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   OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05   

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https://dejure.org/2007,1825
OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05 (https://dejure.org/2007,1825)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.04.2007 - 5 U 180/05 (https://dejure.org/2007,1825)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. April 2007 - 5 U 180/05 (https://dejure.org/2007,1825)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärung über das Risiko einer Unfruchtbarkeit bei einer bevorstehenden Operation; Pflicht eines Arztes zur Aufklärung über die mit einer Ausschabung der Gebärmutterhöhle verbundenen Risiken, insbesondere dem Entstehen eines Ashermann-Syndroms; Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276 a. F.; BGB § 823; BGB § 847
    Über das Risiko der Unfruchtbarkeit als Folge einer Ausschabung muss eine 28 Jahre alte Frau aufgeklärt werden

  • RA Kotz

    Gebärmutter-OP -Behandlungsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253 § 280 Abs. 1 § 611 § 823 Abs. 1
    Arztrecht - Schadensersatz und Schmerzensgeld bei unzureichender Aufklärung vor Ausschabung der Gebärmutterhöhle - keine Entlastung des Operateurs durch fehlerhaftes Aufklärungsformular - Höhe des Schmerzensgeldes bei Ashermann-Syndrom mit dauerhafter Unfruchtbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    40.000 Euro für Unfruchtbarkeit

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    40.000 Euro Schmerzensgeld wegen Unfruchtbarkeit nach Gebärmutterausschabung; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Patientin wird durch Gebärmutterausschabung unfruchtbar - 40.000 Euro Schmerzensgeld wegen mangelnder Risikoaufklärung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mangelhafte Risikoaufklärung vor Konisation- Patientin wird 40.000,- Schmerzensgeld zugesprochen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    40.000 Euro Schmerzensgeld wegen Unfruchtbarkeit nach Gebärmutterausschabung - Arzt haftet wegen unzureichender Aufklärung über Risiken der Operation

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.5.2007)

    40.000 Euro Schmerzengeld wegen Unfruchtbarkeit nach Ausschabung // Patientin wurde über Risiko unzureichend informiert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1072
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05
    Maßgebend ist, ob das betreffende Risiko dem Eingriff speziell anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (BGH, VersR 2000, 725, 726).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05
    Die insoweit notwendige Überzeugungsbildung setzt einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit voraus, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 255; VersR 1994, 52).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05
    Grundsätzlich reicht eine Aufklärung des Patienten "im großen und ganzen" aus, dem Patienten muss aber eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren vermittelt werden (BGH, VersR 1992, 960, 961).
  • OLG Köln, 19.03.2003 - 5 U 159/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05
    Der Senat hat in einem ähnlich gelagerten Fall bei allerdings abgeschlossener Familienplanung ein Schmerzensgeld von 25.000,- EUR als gerechtfertigt angesehen (VersR 2004, 926).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 180/05
    Die insoweit notwendige Überzeugungsbildung setzt einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit voraus, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 255; VersR 1994, 52).
  • LG Köln, 22.08.2007 - 25 O 402/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

    Deliktische Schadensersatzansprüche entstehen indes sogleich mit Vornahme der unerlaubten Handlung (vgl. OLG Köln, Urt. v. 25.4.2007 - 5 U 180/05).
  • OLG Hamm, 26.11.2008 - 3 U 165/07

    Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Samenleiterdurchtrennung bei einer

    Weil die Penisverletzung den insofern gebilligten Sachverständigenausführungen zufolge (auch unter Berücksichtigung evtl. Verwachsungsbelastungen aufgrund stattgehabter Voroperationen) kein eingriffsspezifisches Risiko der Vasektomie darstellte, bestand nach der Rechtsprechung insofern bezüglich der (höchst selten vorkommenden) Penisverletzung keine ärztliche Risikohinweispflicht gegenüber dem Patienten (vgl. zum Aufklärungsbedarf bei seltenen, aber die Lebensführung ggfls. besonders belastenden Risiken : BGH, VersR 2000, 725, 726; OLG Hamm, Urteil vom 05.02.2007 - 3 U 155/06; OLG Köln, Urteil vom 25.04.2007 - 5 U 180/05;; OLG Köln, Urteil vom 13.03.2002 - 5 U 70/00).
  • OLG München, 18.06.2009 - 1 U 5693/08
    Die Verwirklichung des Risikos einer kompletten, nicht therapierbaren Unfruchtbarkeit auf Grund des Ashermann-Syndroms stellt für eine Frau mit Kinderwunsch eine erhebliche Belastung der Lebensführung dar, so dass über dieses Risiko, auch wenn es selten auftritt, aufzuklären ist (vgl. OLG Köln VersR 2008, 1072 [OLG Köln 25.04.2007 - 5 U 180/05] ).
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