Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 11.07.2007 | OLG Schleswig, 07.06.2007

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 174/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5816
OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 174/06 (https://dejure.org/2007,5816)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.10.2007 - 5 U 174/06 (https://dejure.org/2007,5816)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 5 U 174/06 (https://dejure.org/2007,5816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Haftung für umgestürzte Bäume

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassene Fällung von erkrankten Bäumen als Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht; Voraussetzung für eine Pflicht zur Durchführung einer fachmännischen Untersuchung eines Baumbestandes; Unzumutbare Einwirkungen auf ein Grundstück sowie Unmöglichkeit der ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Haftung für infolge eines Sturms umstürzende Bäume bei in regelmäßigen Abständen durchgeführter äußerer Sichtprüfung

  • hugo-gebhard.de (Kurzmitteilung/Auszüge/Zusammenfassung)

    Nachbarbaum-Fall

  • arboristik.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Verkehrssicherungspflicht für Bäume - Der Schlankheitsgrad in der Rechtsprechung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Beschränkte Schadensersatzpflicht bei umgestürzten Bäumen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 174/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB rechtzeitig zu unterbinden (BGHZ 160, 18 ff.; 142, 66; BGH BauR 2005, 444; BGH NJW 2003, 1732).

    Besteht - wie hier - die Beeinträchtigung in einer Substanzschädigung, kann der Anspruch auf vollen Schadensersatz gehen und den Ausgleich der Folgen umfassen, die sich aus der Beeinträchtigung der Nutzung des betroffenen Grundstücks entwickeln (BGH NJW 2003, 2377, 2380; BGHZ 142, 66).

    Allerdings kommt ein Anspruch nicht in Betracht, wenn die Beeinträchtigung Folge eines von niemandem zu beherrschenden Naturereignisses war (BGHZ 142, 66).

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 84/04

    Verkehrssicherungspflicht für Bäume auf einem Grundstück

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 174/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB rechtzeitig zu unterbinden (BGHZ 160, 18 ff.; 142, 66; BGH BauR 2005, 444; BGH NJW 2003, 1732).

    Ein Anspruch kommt danach insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer rechtswidrigen Beeinträchtigung in Betracht, die in Folge faktischen Duldungszwanges nicht rechtzeitig verhindert werden konnte, etwa dann, wenn der Betroffene die abzuwehrende Gefahr nicht rechtzeitig erkannt hat und dies auch nicht rechtzeitig erkennen konnte (BGH BauR 2005, 444).

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 33/04

    Ausgleich zwischen Grundstücksnachbarn für Schäden, die durch das Umstürzen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 174/06
    Ihre Häufigkeit und ihr Umfang seien von dem Alter und Zustand des Baumes sowie seinem Standort abhängig (BGHZ 160, 18 ff.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB rechtzeitig zu unterbinden (BGHZ 160, 18 ff.; 142, 66; BGH BauR 2005, 444; BGH NJW 2003, 1732).

  • OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 144/02

    Zur Verkehrssicherungspflicht der Stadt zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 174/06
    Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist erst dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten (OLG Hamm NJW-RR 2003, 968).
  • BGH, 21.03.2003 - V ZR 319/02

    Störereigenschaft des Grundstückseigentümers bei alten Bäumen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 174/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB rechtzeitig zu unterbinden (BGHZ 160, 18 ff.; 142, 66; BGH BauR 2005, 444; BGH NJW 2003, 1732).
  • BGH, 02.12.1988 - V ZR 26/88

    Störereigenschaft einer Gemeinde bei Eindringen von Baumwurzeln in eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 174/06
    Zwar ist dann, wenn sich ein Eigentümer im Rahmen bestimmungsgemäßer Nutzung seines Grundstücks gehalten hat, die Annahme der Störereigenschaft nicht generell ausgeschlossen, vielmehr kann auch bei bestimmungsgemäßer nicht gefahrgeneigter Nutzung des eigenen Grundstücks eine Haftung nach § 1004 Abs. 1 BGB in Betracht kommen, wenn Beeinträchtigungen des Nachbargrundstückes zu besorgen oder eingetreten sind (BGHZ 97, 231; 106, 142).
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03

    Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 174/06
    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung - jedenfalls für an öffentliche Straßen angrenzende Bäume - gefordert, dass eine Überprüfung regelmäßig zweimal pro Jahr und zwar in unbelaubtem und belaubtem Zustand durchgeführt wird (OLG Hamm, a. a. O.; OLG Düsseldorf VersR 1992, 467; OLG Celle OLGR 2000, 187, 188; OLG Brandenburg OLGR 2002, 411; offen gelassen in BGH NJW 2004, 1381).
  • BGH, 07.03.1986 - V ZR 92/85

    Beeinträchtigung einer Abwasserleitung durch vom Nebengrundstück eingedrungene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 174/06
    Zwar ist dann, wenn sich ein Eigentümer im Rahmen bestimmungsgemäßer Nutzung seines Grundstücks gehalten hat, die Annahme der Störereigenschaft nicht generell ausgeschlossen, vielmehr kann auch bei bestimmungsgemäßer nicht gefahrgeneigter Nutzung des eigenen Grundstücks eine Haftung nach § 1004 Abs. 1 BGB in Betracht kommen, wenn Beeinträchtigungen des Nachbargrundstückes zu besorgen oder eingetreten sind (BGHZ 97, 231; 106, 142).
  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02

    Haftung des Versorgungsunternehmens für Schäden durch Bruch einer Wasserleitung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 174/06
    Besteht - wie hier - die Beeinträchtigung in einer Substanzschädigung, kann der Anspruch auf vollen Schadensersatz gehen und den Ausgleich der Folgen umfassen, die sich aus der Beeinträchtigung der Nutzung des betroffenen Grundstücks entwickeln (BGH NJW 2003, 2377, 2380; BGHZ 142, 66).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1990 - 18 U 228/89

    Pflicht zur sorgfältigen äußeren Prüfung von Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 174/06
    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung - jedenfalls für an öffentliche Straßen angrenzende Bäume - gefordert, dass eine Überprüfung regelmäßig zweimal pro Jahr und zwar in unbelaubtem und belaubtem Zustand durchgeführt wird (OLG Hamm, a. a. O.; OLG Düsseldorf VersR 1992, 467; OLG Celle OLGR 2000, 187, 188; OLG Brandenburg OLGR 2002, 411; offen gelassen in BGH NJW 2004, 1381).
  • OLG Brandenburg, 22.10.2015 - 5 U 104/13

    Schadensersatzanspruch des Grundstücksnachbarn: Sturz einer Baumkrone von einer

    (Senatsentscheidung vom 18.7.2007; 5 U 174/06 m.w.N.; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.4.2004, 7 U 208/03 m.w N.; OLG Düsseldorf I - 9 U 38/13 m.w.N ; Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., § 823, Rn. 190 ).

    Allerdings kommt ein Anspruch nicht in Betracht, wenn wie hier die Beeinträchtigung Folge eines von niemandem zu beherrschenden Naturereignisses war (BGHZ 142, 66; Senat, Urteil v. 18.10.2007; 5 U 174/06).

