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   OLG Koblenz, 13.01.2011 - 5 U 20/10   

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https://dejure.org/2011,38814
OLG Koblenz, 13.01.2011 - 5 U 20/10 (https://dejure.org/2011,38814)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.01.2011 - 5 U 20/10 (https://dejure.org/2011,38814)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 5 U 20/10 (https://dejure.org/2011,38814)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • autokaufrecht.info

    Serienuntypische Vibrationen eines Neufahrzeugs als Mangel

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugkaufvertrag - Rücktritt wegen Fahrzeugvibrationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ruckeliger Diesel - Sachmangel!

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Nachbesserung nicht nur durch Verkäufer - OLG hält sich an den Wortlaut der Formulierung in den AGB

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Neuwagen mit Tageszulassung:

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2011 - 5 U 20/10
    Dabei ist für den streitigen Wagen eine vom Kaufpreis gedeckte Laufleistung von 200.000 km anzusetzen (vgl. OLG Koblenz NJW 2009, 3519), so dass sich je km ein Betrag von 0, 1768 EUR ergibt; weitergehende Fahrten müssen letztlich mit den Unterhaltsaufwendungen finanziert werden, die sich über die Jahre summieren.
  • BGH, 04.03.2009 - VIII ZR 160/08

    Erforderlichkeit von "Regenerationsfahrten" bei Verwendung eines Dieselfahrzeugs

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2011 - 5 U 20/10
    Nach den Feststellungen des vom Senat befragten Sachverständigen ...[A] gerät der Wagen in bestimmten Drehzahlbereichen (im vierten Gang bei 2.300 bis 2.500 U/min und im dritten Gang bei knapp unter 2.000 U/min) in eine Vibration, die sich nicht mit dem eingebauten Rußpartikelfilter erklären lässt und deshalb nicht als systembedingt und damit als eine typengerechte Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB) eingestuft werden kann (vgl. dazu BGH NJW 2009, 2056).
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06

    "Neuwagenkauf"; Auslegung von Klauseln in einem Neuwagen-Kaufvertrag;

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2011 - 5 U 20/10
    Von daher wirkte sich das Scheitern der Nachbesserungsbemühungen ungeachtet des Umstands zu Lasten der Beklagten aus, dass es nicht zu einer raschen Benachrichtigung kam und ihr dadurch die Gelegenheit versagt wurde, mit eigenen Leuten Abhilfe zu schaffen (BGH NJW 2007, 504).
  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2011 - 5 U 20/10
    Deshalb kommt es nicht mehr darauf an, inwieweit mit den Nachbesserungsversuchen eine Verjährungshemmung (§ 203 BGB) oder -unterbrechung (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) verbunden war (vgl. dazu BGH NJW 2006, 47).
  • LG Saarbrücken, 13.03.2020 - 12 O 23/19

    Haftung eines Porscheherstellers auf Schadensersatz bei Inverkehrbringen von

    Hiervon ausgehend bemisst sich der Gegenstandswert im Streitfall nach dem ausgeurteilten Schadensersatzbetrag, mithin unter Berücksichtigung des sich im Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Verhandlung ergebenden Gebrauchsvorteils (ebenso Saarländisches OLG aaO; OLG Koblenz, Urteil vom 25.10.2019 - 3 U 819/19, juris; AG Bad Segeberg, Urteil vom 24.10.2019 - 17 C 116/19; i.E. auch OLG Celle, Urteil vom 20.11.2019 - 7 U 244/18, juris; ebenso für das Rückgewährschuldverhältnis nach § 346 BGB: OLG Koblenz, VRS 122, 1; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.05.2018 - 8 U 198/17, juris; Kammer, Urteil vom 13.12.2019 - 12 O 100/19, juris; a.A. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.11.2019 - 17 U 44/19, juris, wonach der Gebrauchsvorteil im Zeitpunkt der Geltendmachung maßgebend sein soll).
  • LG Saarbrücken, 13.12.2019 - 12 O 100/19

    Haftung des Kfz-Hersteller im Rahmen des sog. Dieselabgasskandals:

    Hiervon ausgehend bemisst sich der Gegenstandswert im Streitfall nach dem ausgeurteilten Schadensersatzbetrag, mithin unter Berücksichtigung des sich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ergebenden Gebrauchsvorteils (ebenso OLG Koblenz, Urteil vom 25.10.2019 - 3 U 819/19, juris; AG Bad Segeberg, Urteil vom 24.10.2019 - 17 C 116/19; i.E. auch OLG Celle, Urteil vom 20.11.2019 - 7 U 244/18, juris; ebenso für das Rückgewährschuldverhältnis nach § 346 BGB: OLG Koblenz, VRS 122, 1; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.05.2018 - 8 U 198/17, juris; a.A. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.11.2019 - 17 U 44/19, juris, wonach der Gebrauchsvorteil im Zeitpunkt der Geltendmachung maßgebend sein soll).
  • OLG Köln, 28.10.2010 - 5 W 31/10

    Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der Verletzung

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senates (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 29.4.2009 - 5 W 3/09 - ; Beschluss vom 28.4.2010 - 5 U 20/10 - ), die ihrerseits in Einklang steht mit der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 153, 302), dass sich das selbständige Beweisverfahren gemäß § 485 Abs. 2 ZPO im Fall der Verletzung einer Person darauf beschränkt, den Zustand dieser Person, die Ursache des Personenschadens und den Aufwand für dessen Beseitigung festzustellen, und dass ein Antrag auf Feststellung der Ursache des Personenschadens nicht die Frage umfasst, ob sich die ursächliche Handlung oder Unterlassung als schuldhafte Fehlbehandlung oder auch nur als objektive Pflichtverletzung darstellt.
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