Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.10.2007 - 5 U 19/07   

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OLG Schleswig, 18.10.2007 - 5 U 19/07 (https://dejure.org/2007,1742)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.10.2007 - 5 U 19/07 (https://dejure.org/2007,1742)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 5 U 19/07 (https://dejure.org/2007,1742)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 399, 488 ff., 1113, 1191; StGB § 203 Abs. 2 Nr. 1; EG Art. 56
    Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen einer Sparkasse an ein ausländisches Kreditinstitut

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Abtretung einer Darlehensforderung und Übertragung der zur Absicherung dieser Forderung gewährten Grundschulden bei Verstoß gegen das Bankgeheimnis; Nichtigkeit der Abtretung einer Darlehensforderung durch eine Sparkasse an ein privatrechtliches ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige Darlehensabtretung durch Sparkasse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Abtretung von Darlehensforderung einer Sparkasse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB § 203 Abs. 2; BGB §§ 134, 398; EGV Art. 56 Abs. 1
    Kein Verstoß gegen das Bankgeheimnis bei Abtretung von Darlehensforderungen durch Sparkasse an (ausländisches) Kreditinstitut

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zulässige Darlehensabtretung durch Sparkasse

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2308
  • NZI 2008, 44
  • WM 2007, 2103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.10.2007 - 5 U 19/07
    Es kommt hinzu, dass der Verstoss gegen ein Verbotsgesetz regelmäßig die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts nur dann zur Folge hat, wenn sich das Verbot gegen beide Seiten richtet (BGHZ 115, 123, 125).

    Einseitige Verbote führen aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur ausnahmsweise zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes, wenn es mit dem Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (BGHZ 115, 123 a.a.O; NJW 2000, 1186; Palandt/Heinrichs, 66. Aufl., § 134 Rn. 9; Münchener-Kommentar/Armbrüster, 5. Aufl., § 134 Rn. 52).

    An einer mutmaßlichen Einwilligung fehlt es, weil die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht fließende Befugnis des Einzelnen, über Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfGE 65, 1, 43), eine solche Annahme verbietet (BGHZ 115, 123, Rn. 29 bei juris; 122, 115, Rn. 17 bei juris; Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 26. Aufl., § 203 Rn. 28 m.w.Nw).

    Deshalb ist bislang die Offenlegung anvertrauter Daten nur im Rahmen der gerichtlichen Geltendmachung akzeptiert worden (BGHZ 115, 123, 129; 122, 115, Rn. 18 bei juris).

  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.10.2007 - 5 U 19/07
    An einer mutmaßlichen Einwilligung fehlt es, weil die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht fließende Befugnis des Einzelnen, über Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfGE 65, 1, 43), eine solche Annahme verbietet (BGHZ 115, 123, Rn. 29 bei juris; 122, 115, Rn. 17 bei juris; Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 26. Aufl., § 203 Rn. 28 m.w.Nw).

    Im Zusammenhang mit der Beurteilung der Abtretung anwaltlicher Honorarforderungen nach § 203 StGB i. V. mit § 134 BGB hat der BGH die Anforderungen an eine entsprechende Erlaubnisnorm präzisiert (BGHZ 122, 115; NJW 1993, 1912 und NJW 2007, 1196) und ausgeführt, dass eine Erlaubnisnorm im vorgenannten Sinne eine eindeutig formulierte und dem Gebot der Normenklarheit entsprechende gesetzliche Regelung sein müsse, welche die Abtretung erlaube und den Zessionar denselben Schweigepflichten unterwerfe wie den Zedenten (BGH NJW 2007, 1196, Tz. 19).

    Deshalb ist bislang die Offenlegung anvertrauter Daten nur im Rahmen der gerichtlichen Geltendmachung akzeptiert worden (BGHZ 115, 123, 129; 122, 115, Rn. 18 bei juris).

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.10.2007 - 5 U 19/07
    Der Begriff der "öffentlichen Ordnung" ist autonom auszulegen und vom EuGH definiert als die "hoheitlich festgelegte(n) Grundregeln, die wesentliche Interessen des Staates berühren" (EuGH, Rs. 30/77, Bouchereau, Slg. 1977, 1999).

