Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.07.2007 - 5 U 198/06   

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https://dejure.org/2007,21095
OLG Hamburg, 30.07.2007 - 5 U 198/06 (https://dejure.org/2007,21095)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.07.2007 - 5 U 198/06 (https://dejure.org/2007,21095)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juli 2007 - 5 U 198/06 (https://dejure.org/2007,21095)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer nachvertraglichen Vergütungsvereinbarung zwischen einem deutschen Künstler und einer im Bereich der Beratung von Künstlern tätigen schweizerischen Aktiengesellschaft; Freie Vereinbarkeit der Vergütung i.R.e. Vertrages zwischen einem Künstler und seinem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2008, 144
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 08.01.2010 - 12 U 124/09

    Profifußballer muss keinen Schadensersatz zahlen

    Die von der Klägerin als Beleg für ihre abweichende Auffassung zitierten Entscheidungen OLG Hamburg, ZUM 2008, 144-147 und LG Berlin, ZUM 2007, 754-757 betreffen Managementverträge mit freischaffenden Künstlern.
  • KG, 20.05.2021 - 4 U 222/19

    Wirksamkeitsprüfung eines Künstler-Managementvertrags an den Maßstäben der

    Darin, dass der Kläger die Beklagte zu Ziffer 3.1 des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages "für die Dauer der Vertragslaufzeit zu seinem einzigen und ausschließlichen professionellen Manager, Repräsentanten und Vertreter" ernannt hat, liegt mithin ebenfalls keine unangemessene Einschränkung seiner künstlerischen Entfaltungsfreiheit (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 30. Juli 2007 - 5 U 198/06, Rn. 45, juris).

    Die Honorierung der Dienste des Managers erfolgt üblicherweise in Form einer prozentualen Beteiligung an sämtlichen Einnahmen des Künstlers aus seiner künstlerischen Tätigkeit (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 30. Juli 2007 - 5 U 198/06, Rn. 35, juris), die branchenüblich je nach Tätigkeitsumfang und Renommee des Managers zwischen 15% und 25% liegt (Loewenheim UrhR-HdB, a.a.O. Rn. 113; Poser, Konzert- und Veranstaltungsverträge, 2. Aufl., S. 102; Michow/Ulbricht, Veranstaltungsrecht, 2013, § 6 Rn. 445).

    Während der Agentur-Vertrag schwerpunktmäßig auf die Vermittlung des Künstlers in - gegebenenfalls auch als Arbeitsverhältnisse zu qualifizierende - Engagements gerichtet ist und hierneben zusätzliche Tätigkeiten wie Werbung, Akquisition, fortdauernde Pflege von Kontakten, Beratung und Vertragsverhandlung enthalten kann, ist es das Ziel eines Managements, dem Künstler durch entsprechende Beratung und aufgrund seines kreativen Potentials zur Bekanntheit, vorzugsweise sogar zur Berühmtheit zu verhelfen, mithin seine Karriere zu fördern bzw. "aufzubauen" (OLG Hamburg, Urteil vom 30. Juli 2007 - 5 U 198/06, Rn. 31, juris).

    Es entspricht der Branchenübung, dass der Künstlermanager auch nach dem Ende der Vertragsbeziehungen unverändert an denjenigen Einnahmen beteiligt wird, die aus Verträgen herrühren, die während der Laufzeit des Managementvertrages unter Mitwirkung des Managers abgeschlossen worden sind (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 30. Juli 2007 - 5 U 198/06, Rn. 45f, juris; Poser, Konzert- und Veranstaltungsverträge, 2. Aufl. S. 99; Michow/Ulbricht, Veranstaltungsrecht, 2013, Anhang 5, Seite 383).

  • OLG Brandenburg, 16.03.2016 - 4 U 151/13

    Managementvertrag: Vergütungsanspruch gegenüber einem Musiker

    Ohne eine solche weitgehende Handlungsvollmacht lassen sich die Aufgaben, die dem Kläger als Manager gemäß § 2 Ziff. 1 bis 4 oblagen, und das Ziel des Managementvertrages, die Karriere des Künstlers zu fördern, aber auch kaum sinnvoll und effektiv wahrnehmen; entsprechende Regelungen sind deshalb durchaus branchenüblich (vgl. dazu nur: OLG Hamburg Urteil vom 30.07.2007 - 5 U 198/06 - Rn. 45, zitiert nach juris; Landgericht Köln Urteil vom 31.10.2008 - 8 O 256/06 - ZUM-RD 2009, 282, 284).
  • OLG Hamburg, 30.11.2017 - 5 U 136/13

    Künstlermanagement- und Bookingvertrag: Sittenwidrigkeit vereinbarter

    Auf die dortigen Ausführungen wird ergänzend verwiesen (vgl. Senat, Urt. v. 30.7.2007, 5 U 198/06, ZUM 2008, 144).
  • BGH, 21.05.2008 - III ZR 228/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 30. Juli 2007 - 5 U 198/06 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
  • LG Heidelberg, 09.01.2014 - 2 O 211/13

    Künstler-Management-Vertrag: Verstoß gegen die guten Sitten bei weitgehender

    Dies erfordert eine enge Einbeziehung des Managers in geschäftliche Fragen des Künstlers sowie weitgehende Handlungsvollmachten des Managers (OLG Hamburg, ZUM 2008, 144 ff. m.w.N.).

    Eine derart ausgeweitete Handlungs- und Alleinentscheidungsbefugnis, wie sie der vorliegende Managementvertrag für die Klägerin vorsieht, ist jedoch nicht erforderlich, um den Vertragszweck zu erreichen (vgl. OLG Hamburg, ZUM 2008, 144 ff. m.w.N.).

  • LG Köln, 31.10.2008 - 8 O 256/06
    Das Gericht ist sich bewusst, dass das Ziel eines Künstler-Management-Vertrags, die Karriere eines Künstlers zu fördern und aufzubauen, eine enge Einbeziehung des Managers in geschäftliche Fragen des Künstlers sowie auch weitgehende Handlungsvollmachten des Managers fordert, wie sie dementsprechend auch durchaus branchenüblich sind (OLG Hamburg, ZUM 2008, 144 ff. m.w.N.).

    Vielmehr bleibt der Künstler üblicherweise in allen kreativen Entscheidungen frei und federführend (vgl. OLG Hamburg, ZUM 2008, 144 ff. m.w.N.), was für den Aufbau und die Entwicklung einer künstlerischen Karriere auch unabdingbar ist.

  • VG München, 07.05.2012 - M 8 K 11.2218

    Baunachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Künstleragentur als

    Künstleragenturverträge sind schwerpunktmäßig auf die Vermittlung von Künstlern in - gegebenenfalls auch als Arbeitsverhältnisse zu qualifizierende - Engagements gerichtet und können hierneben zusätzliche Tätigkeiten wie Werbung, Akquisition, fortdauernde Pflege von Kontakten, Beratung und Vertragsverhandlung enthalten (Hanseatisches OLG Hamburg vom 30.7.2007 Az: 5 U 198/06 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 198/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7439
OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 198/06 (https://dejure.org/2007,7439)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.10.2007 - 5 U 198/06 (https://dejure.org/2007,7439)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 5 U 198/06 (https://dejure.org/2007,7439)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Tatsächliche Möglichkeit einer Vertragsschließung als Voraussetzung für die Entstehung eines Maklerlohnanspruchs wegen einer Nachweistätigkeit; Vereinbarung einer Provisionsabrede für die Vermittlung eines Grundstücksgeschäfts durch einen Rechtsanwalt als gesetzwidrige ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 4; ; BRAO § 49 b Abs. 2; ; BGB § 134; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 652 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Provisionsabrede eines Rechtsanwalts für die Vermittlung eines Grundstücksgeschäfts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts für Maklertätigkeit im Rahmen eines Mandats

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maklertätigkeit eines Anwalts im Rahmen der Anwaltstätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwalt als Makler (IMR 2008, 212)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1038
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.02.1977 - IV ZR 55/75

    Vereinbarkeit von Anwaltseigenschaft und Abschluss eines Maklervertrages -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 198/06
    Das Verbot des § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO richtet sich nämlich gegen die anwaltliche Tätigkeit, allenfalls der Anwaltsvertrag könnte danach nach § 134 BGB nichtig sein (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1989, 632; BGH VersR 1993, 1170; WM 1977, 551).

    Der Bundesgerichtshof hat in der vom Landgericht selbst zitierten Entscheidung (WM 1977, 551) entschieden, dass dem rechtswirksamen Abschluss eines einzelnen Maklervertrages die Anwaltseigenschaft desjenigen, der die Maklertätigkeit ausübe, nicht entgegenstehe, das aber dann, wenn er seinem Auftraggeber in nicht ganz unwesentlichem Umfang bei seiner Tätigkeit auch rechtlichen Beistand leiste, er insgesamt selbst dann als Anwalt tätig werde, wenn im Vordergrund seiner Bemühungen eine typische Maklertätigkeit stehe.

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 270/02

    Rückforderung eines unzulässigen Erfolgshonorars

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 198/06
    Nach der Änderung der BRAO im Jahre 1994 ergibt sich mittlerweile die Nichtigkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars aus § 49 b Abs. 2 BRAO i. V. m. § 134 BGB (vgl. dazu auch BGH NJW 1998, 3486; NJW 1990, 3040; NJW 2001, 1569; NJW 2004, 1169, 1170).
  • OLG Hamm, 19.08.1987 - 5 U 188/87

    Ablehnung eines Einstellungsantrags gemäß § 769 Zivilprozessordnung (ZPO) mangels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 198/06
    Das Verbot des § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO richtet sich nämlich gegen die anwaltliche Tätigkeit, allenfalls der Anwaltsvertrag könnte danach nach § 134 BGB nichtig sein (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1989, 632; BGH VersR 1993, 1170; WM 1977, 551).
  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 198/06
    Nach der Änderung der BRAO im Jahre 1994 ergibt sich mittlerweile die Nichtigkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars aus § 49 b Abs. 2 BRAO i. V. m. § 134 BGB (vgl. dazu auch BGH NJW 1998, 3486; NJW 1990, 3040; NJW 2001, 1569; NJW 2004, 1169, 1170).
  • BGH, 19.03.1993 - V ZR 36/92

    Rechtsgültige Handlungen bei Vertretungsverbot

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 198/06
    Das Verbot des § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO richtet sich nämlich gegen die anwaltliche Tätigkeit, allenfalls der Anwaltsvertrag könnte danach nach § 134 BGB nichtig sein (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1989, 632; BGH VersR 1993, 1170; WM 1977, 551).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 357/99

    Abschluß eines Maklervertrages durch einen mit einem Anwaltsnotar in Sozietät

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.10.2007 - 5 U 198/06
    Nach der Änderung der BRAO im Jahre 1994 ergibt sich mittlerweile die Nichtigkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars aus § 49 b Abs. 2 BRAO i. V. m. § 134 BGB (vgl. dazu auch BGH NJW 1998, 3486; NJW 1990, 3040; NJW 2001, 1569; NJW 2004, 1169, 1170).
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Rechtsprechung
   KG, 21.09.2007 - 5 U 198/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22334
KG, 21.09.2007 - 5 U 198/06 (https://dejure.org/2007,22334)
KG, Entscheidung vom 21.09.2007 - 5 U 198/06 (https://dejure.org/2007,22334)
KG, Entscheidung vom 21. September 2007 - 5 U 198/06 (https://dejure.org/2007,22334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Sind »Stumme Verkäufer« zum Vertrieb von Kaufzeitungen wettbewerbswidrig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2008, 137
  • afp 2007, 579
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Auszug aus KG, 21.09.2007 - 5 U 198/06
    Jedoch hat der BGH in der späteren Entscheidung (GRUR 2004, 602, - 20 Minuten Köln) hierzu klargestellt, dass eine abstrakte Gefährdung zur Annahme der Marktbehinderung in keinem Fall genüge (Juris RdNr. 21).

    Der BGH hat hierzu in der Entscheidung GRUR 2004, 602 - 20 Minuten Köln - angenommen, dass Absatzrückgänge von 6 - 20 % hinzunehmen seien und er führt hierzu aus (aaO. juris RdNr. 24) :.

    Dies gilt insbesondere deswegen, weil die angesprochenen Verkehrskreise insoweit einen Unterschied zwischen einer Gratiszeitung - mag diese auch über einen redaktionellen Teil verfügen wie bei der der Entscheidung BGH GRUR 2004, 602 - 20 Minuten Köln zugrunde liegenden Zeitung - und Kaufzeitungen macht.

  • KG, 21.09.2007 - 5 U 199/06

    Wettbewerb: Unterlassen des Anbietens und Vertreibens von Kaufzeitungen über

    Auszug aus KG, 21.09.2007 - 5 U 198/06
    In der mündlichen Verhandlung vom 21. September 2007 zum Verfahren 5 U 199/06 der ... Verlag GmbH & Co. Kammergericht gegen die Beklagte hat die Beklagte folgende Erklärung abgegeben:.