  • OLG Braunschweig, 16.11.2016 - 3 U 31/16

    Haftung der Gemeinde für Schäden durch einen Abwasserrückstau aufgrund einer

    Zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht ist grundsätzlich eine in regelmäßigen Abständen durchzuführende äußere Sichtprüfung ausreichend, wenn keine Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten (vgl. Urteil des OLG Brandenburg vom 18.10.2007, Az.: 5 U 174/06; Urteil des OLG Koblenz vom 14.02.2001, Az.: 1 U 1161/99).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2024 - 2 U 10/23
    Der BGH hat diese Frage zunächst offengelassen (BGH, Urteil vom 4. März 2004 - III ZR 225/03 -, NJW 2004, 1381 = MDR 2004, 806, Rdnr. 6 bei juris) und später, gestützt auf neuere baumpflegerische Erkenntnisse, das notwendige Kontrollintervall von dem Alter und Zustand des Baumes sowie seinem Standort abhängig gemacht, so dass sich die Frage nicht generell beantworten lasse (BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 33/04 -, BGHZ 160, 18 = NJW 2004, 3328; dem folgend Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 5 U 174/06 -, Rdnr. 25 bei juris).
  • LG Saarbrücken, 28.01.2009 - 15 O 240/07
    Während jedenfalls für Laubbäume die Auffassung vertreten wird, diese Sichtprüfung habe zweimal im Jahr, nämlich im belaubten und unbelaubten Zustand der Bäume zu erfolgen (vgl. Landgericht Detmold Urteil vom 30. Juni 2008 - 9O 276/06 - zitiert nach Juris), hält der Bundesgerichtshof an dieser Regelung nicht fest, sondern stellt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles ab (vgl. BGH, aaO., so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 5 U 174/06 - zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6534
OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06 (https://dejure.org/2007,6534)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.07.2007 - 5 U 174/06 (https://dejure.org/2007,6534)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 5 U 174/06 (https://dejure.org/2007,6534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens durch eine Aktiengesellschaft; Beanstandung der Werbung eines Mitbewerbers; Blickfangmäßige Bewerbung von Verkaufsförderungsmaßnahmen; Übergang eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs auf einen ...

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 4; ; UWG § 8 Abs. 2; ; UmwandlG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 4; UWG § 8 Abs. 2; UmwG § 20 Abs. 1
    Haftung der übernehmenden Aktiengesellschaft nach § 20 Abs.1 UmwandlG für einen Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr - DSL-Testpaket"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften: Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Rechtsnachfolger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2007, 2258
  • DB 2007, 2033
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 04.04.2000 - 6 W 32/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
    Ob ein über § 8 Abs. 2 UWG begründeter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf den Rechtsnachfolger des Unternehmensinhabers übergeht, ist umstritten ( dagegen : Köhler WRP 2000, 921; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8.Aufl., Kap.15 Rn.12; Fezer, UWG, § 8 Rn.118; OLG Braunschweig, Urteil vom 10.7.2003 zum Aktz. 2 U 161/02, recherchiert bei juris, dort Rn.43; OLG Naumburg, Urteil vom 17.2.2006 zum Aktz. 10 U 40/05, recherchiert bei juris, dort Rn.114; dafür : Ahrens GRUR 96, 518 ; Foerste GRUR 98, 450; OLG Frankfurt für die Titelumschreibung nach § 727 ZPO nach Aufspaltung des Titelschuldners, Beschluss vom 4.4.2000 zum Aktz. 6 W 32/00, recherchiert bei juris ) .
  • OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 40/05

    Einordnung eines Produkts (hier: "Glukokine") als Arzneimittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
    Ob ein über § 8 Abs. 2 UWG begründeter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf den Rechtsnachfolger des Unternehmensinhabers übergeht, ist umstritten ( dagegen : Köhler WRP 2000, 921; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8.Aufl., Kap.15 Rn.12; Fezer, UWG, § 8 Rn.118; OLG Braunschweig, Urteil vom 10.7.2003 zum Aktz. 2 U 161/02, recherchiert bei juris, dort Rn.43; OLG Naumburg, Urteil vom 17.2.2006 zum Aktz. 10 U 40/05, recherchiert bei juris, dort Rn.114; dafür : Ahrens GRUR 96, 518 ; Foerste GRUR 98, 450; OLG Frankfurt für die Titelumschreibung nach § 727 ZPO nach Aufspaltung des Titelschuldners, Beschluss vom 4.4.2000 zum Aktz. 6 W 32/00, recherchiert bei juris ) .
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
    Damit ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine etwaige Erstgehungsgefahr ausgeräumt; insbesondere steht dem nicht entgegen, dass die Antragsgegnerin weiterhin zum Zwecke der Rechtsverteidigung die Auffassung vertritt, ein Wettbewerbsverstoß habe nicht vorgelegen ( BGH GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe ).
  • OLG Schleswig, 23.08.2007 - 5 W 31/07

