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OLG Dresden, 03.06.2014 - 5 U 1825/13 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Dresden, 17.10.2013 - 9 O 485/13
- OLG Dresden, 03.06.2014 - 5 U 1825/13
- BGH, 16.07.2015 - III ZR 218/14
- BVerfG, 10.09.2015 - 1 BvR 2061/15
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 13.11.2014 - 24 U 176/13
Haftung des Anlageberaters wegen fehlerhafter Beratung bei einer Kapitalanlage in …
Entgegen der Ansicht der Beklagten und der Oberlandesgerichte Bamberg (Urteil vom 21.05.2014 - 3 U 205/13, Bl. 467 d.A.) und Dresden (Urteil vom 03.06.2014 - 5 U 1825/13, Bl. 487 d.A.), die nach Angabe der Beklagten einen wortgleichen Güteantrag zur Entscheidung vorliegen hatten, erfüllt der Güteantrag vom 22.12.2011 (Anl. B1, Anlagenheft) diese Anforderungen. - BGH, 16.07.2015 - III ZR 218/14
Nichtbestehen der Verjährungshemmung bei einem Mustergüteantrag mangels …
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 3. Juni 2014 - 5 U 1825/13 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). - LG Duisburg, 03.11.2014 - 2 O 21/13
Schadenersatzbegehren wegen fehlerhafter Anlageberatung; Widerruf des Beitritts …
Soweit die Verfahrensordnung der Gütestelle S die zumindest kurze Darstellung des Sachverhalts erfordert mit der Folge, dass nur ein Güteantrag, der diese formalen Anforderungen erfüllt, die Hemmungswirkung herbeiführt (dazu BGH NJW 2008, 506), ist gegen dieses Erfordernis nicht verstoßen (anders: OLG Dresden, 5 U 1825/13, vorgelegt von Beklagtenseite, Bl. 871 ff. d.A.).