    Bei einer gebotenen restriktiven Interpretation des Art. 58 EGV muss also eine hinreichend schwere Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft dem Kapital- oder Zahlungsverkehrsvorgang entgegenstehen (EuGH Rs 30/77, Boucherau, Slg. 1977, 1999, 2013, NJW 1978, 479).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.10.2007 - 5 U 19/07
    Denn die als Träger hinter der Sparkasse stehende Gebietskörperschaft ist auch dann nicht ohne weiteres grundrechtsfähig, wenn sie sich auf dem Gebiet des Privatrechts wirtschaftlich betätigt (BVerfGE 61, 82).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.10.2007 - 5 U 19/07
    Ihr Handeln beruht auf gesetzlichen Kompetenzen, ist also nicht als Wahrnehmung von Freiheitsrechten zu bewerten (BVerfGE 68, 193, 206).
  • BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 20/62

    Ehemäklerlohn

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.10.2007 - 5 U 19/07
    Willkür ist im objektiven Sinne zu verstehen als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (Schmidt/Bleibtreu/Klein, GG, 10. A., Kannengießer Art. 3 Rn. 16 m.w.N.; Leibholz/Rink, GG, Art. 3 Rn. 21 m.w.N.; vgl. zur Grunddefinition BVerfGE 20, 31, 33, Rn. 7 bei juris).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.10.2007 - 5 U 19/07
    Bereits ein geringer Nachteil kann ausreichen (BVerfGE 71, 39, 50).
  • EuGH, 14.03.2000 - C-54/99

    Eglise de scientologie

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.10.2007 - 5 U 19/07
    Dieses enge Verständnis hat der EuGH auch in der Rechtssache C 54/99, Association Église de scientologie de Paris (Slg. 2000, I -1335, IStR 2000, 287; vgl. Fallak in Dauses, a.a.O. Rn. 8; Ress/Ukrow, aaO. Art. 58 Rn. 35) zugrunde gelegt.
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.10.2007 - 5 U 19/07
    Das gilt auch für Sondervermögen und für Sparkassen (BVerfGE 75, 192, 200).
  • LG Mainz, 23.07.2003 - 3 S 42/03

    Bankkreditgeschäft: Zulässiger Verkauf eines fälligen

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.10.2007 - 5 U 19/07
    Aus Vorstehendem wird deutlich, dass eine Befugnis zur Offenbarung der Geheimnisse auch nicht allein damit begründet werden kann, dass auch die Zessionarin als in Deutschland tätiges Kreditinstitut dem gewohnheitsrechtlich anerkannten Bankgeheimnis unterfällt (so aber tendenziell das Landgericht Mainz in einer Entscheidung vom 23. Juli 2003 (3 S 42/03), weil es letztlich an einer spezifischen Befugnisnorm fehlt.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 189/05

    Abtretbarkeit einer Anwaltsgebührenforderung

  • BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07

    Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Bank

  • BGH, 13.05.1993 - IX ZR 234/92

    Nichtige Abtretung einer Honorarforderung an Anwaltskollegen

  • EuGH, 23.11.1978 - 7/78

    Thompson

  • BGH, 27.06.1995 - XI ZR 8/94

    Wirksamkeit von Globalabtretungen und Sicherungsübereignungen nach AGB-Banken

  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

  • BGH, 03.06.1997 - XI ZR 133/96

    Klärung der Reichweite eines Vollstreckungstitels; Erweiterung des

  • EuGH, 13.03.1984 - 16/83

    Prantl

  • BGH, 30.05.1995 - XI ZR 78/94

    Formularmäßige Abtretung einer Kapitallebensversicherung; Wirksamkeit einer

  • BGH, 06.11.1990 - VI ZR 99/90

    Schadensersatzanspruch des Grundpfandgläubigers wegen Entfernung von

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

  • EuGH, 23.02.1995 - C-358/93

    Strafverfahren gegen Bordessa u.a.

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 225/08

    Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Sparkasse wirksam

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in WM 2007, 2103 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 6 U 182/11

    Haftung eines Vorstandsmitgliedes einer nordrhein-westfälischen Sparkasse wegen

    Für eine Besserbehandlung der Vorstände von Sparkassen im Vergleich zu den Vorständen privatrechtlich organisierter Banken sieht der Senat keinen Anlass (so wohl auch schon Oberlandesgericht Schleswig, Urt. v. 18. Oktober 2007 - 5 U 19/07; nachfolgend, diese Frage aber ausdrücklich offenlassend, BGH, Urt. v. 27. Oktober 2009 - XI ZR 225/08 = BGHZ 183, 60/juris Tz 16).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 5 U 19/07   

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https://dejure.org/2007,4834
OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 5 U 19/07 (https://dejure.org/2007,4834)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.05.2007 - 5 U 19/07 (https://dejure.org/2007,4834)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - 5 U 19/07 (https://dejure.org/2007,4834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Mietvertrag: Nichtigkeit wegen fehlender Beurkundung eines Ankaufsrechts

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Mietzinszahlung auf Grund einer Mieteintrittsvereinbarung; Voraussetzungen einer wirksamen Patronatsvereinbarung; Heilung eines Formmangels durch eine notarielle Nachbeurkundung; Auswirkungen eines unwirksamen Mietvertrages auf die ...

  • Judicialis

    BGB § 139; ; BGB § 242; ; BGB § 311 b

  • rechtsportal.de

    BGB § 139; BGB § 242; BGB § 311 b; BGB § 535
    Beurkundungspflicht eines Mietvertrages mit anschließendem Ankaufsrecht des Mieters - Formnichtigkeit des gesamten Mietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarielle Beurkundung des Mietvertrags und des Ankaufsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Ankaufsrecht im Mietvertrag und Formerfordernis

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ankaufsrecht im Mietvertrag muss notariell beurkundet werden! (IMR 2007, 300)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 5 U 19/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein an sich formnichtiges Rechtsgeschäft aus Gründen der Rechtssicherheit nicht schon aufgrund von bloßen Billigkeitserwägungen als wirksam behandelt werden, weil andernfalls der Schutzzweck der einzelnen Formvorschriften ausgehöhlt wird (BGHZ 140, 167; BGHZ 92, 164).

    Ferner soll § 242 BGB anwendbar sein, wenn der Vertrag längere Zeit als gültig behandelt wurde, die sich auf § 242 BGB berufende Vertragspartei erhebliche Vorteile aus dem Vertrag gezogen und die andere Vertragspartei Aufwendungen auf den Vertragsgegenstand erbracht hat und diese in dem Vertrauen, dass der Vertrag wie bisher abgewickelt wird, immer wieder bestärkt worden ist (BGH NJW 1985, 1778; Kanzleiter in Münchener Kommentar, 4. Aufl., Rn. 60 zu § 242 BGB).

    Ferner ist anerkannt, dass derjenige, der einen Vertrag in Kenntnis der Formbedürftigkeit abschließt, ohne die Formvorschriften einzuhalten, sich wegen fehlender Schutzwürdigkeit grundsätzlich nicht auf § 242 BGB berufen kann (BGHZ 92, 164; Kanzleiter in Münchener Kommentar, 4. Aufl., RN 61 zu § 242 BGB).

  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97

    Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 5 U 19/07
    Eine besonders schwere Treuepflichtverletzung lässt sich nicht allein mit der Widersprüchlichkeit eines Verhaltens begründen, die darin liegt, dass die begünstigte Partei die Wirksamkeit des Vertrages zunächst nicht bezweifelte, um sich dann aber im Laufe des Rechtsstreits doch auf Formnichtigkeit zu berufen (BGHZ 138, 339).

    Dies allein begründet die Annahme einer schweren Treuepflichtverletzung aber noch nicht (BGHZ 138, 339).

  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 5 U 19/07
    Zu einem wegen Widersprüchlichkeit treuwidrigen Verhalten, zu dem als eigenständige Ausprägung auch die Verwirkung zählt, müssen vielmehr Umstände hinzu kommen, die das Verhalten als in hohem Maße widersprüchlich erscheinen lassen (BGH NJW 2004, 3330).
  • BGH, 10.12.1993 - V ZR 158/92

    Formwirksamkeit eines zum Schein beurkundeten Grundstücksschenkungsvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 5 U 19/07
    Ein in hohem Maße widersprüchliches und treuwidriges Verhalten hat der BGH (BGHZ 124, 321) darin erblickt, dass die Partei, die zur Verdeckung des wahren Sachverhaltes in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner ein nichtiges Umgehungsgeschäft konstruiert hatte, sich auf die Formnichtigkeit berief, nachdem sie über einen längeren Zeitraum von 20 Jahren hinweg erhebliche Vorteile aus einem nichtigen Vertrag gezogen hatte, der aus der Sicht beider Vertragsparteien zur Verwirklichung ihrer Ziele erforderlich war.
  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 11/89

    Formzwang für Bestellung eines Vorkaufsrechts - Formfreiheit für Vorausabtretung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 5 U 19/07
    Der Beurkundung bedarf daher auch ein Ankaufsrecht, wie es die Parteien im Mietvertrag vereinbart haben, unabhängig davon, ob es als (einseitiges) Optionsrecht, Vorvertrag oder bedingter Kaufvertrag ausgestaltet ist (BGH LM § 433 BGB Nr. 16; BGH NJW-RR 1991, 205; Kanzleiter in Münchener Kommentar, 4. Aufl., Rn. 34 zu § 311 b BGB).
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 178/03