    Fahrzeugverwertung durch kreditgebende Bank nach sofortiger Kündigung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
    Der Senat folgt der erstgenannten Auffassung, dass die Wiederholungsgefahr als ein durch ein unrechtmäßiges Verhalten des Rechtsvorgängers begründeter Umstand auch im Falle einer Haftung des Unternehmensinhabers nach § 8 Abs. 2 UWG nicht auf den Rechtsnachfolger übergeht ( in diesem Sinne auch bereits der unveröffentlichte Beschluss des Senats vom 14.3.2007 zum Aktz. 5 W 31/07 : " ...durch die Verschmelzung auf die S...AG sind zwar ihre Vermögenswerte und ihre Verbindlichkeiten auf das aufnehmende Unternehmen übergegangen. Eine Unterlassungsverpflichtung aus vorangegangenem wettbewerbsrechtlichem Handeln ist hiervon jedoch nicht ( notwendigerweise ) umfasst.
  • OLG Braunschweig, 10.07.2003 - 2 U 161/02

    Abrechnungspraxis; Abschlusskosten; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Allgemeine

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
    Ob ein über § 8 Abs. 2 UWG begründeter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf den Rechtsnachfolger des Unternehmensinhabers übergeht, ist umstritten ( dagegen : Köhler WRP 2000, 921; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8.Aufl., Kap.15 Rn.12; Fezer, UWG, § 8 Rn.118; OLG Braunschweig, Urteil vom 10.7.2003 zum Aktz. 2 U 161/02, recherchiert bei juris, dort Rn.43; OLG Naumburg, Urteil vom 17.2.2006 zum Aktz. 10 U 40/05, recherchiert bei juris, dort Rn.114; dafür : Ahrens GRUR 96, 518 ; Foerste GRUR 98, 450; OLG Frankfurt für die Titelumschreibung nach § 727 ZPO nach Aufspaltung des Titelschuldners, Beschluss vom 4.4.2000 zum Aktz. 6 W 32/00, recherchiert bei juris ) .
  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
    In seiner oben bereit genannten Entscheidung "Flüssiggastank" hat der BGH die Zulässigkeit verneint, während er sie in der Entscheidung "Brennwertkessel" noch bejaht hatte ( GRUR 98, 1045 ).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
    Hierbei handelt es sich nach der Rechtsprechung des BGH um einen anderen Streitgegenstand ( BGH GRUR 2006, 421 - Markenparfümverkäufe ).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03

    Flüssiggastank

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
    Eine auf Grund des persönlichen Verhaltens des Rechtsvorgängers in seiner Person begründete Wiederholungsgefahr gehe als tatsächlicher Umstand nicht auf den Rechtsnachfolger über ( BGH GRUR 2006, 879, 880 - Flüssiggastank ).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06
    Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt ( BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor ).
  • OLG Hamburg, 12.12.2007 - 5 U 50/07

    "Cold Calls"

    Auf die f. AG konnte die für den gesetzlichen Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr nicht übergehen (vgl. BGH Urteil vom 26.4.2007, I ZR 34/05; Senat im Urteil vom 11.7.2007, 5 U 174/06).

    Der Kläger hat sich mit seinem Berufungsvorbringen auch nicht auf eine Erstbegehungsgefahr berufen, bei der es sich um eine Klageänderung handelt, die nur nach der Bestimmung des § 533 ZPO zulässig wäre (vgl. Senat, Urteil vom 11.7.2007, 5 U 174/06).

  • OLG Hamburg, 24.08.2009 - 5 W 183/08

    Klauselgegenklage: Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer

    Der Wettbewerbsverstoß in der Person des übertragenden Unternehmens, hier der T-Online International AG, begründet keine Wiederholungsgefahr in der Person des Rechtsnachfolgers (vgl. BGH GRUR 2007, 995 Tz. 11, 17 -Schuldnachfolge; Senat, Urteil vom 11.7.2007, 5 U 174/06, WRP 2007, 1272).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.06.2007 - 5 U 174/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33055
OLG Schleswig, 07.06.2007 - 5 U 174/06 (https://dejure.org/2007,33055)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.06.2007 - 5 U 174/06 (https://dejure.org/2007,33055)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. Juni 2007 - 5 U 174/06 (https://dejure.org/2007,33055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,33055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2007 - 5 U 174/06
    Die Zahlungsunfähigkeit ist allerdings im Einzelfall auch mit Hilfe von Indiztatsachen feststellbar ( BGH ZIP 2006, 2222 ff, [BGH 12.10.2006 - IX ZR 228/03] bei juris Rn. 28).

