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   OLG Köln, 25.11.2013 - 5 U 164/12   

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https://dejure.org/2013,37232
OLG Köln, 25.11.2013 - 5 U 164/12 (https://dejure.org/2013,37232)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.11.2013 - 5 U 164/12 (https://dejure.org/2013,37232)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. November 2013 - 5 U 164/12 (https://dejure.org/2013,37232)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bezüglich Behandlungsalternativen

  • ra.de
  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Spurlos veränderbare elektronische Dokumentation des Arztes hat im Zweifel keinen Beweiswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bezüglich Behandlungsalternativen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Aufklärung über alternative Methoden der Knochenentnahme

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    OLG zweifelt an Eintragungen in EDV-Dokumentation

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90

    Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2013 - 5 U 164/12
    Auf die Frage, wie der Patient sich konkret entschieden hätte, kommt es ebenfalls nicht an (BGH NJW 1991, 1543, 1544; NJW 1994, 2414, 2415).
  • OLG Köln, 28.04.2008 - 5 U 192/07

    Arztrecht - Schadensersatz und Schmerzensgeld bei unzureichender Aufklärung über

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2013 - 5 U 164/12
    Der Einwand der hypothetischen Einwilligung ist dem Arzt abgeschnitten, wenn sich der Patient bei ordentlicher Aufklärung in einem plausibel zu machenden Entscheidungskonflikt befunden hätte, insbesondere wenn er ernsthaft vor der Frage der Erteilung einer Einwilligung gestanden hätte (BGH NJW 1994, 3009, 3011; NJW 2007, 217, 219; OLG Köln VersR 2009, 1119, 1120).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02

    Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2013 - 5 U 164/12
    An die Substanziierung der Darlegung eines solchen Entscheidungskonfliktes dürfen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (BGH NJW 2003, 2012 ff).
  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2013 - 5 U 164/12
    Der Einwand der hypothetischen Einwilligung ist dem Arzt abgeschnitten, wenn sich der Patient bei ordentlicher Aufklärung in einem plausibel zu machenden Entscheidungskonflikt befunden hätte, insbesondere wenn er ernsthaft vor der Frage der Erteilung einer Einwilligung gestanden hätte (BGH NJW 1994, 3009, 3011; NJW 2007, 217, 219; OLG Köln VersR 2009, 1119, 1120).
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2013 - 5 U 164/12
    Sie kann insgesamt die Feststellung der Ersatzpflicht für bereits entstandene und noch entstehende Schäden verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.2003, Az. VI ZR 304/02).
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2013 - 5 U 164/12
    Auf die Frage, wie der Patient sich konkret entschieden hätte, kommt es ebenfalls nicht an (BGH NJW 1991, 1543, 1544; NJW 1994, 2414, 2415).
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 178/93

    Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung bei ambulanten Eingriffen

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.2013 - 5 U 164/12
    Der Einwand der hypothetischen Einwilligung ist dem Arzt abgeschnitten, wenn sich der Patient bei ordentlicher Aufklärung in einem plausibel zu machenden Entscheidungskonflikt befunden hätte, insbesondere wenn er ernsthaft vor der Frage der Erteilung einer Einwilligung gestanden hätte (BGH NJW 1994, 3009, 3011; NJW 2007, 217, 219; OLG Köln VersR 2009, 1119, 1120).
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