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   KG, 27.01.2012 - 5 U 191/10   

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https://dejure.org/2012,2354
KG, 27.01.2012 - 5 U 191/10 (https://dejure.org/2012,2354)
KG, Entscheidung vom 27.01.2012 - 5 U 191/10 (https://dejure.org/2012,2354)
KG, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - 5 U 191/10 (https://dejure.org/2012,2354)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anwaltswerbung "Experte" / "Spezialist"

  • Anwaltsblatt

    § 3 UWG 2004, § 4 UWG 2004, § 5 UWG 2004, § 8 UWG 2004
    Zulässige Anwaltswerbung: "Ihre Experten-Kanzlei"

  • Anwaltsblatt

    § 3 UWG 2004, § 4 UWG 2004, § 5 UWG 2004, § 8 UWG 2004
    Zulässige Anwaltswerbung

  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung mit der Bezeichnung "Experten-Kanzlei Scheidung"

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 55

    § 7 BORA; §§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG
    Werbung mit der Bezeichnung "Experten-Kanzlei Scheidung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Werbung einer Anwaltskanzlei mit dem Hinweis "Expertenkanzlei Scheidung” bedeutet nicht, dass ein Fachanwalt für Familienrecht vorhanden ist

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "Experten-Kanzlei Scheidung": nicht generell irreführend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 794
  • FamRZ 2013, 163
  • AnwBl 2012, 367
  • AnwBl Online 2012, 118
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 25.11.2010 - 52 O 142/10

    Werbung des Rechtsanwalts mit "Experten-Kanzlei" ist wettbewerbswidrig, Werbung

    Auszug aus KG, 27.01.2012 - 5 U 191/10
    Geschäftsnummer: 5 U 191/10 52 O 142/10 Landgericht Berlin.

    Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird das Urteil der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin vom 25. November 2010 - 52 O 142/10 - teilweise geändert:.

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. November 2010 (52 O 142/10) abzuändern und die Beklagte weitergehend unter Androhung eines in jedem Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, oder einer in jedem Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren zu verurteilen, es zu unterlassen,.

  • BVerfG, 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10

    Vereinbarkeit von § 43 Abs 2 S 2 StBerG (Beschränkung des Führens weiterer

    Auszug aus KG, 27.01.2012 - 5 U 191/10
    Im Zusammenhang mit § 7 Abs. 1 Satz 2 BORA weist die Berufung mit Recht darauf hin, dass insoweit schon kein "Zusatz" i. S. dieser Vorschrift vorliegt, denn dies setzt das Bestehen einer inhaltlichen oder räumlichen Verbindung zu der amtlichen Berufsbezeichnung voraus (vgl. BVerfG NJW 2010, 3705, Tz. 17).
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