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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.09.2011 - 5 U 164/08   

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https://dejure.org/2011,2617
OLG Hamburg, 21.09.2011 - 5 U 164/08 (https://dejure.org/2011,2617)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.2011 - 5 U 164/08 (https://dejure.org/2011,2617)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 2011 - 5 U 164/08 (https://dejure.org/2011,2617)
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Volltextveröffentlichung

  • openjur.de

    §§ 4 Nr. 9, 8 Abs. 1, 8 Abs. 3 Nr. 1, 3 UWG
    Nachahmung der (als Wort-/Bildmarke geschützten) Gestaltung von Bettwäsche; lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz, markenmäßige Benutzung; ausschließlich dekorativer Gebrauch

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Mit Dir ist alles toll” verstößt als Nachahmung gegen "Ohne Dich ist alles doof”

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbliche Eigenart für graphische Gestaltung auf Kopfkissen und Bettbezügen

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Ohne Dich schlaf'ich heut' Nacht nicht ein…

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2011 - 5 U 164/08
    (1) Eine nachschaffende Leistungsübernahme liegt vor, wenn die fremde Leistung nicht unmittelbar oder fast identisch übernommen, sondern lediglich als Vorbild benutzt und nachschaffend unter Einsatz eigener Leistung wiederholt wird (BGH GRUR 1992, 523, 524 - Betonsteinelemente), somit eine bloße Annäherung an das Originalprodukt vorliegt (BGH GRUR 2007, 795 Tz 22 - Handtaschen).

    (4) Bei der Beurteilung der übereinstimmung oder ähnlichkeit ist auf die Gesamtwirkung der sich gegenüberstehenden Produkte abzustellen (BGH GRUR 2007, 795 Tz 32 - Handtaschen).

    Dabei treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor, so dass es mehr auf die übereinstimmungen als die Unterschiede ankommt (BGH GRUR 2007, 795 Tz 34 - Handtaschen; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 4 Rz. 9.34).

    Die Anforderungen an ein Merkmal hängen davon ab, in welchem Maße die anderen beiden Tatbestandsmerkmale verwirklicht sind (stRspr; BGH GRUR 1996, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGH GRUR 2002, 820, 823 - Bremszangen; BGH GRUR 2007, 795 Tz 22 - Handtaschen).

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und/oder je höher der Grad der Nachahmung ist, desto geringer sind daher die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Unlauterkeit begründen, und umgekehrt (BGH GRUR 1999, 1106, 1108 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 2007, 795 Tz 22 - Handtaschen) (zu allem: Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 4 Rz. 9.69).

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2011 - 5 U 164/08
    Der Senat hat in der Berufungsverhandlung vom 25.5.2011 u.a. darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 24.3.2011 (Az. I ZR 108/09 - "TüV") die verschiedenen Streitgegenstände - soweit noch nicht erfolgt - in eine Rangfolge zu bringen sind.

    Der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) wird durch den Klageantrag, in dem sich die von der Klägerin in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH, Beschluss vom 24.3.2011 - I ZR 108/09 -, BeckRS 2011, 08631 [Tz.3] - "TüV").

    Daneben können mehrere Streitgegenstände trotz gleichen Klagebegehrens auch bei einem Vorgehen aus nur einem einzelnen Kennzeichenrecht vorliegen, etwa wenn wie hier aus einem Schutzrecht sowohl Ansprüche wegen Verwechslungsschutzes nach § 14 II Nr. 2 MarkenG als auch wegen Bekanntheitsschutzes nach § 14 III Nr. 3 MarkenG geltend gemacht werden, weil zur Begründung der Ansprüche Lebenssachverhalte vorgetragen werden müssen, die sich grundlegend unterscheiden (BGH, Beschluss vom 24.3.2011 - I ZR 108/09 -, BeckRS 2011, 08631 [Tz.3] - "TüV").

    Schließlich können unter Umständen auch mehrere Gesichtspunkte, unter denen eine Werbung alternativ als unlauter angegriffen wird, selbstständige prozessuale Ansprüche (Streitgegenstände) darstellen (BGH, Beschluss vom 24.3.2011 - I ZR 108/09 -, BeckRS 2011, 08631 [Tz.10] - "TüV").

    Die gebotene Individualisierung des Streitgegenstandes erfordert es danach bei mehreren Streitgegenständen auch die Reihenfolge zu benennen, in der diese zur überprüfung durch das Gericht gestellt werden (BGH, Beschluss vom 24.3.2011 - I ZR 108/09 -, BeckRS 2011, 08631 [Tz.9] - "TüV").

    Diese Bestimmung kann ein Kläger auch noch in der Berufungs- oder der Revisionsinstanz nachholen (BGH, Beschluss vom 24.3.2011 - I ZR 108/09 -, BeckRS 2011, 08631 [Tz.13] - "TüV").

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2011 - 5 U 164/08
    Vielmehr kommt es darauf an, ob sie in ihrer Kombination dem Produkt ein Gepräge geben, das dem Verkehr einen Rückschluss auf die betriebliche Herkunft ermöglicht (BGH GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex [Rolex-Uhr]; BGH GRUR 2006, 79 Tz 24, 26 - Jeans).

