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   OLG Hamburg, 12.04.2006 - 5 U 169/05   

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https://dejure.org/2006,3702
OLG Hamburg, 12.04.2006 - 5 U 169/05 (https://dejure.org/2006,3702)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.04.2006 - 5 U 169/05 (https://dejure.org/2006,3702)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. April 2006 - 5 U 169/05 (https://dejure.org/2006,3702)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    UWG §§ 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 2, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 12 Abs. 2
    Werbung mit DSL-Zugang

  • aufrecht.de

    Wettbewerbswidrige Werbung für DSL-Internetzugang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kenntnisse über einen Internetzugang; Vermittlung eines Internet-Zugang über einen Telefonanschluss; Verbraucher im Internet; Wettbewerber bei der Zugangsvermittlung zum Internet im Wege der DSL-Technologie; Vermutung der Dringlichkeit im Gesetz über den unlauteren ...

  • online-und-recht.de
  • webhosting-und-recht.de

    Bewerbung von DSL-Leistungen

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5 Abs. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Verschweigen des Erfordernisses eines Telefonanschlusses bei der Werbung für einen DSL-Anschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Werbung für Internetzugang - Wer DSL anbietet, muss auch auf den nötigen Telefonanschluss hinweisen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit DSL-Anschluss ohne nähere Hinweise wettbewerbswidrig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Werbung für DSL-Internetzugang ohne nähere Hinweise wettbewerbswidrig

  • beck.de (Leitsatz)

    Irreführende Werbung für DSL-Internetzugang

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit DSL-Anschluss ohne nähere Hinweise wettbewerbswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1342
  • GRUR-RR 2006, 285
  • MMR 2006, 757
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 31.05.2005 - 407 O 96/05
    Auszug aus OLG Hamburg, 12.04.2006 - 5 U 169/05
    Auf die Berufung der Antragsstellerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 7 für Handelssachen, vom 31.5.2005 (407 O 96/05) abgeändert.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31.5.2005, Aktenzeichen 407 O 96/05, abzuändern und den Beschluss -einstweilige Verfügung- der Zivilkammer 12 des Landgerichts Hamburg vom 10.3.2005 (312 O 163/05) neu zu erlassen.

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.04.2006 - 5 U 169/05
    Dieses Verständnis kann der Senat aus eigener Anschauung feststellen, da seine Mitglieder zu dem angesprochenen Kreis der an einem DSL- Internetzugang interessierten Verbraucher gehören (vgl. BGH GRUR 2002, 182, 184 -Das Beste jeden Morgen).
  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.04.2006 - 5 U 169/05
    Der Antragsgegnerin ist es nicht gelungen, die in § 12 Abs. 2 UWG geregelte Vermutung der Dringlichkeit (vgl. BGH GRUR 2000, 151, 152 -Späte Urteilsbegründung; Teplitzky, Wettbewerbliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 54, Rn. 18 m.w.N.) zu widerlegen.
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 284/01

    Größter Online-Dienst

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.04.2006 - 5 U 169/05
    Bei der Beurteilung der sich an die an einem DSL-Internetzugang interessierten Verbraucher richtenden Werbung der Antragsgegnerin ist auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Marktteilnehmers abzustellen, der die Werbung mit einer der Situation entsprechend angemessenen Aufmerksamkeit zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH GRUR 2004, 244, 245 -Marktführerschaft; BGH NJW-RR 2004, 1487, 1489 -Größter Online-Dienst).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.04.2006 - 5 U 169/05
    Bei der Beurteilung der sich an die an einem DSL-Internetzugang interessierten Verbraucher richtenden Werbung der Antragsgegnerin ist auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Marktteilnehmers abzustellen, der die Werbung mit einer der Situation entsprechend angemessenen Aufmerksamkeit zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH GRUR 2004, 244, 245 -Marktführerschaft; BGH NJW-RR 2004, 1487, 1489 -Größter Online-Dienst).
  • OLG Hamburg, 16.05.2019 - 3 U 197/16

    Glastürbeschläge - Irreführung und Herabsetzung eines Wettbewerbers durch Angabe

    Dieses Verständnis kann der Senat aus eigener Anschauung feststellen, da seine Mitglieder zum allgemeinen Verkehr gehören (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 12. April 2006 - 5 U 169/05, GRUR-RR 2006, 285; Senat, Urteil vom 25. Februar 2016 - 3 U 20/15, GRUR-RR 2016, 248, Rn. 17).
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OLG Hamburg, 12.04.2004 - 5 U 169/05 (https://dejure.org/2004,24944)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.04.2004 - 5 U 169/05 (https://dejure.org/2004,24944)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. April 2004 - 5 U 169/05 (https://dejure.org/2004,24944)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Irreführende Werbung durch Verschweigen der Notwendigkeit eines Telefonanschluss der Deutschen Telekom AG für einen DSL-Internetzugang

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.04.2004 - 5 U 169/05
    Der Antragsgegnerin ist es nicht gelungen, die in § 12 Abs. 2 UWG geregelte Vermutung der Dringlichkeit (vgl. BGH GRUR 2000, 151, 152 -Späte Urteilsbegründung; Teplitzky, Wettbewerbliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 54, Rn. 18 m.w.N.) zu widerlegen.
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 284/01

    Größter Online-Dienst

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.04.2004 - 5 U 169/05
    Bei der Beurteilung der sich an die an einem DSL-Internetzugang interessierten Verbraucher richtenden Werbung der Antragsgegnerin ist auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Marktteilnehmers abzustellen, der die Werbung mit einer der Situation entsprechend angemessenen Aufmerksamkeit zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH GRUR 2004, 244, 245 -Marktführerschaft; BGH NJW-RR 2004, 1487, 1489 -Größter Online-Dienst).
  • LG Hamburg, 31.05.2005 - 407 O 96/05
    Auszug aus OLG Hamburg, 12.04.2004 - 5 U 169/05
    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31.5.2005, Aktenzeichen 407 O 96/05, abzuändern und den Beschluss -einstweilige Verfügung- der Zivilkammer 12 des Landgerichts Hamburg vom 10.3.2005 (312 O 163/05) neu zu erlassen.
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.04.2004 - 5 U 169/05
    Dieses Verständnis kann der Senat aus eigener Anschauung feststellen, da seine Mitglieder zu dem angesprochenen Kreis der an einem DSL- Internetzugang interessierten Verbraucher gehören (vgl. BGH GRUR 2002, 182, 184 -Das Beste jeden Morgen).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.04.2004 - 5 U 169/05
    Bei der Beurteilung der sich an die an einem DSL-Internetzugang interessierten Verbraucher richtenden Werbung der Antragsgegnerin ist auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Marktteilnehmers abzustellen, der die Werbung mit einer der Situation entsprechend angemessenen Aufmerksamkeit zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH GRUR 2004, 244, 245 -Marktführerschaft; BGH NJW-RR 2004, 1487, 1489 -Größter Online-Dienst).
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