Rechtsprechung
OLG Schleswig, 23.05.2002 - 5 U 171/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JurPC
BGB § 254
Haftung einer Online-Bank - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsvoraussetzungen für den doppelten Verkauf derselben Aktien; Anforderungen an die Zulässigkeit einer Berufung und einer Anschlussberufung; Sorgfaltspflichten einer Bank bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen im Rahmen des elektronischen Aktienhandels; ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Online-Bank - Haftung derselben bei Online-Bankgeschäften
- Judicialis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 276 249
Schadensersatz: Mitverschulden des Online-Bankkunden bei eigenmächtigem Eingriff in die Rückabwicklung eines Aktiengeschäfts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 812, 254
Mitverschulden des Online-Bankkunden bei Eingriff in den Rückabwicklungsvorgang nach Reklamationsorder - Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Reklamationsgespräch bei fehlerhafter Orderausführung bindend
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Reklamationsgespräch bei fehlerhafter Orderausführung bindend -
- beck.de (Leitsatz)
Mitverschulden des Online-Bankkunden bei Eingriff in den Rückabwicklungsvorgang
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 21.09.2000 - 6 O 197/00
- OLG Schleswig, 23.05.2002 - 5 U 171/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1131
- ZIP 2001, 154
- ZIP 2002, 1525
- MMR 2003, 620 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Itzehoe, 21.09.2000 - 6 O 197/00
Reklamationen bei Onlinebörsengeschäften
Auszug aus OLG Schleswig, 23.05.2002 - 5 U 171/00
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. September 2000 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe (Az.: 6 O 197/00) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 1. November 2000 geändert und insgesamt - wie folgt - neu gefaßt:.
- OLG Schleswig, 18.07.2002 - 5 U 116/01
Schadensminderungspflicht beim Online-Banking ("Direct Brokerage")
Zudem hatte der Kläger jedenfalls am 21. März 2000 noch keinesfalls zu befürchten, in die Bearbeitung eines Reklamationsvorganges "hineinzuhandeln" und damit von der Beklagten bereits eingeleitete Maßnahmen zu konterkarieren (so lag es im dem Senatsurteil vom 23. Mai 2002 - 5 U 171/00 - zugrunde liegenden und ebenfalls die Beklagte betreffenden Sachverhalt).