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   OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04   

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https://dejure.org/2005,13329
OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04 (https://dejure.org/2005,13329)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.05.2005 - 5 U 198/04 (https://dejure.org/2005,13329)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 5 U 198/04 (https://dejure.org/2005,13329)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stillschweigende materiell-rechtliche Aufgabeerklärung bzgl. eines Wohnrechts; Rechte bei Erteilung der Löschungsbewilligung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04
    Von entscheidender Bedeutung für das Vorliegen eines Altenteilsvertrages ist aber das Nachrücken der folgenden Generation in eine ihre Existenz wenigstens teilweise begründende Wirtschaftseinheit (BGH NJW 2003, 1325, 1326; NJW 2003, 1126, 1127; NJW 1981, 2568, 2569; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 201, 202); dabei überträgt ein Beteiligter dem anderen nach Art einer vorweggenommenen Erbfolge seine von ihm bereits geschaffene wirtschaftliche Lebensgrundlage (BGH NJW 2003, 1325, 1326).

    Erst recht ist nicht ersichtlich, dass, wie es zusätzlich für die Annahme eines Altenteilsvertrages erforderlich ist (BGH NJW 2003, 1126, 1127), der "Übernehmer" sich durch die Nutzung des Grundstücks nicht nur eine eigene Lebensgrundlage verschaffen, sondern gleichzeitig noch den dem Altenteil geschuldeten Unterhalt gewinnen konnte: Dass H T2 die Erzielung nennenswerter Einkünfte aus dem ihm übertragenen Hausgrundstück bereits zu der Zeit möglich gewesen wäre, in der seine Eltern noch die Erdgeschosswohnung nutzten, hat die Klägerin nicht substantiiert vorgetragen.

  • OLG Celle, 13.07.1998 - 4 W 129/98

    Voraussetzungen einer Ausgleichszahlung zugunsten des Inhabers eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04
    Zwar entspricht es ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass ein in der Person des Berechtigten entstehendes subjektives Ausübungshindernis nicht zum Erlöschen des Wohnrechts führt (vgl. Schneider in: MDR 1999, 87, 87; Bassenge in: Palandt, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (64. Aufl.), Rn. 19 zu § 1093).
  • BGH, 03.04.1981 - V ZR 55/80

    Grundstücksüberlassung - Leibgedingevertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04
    Von entscheidender Bedeutung für das Vorliegen eines Altenteilsvertrages ist aber das Nachrücken der folgenden Generation in eine ihre Existenz wenigstens teilweise begründende Wirtschaftseinheit (BGH NJW 2003, 1325, 1326; NJW 2003, 1126, 1127; NJW 1981, 2568, 2569; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 201, 202); dabei überträgt ein Beteiligter dem anderen nach Art einer vorweggenommenen Erbfolge seine von ihm bereits geschaffene wirtschaftliche Lebensgrundlage (BGH NJW 2003, 1325, 1326).
  • BGH, 21.09.2001 - V ZR 14/01

    Auslegung einer Verpflichtung zur umfassenden Pflege im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04
    Weder im Wege ergänzender Auslegung (vgl. BGH NJW 2002, 440, 441) des notariellen Vertrages vom 28.09.1975 noch nach Art. 96 EGBGB i.V.m. Art. 15 § 9 Abs. 2 und 3 PrAGBGB lässt sich auf einen Geldrentenanspruch Frau T schließen, der mit Eintritt ihrer Pflegedürftigkeit und ihrem Umzug in ein Altersheim entstanden sein könnte.
  • OLG Köln, 06.02.1995 - 2 W 21/95

