Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 23.07.2020 | OLG Brandenburg, 04.02.2016

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.01.2015 - 5 U 18/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13347
OLG Stuttgart, 19.01.2015 - 5 U 18/14 (https://dejure.org/2015,13347)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.01.2015 - 5 U 18/14 (https://dejure.org/2015,13347)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Januar 2015 - 5 U 18/14 (https://dejure.org/2015,13347)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,13347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 87 HGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 87c Abs. 4 HGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Handelsvertretervertrages hinsichtlich des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 87c Abs 4 HGB, § 92c HGB
    Handelsvertretervertrag über Tätigkeit im außereuropäischen Raum: Abbedingung von Auskunfts- und Einsichtsrechten bei Vertragsbeendigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Auslegung eines Handelsvertretervertrages hinsichtlich des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bardawil setzt Bucheinsicht gegen Recaro durch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 205/05

    Erteilung eines Buchauszugs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2015 - 5 U 18/14
    Ein Buchauszug ist eine vollständige, geordnete übersichtliche Darstellung aller Angaben, die den Handelsvertreter in die Lage versetzen, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abrechnung zu überprüfen (BGH NJW-RR 2009, 821, 822; BGH NJW-RR 2007, 246, 247).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind im Buchauszug auch Angaben über Retouren und deren Gründe und daran anknüpfende Gutschriften gegenüber Kunden zu machen (BGH NJW-RR 2009, 821, 822).

  • BGH, 23.02.2016 - VII ZR 28/15

    Handelsvertretervertrag: Verjährung des Provisionsanspruchs und des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2015 - 5 U 18/14
    Rechtsmittel BGH - Az.: VII ZR 28/15.
  • BGH, 20.01.2011 - I ZB 67/09

    Abrechnung über Provision des Handelsvertreters: Anforderungen an einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2015 - 5 U 18/14
    Neben dem Stückpreis der gelieferten Produkte hat der Buchauszug auch Angaben zur Menge der gelieferten Sitze und Ersatzteile zu enthalten (BGH, NZG 2011, 554, 555).
  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 100/05

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Einwendungsausschlusses gegen die Abrechnungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2015 - 5 U 18/14
    Ein Buchauszug ist eine vollständige, geordnete übersichtliche Darstellung aller Angaben, die den Handelsvertreter in die Lage versetzen, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abrechnung zu überprüfen (BGH NJW-RR 2009, 821, 822; BGH NJW-RR 2007, 246, 247).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2019 - 5 W 23/19

    Recht auf Nennung des Aufbewahrungsorts zur Bucheinsicht

    Die Gläubigerin hielt den Vollstreckungsantrag für gerechtfertigt, weil die Schuldnerin entgegen der Verurteilung zur Bucheinsicht bei der Vollstreckung auf Grundlage des Senatsurteils vom 19.01.2015 im parallelen Verfahren 5 U 18/14 - ersetzt durch Senatsurteil vom 17.01.2017 nach Aufhebung und Zurückverweisung durch den BGH - zum Zeitraum bis November 2011 (und wie zu erwarten auch bei der vorliegend verfahrensgegenständlichen Vollstreckung) dem von der Gläubigerin beauftragten Wirtschaftsprüfer keinen unmittelbaren Zugang zu den Geschäftsunterlagen gewähre, sondern nur zu "sorgfältig aufbereiteten" Unterlagen.

    Der Vollstreckungsantrag sei unzulässig, weil die Gläubigerin auf Grundlage des vorliegend verfahrensgegenständlichen Titels noch keinen Vollstreckungsversuch unternommen, sondern nur in dem Verfahren 5 U 18/14 - auf Grund des später ersetzten Titels - bereits 2015 die Bucheinsicht begonnen, dann aber abgebrochen habe.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,35726
OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14 (https://dejure.org/2020,35726)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.07.2020 - 5 U 18/14 (https://dejure.org/2020,35726)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juli 2020 - 5 U 18/14 (https://dejure.org/2020,35726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,35726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 69a UrhG, § 69c UrhG, § 97 Abs 1 UrhG
    Urheberrechtsverletzung: Anforderungen an die Miturheberschaft an einem Computerprogramm

