Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 16.03.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.01.2000 - 5 U 194/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9850
OLG Köln, 12.01.2000 - 5 U 194/98 (https://dejure.org/2000,9850)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.2000 - 5 U 194/98 (https://dejure.org/2000,9850)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 5 U 194/98 (https://dejure.org/2000,9850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Unfallversicherung: Invaliditätsgrad bei einseitigem Hörverlust und Tinnitus

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 7 I; AUB 88 § 2 IV
    Bestimmung des Invaliditätsgrades bei Hörverlust und daneben vorliegendem Tinnitus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung: Invaliditätsgrad bei einseitigem Hörverlust und Tinnitus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1489
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Entgegen der Auffassung der Revision zeigt auch die jüngere Rechtsprechung der Instanzgerichte nicht, daß diese Klausel unterschiedlich ausgelegt wird (vgl. OLG Köln VersR 2000, 1489 f.; OLG Frankfurt OLGR 2000, 27 ff. - mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 20. September 2000 - IV ZR 194/99; OLG Oldenburg r+s 2004, 34 f. mit Nichtzulassungsbeschluß des Senats vom 26. März 2003 - IV ZR 342/02; LG Landshut ZfS 1998, 23).
  • OLG Hamm, 12.06.2017 - 6 U 139/15

    Umfang der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei einem organischen

    Der organische Tinnitus stellt keinen Verlust der Funktionsfähigkeit des Ohres, sondern eine zusätzliche Beeinträchtigung des Gehörs dar, die von der Gliedertaxe nicht abgedeckt ist und daher außerhalb der Gliedertaxe zu bewerten ist (OLG Köln, Urteil vom 12.01.2000, Az. 5 U 194/98, BeckRS 2008, 17468; unter Hinweis hierauf Prölss/Martin-Knappmann, VVG, 29. Auflage 2015, AUB 2010 Ziffer 2; Leverenz in Bruck/Möller, VVG, 9. Auflage 2010, AUB Ziff 2.1 Rn. 222).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 12 U 147/04

    Verwertung des Verlustes eines Arms in der Unfallversicherung

    Der Kläger beruft sich auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt in VersR 2000, 1489 [OLG Köln 12.01.2000 - 5 U 194/98] (OLG Köln v. 12.1.2000 - 5 U 194/98, VersR 2000, 1489), wobei er in Wirklichkeit offenbar eine Entscheidung des OLG Köln meint, denn ausweislich der von ihm bereits mit Schriftsatz vom 4.10.2002 vorgelegten Kopie aus der genannten Zeitschrift behandelt die zweite Entscheidung des OLG Köln auf der S. 1489 ansatzweise eine ähnliche Problematik, während der auf derselben Seite abgedruckte Leitsatz der Entscheidung des OLG Frankfurt mit der hier zu beurteilenden Thematik nichts zu tun hat.
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01

    Unfallversicherung: Ausschluss der Leistungspflicht bei psychischer

    Gleichwohl führt diese Einschränkung nicht zu einer intransparenten Klauselgestaltung, da sich dieses Klauselverständnis mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Wortlaut der Klausel und der Systematik der AUB 94 ergibt (im Ergebnis Grimm, a.a.O. § 2 Rdn. 108; vgl. auch OLG Koblenz VersR 2001, 1550; OLGR 2001, 467; a.A. wohl OLG Köln VersR 2000, 1489).
  • OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02

    Zulässiger Ausschluss krankhafter Störungen infolge psychischer Reaktionen in der

    Gleichwohl führt diese Einschränkung nicht zu einer intransparenten Klauselgestaltung, da sich dieses Klauselverständnis mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Wortlaut der Klausel und der Systematik der AUB 95 ergibt (im Ergebnis Grimm, aaO. § 2 Rdn. 108; vgl. auch OLG Koblenz VersR 2001, 1550; OLGR 2001, 467; a.A. wohl OLG Köln VersR 2000, 1489).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.03.1999 - 5 U 194/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11054
OLG Oldenburg, 16.03.1999 - 5 U 194/98 (https://dejure.org/1999,11054)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.03.1999 - 5 U 194/98 (https://dejure.org/1999,11054)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. März 1999 - 5 U 194/98 (https://dejure.org/1999,11054)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 847 BGB
    Ersatz immaterieller Schäden und Feststellung der Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Zukunftsschäden wegen einer Lidheberschwäche nach Legen eines Venenkatheters; Unterbliebene Auswertung von Krankenunterlagen im Rahmen des Sachverständigengutachtens; ...

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823 Abs. 1
    Wahl des Halsvenenzugangs für Zentralvenenkatheter ist schulmäßig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatz immaterieller Schäden und Feststellung der Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Zukunftsschäden wegen einer Lidheberschwäche nach Legen eines Venenkatheters; Unterbliebene Auswertung von Krankenunterlagen im Rahmen des Sachverständigengutachtens; ...

  • ratgeber-arzthaftung.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1327
  • VersR 2000, 191
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.01.1985 - VI ZR 69/83

    Anspruch auf Verdienstausfall bedingt durch eine Hirnstörung auf Grund

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.03.1999 - 5 U 194/98
    Damit ist sie aber belastet (vgl. allgemein BGH VersR 1985, 343).
  • OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08

    Pflicht zur Aufklärung eines Patienten vor einer chiropraktischen Manipulation an

    Denn grundsätzlich hat der Arzt den Patienten auch über seltene, sogar äußerst seltene Risiken aufzuklären, wenn deren Realisierung die Lebensführung des Patienten schwer belasten würde und die entsprechenden Risiken trotz ihrer Seltenheit für den Eingriff spezifisch, für den Laien aber überraschend sind (BGH VersR 2006, 838, 839. OLG Nürnberg NJW-RR 2004, 1543. OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 398. OLG Oldenburg, VersR 2000, 191, 192).

    Über die Aufklärungsbedürftigkeit entscheidet weniger der Grad der Komplikationsdichte als vielmehr die Frage, welche Bedeutung das mit dem Eingriff verbundene Risiko für die Entschließung des Patienten im Hinblick auf eine mit seiner Realisierung verbundene schwere Belastung der Lebensführung haben kann (BGH VersR 2000, 725. OLG Hamburg, VersR 1991, 425. OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 407. OLG Oldenburg, VersR 2000, 191).

  • OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 635/10

    Zur Verwertung/Nichtverwertung eines (früheren) Gutachtens

    Krankenhäuser - wie hier die Beklagte - haben für ihre Eigenhaftung grundsätzlich den Facharztstandard vorzuhalten (BGH NJW 1998, 2736; 1994, 3008; 1993, 2989; 1992, 1560; OLG Braunschweig NJW-RR 2000, 238; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 1327).
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