Geschädigten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.01.2008 - 5 U 1617/07
    Selbst bei Langzeitarbeitslosen ist in der Regel nicht davon auszugehen, dass sie auf Dauer ohne Entgelte geblieben wären (BGH NJW-RR 99, 1039).
  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.01.2008 - 5 U 1617/07
    In einem solchen Fall entfällt das Feststellungsinteresse nicht automatisch, es besteht insoweit keine allgemeine Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage (BGH NJW 06, 2548, 2549; 99, 3774, 3775).
  • OLG Hamm, 30.05.1990 - 20 W 27/90
    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.01.2008 - 5 U 1617/07
    Trotz fehlerhafter Parteibezeichnung - ... AG - ist deshalb die richtige Person - ... a.G. - Partei geworden (so auch OLG Hamm NJW-RR 96, 469; 94, 1508; 91, 188).
  • OLG Hamm, 22.09.1993 - 20 U 42/93

    Klageschrift; Zustellung; Unrichtige Bezeichnung; Klagefrist; Parteibezeichnung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.01.2008 - 5 U 1617/07
    Trotz fehlerhafter Parteibezeichnung - ... AG - ist deshalb die richtige Person - ... a.G. - Partei geworden (so auch OLG Hamm NJW-RR 96, 469; 94, 1508; 91, 188).
  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.01.2008 - 5 U 1617/07
    Ist aus den Gesamtumständen zweifelsfrei ersichtlich, dass irrtümlich nur ein falscher Name gewählt wurde, so ist die Parteibezeichnung zu berichtigen (BGH NJW 87, 1946).
  • OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 867/05

    Versicherungsrecht: Beschränkung der Anerkennung des Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.01.2008 - 5 U 1617/07
    Es lag deshalb auf der Hand, dass der Kläger nicht fehlerhaft von einer tatsächlich nicht "zuständigen" Haftpflichtversicherung ausging, sondern versehentlich "in die falsche Zeile" bei den einzelnen Gesellschaften des ... Verbunds gerutscht ist Es gibt auch sonst keinerlei objektiven Hinweis, dass der Kläger irrtümlich die ... AG für die richtige und damit passiv legitimierte Partei hielt (so wohl im Fall OLG Koblenz, NZV 2007, 198).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.01.2008 - 5 U 1617/07
    In einem solchen Fall entfällt das Feststellungsinteresse nicht automatisch, es besteht insoweit keine allgemeine Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage (BGH NJW 06, 2548, 2549; 99, 3774, 3775).
  • OLG Celle, 01.03.2023 - 14 U 149/22

    Vorschaden; Nutzungsausfallschaden; fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil; Kratzer;

    Die erst im Prozess erfolgte korrekte Bezeichnung der in der Klageschrift zunächst unrichtig bezeichneten verklagten Partei stellt dann keine subjektive Klageänderung, sondern eine ohne weiteres zulässige Berichtigung der Parteibezeichnung dar (vgl. LG Marburg, Urteil vom 24. September 1992 - 1 O 247/92 ; OLG Nürnberg, Urteil vom 11. Januar 2008 - 5 U 1617/07 , Rn. 27, juris).
  • LG Potsdam, 12.03.2020 - 2 O 358/18

    Beschränkung des Risikoausschlusses auf bekannte und ernsthafte Erkrankungen

    Nach Feststellung der Partei, die unzweifelhaft verklagt werden sollte, ist das Rubrum entsprechend von Amts wegen zu berichtigen (OLG Nürnberg, Urteil vom 11. Januar 2008 - 5 U 1617/07 -, juris).
  • AG Neunkirchen, 02.09.2010 - 13 C 264/10
    So argumentiert auch das OLG Nürnberg in seinem Urteil vom 11.01.08 (VersR 2008, 1053 ff), welches sich mit der Frage der Falschbezeichnung der Beklagten - einer einem Verbund von Versicherungsunternehmen angehörende Versicherungsgesellschaft - befasste.
  • AG Ettlingen, 12.08.2011 - 3 C 138/11
    Auch für die Beklagtenseite war nämlich von Anfang an erkennbar, dass nur die HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. als Beklagte betroffen werden sollte (vgl. hierzu auch OLGR Nürnberg 2008, 422).
  • LG Düsseldorf, 30.03.2010 - 4b O 71/08

    Patentanwaltshonorar

    Nach vereinzelt gebliebenen obergerichtlichen Entscheidungen kommt eine solche Korrektur einer offensichtlich irrtümlichen Parteibezeichnung etwa dann in Betracht, wenn eine auf einen Vertrag gestützte Klage ausweislich der verwendeten Beklagtenbezeichnung gegen die eine Gesellschaft eines Konzernverbundes gerichtet ist, während Vertragspartner in Wahrheit eine andere Gesellschaft aus demselben Konzernverbund ist, und wenn zusätzlich schon in der Klageschrift konkrete Umstände mitgeteilt sind, welche die streitgegenständliche Vertragsbeziehung so eindeutig identifizieren, dass auch die irrtümlich durch den Kläger bezeichnete Beklagte schon dem Klägervorbringen entnehmen kann, dass der vertragliche Anspruch nicht gegen sie, sondern gegen die Schwestergesellschaft aus ihrem Konzern gerichtet sein soll (OLGR Nürnberg 2008, 422).
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