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Voraussetzungen der Miturheberschaft an einem Computerprogramm

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 510
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Die auf ein Computerprogramm bezogenen Klageanträge sind grundsätzlich nur dann hinreichend bestimmt, wenn sie den Inhalt des Computerprogramms in einer Weise beschreiben, dass Verwechslungen mit anderen Computerprogrammen soweit wie möglich ausgeschlossen sind (BGH GRUR 2008, 357 Rn. 24 - Planfreigabesystem).

    Es bedarf einer Beschreibung des Programminhalts, denn die Beschreibung ist zur Individualisierung des Programms erforderlich (BGH GRUR 2008, 357 Rn. 24 - Planfreigabesystem).

    Die gebotene Individualisierung des Computerprogramms kann dabei auch durch Bezugnahme auf Programmausdrucke oder Programmträger erfolgen (BGH NJW 1991, 1231 - Betriebssystem; BGH GRUR 2008, 357 Rn. 24 - Planfreigabesystem).

  • BGH, 11.10.2016 - VIII ZR 300/15

    Berufung im Schadensersatzprozess des gekündigten Wohnraummieters wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Zwar können sich Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen iSv § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Bewertungen der erstinstanzlichen Beweisaufnahme ergeben (BGH NJW-RR 2017, 75 Rn. 24).

    Besteht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, so ist das Berufungsgericht zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH NJW-RR 2017, 75 Rn. 24).

  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Das fertige Computerprogramm wird als eine Folge von Befehlen definiert, die nach Aufnahme in einen maschinenlesbaren Träger fähig sind zu bewirken, dass eine Maschine mit informationsverarbeitenden Fähigkeiten eine bestimmte Funktion oder Aufgabe oder ein bestimmtes Ergebnis anzeigt, ausführt oder erzielt (BGH GRUR 1985, 1041 Rn. 74 - Inkasso-Programm).

    Die eigene geistige Schöpfung kann in allen Entwicklungsphasen des Programms zum Ausdruck kommen (BGH GRUR 1985, 1041, 1046 - Inkasso-Programm).

  • BGH, 17.07.2012 - XI ZR 198/11

    Rückabwicklung der Finanzierung eines steuersparenden Immobilienerwerbs:

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Demgegenüber obliegt dem Anspruchsteller in der Rolle des Feststellungsbeklagten der Beweis derjenigen Tatsachen, aus denen er seinen Anspruch herleitet, denn auch bei der leugnenden Feststellungsklage ist - wenn auch mit umgekehrten Parteirollen - Streitgegenstand der materielle Anspruch, um dessen Nichtbestehen gestritten wird (BGH NJW 2012, 3294).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89

    Betriebssystem

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Die gebotene Individualisierung des Computerprogramms kann dabei auch durch Bezugnahme auf Programmausdrucke oder Programmträger erfolgen (BGH NJW 1991, 1231 - Betriebssystem; BGH GRUR 2008, 357 Rn. 24 - Planfreigabesystem).
  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Zum anderen kann sich aus den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast grundsätzlich keine Vorlagepflicht von Urkunden oder elektronischen Dokumenten ergeben (Geimer in Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 422 Rn. 2; BGH MDR 2007, 1333).
  • BGH, 20.09.2012 - I ZR 90/09

    UniBasic-IDOS

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Für einen Besichtigungsanspruch nach § 809 BGB muss ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung vorliegen, wobei die Darlegungslast des Anspruchstellers nicht überspannt werden darf (BGH, Urteil vom 20.09.2012, I ZR 90/09, Rn. 20 bei juris - UniBasic-IDOS).
  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 111/02

    Fash 2000

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Bei komplexen Computerprogrammen spricht eine tatsächliche Vermutung für eine hinreichende Individualität der Programmgestaltung (BGH GRUR 2005, 860 Rn. 12 - Fash2000 m.w.N).
  • BGH, 14.07.1993 - I ZR 47/91