    Grenzen der Beschränkung der Nutzung eines Wohnrechts - Wohnrecht, Nutzung,

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04
    Entgegen vereinzelt getroffenen obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Köln NJW-RR 1995, 1358 f.; OLG Celle MDR 1998, 1344) sieht der Senat in Fällen, in denen in der Person des dinglich Wohnberechtigten ein Ausübungshindernis entsteht, weder einen Anlass noch eine Möglichkeit zur Annahme eines Wegfalls dieser Beschränkung und des Entstehens (übergangsfähiger) Vermietungsrechte bzw. von Ansprüchen des Wohnberechtigten auf eine Auskehr erzielbarer Mieterträge.
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1993 - 14 U 333/92
    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04
    Von entscheidender Bedeutung für das Vorliegen eines Altenteilsvertrages ist aber das Nachrücken der folgenden Generation in eine ihre Existenz wenigstens teilweise begründende Wirtschaftseinheit (BGH NJW 2003, 1325, 1326; NJW 2003, 1126, 1127; NJW 1981, 2568, 2569; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 201, 202); dabei überträgt ein Beteiligter dem anderen nach Art einer vorweggenommenen Erbfolge seine von ihm bereits geschaffene wirtschaftliche Lebensgrundlage (BGH NJW 2003, 1325, 1326).
  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 293/01

    Abweichung des Tatrichters von der Aussage eines sachverständigen Zeugen;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04
    Von entscheidender Bedeutung für das Vorliegen eines Altenteilsvertrages ist aber das Nachrücken der folgenden Generation in eine ihre Existenz wenigstens teilweise begründende Wirtschaftseinheit (BGH NJW 2003, 1325, 1326; NJW 2003, 1126, 1127; NJW 1981, 2568, 2569; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 201, 202); dabei überträgt ein Beteiligter dem anderen nach Art einer vorweggenommenen Erbfolge seine von ihm bereits geschaffene wirtschaftliche Lebensgrundlage (BGH NJW 2003, 1325, 1326).
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04
    Es kann dahinstehen, ob es, wie die Klägerin meint, in Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit des Unterhaltsverzichts (BGH NJW 1983, 1851, 1852) vorliegend nicht auf eine Schädigungsabsicht der damals Beteiligten ankäme.
  • OLG Oldenburg, 03.05.1994 - 12 U 16/94

    Anspruch auf Auskunftserteilung und Auskehrung der Mietzinsen; Wohnrecht als

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04
    Vielmehr ist die Möglichkeit einer späteren Pflegebedürftigkeit des Wohnberechtigten, verbunden mit dem Wunsch oder der Notwendigkeit eines Heimaufenthaltes, für die Vertragsparteien grundsätzlich vorhersehbar (Schneider a.a.O.; OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 1041, 1042).
  • OLG Hamm, 17.05.2017 - 30 U 117/16

    Dingliches Wohnrecht; Wert; Schenkungswert

    Zudem habe der Kläger, wie sich aus dem Urteil des OLG Hamm vom 9. Mai 2005 (5 U 198/04[, juris Rn. 11]) ergebe, keinen mit dem Wohnungsrecht zusammenhängenden Anspruch mehr auf sich überleiten können, weil das Wohnungsrecht im Zeitpunkt der Überleitungsanzeige bereits erloschen gewesen sei.
  • OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 4 U 1571/12

    Unentgeltliche Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts:

    Ein in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt somit nicht generell zum Erlöschen des Wohnungsrechts, und zwar selbst dann nicht, wenn das Hindernis auf Dauer besteht (vgl. BGH NJW 2007, 1884 ff; OLG Hamm, 5. Zivilsenat, OLGR Hamm 2006, 773).
  • OLG Karlsruhe, 29.09.2010 - 4 W 78/10

    Ergänzende Auslegung eines Grundstückskaufvertrages mit Vorbehalt eines

    cc) Allerdings hat die Rechtsprechung in einer Reihe von ähnlichen Fällen eine entsprechende ergänzende Vertragsauslegung abgelehnt (vgl. insbesondere BGH, NJW 2009, 1348, 1349; OLG Hamm, OLGR 2006, 773; OLG Koblenz, OLGR 2007, 142; OLG Celle, NZM 2008, 337 ; OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 1705 ).

