Weitere Entscheidung unten: KG, 11.05.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 190/06   

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https://dejure.org/2007,2630
OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 190/06 (https://dejure.org/2007,2630)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.04.2007 - 5 U 190/06 (https://dejure.org/2007,2630)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. April 2007 - 5 U 190/06 (https://dejure.org/2007,2630)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Hausverbot im Internet? - Führt das zu Testzwecken durchgeführte Aufrufen einer Internetseite (hier: Internetshop) durch einen Wettbewerber aufgrund seiner Intensität zu Betriebsstörungen, kann die Sperrung der IP-Adresse als zugangsbeschränkende Gegenmaßnahme ...

  • Telemedicus

    Kein virtuelles Hausrecht bei Online-Shops

  • Telemedicus

    Kein virtuelles Hausrecht bei Online-Shops

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Virtuelles Hausrecht: Testkäufe in Internet-Shops sind grundsätzlich hinzunehmen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hausverbot durch Internetshop

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Sperrung von IP-Adressen des Mitbewerbers

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    "Hausverbote" durch Internetshop können ausnahmsweise gerechtfertigt sein

  • beck.de (Leitsatz)

    «Hausverbot» im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sperrung von IP-Adressen des Mitbewerbers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3361
  • GRUR-RR 2007, 365
  • MMR 2008, 58
  • MIR 2007, Dok. 294
  • K&R 2007, 528
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 283/89

    Testfotos

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 190/06
    Der Gewerbetreibende, der sich mit seinem Angebot an die Öffentlichkeit wendet, muss solche Maßnahmen im Rahmen des Üblichen im Interesse der Allgemeinheit und der betroffenen Mitbewerber dulden (BGH GRUR 1991, 843, 844 -Testfotos I; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4 Rn. 10.161).

    Testmaßnahmen können grundsätzlich dann unzulässig sein, wenn der Kontrolleur sich nicht wie ein normaler Kunde bzw. Nachfrager verhält (vgl. BGH GRUR 1991, 843, 844 -Testfotos I).

  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 138/77

    Hausverbot II

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 190/06
    Ausgehend von diesen Grundsätzen braucht der Senat anlässlich des vorliegenden Sachverhaltes nicht die zwischen den Parteien streitige Rechtsfrage abschließend zu beantworten, ob die Rechtsprechung hinsichtlich von Zutrittsbeschränkungen zu Geschäftsräumen bzw. zur Zulässigkeit eines "Hausverbotes" (BGH GRUR 1966, 564, 565 Hausverbot I; BGH GRUR 1979, 859, 860 -Hausverbot II; BGH GRUR 1981, 827, 828 -Vertragswidriger Testkauf) auf die Bedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs, insbesondere den Handel über Internetshops, ohne Weiteres zu übertragen und anzuwenden ist.
  • BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 60/64

    Hausverbot

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 190/06
    Ausgehend von diesen Grundsätzen braucht der Senat anlässlich des vorliegenden Sachverhaltes nicht die zwischen den Parteien streitige Rechtsfrage abschließend zu beantworten, ob die Rechtsprechung hinsichtlich von Zutrittsbeschränkungen zu Geschäftsräumen bzw. zur Zulässigkeit eines "Hausverbotes" (BGH GRUR 1966, 564, 565 Hausverbot I; BGH GRUR 1979, 859, 860 -Hausverbot II; BGH GRUR 1981, 827, 828 -Vertragswidriger Testkauf) auf die Bedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs, insbesondere den Handel über Internetshops, ohne Weiteres zu übertragen und anzuwenden ist.
  • BGH, 26.06.1981 - I ZR 71/79

    Vertragswidriger Testkauf

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 190/06
    Ausgehend von diesen Grundsätzen braucht der Senat anlässlich des vorliegenden Sachverhaltes nicht die zwischen den Parteien streitige Rechtsfrage abschließend zu beantworten, ob die Rechtsprechung hinsichtlich von Zutrittsbeschränkungen zu Geschäftsräumen bzw. zur Zulässigkeit eines "Hausverbotes" (BGH GRUR 1966, 564, 565 Hausverbot I; BGH GRUR 1979, 859, 860 -Hausverbot II; BGH GRUR 1981, 827, 828 -Vertragswidriger Testkauf) auf die Bedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs, insbesondere den Handel über Internetshops, ohne Weiteres zu übertragen und anzuwenden ist.
  • OLG Hamm, 10.06.2008 - 4 U 37/08

    Keine Behinderung eines Mitbewerbers bei automatischer Sperrung seiner IP-Adresse

    Auch wenn bei dem Verdacht eines störenden Zugriffs noch nicht feststeht, ob er dann eine nicht nur unerhebliche Störung verursachen würde, muss es in diesem Zusammenhang ausreichen, dass potentiell eine erhebliche Betriebsstörung droht bzw. dies zu einer Störung des zu kontrollierenden Betriebs führen kann (s.a. OLG Hamburg, Urt. v. 18.04.2007, Az. 5 U 190/06, MMR 2008, 58), ohne dass es dabei darauf ankommen kann, ob andere Kunden dies auch beobachten können.

    Im Gegenteil steht die Entscheidung, soweit erkennbar, im Einklang mit der Praxis anderer Obergerichte in vergleichbaren Fällen (vgl. OLG Hamburg vom 18.04.2007, Az.: 5 U 190/06, a.a.O.).