    Das Produkt muss sich von anderen vergleichbaren Erzeugnissen oder vom Durchschnitt in einem Maße abheben, dass der Verkehr auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen schließt (BGH GRUR 2006, 79 Tz 26, 32 - Jeans).

    (4) Die Feststellung der gesteigerten wettbewerblichen Eigenart kann der Senat wiederum aus eigener Sachkunde treffen, da seine Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGH GRUR 2006, 79 Tz 27 - Jeans).

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2011 - 5 U 164/08
    Zwar stellen die markenrechtlichen Regelungen in ihrem durch Auslegung zu ermittelnden Anwendungsbereich grundsätzlich eine abschließende Regelung dar (BGH GRUR 1999, 161, 162 - Mac Dog; BGH GRUR 2007, 339 Tz 39 - Stufenleitern; BGH GRUR 2009, 1162 Tz 40 - DAX).

    Wird aber lediglich ein Schutz für konkrete Leistungsergebnisse vor unlauterer Nachahmung begehrt, fällt dies nicht in den Schutzbereich des Markenrechts (zu allem vgl. Köhler / Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 4 Rz.9.11; BGH GRUR 2007, 339 Tz 23 - Stufenleitern; BGH GRUR 2008, 793 Tz 26 - Rillenkoffer).

    Das ist zwar bei "Allerweltserzeugnissen" oder "Dutzendware" nicht der Fall (BGH GRUR 2007, 339 Tz 26 - Stufenleitern; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 4 Rz. 9.24), hier ist aber aufgrund der dargelegten Umstände davon auszugehen, dass es sich um Leistungsergebnisse der Klägerin von erheblich eigentümlichen Gepräge handelt.

  • OLG Hamburg, 20.01.2005 - 5 U 38/04

    "Ahoj-Brause"

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2011 - 5 U 164/08
    Dass eine Verwendung zugleich dekorative Funktionen erfüllt, ändert demnach nichts an der grundsätzlichen Möglichkeit, im Verkehr auch als Herkunftshinweis zu wirken (HansOLG GRUR-RR 2005, 258 - Ahoj-Brause).

    Vielmehr lässt sich gerade nicht feststellen, dass hier wenigstens ein nicht unbeachtlicher Teil des Verkehrs in der Gestaltung der streitgegenständlichen Bettbezüge und Kissen einen Herkunftshinweis sieht (vgl. zu diesem Kriterium: BGH GRUR 81, 592, 593 - Championne du Monde; HansOLG GRUR-RR 2005, 258 - Ahoj-Brause):.

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2011 - 5 U 164/08
    Eine markenmäßige Verwendung liegt dann vor, wenn das Zeichen zur Unterscheidung der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen von Waren / Dienstleistungen anderer Herkunft dient oder wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass der unbefangene Durchschnittsbetrachter das Zeichen als einen solchen Herkunftshinweis auffasst (vgl. Ingerl / Rohnke, MarkenG, 2. Aufl. [2003], § 14 Rz.101ff; BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte; EuGH GRUR GRUR 2003, 55 [Rz.47ff.] - Arsenal Football Club; GRUR 2005, 162 - SodaStream).

    Hierbei ist der Begriff des kennzeichenmäßigen Gebrauchs im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes zwar grundsätzlich weit zu fassen; es genügt die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (zB EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal, Tz. 57 und 51; vgl. Ingerl / Rohnke, MarkenG, 2. Aufl. [2003], § 14 Rz.102).

  • BGH, 19.06.1974 - I ZR 20/73

    Ovalpuderdose

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2011 - 5 U 164/08
    Auf die Neuheit oder schöpferische Eigentümlichkeit der Gestaltung kommt es insoweit nicht an, denn der geschmacksmusterrechtliche Eigentümlichkeitsbegriff deckt sich nicht mit der wettbewerblichen Eigenart (BGH WRP 1976, 370, 372 - Ovalpuderdose; BGH GRUR 1984, 597 f - vitra programm).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06

    Finanz-Sanierung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2011 - 5 U 164/08
    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es anderenfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (BGH GRUR 2009, 1077 Rz.18 - Finanz-Sanierung).
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 158/89

    Betonsteinelemente - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2011 - 5 U 164/08
    (1) Eine nachschaffende Leistungsübernahme liegt vor, wenn die fremde Leistung nicht unmittelbar oder fast identisch übernommen, sondern lediglich als Vorbild benutzt und nachschaffend unter Einsatz eigener Leistung wiederholt wird (BGH GRUR 1992, 523, 524 - Betonsteinelemente), somit eine bloße Annäherung an das Originalprodukt vorliegt (BGH GRUR 2007, 795 Tz 22 - Handtaschen).
  • BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82

    Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2011 - 5 U 164/08
    Vielmehr kommt es darauf an, ob sie in ihrer Kombination dem Produkt ein Gepräge geben, das dem Verkehr einen Rückschluss auf die betriebliche Herkunft ermöglicht (BGH GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex [Rolex-Uhr]; BGH GRUR 2006, 79 Tz 24, 26 - Jeans).
  • BGH, 04.04.1984 - I ZR 25/82

    vitra Programm

  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 213/96

    Rollstuhlnachbau

  • BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79

    Warenzeichen - Verwendung - Championne du Monde - Fahrradsname

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

  • BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 06.03.2001 - KZR 32/98

    Werbung für Remailing

  • OLG München, 10.10.2002 - 29 U 4008/02

    Zum Wettbewerbsverstoß durch Veröffentlichung von neu bearbeiteten

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 289/99

    Bremszangen

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05

    Rillenkoffer

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 44/02

    SodaStream

  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 97/04

    Bindung an die schriftlich erklärte Bereitschaft zur Abstammungsbegutachtung

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07

    DAX

  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 146/98

    Telefonkarte

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Hölterhoff

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 5 U 164/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14665
OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 5 U 164/08 (https://dejure.org/2010,14665)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.05.2010 - 5 U 164/08 (https://dejure.org/2010,14665)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 5 U 164/08 (https://dejure.org/2010,14665)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn des Verzuges mit der Pflicht zur Erschließung eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflichtverletzung bei Grundstückskaufvertrag und Verzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.01.1987 - V ZR 242/85

    Private Erschließungskosten - Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 5 U 164/08
    Ist dem Vertrag hiernach bei unmittelbarer Auslegung eine bestimmte Regelung zur Kostentragung der Privaterschließung nicht zu entnehmen, muss im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung festgestellt werden, wer von den Parteien die Kostenlast der Privaterschließung zu tragen hat (BGH NJW-RR 1987, 458).

    Im Hinblick darauf, dass die Klägerin und der Widerbeklagte zu 2 gemäß der vertraglichen Regelung den gesamten Erschließungsaufwand bei gemeindlicher Erschließung hätten tragen sollen und weil nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme kein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass die Beklagte die Kosten der Erschließung habe tragen sollen, wenn sie privat die Erschließung durchführt, kann die Frage, was die Parteien in dem Vertrag vereinbart hätten, wenn bedacht worden wäre, dass die Beklagte als Erschließungsunternehmerin tätig werden würde, nur dahingehend beantwortet werden, dass die Klägerin und der Widerbeklagte zu 2 auch zur Übernahme des privaten Erschließungsaufwandes verpflichtet sind (BGH NJW-RR 1987, 458, 459; BGH NJW-RR 2000, 894).

  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72

    Fehlender Anspruch auf Ersatz anteiligen Erschließungsaufwands nach Übernahme der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 5 U 164/08
    34 Bei der danach notwendigen Ergänzung des Vertragsinhaltes ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner in die notarielle Urkunde aufgenommen hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH NJW 1981, 219, 220; BGHZ 84, 1, 7; BGHZ 61, 359, 367).
  • BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78

    Wertminderung des Eigentums durch die Verbreiterung des Bahndammes - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 5 U 164/08
    34 Bei der danach notwendigen Ergänzung des Vertragsinhaltes ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner in die notarielle Urkunde aufgenommen hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH NJW 1981, 219, 220; BGHZ 84, 1, 7; BGHZ 61, 359, 367).
  • OLG Hamm, 11.10.1976 - 22 U 332/75

    Begriff "Erschließungskosten" in Erwerbsverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 5 U 164/08
    Was mit dem Begriff der Erschließung gemeint ist, was also unter die Erschließungskoten fällt, ist jedoch nicht allgemein festgelegt, so dass das, was damit gemeint ist, sich nach den jeweiligen Umständen richtet (OLG Hamm, BauR 1977, 205).
  • BGH, 18.02.2000 - V ZR 334/98

    Ergänzende Auslegung eines Grundstückkaufvertrages hinsichtlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 5 U 164/08
    Im Hinblick darauf, dass die Klägerin und der Widerbeklagte zu 2 gemäß der vertraglichen Regelung den gesamten Erschließungsaufwand bei gemeindlicher Erschließung hätten tragen sollen und weil nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme kein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass die Beklagte die Kosten der Erschließung habe tragen sollen, wenn sie privat die Erschließung durchführt, kann die Frage, was die Parteien in dem Vertrag vereinbart hätten, wenn bedacht worden wäre, dass die Beklagte als Erschließungsunternehmerin tätig werden würde, nur dahingehend beantwortet werden, dass die Klägerin und der Widerbeklagte zu 2 auch zur Übernahme des privaten Erschließungsaufwandes verpflichtet sind (BGH NJW-RR 1987, 458, 459; BGH NJW-RR 2000, 894).
  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 5 U 164/08
    34 Bei der danach notwendigen Ergänzung des Vertragsinhaltes ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner in die notarielle Urkunde aufgenommen hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH NJW 1981, 219, 220; BGHZ 84, 1, 7; BGHZ 61, 359, 367).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.12.2008 - 5 U 164/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,45213
OLG Hamm, 11.12.2008 - 5 U 164/08 (https://dejure.org/2008,45213)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.12.2008 - 5 U 164/08 (https://dejure.org/2008,45213)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 5 U 164/08 (https://dejure.org/2008,45213)
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