    Haben im Zeitpunkt der behaupteten Zahlungsunfähigkeit fällige Verbindlichkeiten bestanden, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht beglichen worden sind, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt auszugehen ( BGH ZIP 2006, 2222f, [BGH 12.10.2006 - IX ZR 228/03] bei juris Rn. 28).

    Nur wenn die Unterdeckung weniger als 10 % - über einen Zeitraum von 3 Wochen - beträgt, genügt dies zum Beleg der Zahlungsunfähigkeit nicht und muss umgekehrt der klagende Insolvenzverwalter weitere besondere Umstände für eine Zahlungsunfähigkeit vortragen (zu diesen Grundsätzen vgl. nur BGH WM 2005, 1468 ff. [BGH 24.05.2005 - IX ZR 123/04] ; BGH ZIP 2006, 2222 ff [BGH 12.10.2006 - IX ZR 228/03] ).

  • BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03

    Rechtsstellung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2007 - 5 U 174/06
    Vor diesem Hintergrund war der Vorbehalt zugunsten der Beklagten auch ohne Antrag von Amts wegen in den Tenor aufzunehmen ( BGH ZIP 2005, 1550, [BGH 11.07.2005 - II ZR 235/03] bei juris Rn. 14f).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2007 - 5 U 174/06
    Nur wenn die Unterdeckung weniger als 10 % - über einen Zeitraum von 3 Wochen - beträgt, genügt dies zum Beleg der Zahlungsunfähigkeit nicht und muss umgekehrt der klagende Insolvenzverwalter weitere besondere Umstände für eine Zahlungsunfähigkeit vortragen (zu diesen Grundsätzen vgl. nur BGH WM 2005, 1468 ff. [BGH 24.05.2005 - IX ZR 123/04] ; BGH ZIP 2006, 2222 ff [BGH 12.10.2006 - IX ZR 228/03] ).
  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2007 - 5 U 174/06
    Auch ein vorläufiger Insolvenzverwalter dürfte diese Zahlungen nach § 22 InsO nicht unter Benachteiligung der übrigen Gläubiger vornehmen, weshalb sie nicht bereits grundsätzlich unter § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG fallen ( BGH ZIP 2005, 1026, [BGH 18.04.2005 - II ZR 61/03] BGHZ 146, 264, 274f, Karsten Schmidt in Scholz, a.a.O., § 64 Rn. 27 m.w.N.; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl. 2004, § 64 Rn. 61; Baumbach/Hueck, a.a.O., § 64 Rn. 81).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 238/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2007 - 5 U 174/06
    Ein weiteres Indiz, bei dessen Vorliegen der Gläubiger den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit in der Regel glaubhaft gemacht hat, ist die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen für mehr als 6 Monate, weil diese Forderungen wegen der drohenden Bestrafung nach § 266a StGB meist bis zuletzt bedient werden ( BGH WM 2006, 1631 f. [BGH 13.06.2006 - IX ZB 238/05] ).
  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 61/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2007 - 5 U 174/06
    Auch ein vorläufiger Insolvenzverwalter dürfte diese Zahlungen nach § 22 InsO nicht unter Benachteiligung der übrigen Gläubiger vornehmen, weshalb sie nicht bereits grundsätzlich unter § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG fallen ( BGH ZIP 2005, 1026, [BGH 18.04.2005 - II ZR 61/03] BGHZ 146, 264, 274f, Karsten Schmidt in Scholz, a.a.O., § 64 Rn. 27 m.w.N.; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl. 2004, § 64 Rn. 61; Baumbach/Hueck, a.a.O., § 64 Rn. 81).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht