Rechtsprechung
OLG Hamburg, 07.12.2005 - 5 U 180/04 |
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.11.2004 - 308 O 392/98
- OLG Hamburg, 07.12.2005 - 5 U 180/04
- BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 07.12.2005 - 5 U 181/04
Urheberrechtsschutz: Übernahme des Ausschnitts eines Musikstücks für einen …
Neben dem vorliegenden Verfahren gibt es ein Parallelverfahren zum Aktz. 5 U 180/04 zwischen der Firma I. M. GmbH, ebenfalls vertreten durch Herrn F. als Geschäftsführer, und der Beklagten, in welchem die Beklagte wegen der Nutzung der Musik für denselben Werbespot aus der Verletzung von Tonträgerherstellerrechten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.Beiden Verfahren vorangegangen ist ein weiterer Rechtsstreit über den nämlichen Werbespot, und zwar zwischen der Werbeagentur M.-E. Hamburg GmbH und dem Geschäftsführer F. der hiesigen Klägerin und der Klägerin des Parallelverfahrens zum Aktz. 5 U 180/04.
Hierzu wird auf Ziff. 1 b der Entscheidungsgründe des gleichzeitig verkündeten Urteils in dem Parallelverfahren zum Aktz. 5 U 180/04 Bezug genommen.
Hierzu wird auf Ziff. 1 c der Entscheidungsgründe des gleichzeitig verkündeten Urteils in dem Parallelverfahren 5 U 180/04 Bezug genommen.
Hierzu bezieht sich der Senat auf Ziff. 1 d und 2 a aa-ee der Entscheidungsgründe des Urteils in der Parallelsache 5 U 180/04.
Das Anerkenntnis bezieht sich auf die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, die die Klägerin hier von W. F. Y. ableitet, nicht auf die Tonträgerherstellerrechte, die Gegenstand des Parallelverfahrens 5 U 180/04 sind (s. S.2 des Schreibens vom 28.12.95).
- KG, 03.07.2009 - 5 U 103/06
Beweislast und Beweismaß beim Ausschüttungsanspruch gegen die …
Die insoweit geltend gemachten Kontrollergebnisse rechtfertigen für sich genommen nicht den Schluss, dass sich eine Unrichtigkeit der in Rede stehenden (noch dazu sämtlicher) Programme (aus sich heraus) "unschwer aufdrängt" (vgl. Senat, Beschl. v. 7.4.2006 - 5 U 180/04, Umdr. S. 7).Einem weitest gehenden Erfolg der Berufung (Anspruchsverneinung bezüglich sämtlicher Konzerte bis mit Ausnahme der vorstehend unter 5 f und g genannten) steht nicht entgegen, dass dem Komponisten gegenüber der Beklagten möglicherweise ein abgeschwächter "Maßstab des Nachweises" dergestalt zugute kommen könnte, dass er das Vorliegen bestimmter, im Verteilungsplan genannten Anspruchsvoraussetzungen ggf. nicht voll zu beweisen, sondern lediglich glaubhaft zu machen hätte, wie es das Landgericht (LGU 15 Abs. 2) unter Bezugnahme auf Senat, Beschl. v. 7.4.2006 - 5 U 180/04, Umdr.