    Vor allem spricht in diesen Fällen § 1092 Abs. 1 BGB gegen eine solche Auslegung: Wenn die Beteiligten eine dingliche Gestaltung wählen, bei welcher der Berechtigte auf eine persönliche Nutzung der Wohnung beschränkt ist, erscheint eine ergänzende Vertragsauslegung, die schuldrechtlich von § 1092 Abs. 1 BGB abweicht, eher problematisch (vgl. zu dieser Argumentation insbesondere OLG Hamm, OLGR 2006, 773; BGH, NJW 2009, 1348, 1349).

  • OLG Hamm, 17.09.2007 - 5 U 80/07

    Wohnrechtseinräumung: Ohne Vermietungsvereinbarung besteht bei fehlender Nutzung

    Die Möglichkeit, dass derjenige, zu dessen Gunsten vertraglich ein Wohnungsrecht eingeräumt wird, im Alter pflegebedürftig wird mit der Folge, dass es entweder seinem Wunsch oder der Notwendigkeit entspricht, ihn in einem Heim unterzubringen, ist für die Vertragsparteien regelmäßig und typischerweise vorhersehbar und rechtfertigt eine Vertragsanpassung gem. § 313 BGB nicht (vgl. Senat, Urteil vom 09.05.2005, 5 U 198/04, Juris Rz. 16, OLGR 06, 773; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1360, 1361; vgl. auch BGH NJW 2007, 1884, 1885 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 11.10.2007 - 14 U 86/07

    Fehlende Möglichkeit der Ausübung eines auf Lebenszeit eingeräumten

    Wegen der zwingenden Bestimmung des § 1092 Abs. 1 S. 1 BGB ist schon zweifelhaft, ob der Vertrag überhaupt eine ergänzungsbedürftige Lücke enthält (in diesem Sinne OLG Hamm, OLGR 2006, 773).
  • OLG Koblenz, 15.11.2006 - 1 U 573/06

    Altenteilsrecht: Voraussetzungen eines Altenteilsvertrages und Anspruch des

    Überzeugender ist jedoch die Gegenauffassung (vgl. etwa OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 1041; OLG Köln FamRZ 1998, 431; OLG Hamm, Urt. v. 09.05.2005, 5 U 198/04).
  • OLG Celle, 19.06.2008 - 4 U 61/08

    Grundstückskaufvertrag mit Übernahme von Wohnrecht und Versorgungsleistungen;

    Denn unabhängig von der Frage, ob der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit überhaupt eine Änderung eines unvorhersehbaren Umstandes sei, der zur Geschäftsgrundlage gemacht wurde, bedürfe es aufgrund der dem Berechtigten zustehenden Rechte aus § 1092 Abs. 1 bzw. § 1093 Abs. 2 BGB dieses Rückgriffs auf allgemeine Billigkeitserwägungen nicht (OLGR Hamm 2006, 773. OLGR Oldenburg 2008, 141).
  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 22 U 113/08

    Schenkungsrückforderungsanspruch eines Landkreises gegenüber dem Schwiegersohn

    Ein in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt somit nicht generell zum Erlöschen des Wohnungsrechts, und zwar selbst dann, wenn das Hindernis auf Dauer besteht (vgl. BGH NJW 2007, 1884 ff; OLG Hamm, 5. Zivilsenat, OLGR Hamm 2006, 773).
  • VG Minden, 16.10.2007 - 6 K 3415/06

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Heimträgers auf Bewilligung von

    vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.05.2005 - 5 U 198/04 -, OLGR Hamm 2006, 773 und bei juris.
  • SG Stade, 01.09.2006 - S 19 SO 83/05
    Vielmehr ist die Möglichkeit einer späte-ren Pflegebedürftigkeit des Wohnberechtigten, verbunden mit dem Wunsch oder der Not-wendigkeit eines Heimaufenthalts, für die Vertragsparteien bereits bei Vertragsabschluss grundsätzlich vorhersehbar (vgl OLG Hamm, Urteil vom 09.05.2005, Az: 5 U 198/04 mwN).
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