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   OLG Schleswig, 31.03.2016 - 5 U 188/15   

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OLG Schleswig, 31.03.2016 - 5 U 188/15 (https://dejure.org/2016,58303)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.03.2016 - 5 U 188/15 (https://dejure.org/2016,58303)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. März 2016 - 5 U 188/15 (https://dejure.org/2016,58303)
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Karlsruhe, 16.05.2017 - 17 U 81/16

    Verbraucherdarlehensvertrags: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung; Widerruf

    Im Anschluss an die beiden grundlegenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 (bestätigt durch das Urteil vom 14.03.2017 aaO.) ist - soweit ersichtlich - überwiegend Verwirkung des Widerrufsrechts nach Ablösung des Darlehens angenommen worden (OLG Schleswig, Urteil vom 31.03.2016 - 5 U 188/15, bestätigt von BGH, NAB vom 14.03.2017 - XI ZR 160/16 -: 1 ½ Jahre nach Ablösung; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.01.2016 - 5 U 111/15, bestätigt von BGH, NAB vom 17.01.2017 - XI ZR 82/16 - juris: 3 ½ Jahre nach Ablösung; OLG Schleswig, Urteil vom 06.10.2016 - 5 U 72/16 - juris: 7 Monate nach Ablösung; OLG Brandenburg, Urteil vom 04.01.2017 - 4 U 199/15 - juris: 4 Jahre nach Ablösung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.02.2017 - I-3 U 26/16 - juris: mehr als 3 Jahre nach Ablösung; keine Verwirkung haben angenommen : Senat, Urteil vom 07.02.2017 - 17 U 8/16 -: 5 Jahre nach Ablösung; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.11.2016 - 10 U 78/15 - juris und OLG Stuttgart, Urteil vom 18.04.17 - 6 U 36/16 - juris: jeweils 2 Jahre nach Ablösung).
  • OLG München, 01.12.2020 - 25 U 5829/20

    Treuwidriger Widerspruch des Versicherungsnehmers einer im sog. Policenmodell

    Die Ausnutzung einer formalen Rechtsposition ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein schutzwürdiges Eigeninteresse fehlt; erforderlich ist eine umfassende Bewertung der gesamten Fallumstände unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten (OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 3.7.2019 - Az. 23 U 66/18, BeckRS 2019, 29605; OLG Schleswig Urt. v. 31.3.2016 - Az. 5 U 188/15, BeckRS 2016, 118384; Grüneberg in Palandt, 79. Auflage 2020, § 242 BGB Rn. 50: Rechtsausübung zur Erreichung vertragsfremder oder unlauterer Zwecke).
  • OLG Köln, 13.07.2017 - 12 U 183/16
    Angesichts des zwischen Vertragsschluss und Widerrufserklärung liegenden Zeitraums - nur auf diesen kommt es insoweit an (vgl. BGH, aaO, Rn. 31) - von mehr als 8 1/2 Jahren liegt das erforderliche Zeitmoment ohne Weiteres vor; in der obergerichtlichen Rechtsprechung werden verbreitet bereits Zeiträume jedenfalls ab 6 Jahren für ausreichend gehalten (OLG Köln, Urteil vom 25.1.2012; 13 U 30/11; Beschluss vom 18.09.2015, 13 U 85/15, zitiert nach juris, Rn. 4; OLG Bremen, Urteil vom 26.02.2016, 2 U 92/15, NJW-RR 2016, 875, zitiert nach juris, Rn. 34; Bejahung des Zeitmoments bei lediglich 5 Jahren zwischen Vertragsschluss und Widerruf durch LG Itzehoe, Urteil vom 07.07.2015, 7 O 243/14, zitiert nach juris, Rn. 3, 13, bestätigt durch OLG Schleswig, Urteil vom 31.03.2016, 5 U 188/15, wurde unbeanstandet gelassen durch Beschluss des BGH vom 14.03.2017, XI ZR 160/16, zitiert nach juris, durch den die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen wurde).
  • OLG Köln, 03.05.2018 - 24 U 147/17

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, der dem Oberlandesgericht Schleswig zur Entscheidung vorlag und in dem das Verhalten eines Rechtsanwalts, der unter Hinweis darauf, dass er die ihm erteilte - hinsichtlich der Dauer der Widerrufsfrist nicht eindeutige - Widerrufserklärung für fehlerhaft halte, die Herabsetzung des vereinbarten Vertragszinses angestrebt hatte und, nachdem sein Ansinnen abgelehnt worden war, seine Vertragerklärung widerrufen hatte, als widersprüchlich beurteilt worden ist, weil angenommen werden müsse, dass der Kläger die Widerrufsbelehrung richtig verstehen musste und wusste, wann die Widerrufsfrist zu laufen begann (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 31.03.2016 - 5 U 188/15, Rn. 42).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2021 - 19 U 152/21

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Dabei darf der Tatrichter aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sogar aus dem Umstand, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht dazu einsetzt, um günstigere Vertragskonditionen zu erwirken, auf die Rechtsmissbräuchlichkeit seines Tuns schließen (OLG Schleswig Urt. v. 31.3.2016 - 5 U 188/15, BeckRS 2016, 118384, Rz. 47 (betreffend die "Ausnutzung" der "formalen Rechtsposition" im Rahmen von Nachverhandlungen zur Konditionenanpassung), bestätigt durch BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - XI ZR 160/16 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2019 - 23 U 66/18

    Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts trotz fehlerhafter

    Den dann doch erfolgenden Widerruf einer besonders fachkundigen Person habe der BGH in Bestätigung der Auffassung des OLG Schleswig als widersprüchlich und missbräuchlich beurteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 14.3.2017, XI ZR 160/16, zum Urteil des OLG Schleswig vom 31.3.2016, 5 U 188/15 = BeckRS 2016, 118384).
  • OLG Frankfurt, 21.01.2022 - 19 U 6/21

    Wirksamkeit des Widerrufs zum Darlehensvertrag für Fahrzeugkauf

    Dabei darf der Tatrichter aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sogar aus dem Umstand, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht dazu einsetzt, um günstigere Vertragskonditionen zu erwirken, auf die Rechtsmissbräuchlichkeit seines Tuns schließen (OLG Schleswig Urt. v. 31.3.2016 - 5 U 188/15, BeckRS 2016, 118384, Rz. 47 (betreffend die "Ausnutzung" der "formalen Rechtsposition" im Rahmen von Nachverhandlungen zur Konditionenanpassung), bestätigt durch BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - XI ZR 160/16 -, juris).
  • LG Köln, 29.08.2019 - 15 O 365/18
    Wie der Fall des Klägers zu beurteilen war, erschien und erscheint ohnehin nicht als derart eindeutig (vgl. etwa vgl. LG Itzehoe, Urt. v. 07.07.2015 - 7 O 243/14, BeckRS 2015, 118790; bestätigt durch OLG Schleswig, Urt. v. 31.03.2016 - 5 U 188/15, BeckRS 2016, 118384 Rn. 47; rechtskräftig durch BGH, Beschl. v. 14.03.2017 - XI ZR 160/16), dass von einer grob fahrlässigen Verkennung der Rechtslage ausgegangen werden könnte.
  • LG Bonn, 07.08.2017 - 17 O 304/16

    Widerrufsfolgen, Verbraucherdarlehensvertrag, Fernabsatz, Nutzungsersatz

    Hinreichende Anhaltspunkte für Rechtsmissbrauch sind unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Anforderungen (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15 -, Rn. 46 ff.; BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15 - BGH, Beschluss vom 14.03.2017 - XI ZR 160/16 -: bestätigend: Urteil des OLG Schleswig vom 31.03.2016 - 5 U 188/15) nicht ersichtlich.
  • LG Bonn, 02.06.2017 - 3 O 519/16

    Erteilung einer Löschungsbewilligung betreffend der grundpfandrechtlichen

    Es kann offenbleiben, ob die Ausübung des Widerrufsrechts angesichts der anwaltlichen Tätigkeit der Klägerin bei Abschluss des Darlehensvertrages gemäß § 242 BGB wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam ist (vgl. BGH, Beschl. v. 14.03.2017 - XI ZR 160/16; OLG Schleswig, Urt. v. 31.03.2016 - 5 U 188/15), denn das Widerrufsrecht ist jedenfalls verwirkt.
  • LG Köln, 16.11.2017 - 22 O 257/16

    Widerruf der auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Erklärung bei

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