Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 27.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 200/08   

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https://dejure.org/2010,6936
OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 200/08 (https://dejure.org/2010,6936)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2010 - 5 U 200/08 (https://dejure.org/2010,6936)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 5 U 200/08 (https://dejure.org/2010,6936)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906 Abs. 2 S. 2; BGB § 823 Abs. 2
    Ansprüche von Straßenanliegern wegen Schäden durch Straßenbauarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Straßenbauarbeiten: Gemeinde haftet für Gebäudeschäden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebäudeschaden durch Straßenbauarbeiten: Gemeinde haftet verschuldensunabhängig! (IBR 2011, 640)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81

    Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 200/08
    Diese Vorschrift regelt zwar nur die Ausgleichspflicht des Grundstückseigentümers für die Emissionsbeeinträchtigungen, worunter hier die durch Bodenerschütterungen (§ 906 Abs. 1 BGB) verursachten Schäden fallen würden; indessen kommt in entsprechender Anwendung des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch für andere als durch Emissionen herbeigeführte Beeinträchtigungen in Betracht (vgl. BGHZ 85, 375 m.w.N.).

    Hinsichtlich der Schadenshöhe ist zu berücksichtigen, dass sich der Inhalt und Umfang des Anspruches nach § 906 BGB bestimmt unter Abwägung aller Umstände nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung (BGHZ 85, 375; BGH NJW-RR 1988, 1291).

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 200/08
    Das erforderliche Feststellungsinteresse liegt bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - wie hier - vor, wenn sich ein Schaden noch in der Entwicklung befindet oder aus anderen Gründen noch nicht abschließend beziffert werden kann; eine nur teilweise Bezifferbarkeit des Schadens erfordert nicht die Erhebung einer diesbezüglichen Leistungsklage, sondern lässt insgesamt die Erhebung einer Feststellungsklage zu (s. BGH NJW 1984, 1552, 1554; NJW-RR 2004, 79, 81).

    Für Vorteile, die den Schaden mindern, ist grundsätzlich der Schädiger, hier also die Beklagten, darlegungs- und beweispflichtig (BGH NJW-RR 2004, 79; BGH NJW-RR 2002, 1208).

  • BGH, 26.10.1978 - III ZR 26/77

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Ausschachtungen an öffentlicher Straße

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 200/08
    Wenn jedoch eine Gemeinde als Trägerin der Straßenbaulast in zulässiger Weise die Durchführung von ihr obliegenden öffentlichen Aufgaben auf die Ebene des Privatrechts erbringt, indem sie vorzunehmende Arbeiten auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages von einem Dritten, hier der Beklagten zu 1., ausführen lässt, dann liegt eine privatrechtliche Grundstücksnutzung vor ( BGHZ 72, 289; OLG Koblenz, BauR 2000, 120).

    Vielmehr durfte sie darauf vertrauen, dass die Straßenbaubehörde der Beklagten zu 2. alles Erforderliche veranlasst habe, um Schäden zu vermeiden, wie sie typischerweise bei Straßenbauarbeiten aufzutreten pflegen (BGHZ 72, 289).

  • OLG Naumburg, 21.08.2001 - 9 U 84/01

    Kein Anspruch auf Maklerprovision bei vorsätzlichen Nicht weiterleiten eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 200/08
    Für Vorteile, die den Schaden mindern, ist grundsätzlich der Schädiger, hier also die Beklagten, darlegungs- und beweispflichtig (BGH NJW-RR 2004, 79; BGH NJW-RR 2002, 1208).
  • BGH, 08.07.1988 - V ZR 45/87

    Zumutbarkeit von Bauarbeiten auf gewerblich genutztem Nachbargrundstück

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 200/08
    Hinsichtlich der Schadenshöhe ist zu berücksichtigen, dass sich der Inhalt und Umfang des Anspruches nach § 906 BGB bestimmt unter Abwägung aller Umstände nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung (BGHZ 85, 375; BGH NJW-RR 1988, 1291).
  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04

    Neue Angriffsmittel in der Berufung - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 200/08
    Das wäre aber nur dann der Fall, wenn der Wert des Gebäudes insgesamt durch die Maßnahme höher wäre als zuvor, etwa weil seine Lebensdauer aufgrund der nun gründlicheren durchgeführten Sanierung erhöht worden wäre (vgl. OLG Hamm, BauR 2006, 113).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 200/08
    Das erforderliche Feststellungsinteresse liegt bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - wie hier - vor, wenn sich ein Schaden noch in der Entwicklung befindet oder aus anderen Gründen noch nicht abschließend beziffert werden kann; eine nur teilweise Bezifferbarkeit des Schadens erfordert nicht die Erhebung einer diesbezüglichen Leistungsklage, sondern lässt insgesamt die Erhebung einer Feststellungsklage zu (s. BGH NJW 1984, 1552, 1554; NJW-RR 2004, 79, 81).
  • OLG Koblenz, 27.05.1999 - 5 U 1041/98

    Privatrechtliche Haftung von Gemeinde und Baufirma bei Kanalbauarbeiten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 200/08
    Wenn jedoch eine Gemeinde als Trägerin der Straßenbaulast in zulässiger Weise die Durchführung von ihr obliegenden öffentlichen Aufgaben auf die Ebene des Privatrechts erbringt, indem sie vorzunehmende Arbeiten auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages von einem Dritten, hier der Beklagten zu 1., ausführen lässt, dann liegt eine privatrechtliche Grundstücksnutzung vor ( BGHZ 72, 289; OLG Koblenz, BauR 2000, 120).
  • OLG Hamm, 12.02.2015 - 5 U 68/14

    Schadensersatzansprüche eines Grundstückseigentümers wegen Schäden aufgrund

    Bei der Schadenshöhe ist zu berücksichtigen, dass sich der Inhalt und Umfang des Anspruchs unter Abwägung aller Umstände nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung bemisst und je nach Art und Weise der Einwirkung auf vollen Schadensersatz gehen kann (vgl. Urteil des BGH v. 11.06.1999, a.a.O.; Urteil des OLG Brandenburg v. 18.02.2010, Az.: 5 U 200/08, BeckRS 2010, 01999).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.04.2009 - I-5 U 200/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22134
OLG Hamm, 27.04.2009 - I-5 U 200/08 (https://dejure.org/2009,22134)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.2009 - I-5 U 200/08 (https://dejure.org/2009,22134)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 2009 - I-5 U 200/08 (https://dejure.org/2009,22134)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Fallpauschalen infolge der Errichtung und des Betriebs einer Personal-Service-Agentur; Kriterien für die Annahme der Zugehörigkeit einseitiger Erwartungen einer Partei zur Geschäftsgrundlage

  • rechtsportal.de

    AÜG § 5 Abs. 1; AÜG § 3 Abs. 1
    Voraussetzungen der Vergütung aus einem Personal-Service-Agentur-Vertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 17/84

    Unwirksamkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2009 - 5 U 200/08
    Eine solche kommt nämlich nicht in Betracht, wenn die getroffenen Regelungen bewusst abschließend sein sollen (BGH NJW 1985, 1835, 1836).
  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 98/03

    Zulässigkeit einer Kontosperre; Anfechtbarkeit der Entstehung eines Pfandrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2009 - 5 U 200/08
    Der Begriff ist weit gefasst, damit grundsätzlich alle Arten gläubigerbenachteiligender Maßnahmen Gegenstand einer Anfechtung sein können (BGH NJW 2004, 1660, 1661).
  • OLG Zweibrücken, 11.03.2015 - 1 U 56/14

    Klage des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Zinszahlung:

    Die vom Insolvenzverwalter vertretenen Gläubigerinteressen werden durch das Fortbestehen der durchsetzbaren Hauptforderung mit ihren Nebenrechten gewahrt (zum Zinsanspruch aus §§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 und Abs. 2 BGB vgl. z. B. OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2010 - 5 U 200/08, juris; OLG Dresden, BauR 2011, 1057; OLG Frankfurt/M., ZInsO 2013, 509).
  • OLG Brandenburg, 02.09.2009 - 4 U 15/09

    Insolvenzrechtliche Anfechtung eines Antrags auf Insolvenzgeld;

    Dieser Gesichtspunkt könnte aber allenfalls relevant werden, wenn das von dem Senat angenommene Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen Lohnzahlungspflicht und Pflicht zur Zahlung der Fallpauschalen allein im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung gewonnen werden könnte (so neben den bereits zitierten Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte insbesondere auch OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2009 -I-5 U 200/08; Urteil vom 08.5.2009 - I-12 U 100/08; OLG München, Urteil vom 19.03.2009 - 14 U 556/08; a.A. OLG Celle, Urteil vom 07.05.2009 -5 U 97/08).

    Die Antragstellung der Arbeitnehmer ist solch ein Realakt im Sinne einer willentlichen Handlung, die u.a. die rechtlichen Wirkungen des § 187 S. 1 SGB III auslöst und die Aufrechnungslage herbeiführt (so auch OLG Naumburg, Urteile vom 17.09.2008 - 5 U 72/08 - und - 5 U 90/08; OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2009 - I-5 U 200/08 - sowie Urteile vom 08.05.2009 - I-12 U 12/09 - und I-12 U 100/08; OLG Stuttgart, Urteil vom 17.06.2009 - 9 U 124/08; OLG München, Urteil vom 19.03.2009 - 14 U 556/08; KG, Urteil vom 26.03.2009 - 22 U 152/08).

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