    Schutzfähigkeit einer Buchhaltungssoftware

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Bei verschiedenen Entstehungsstufen eines Computerprogramms kommt vertikale Miturheberschaft in Betracht (Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 8 Rn. 3; BGH GRUR 1994, 39, 40 - Buchhaltungsprogramm).
  • OLG Köln, 08.04.2005 - 6 U 194/04

    Urheberrecht bei rein konzeptionellen Vorgaben für Computerprogramm

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Durch die Einbeziehung des Entwurfsmaterials in § 69a UrhG ist klargestellt, dass bereits die Ergebnisse von Entwicklungsstufen schutzfähig sein können (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2005, 303, 304 - Entwurfsmaterial).
  • OLG Hamburg, 07.10.2021 - 5 U 23/12

    Urheberrechtlicher Unterlassungsantrag gegen den Verkauf von

    Das fertige Computerprogramm wird als eine Folge von Befehlen definiert, die nach Aufnahme in einen maschinenlesbaren Träger fähig sind zu bewirken, dass eine Maschine mit informationsverarbeitenden Fähigkeiten eine bestimmte Funktion oder Aufgabe oder ein bestimmtes Ergebnis anzeigt, ausführt oder erzielt (Senat, Urteil vom 23.07.2020 - 5 U 18/14, MMR 2021, 510 Rn. 45 - ITPUse, mwN; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 19.06.2019 - 11 U 36/18, GRUR-RS 2019, 44422 Rn. 25 f. - edtas).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.02.2016 - 5 U 18/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2048
OLG Brandenburg, 04.02.2016 - 5 U 18/14 (https://dejure.org/2016,2048)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.02.2016 - 5 U 18/14 (https://dejure.org/2016,2048)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 5 U 18/14 (https://dejure.org/2016,2048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Nutzungsentgeltansprüche des Eigentümers eines Grundstücks

  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 S. 8
    Nutzungsentgeltansprüche des Eigentümers eines Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.2012 - V ZR 187/11

    Grundstückskaufvertrag: Umfang des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.02.2016 - 5 U 18/14
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde hat der 5. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Az.: V ZR 187/11) durch Urteil vom 12. Oktober 2012 die Entscheidungen aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben worden ist und hat die Klage abgewiesen.

    Der Senat folgt der rechtlichen Beurteilung in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2012 - Az.: V ZR 187/11 -, wonach der Beklagte berechtigter Nutzer nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 SachenRBerG aus abgetretenem Recht ist und ihm ein Besitzrecht aus Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 1 und 3 EGBGB zusteht.

    Soweit der Kläger weiter einwendet, der Bundesgerichtshof habe in der Entscheidung vom 12. Oktober 2015 - V ZR 187/11 - keine Ausführungen dazu gemacht, auf welche Fläche sich das Besitzrecht beziehe, trifft dies zwar zu.

  • BGH, 20.04.2007 - V ZR 45/06

    Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den Nutzer auf Zahlung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.02.2016 - 5 U 18/14
    Einlassen bedeutet ein aktives Mitwirken des Eigentümers an der Sachenrechtsbereinigung (BGH NJW-RR 2007, 1312 Tz. 13 f.).
  • OLG Brandenburg, 21.12.1999 - 5 U 36/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.02.2016 - 5 U 18/14
    Entscheidend ist demgegenüber, ob nach der Art der bisherigen Nutzung der Gebäude die streitige Fläche für die Nutzung erforderlich ist, wobei auch eingetretene Änderungen der Nutzung zu berücksichtigen sind (Senat, Urteil vom 21. Dezember 1999, 5 U 36/98, juris).
  • BGH, 27.09.1996 - V ZR 115/95

    Begriff des besonderen Gesetzes; Umfang und Dauer des Besitzrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.02.2016 - 5 U 18/14
    Es ist auf die Fläche beschränkt, deren Übertragung oder Belastung der Nutzer verlangen kann (BGH NJW 1997, 459, juris Tz. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht