Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 07.08.2013

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.01.2012 - 5 U 173/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3394
OLG Naumburg, 11.01.2012 - 5 U 173/11 (https://dejure.org/2012,3394)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.01.2012 - 5 U 173/11 (https://dejure.org/2012,3394)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 5 U 173/11 (https://dejure.org/2012,3394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung der außerordentlichen Kündigung eines Bauvertrages bei Vorlage der Abrechnung ohne Grundlage

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Werkvertrag - Baugrundrisiko

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann realisiert sich das Baugrundrisiko?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann realisiert sich das Baugrundrisiko? (IBR 2012, 318)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 994
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 19.12.2001 - 7 U 614/98

    Anspruch auf Zusatzvergütung wegen Beschaffenheit des Baugrundes

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2012 - 5 U 173/11
    Das sogenannte Baugrundrisiko verwirklicht sich erst dann, wenn trotz bestmöglicher Untersuchung des Baugrundes, ohne dass ein Verschulden des Bauherrn (Auftraggebers) oder des Auftragnehmers feststellbar wäre, während der Arbeiten Erschwernisse im Boden- oder Grundwasserbereich auftreten und diese unvorhersehbaren Erschwernisse zu Leistungsänderungen und Bauverzögerungen führen (OLG München, Urt. v. 15.10.1996, 13 U 5857/95; Thüringer OLG, Urt. v. 19.12.2001, 7 U 614/98; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG München, 15.10.1996 - 13 U 5857/95

    Tragwerksplaner müssen auch die Örtlichkeit beachten!

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2012 - 5 U 173/11
    Das sogenannte Baugrundrisiko verwirklicht sich erst dann, wenn trotz bestmöglicher Untersuchung des Baugrundes, ohne dass ein Verschulden des Bauherrn (Auftraggebers) oder des Auftragnehmers feststellbar wäre, während der Arbeiten Erschwernisse im Boden- oder Grundwasserbereich auftreten und diese unvorhersehbaren Erschwernisse zu Leistungsänderungen und Bauverzögerungen führen (OLG München, Urt. v. 15.10.1996, 13 U 5857/95; Thüringer OLG, Urt. v. 19.12.2001, 7 U 614/98; jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.08.2013 - 5 U 173/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,56693
OLG Köln, 07.08.2013 - 5 U 173/11 (https://dejure.org/2013,56693)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.08.2013 - 5 U 173/11 (https://dejure.org/2013,56693)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. August 2013 - 5 U 173/11 (https://dejure.org/2013,56693)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die sachverständige Feststellung eines groben Behandlungsfehlers

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; ZPO § 286
    Anforderungen an die sachverständige Feststellung eines groben Behandlungsfehlers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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