    Durch diese zum Rechtsstreit 5 U 199/06 abgegebene Unterlassungserklärung ist auch im hiesigen Verfahren die Wiederholungsgefahr weggefallen (vgl. Bornkamm aaO. § 12 RdNr. 1.166).

  • BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89

    Motorboot-Fachzeitschrift - Marktbehinderung

    Auszug aus KG, 21.09.2007 - 5 U 198/06
    Denn es ist gerade Sinn der Wettbewerbsrechtsordnung, dem freien Spiel der Kräfte des Marktes im Rahmen der gesetzten Rechtsordnung Raum zu gewähren (BGH GRUR 1990, 44 - Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84)".
  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87

    Annoncen-Avis

    Auszug aus KG, 21.09.2007 - 5 U 198/06
    Denn es ist gerade Sinn der Wettbewerbsrechtsordnung, dem freien Spiel der Kräfte des Marktes im Rahmen der gesetzten Rechtsordnung Raum zu gewähren (BGH GRUR 1990, 44 - Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84)".
  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 188/07

    Zeitungsvertrieb über "Stumme Verkäufer" grundsätzlich zulässig

    Die Berufung der Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt (KG AfP 2007, 579 = ZUM 2008, 137).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 198/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19947
OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 198/06 (https://dejure.org/2008,19947)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.06.2008 - 5 U 198/06 (https://dejure.org/2008,19947)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 5 U 198/06 (https://dejure.org/2008,19947)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 667 BGB, § 681 S 2 BGB
    Vorsteuererstattung im Konzern bei umsatzsteuerlicher Organschaft ohne Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag auf Grund geschäftsbesorgungsähnlichen Vertrages

  • Judicialis

    BGB § 286 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 667; ; BGB § 681 S. 2; ; BGB § 819 Abs. 1; ; UStG § 2 Nr. 2; ; AktG § 317 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; GmbHG § 30; ; GmbHG § 31; ; InsO § 143 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Vorsteuererstattungsanspruch bei bestehender umsatzsteuerrechtlicher Organschaft ohne Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.2004 - II ZR 202/03

    Anforderungen an den Nachweis der Einlageleistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 198/06
    Ein Anspruch der Schuldnerin aus § 667 BGB oder aus § 681 S.2 BGB iVm. § 667 BGB scheitert allerdings, weil die Beklagte als Organträgerin gesetzliche Pflichten aus § 2 Nr. 2 UStG übernommen hatte und damit selbst Steuerschuldnerin bzw. Erstattungsgläubigerin war (vgl. BGH vom 1.12.2003, II ZR 202/03 - ZIP 2004, 164, Rz.4 bei jurisweb).
  • BGH, 01.03.1999 - II ZR 312/97

    Begriff des Nachteils; Rechtsfolgen gewerbesteuerlicher Organschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 198/06
    Auf alle Umsätze entfällt mangels Progression oder Regression der gleiche Steuersatz, eine sogenannte Konzernprämie (BGH II ZR 312/97, II ZR 312/97 - BGHZ 141, 79) gibt es dort, abweichend von sonstigen Organschaften, nicht.
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 202/01

    Umfang einer Gewinnabführungsvereinbarung; Ausgleich von Steuerzahlungen für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 198/06
    Ein Anspruch der Schuldnerin aus § 667 BGB oder aus § 681 S.2 BGB iVm. § 667 BGB scheitert allerdings, weil die Beklagte als Organträgerin gesetzliche Pflichten aus § 2 Nr. 2 UStG übernommen hatte und damit selbst Steuerschuldnerin bzw. Erstattungsgläubigerin war (vgl. BGH vom 1.12.2003, II ZR 202/03 - ZIP 2004, 164, Rz.4 bei jurisweb).
  • BGH, 15.04.1982 - IVb ZB 60/82

    Berufungsbegründungsschrift - Falsches Aktenzeichen - Rechtzeitiger Eingang -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 198/06
    Denn für die Wahrung der Frist kommt es auf den Zugang bei Gericht an, nicht auf die Zuordnung zur richtigen Akte (vgl. BGH VersR 1982, 673; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 520 Rz. 7).
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