    Voraussetzungen der Heilung durch Auflassung und Eintragung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 5 U 19/07
    Bei dieser Sachlage würde sich der Zweck von § 311 b BGB, die Parteien auf die Bedeutung des Geschäftes hinzuweisen und vor dem Eingehen übereilter Verpflichtungen oder von Verpflichtungen zu unüberlegten Bedingungen zu schützen (BGH NJW 2004, 3626), auch auf die Streithelferin erstrecken, die den Mietvertrag ohne Ankaufsrecht nicht abgeschlossen hätte (s.o. unter II. 2. lit. d).
  • BGH, 28.06.1996 - V ZR 136/95

    Anforderungen an die Form der Ausübung eines Ankaufsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 5 U 19/07
    Welche rechtliche Form des Ankaufsrechtes die Parteien vereinbart haben, ist durch Auslegung zu ermitteln (BGH NJW-RR 1996, 1167; BGH LM § 433 BGB Nr. 16).
  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 143/76

    Einheitlichkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 5 U 19/07
    Ein Einheitlichkeitswille im Sinne dieser Vorschrift ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn die Rechtsgeschäfte miteinander stehen und fallen sollen (BGH NJW 1976, 1931; BGH NJW 1990, 1474).
  • BGH, 09.12.1998 - IV ZR 306/97

    Ausfüllung eines Lebensversicherungsantrags durch Dritte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 5 U 19/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein an sich formnichtiges Rechtsgeschäft aus Gründen der Rechtssicherheit nicht schon aufgrund von bloßen Billigkeitserwägungen als wirksam behandelt werden, weil andernfalls der Schutzzweck der einzelnen Formvorschriften ausgehöhlt wird (BGHZ 140, 167; BGHZ 92, 164).
  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 25/94

    Bedeutung einer salvatorischen Klausel in einem Praxis-Übertragungsvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 5 U 19/07
    Eine salvatorische Klausel verkehrt die Vermutung des § 139 BGB in ihr Gegenteil (BGH NJW 1996, 773).
  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 85/95

    Berufung auf mangelnde Form des Vertragseintritts in einen Grundstückskaufvertrag

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 24 U 41/13

    Formbedürftigkeit der Einräumung eines Ankaufsrechts über ein Grundstück nach

    Ohne Belang ist hierbei, dass die Verpflichtung bedingt war, denn sie war für den Beklagten und Frau M. K. einseitig bindend und somit formbedürftig (vgl. hierzu BGHZ 57, 394, Rz. 41 ff., jetzt und im Folgenden zitiert nach Juris; BGH NJW-RR 2008, 824ff., Rz. 9 ff.; OLG Stuttgart, OLGR 2007, 881ff., Rz. 30; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Auflage, § 311 b Rn. 11 mwN; Staudinger/Schumacher, BGB, Neubearbeitung 2011, § 311 b Rn. 44 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.07.2007 - I-5 U 19/07   

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OLG Köln, 25.07.2007 - I-5 U 19/07 (https://dejure.org/2007,47778)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.07.2007 - I-5 U 19/07 (https://dejure.org/2007,47778)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - I-5 U 19/07 (https://dejure.org/2007,47778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.06.1988 - I ZR 149/86

    Beweislast für den Zeitpunkt eines Schadens im internationalen

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2007 - 5 U 19/07
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass nach Lage des Falles auch eine Einwirkung von längerer Dauer in der Rechtsprechung als Unfallereignis bewertet worden ist (BGH VersR 1988, 952: Einatmen von Gift innerhalb eines kurzen Zeitraums; OLG Düsseldorf Recht und Schaden 1996, 329: Einatmen von Gas; RGZ 97, 187: Länger andauernde Bestrahlung) und dass es auf Verschulden der betreffenden Person nicht ankommt.
  • BGH, 08.12.1999 - IV ZR 40/99

    Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2007 - 5 U 19/07
    Das erschließt sich dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung und aufmerksamer Durchsicht der Bedingungen unter Berücksichtigung ihres erkennbaren Sinnzusammenhangs, auf dessen Verständnismöglichkeiten abzustellen ist, ohne dass es auf versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse ankäme (BGH VersR 2000, 311), ohne weiteres, wird er doch bereits im ersten Absatz der Erläuterungen zum Versicherungsumfang unmissverständlich auf diese Voraussetzung hingewiesen.
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2007 - 5 U 19/07
    Zu den unter den Leistungsausschluss fallenden krankheitsbedingten Bewusstseinsstörungen zählt gerade eine Störung der Aufnahme- oder Reaktionsfähigkeit mit der Folge, dass der Geschädigte den Anforderungen der konkreten Situation nicht mehr gewachsen ist; diese Einschränkung macht auch Sinn, denn der Versicherer will ersichtlich nicht für Unfälle eintreten, die Folge einer schon vor dem Unfall vorhandenen, Gefahr erhöhenden Gesundheitsbeeinträchtigung sind; demzufolge reichen auch vorübergehende Kreislaufreaktionen für diesen Ausschluss aus, da auch diese sich bereits als Bewusstseinsstörung darstellen (vgl. BGH VersR 2000, 1090; OLG Saarbrücken VersR 1998, 310; OLG Hamm Recht und Schaden 1989, 415; Prölls/Martin-Knappmann, VVG, 27. Auflage, § 2 AUB 94 Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 17.04.1998 - 10 U 315/97

    Einatmen von Lösemitteldämpfen über einige Stunden

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2007 - 5 U 19/07
    Maßgebend ist, dass die Einwirkung innerhalb eines relativ kurzbemessenen Zeitraums, der eher auf Stunden und nicht auf Tage zu begrenzen ist, erfolgt und Elemente des Unerwarteten, Unentrinnbaren aufweist (vgl. OLG Koblenz VersR 1999, 436; OLG Stuttgart VersR 1999, 1228; Prölls/Martin-Knappmann, VVG, 27. Auflage, § 1 AUB 94 Rn. 15).
  • OLG Saarbrücken, 21.05.1997 - 5 U 861/96

    Sogenannter Vernichtungsschmerz beim Herzinfarkt stellt Bewußtseinsstörung dar

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2007 - 5 U 19/07
    Zu den unter den Leistungsausschluss fallenden krankheitsbedingten Bewusstseinsstörungen zählt gerade eine Störung der Aufnahme- oder Reaktionsfähigkeit mit der Folge, dass der Geschädigte den Anforderungen der konkreten Situation nicht mehr gewachsen ist; diese Einschränkung macht auch Sinn, denn der Versicherer will ersichtlich nicht für Unfälle eintreten, die Folge einer schon vor dem Unfall vorhandenen, Gefahr erhöhenden Gesundheitsbeeinträchtigung sind; demzufolge reichen auch vorübergehende Kreislaufreaktionen für diesen Ausschluss aus, da auch diese sich bereits als Bewusstseinsstörung darstellen (vgl. BGH VersR 2000, 1090; OLG Saarbrücken VersR 1998, 310; OLG Hamm Recht und Schaden 1989, 415; Prölls/Martin-Knappmann, VVG, 27. Auflage, § 2 AUB 94 Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 30.04.1998 - 7 U 260/97

    Gehirnblutung während eines verbalen Streits ist kein Unfall

    Auszug aus OLG Köln, 25.07.2007 - 5 U 19/07
    Maßgebend ist, dass die Einwirkung innerhalb eines relativ kurzbemessenen Zeitraums, der eher auf Stunden und nicht auf Tage zu begrenzen ist, erfolgt und Elemente des Unerwarteten, Unentrinnbaren aufweist (vgl. OLG Koblenz VersR 1999, 436; OLG Stuttgart VersR 1999, 1228; Prölls/Martin-Knappmann, VVG, 27. Auflage, § 1 AUB 94 Rn. 15).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.04.2007 - 5 U 19/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21601
OLG Hamm, 16.04.2007 - 5 U 19/07 (https://dejure.org/2007,21601)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.04.2007 - 5 U 19/07 (https://dejure.org/2007,21601)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. April 2007 - 5 U 19/07 (https://dejure.org/2007,21601)
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.03.2009 - 5 U 19/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13642
OLG Zweibrücken, 10.03.2009 - 5 U 19/07 (https://dejure.org/2009,13642)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.03.2009 - 5 U 19/07 (https://dejure.org/2009,13642)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. März 2009 - 5 U 19/07 (https://dejure.org/2009,13642)
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  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81

    Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2009 - 5 U 19/07
    Anhaltspunkte dafür, dass dem Beklagten zu 2) als behandelnden Arzt ein sog. grober Behandlungsfehler vorzuwerfen ist, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Grundlage für eine Beweislastumkehr sein kann (BGH NJW 1983, 2080), bestehen ebenfalls nicht und werden vom Kläger auch nicht vorgetragen.
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