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   OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 1735/01   

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https://dejure.org/2002,7190
OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 1735/01 (https://dejure.org/2002,7190)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.10.2002 - 5 U 1735/01 (https://dejure.org/2002,7190)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 5 U 1735/01 (https://dejure.org/2002,7190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsatz von Treu und Glauben; Eingeschränkte Rechenschaftspflicht; Ende der Verwaltungszeit; Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft ; Übertragung der Verwaltung; Informationen über veranlasste Maßnahmen und Verwendung von Geldern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 111
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61

    Geschäftsführung ohne Auftrag und § 817 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 1735/01
    Dabei wirkt sich im vorliegenden Fall der Umstand aus, dass der Kläger über weite Zeit den Eindruck erweckte, keine näheren Informationen zu wünschen, und daher seine Rechte - jedenfalls jenseits des Rahmens, in dem er von der Beklagten unterrichtet worden ist - verwirkt hat (BGHZ 39, 87, 92; Heinrichs in Palandt, BGB, 61. Aufl., § 261 Rdnr. 24).

    Anders wäre es allein dann, wenn er nachweisen könnte, dass er greifbaren Anlass hätte, an der Verlässlichkeit der Beklagten als Sachwalterin seiner Interessen zu zweifeln und deshalb das Vertrauen, das er über Jahre hinweg hatte, enttäuscht wäre (BGHZ 39, 87, 93; Bittner, aaO, § 259 Rdnr. 28; Heinrichs, aaO, § 261 Rdnr. 24).

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 1735/01
    Die grundsätzliche, aus § 666 BGB herleitbare Pflicht, dem Kläger innerhalb des von ihr wahrgenommenen Aufgabenkreises Rechenschaft abzulegen (BGHZ 10, 385, 386), wird nämlich durch das Gebot von Treu und Glauben begrenzt (BGHZ 10, 385, 387; Bittner in Staudinger, BGB, 14. Aufl., § 259 Rdnr. 27).
  • OLG Koblenz, 12.03.2020 - 9 WF 757/19

    Auskunftsanspruch einer Eigentümergemeinschaft gegenüber einem Miteigentümer

    Der entsprechende Auskunftsanspruch folgte dann nämlich unmittelbar aus § 666 BGB (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 5 U 1735/01 -, BeckRS 2002, 30288560, m.w.N.).
  • LG Mönchengladbach, 27.05.2004 - 10 O 625/03

    Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, Fortbestand einer Erbengemeinschaft

    Wer über weite Zeit den Eindruck erweckt, keine oder keine näheren Informationen zu wünschen, kann unter Berücksichtigung aller Umstände sein Auskunftsrecht verwirken (BGHZ 39, 87, 92; OLG Koblenz, WuM 2002, 616).
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