Rechtsprechung
KG, 21.09.2007 - 5 U 199/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Verkaufsautomaten für Bezahlzeitungen (sog. Mediaboxen); Fehlende Schutzvorrichtungen gegen unentgeltliche Entnahme von Zeitungen; Voraussetzungen für die Annahme einer allgemeinen Marktbehinderung bzw. einer gezielten Behinderung ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3; UWG § 4 Nr. 1; UWG § 8
Verkauf bzw. Vertrieb von Bezahlzeitungen über Verkaufsautomaten [sog. Mediaboxen] als unlautere Wettbewerbshandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Sind »Stumme Verkäufer« zum Vertrieb von Kaufzeitungen wettbewerbswidrig?
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 171
- GRUR-RR 2010, 312 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01
20 Minuten Köln
Auszug aus KG, 21.09.2007 - 5 U 199/06
Jedoch hat der BGH in der späteren Entscheidung (GRUR 2004, 602, - 20 Minuten Köln) hierzu klargestellt, dass eine abstrakte Gefährdung zur Annahme der Marktbehinderung in keinem Fall genüge (Juris RdNr. 21).Der BGH hat hierzu in der Entscheidung GRUR 2004, 602 - 20 Minuten Köln - angenommen, dass Absatzrückgänge von 6 - 20 % hinzunehmen seien und er führt hierzu aus (…aaO. jurisRdNr. 24) :.
Dies gilt insbesondere deswegen, weil die angesprochenen Verkehrskreise insoweit einen Unterschied zwischen einer Gratiszeitung - mag diese auch über einen redaktionellen Teil verfügen wie bei der der Entscheidung BGH GRUR 2004, 602 - 20 Minuten Köln zugrunde liegenden Zeitung - und Kaufzeitungen macht.
- BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87
Annoncen-Avis
Auszug aus KG, 21.09.2007 - 5 U 199/06
Denn es ist gerade Sinn der Wettbewerbsrechtsordnung, dem freien Spiel der Kräfte des Marktes im Rahmen der gesetzten Rechtsordnung Raum zu gewähren (BGH GRUR 1990, 44 - Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84)". - BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89
Motorboot-Fachzeitschrift - Marktbehinderung
Auszug aus KG, 21.09.2007 - 5 U 199/06
Denn es ist gerade Sinn der Wettbewerbsrechtsordnung, dem freien Spiel der Kräfte des Marktes im Rahmen der gesetzten Rechtsordnung Raum zu gewähren (BGH GRUR 1990, 44 - Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84)".
- BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07
Stumme Verkäufer II
Die Berufung der Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt (KG GRUR-RR 2008, 171). - KG, 21.09.2007 - 5 U 198/06
Wettbewerb: Unterlassen des Anbietens und Vertreibens von Kaufzeitungen über …
In der mündlichen Verhandlung vom 21. September 2007 zum Verfahren 5 U 199/06 der ... Verlag GmbH & Co. Kammergericht gegen die Beklagte hat die Beklagte folgende Erklärung abgegeben:.Durch diese zum Rechtsstreit 5 U 199/06 abgegebene Unterlassungserklärung ist auch im hiesigen Verfahren die Wiederholungsgefahr weggefallen (…vgl. Bornkamm aaO. § 12 RdNr. 1.166).
- LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 O 422/11
Beurteilung der Urheberrechtsschutzfähigkeit von Werbetexten
Als "gezielt" ist eine Behinderung dann anzusehen, wenn bei objektiver Würdigung aller Umstände die Maßnahme in erster Linie nicht auf die Förderung der eigenen wettbewerblichen Entfaltung, sondern auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers gerichtet ist (…Köhler in: Köhler/Bornkamm, 30. Auflage 2012, § 4 UWG Rn 10.7 unter Verweis auf BGH WRP 2005, 881, 884 - The Colour of Elégance; BGH GRUR 2007, 800 Rdn 23 - Außendienstmitarbeiter; BGH GRUR 2008, 621 Rdn 32 - AKADEMIKS; KG GRUR-RR 2008, 171; OLG Köln WRP 2010, 1179, 1180), ohne dass dies notwendigerweise eine entsprechende Absicht voraussetzt (…Köhler aaO) unter Verweis auf BGH GRUR 2007, 800 Rdn 22 - Außendienstmitarbeiter; OLG Köln GRUR-RR 2011, 98, 99).
- OLG Jena, 30.09.2009 - 2 U 188/09
Kartellrechts- und Wettbewerbswidrigkeit einer Ausschließlichkeitsvereinbarung …
Lediglich bei einem besonders vielschichtigen Markt kann es an der Zielgerichtetheit gegenüber einzelnen Mitbewerbern fehlen (vgl. KG GRUR-RR 2008, 171 ). - LG Düsseldorf, 30.01.2014 - 4b O 65/13 Als "gezielt" ist eine Behinderung dann anzusehen, wenn bei objektiver Würdigung aller Umstände die Maßnahme in erster Linie nicht auf die Förderung der eigenen wettbewerblichen Entfaltung, sondern auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung eines Mitbewerbers gerichtet ist (BGH WRP 2005, 881, 884 - The Colour of Elégance; GRUR 2007, 800 Rn 23 - Außendienstmitarbeiter; GRUR 2008, 621, Rn 32 - AKADEMIKS; KG GRUR-RR 2008, 171; OLG Köln WRP 2010, 1179, 1180).
- LG Berlin, 04.05.2018 - 92 O 2/17
Wettbewerbswidriges Verhalten im Telekommunikationsdienstleistungssektor: …
cc) Eine gezielte Behinderung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn bei objektiver Würdigung aller Umstände die Maßnahme in erster Linie nicht auf die Förderung der eigenen wettbewerblichen Entfaltung, sondern auf die Störung der fremden wettbewerblichen Entfaltung gerichtet ist (KG, GRUR-RR 2008, 171).