  • LG Hamburg, 28.08.2008 - 315 O 326/08

    Zulässigkeit von "Hausverboten" im Internet

    Hierbei sind jedoch die Besonderheiten des Mediums "Internet" zu berücksichtigen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 365 1. Ls. - im Zusammenhang mit Testkäufen in Internetshops).
  • OLG Hamm, 23.10.2007 - 4 U 99/07

    Virtuelles Hausverbot durch Sperrung einer IP-Adresse

    Zum einen ist seitens der Antragstellerin nicht glaubhaft gemacht, dass hier wegen der ungewöhnlichen Abgriffssequenzen nicht nur eine automatische Sicherheitssperrung der IP-Nummer., sondern ein zielgerichtetes "virtuelles Hausverbot" erfolgt ist, wie dies - insofern entscheidend anders - im Fall des OLG Hamburg (Urt. v. 18.04.2007, Az. 5 U 190/06) der Fall war.
  • OLG München, 02.07.2015 - U 3427/14

    World of Warcraft - Urheberrechtsverletzung durch Vervielfältigung der

    Das virtuelle Hausrecht ist die Befugnis eines Forenbetreibers, einem Nutzer den Zutritt zu einem virtuellen Raum (=seiner homepage) zu verweigern (Maume MMR 2007, 620, 622; vgl. auch BSG MMR 2013, 675 f. - arbeitsagentur.de; OLG Hamm MMR 2009, 269 - "Hausverbot" im Internet; OLG Hamburg, MMR 2008, 58 - "Hausverbot" im Internet).
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Rechtsprechung
   KG, 11.05.2007 - 5 U 190/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30337
KG, 11.05.2007 - 5 U 190/06 (https://dejure.org/2007,30337)
KG, Entscheidung vom 11.05.2007 - 5 U 190/06 (https://dejure.org/2007,30337)
KG, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - 5 U 190/06 (https://dejure.org/2007,30337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 26.09.2006 - 15 O 521/06
    Auszug aus KG, 11.05.2007 - 5 U 190/06
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 26. September 2006 verkündete Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin - 15 O 521/06 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Oldenburg, 14.09.2006 - 1 U 41/06

    Anspruch auf Unterlassung der Werbung für den Kauf von Neufahrzeugen; Pflicht zur

    Auszug aus KG, 11.05.2007 - 5 U 190/06
    Die Nichtbeachtung der Pkw-EnVKV ist daher zugleich ein Gesetzesverstoß i.S. des § 4 Nr. 11 UWG (OLG Oldenburg WRP 2007, 96, 99; Goldmann, WRP 2007, 38, 41).
  • OLG Koblenz, 13.10.2010 - 9 U 518/10

    Vorführwagen ist kein Neuwagen - - Händler darf Vorführwagen ohne Angaben zu

    Die Rechtsprechung hat in verschiedenen Entscheidungen auch die Frage bejaht, ob ein zunächst als Vorführwagen genutztes Fahrzeug ein "neuer Personenkraftwagen" i.S.v. § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist (KG Berlin, Urteil vom 20. November 2009, Az. 5 U 115/07; KG Berlin, Beschluss vom 15. September 2009, Az. 5 U 116/08; KG Berlin, Beschluss vom 11. Mai 2007, Az. 5 U 190/06; LG Berlin, Urteil vom 26. September 2006, Az. 15 O 521/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Februar 2008, Az. 4 U 1383/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. November 2008, Az. 2 W 61/08).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08

    Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines

    Das entspricht der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2007, 83, 84; OLG Köln, WRP 2007, 680, 682; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2008, 4 U 1383/07 - Rn. 3 nach "Juris"; OLG Naumburg, Urteil vom 08.06.2007, 10 U 13/07 (Hs) - Rn. 49 ff. nach "Juris"; KG, Beschluss vom 11.05.2007, 5 U 190/06, Rn. 10 f. nach "Juris").
  • LG Berlin, 03.07.2007 - 15 O 863/06

    Wettbewerbsverstoß durch unterlassene Energieverbrauchskennzeichnung für einen

    Vorausgegangen ist ein Eilverfahren vor der Kammer (15 O 521/06); die Berufung der Beklagten gegen das Urteil vom 26.9.2006 hat das Kammergericht durch Beschluß vom 11.5.2007 - 5 U 190/06 gem. § 522 ZPO zurückgewiesen.

    Denn sie soll durch genaue, zweckdienliche und vergleichbare Informationen über den Verbrauch und CO 2 -Emissionen das Kaufverhalten der Verbraucher beeinflussen (Kammergericht, Beschluss vom 11.5.2007 - 5 U 190/06; OLG Köln, aaO).

  • OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 W 61/08

    Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines

    Nach diesen Maßstäben kann bereits aufgrund des eigenen Vorbringens der Verfügungsbeklagten nicht davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug zu dem - maßgebenden (KG, Beschluss vom 11.05.2007, 5 U 190/06, Rn. 9 nach "juris") - Zeitpunkt der Erstzulassung auf sie zu einem anderen Zweck erworben worden ist, nachdem ihr Geschäftsführer in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht selbst erklärt hat, der Pkw sei auf die Verfügungsbeklagte zugelassen worden, um bestimmte Ziele gegenüber dem Hersteller entsprechend einer Absprache zwischen diesem und ihr zu erfüllen; das Auto sei auch gefahren worden, und Zweck sei gewesen, es als Vorführwagen zu benutzen (S. 2 des Protokolls vom 15.09.2008, Bl. 127).
  • OLG Stuttgart, 02.04.2009 - 2 U 3/08

    Wettbewerbsverstoß wegen der Werbung für ein Fahrzeug ohne Angabe des

    Das entspricht der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2007, 83, 84; OLG Köln, WRP 2007, 680, 682 [OLG Köln 14.02.2007 - 6 U 217/06] ; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2008, 4 U 1383/07 - Rn. 3 nach "[...]"; OLG Naumburg, Urteil vom 08.06.2007, 10 U 13/07 (Hs) - Rn. 49 ff. nach [...]; KG, Beschluss vom 11.05.2007, 5 U 190/06, Rn. 10 f. nach "[...]").
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