Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 29.11.2012

Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.02.2012 - I-5 U 181/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16542
OLG Köln, 08.02.2012 - I-5 U 181/11 (https://dejure.org/2012,16542)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.02.2012 - I-5 U 181/11 (https://dejure.org/2012,16542)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - I-5 U 181/11 (https://dejure.org/2012,16542)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Ehegatten auf Rückgewähr eines durch den anderen Ehegatten unter Verstoß gegen § 1365 BGB veräußerten Grundstücks

  • notar-drkotz.de

    Immobilienverkauf ohne Einwilligung des Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1365 Abs. 1; BGB § 1368; BGB § 894
    Anspruch eines Ehegatten auf Rückgewähr eines durch den anderen Ehegatten unter Verstoß gegen § 1365 BGB veräußerten Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verfügung des Ehegatten "über das Vermögen im Ganzen" auch bei geringfügiger ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Verfügung des Ehegatten "über das Vermögen im Ganzen" spielt geringfügige Unterschreitung der 10%-Grenze keine ausschlaggebende Rolle

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 29.07.2011 - 26 O 398/09

    Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs bei der Verpflichtung im notariellen

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2012 - 5 U 181/11
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 29.7.2011 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 398/09 - wird zurückgewiesen.

    Der Beklagte beantragt, das angefochtene Urteil des Landgerichts Köln vom 29.7.2011 - Az.: 26 O 398/09 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90

    Übertragung größerer Vermögen

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2012 - 5 U 181/11
    Bei - wie hier - größeren Vermögen liegt ein Rechtsgeschäft "über das Vermögen im Ganzen" zwar grundsätzlich dann nicht vor, wenn dem verfügenden Ehegatten Werte von 10 % seines ursprünglichen Gesamtvermögens verbleiben (vergleiche nur BGH NJW 1991, 1739 f.; Staudinger-Thiele, BGB, Neubearbeitung 2007, § 1365 Rn. 27 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10

    Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen: Beurteilung bei einer

    Zur Begründung wird vor allem auf den Zweck der Vorschrift verwiesen, einen (möglichen) Anspruch des anderen Ehegatten auf Zugewinnausgleich zu sichern, der es auch erfordere, dass der Ehegatte einen Vollstreckungszugriff auf das verbliebene Vermögen habe, was beim Wohnungsrecht nicht der Fall sei (OLG Celle FamRZ 1987, 942; OLG Hamm FamRZ 1997, 675 - Nießbrauch; OLG München Beschluss vom 16. April 2012 - 34 Wx 485/11 - juris Rn. 20; OLG Köln NotBZ 2012, 461; MünchKommBGB/Koch 5. Aufl. § 1365 Rn. 16; Erman/Budzikiewicz BGB 13. Aufl. § 1365 Rn. 6; Rauscher Familienrecht 2. Aufl. Rn. 385).
  • LG München II, 21.10.2016 - 8 T 3372/16

    Notargebühren - Aufhebung Wohnungs-/Teileigentum nebst Realteilung in einer

    Verfügung über Vermögen als Ganzes OLG Köln - Az.: I-5 U 181/11 - Urteil vom 08.02.2012 Die Berufung des Beklagten gegen das am 29.7.2011 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 398/09 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.11.2012 - I-5 U 181/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45108
OLG Hamm, 29.11.2012 - I-5 U 181/11 (https://dejure.org/2012,45108)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.11.2012 - I-5 U 181/11 (https://dejure.org/2012,45108)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. November 2012 - I-5 U 181/11 (https://dejure.org/2012,45108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sittenwidrigkeit einer Mithaftung bei Abschluss eines Darlehensvertrages

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrigkeit der Mithaftung des über erhebliches Vermögen verfügenden Ehegatten bei Abschluss eines Darlehensvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 BGB
    Sittenwidrigkeit der Mithaftung des über erhebliches Vermögen verfügenden Ehegatten bei Abschluss eines Darlehensvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhebliches, pfändbares Vermögen eines Mithaftenden kann gegen Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages sprechen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 393
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2012 - 5 U 181/11
    Es sei nicht notwendig, die dort aufgestellten Maßstäbe schematisch bereits bei der materiellen Prüfung nach § 138 BGB zu berücksichtigen und damit die Vertragsfreiheit erheblich einzuschränken (vgl. Urteil des BGH v. 16.03.1989, Az.: III ZR 37/88, NJW 1989, 1665; Urteil des BGH v. 28.02.1989, Az.: IX ZR 130/88, NJW 1989, 1276; Sack/Fischinger in: Staudinger, Kommentar zum BGB, Neubearbeitung 2011, § 138, Rn. 374).
  • BGH, 16.03.1989 - III ZR 37/88

    Wirksamkeit eines Konsumentenratenkreditvertrages im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2012 - 5 U 181/11
    Es sei nicht notwendig, die dort aufgestellten Maßstäbe schematisch bereits bei der materiellen Prüfung nach § 138 BGB zu berücksichtigen und damit die Vertragsfreiheit erheblich einzuschränken (vgl. Urteil des BGH v. 16.03.1989, Az.: III ZR 37/88, NJW 1989, 1665; Urteil des BGH v. 28.02.1989, Az.: IX ZR 130/88, NJW 1989, 1276; Sack/Fischinger in: Staudinger, Kommentar zum BGB, Neubearbeitung 2011, § 138, Rn. 374).
  • BGH, 12.06.1997 - IX ZR 110/96

    Auswirkung des Konkurses der Gesellschaft auf einen Prozeß gegen die

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2012 - 5 U 181/11
    Denn es ist anerkannt, dass der Darlehensnehmer die Valuta auch dann empfangen hat, wenn sie auf seine Veranlassung und in seinem Interesse an einen Dritten ausgezahlt worden ist (vgl. Urteil des BGH v. 12.06.1997, Az.: IX ZR 110/96, NJW-RR 1997, 1460; Rohe in: Bamberger/Roth, Beck'scher OK BGB, Stand: 01.08.2012, § 488, Rn. 16).
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2012 - 5 U 181/11
    In den Fällen der krassen finanziellen Überforderung besteht eine tatsächliche (widerlegliche) Vermutung dafür, dass sich der Ehegatte oder nahe Angehörige bei der Übernahme der Mithaftung nicht von seinen Interessen und von einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos hat leiten lassen und dass das Kreditinstitut die emotionale Beziehung zwischen Hauptschuldner und Mithaftendem in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. Urteil des BGH v. 14.11.2000, Az.: XI ZR 248/99, NJW 2001, 815).
  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 337/98

    Überforderung des Bürgen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2012 - 5 U 181/11
    So wird ein einkommensschwacher Bürge dann nicht als krass überfordert angesehen, wenn er die gesamte Schuld durch Verwertung ihm gehörenden Grundeigentums begleichen kann (vgl. Urteil des BGH v. 26.04.2001, Az.: IX ZR 337/98, NJW 2001, 2466; Sack/Fischinger, a.a.O., § 138, Rn. 386).
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