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   OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01   

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https://dejure.org/2002,2432
OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01 (https://dejure.org/2002,2432)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.03.2002 - 5 U 1648/01 (https://dejure.org/2002,2432)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. März 2002 - 5 U 1648/01 (https://dejure.org/2002,2432)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz von Behandlungskosten; Notwendigkeit einer Behandlung infolge eines Unfalls in einem Altenheim; Voraussetzungen für die Annahme einer Pflichtverletzung der Heimleitung und des Pflegepersonals; Umfang der Pflichten der Mitarbeiter ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung eines Altenheims, Unfall eines geistig verwirrten Heimbewohners

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Voraussetzungen für die Pflicht zu einem Antrag an das Vormundschaftsgericht auf Fixierung einer geistig verwirrten Patientin eines Altenheims L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896
    Erforderlichkeit der Fixierung eines geistig verwirrten und gehbehinderten Bewohners eines Altenheims in seinem Rollstuhl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall des Betreuten in Pflegeheim - wer haftet?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 867
  • ZMR 2002, 596
  • FamRZ 2002, 1359
  • VersR 2003, 907 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.2000 - VI ZR 377/99

    Sorgfaltspflichten in psychiatrischer Klinik

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01
    Maßgeblich ist allein, ob das Verhalten der Patientin vor dem Unfall Anlass gab, sich mit einem Antrag auf Fixierung im Rollstuhl an das Vormundschaftsgericht zu wenden (vgl. zum vergleichbaren Problem der Sicherungsvorkehrungen in einer psychiatrischen Klinik BGH VersR 2000, 1240 -1241 = NJW 2000, 3425 -3426 = MDR 2000, 1376 -1377 = EzFamR BGB § 823 Nr. 23 = RuS 2000, 499500 = KH 2001, 46 = RuP 2001, 42-43 = LM BGB § 823 (Dc) Nr. 211 (5/2001) = MedR 2001, 201-202 = ArztR 2001, 208-210 m. w. N.).
  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Ebenso bestand eine inhaltsgleiche allgemeine Verkehrssicherungspflicht zum Schutze der Bewohner vor Schädigungen, die diesen wegen Krankheit oder einer sonstigen körperlichen oder geistigen Einschränkung durch sie selbst oder durch die Einrichtung und bauliche Gestaltung des Altenheims drohten (OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867, 868).
  • BGH, 14.01.2021 - III ZR 168/19

    BGH präzisiert Schutzpflichten von Pflegeheimen gegenüber demenzkranken Bewohnern

    Welchen konkreten Inhalt die Verpflichtung des Heimträgers hat, einerseits die Menschenwürde und das Freiheitsrecht eines körperlich und geistig beeinträchtigten (demenzkranken) Heimbewohners zu achten und andererseits sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit zu schützen, kann nicht generell, sondern nur aufgrund einer sorgfältigen Abwägung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden (Senatsurteile vom 28. April 2005 aaO S. 55 und vom 22. August 2019 aaO Rn. 14; siehe auch OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 867, 868).
  • BGH, 22.08.2019 - III ZR 113/18

    Schutzpflichten von Wohnheimen für Menschen mit einer geistigen Behinderung

    Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten war geeignet, sowohl einen Schadensersatzanspruch wegen vertraglicher Pflichtverletzung (§ 280 Abs. 1, § 278 Satz 1 BGB) als auch einen damit korrespondierenden deliktischen Anspruch aus §§ 823, 831 BGB zu begründen (Senat, Urteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04, BGHZ 163, 53, 55; s. auch OLG Düsseldorf, VersR 2017, 501 f; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 867, 868; 2014, 458, 459 und OLG München, FamRZ 2006, 1676, 1677).
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