Rechtsprechung
OLG Hamburg, 24.01.2007 - 5 U 204/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Der beste Preis der Stadt" - Auch dem mit einer Spitzenstellungsbehauptung Werbenden sind gewisse Darlegungen abzuverlangen, auf welche Umstände er diese Behauptung gründet, bevor die volle Darlegungs- und Beweislast nach den allgemeinen Regeln auf den Prozessgegner ...
- markenmagazin:recht
Der beste Preis der Stadt
- aufrecht.de
Zur Unzulässigkeit des Slogans "Der beste Preis der Stadt"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Werbung für ein Handy mit "Der beste Preis der Stadt"; Darlegungslast und Beweislast für die Unrichtigkeit einer Spitzenstellungsbehauptung; Darlegungsanforderungen an eine Spitzenstellungsberühmung; Notwendigkeit des Bestehens eines deutlichen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5 Abs. 1 § 5 Abs. 2 Nr. 3
Spitzenstellungsbehauptung für ein bestimmtes Produkt - Darlegungsobliegenheiten des werbenden Unternehmens - Darlegungs- und Beweislast des Konkurrenten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Werbeslogan "Der beste Preis der Stadt" wettbewerbswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbeslogan "Der beste Preis der Stadt" wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 10.11.2005 - 327 O 617/05
- OLG Hamburg, 24.01.2007 - 5 U 204/05
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 369
- MIR 2007, Dok. 217
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82
Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"
Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2007 - 5 U 204/05
Soweit in der Vergangenheit von dem BGH entschiedene Rechtsstreitigkeiten eine ebenfalls die geschäftlichen Verhältnisse von Mitbewerbern einbeziehende Spitzenstellungswerbung mit der Unternehmensgröße betrafen, ist in der höchstrichterlicher Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, der die geschäftlichen Verhältnisse seiner Mitbewerber in der Weise in seine eigene Werbung einbezieht, dass er behauptet, er sei das größte Unternehmen seiner Branche in einem bestimmten Gebiet, das auch darlegen und beweisen muss, wenn seine Werbung als unrichtig beanstandet wird und der Kläger entweder überhaupt nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten klären kann, wie groß die Mitbewerber nach Art und Umfang ihres Geschäftsbetriebes sind und ob die behauptete Alleinstellung der Wahrheit entspricht (BGH GRUR 85, 140 - Größtes Teppichhaus der Welt, BGH GRUR 78, 249, 251 - Kreditvermittlung).Die Zulässigkeit einer Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung setzt wegen der andernfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung des Publikums voraus, dass die Werbebehauptung nicht nur wahr ist, sondern der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern in allen in Betracht kommenden Beziehungen vorzuweisen hat und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH GRUR 03, 800, 802 - Schachcomputerkatalog; BGH WRP 02, 74, 77 - Das Beste jeden Morgen; BGH WRP 91, 717 - Spielzeug-Autorennbahn; BGH WRP 96, 729 - Der meistverkaufte Europas; BGH WRP 98, 861 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung; BGH GRUR 85, 140, 141 - Größtes Teppichhaus der Welt).
- BGH, 15.02.1996 - I ZR 9/94
Der meistverkaufte Europas - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung
Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2007 - 5 U 204/05
Die Zulässigkeit einer Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung setzt wegen der andernfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung des Publikums voraus, dass die Werbebehauptung nicht nur wahr ist, sondern der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern in allen in Betracht kommenden Beziehungen vorzuweisen hat und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH GRUR 03, 800, 802 - Schachcomputerkatalog; BGH WRP 02, 74, 77 - Das Beste jeden Morgen; BGH WRP 91, 717 - Spielzeug-Autorennbahn; BGH WRP 96, 729 - Der meistverkaufte Europas; BGH WRP 98, 861 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung; BGH GRUR 85, 140, 141 - Größtes Teppichhaus der Welt). - BGH, 11.07.1991 - I ZR 5/90
Spielzeug-Autorennbahn - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung
Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2007 - 5 U 204/05
Die Zulässigkeit einer Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung setzt wegen der andernfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung des Publikums voraus, dass die Werbebehauptung nicht nur wahr ist, sondern der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern in allen in Betracht kommenden Beziehungen vorzuweisen hat und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH GRUR 03, 800, 802 - Schachcomputerkatalog; BGH WRP 02, 74, 77 - Das Beste jeden Morgen; BGH WRP 91, 717 - Spielzeug-Autorennbahn; BGH WRP 96, 729 - Der meistverkaufte Europas; BGH WRP 98, 861 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung; BGH GRUR 85, 140, 141 - Größtes Teppichhaus der Welt).
- BGH, 20.12.1977 - I ZR 1/76
Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs im Kreditvermittlungsgewerbe - …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2007 - 5 U 204/05
Soweit in der Vergangenheit von dem BGH entschiedene Rechtsstreitigkeiten eine ebenfalls die geschäftlichen Verhältnisse von Mitbewerbern einbeziehende Spitzenstellungswerbung mit der Unternehmensgröße betrafen, ist in der höchstrichterlicher Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, der die geschäftlichen Verhältnisse seiner Mitbewerber in der Weise in seine eigene Werbung einbezieht, dass er behauptet, er sei das größte Unternehmen seiner Branche in einem bestimmten Gebiet, das auch darlegen und beweisen muss, wenn seine Werbung als unrichtig beanstandet wird und der Kläger entweder überhaupt nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten klären kann, wie groß die Mitbewerber nach Art und Umfang ihres Geschäftsbetriebes sind und ob die behauptete Alleinstellung der Wahrheit entspricht (BGH GRUR 85, 140 - Größtes Teppichhaus der Welt, BGH GRUR 78, 249, 251 - Kreditvermittlung). - BGH, 12.02.1998 - I ZR 110/96
Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung - …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2007 - 5 U 204/05
Die Zulässigkeit einer Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung setzt wegen der andernfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung des Publikums voraus, dass die Werbebehauptung nicht nur wahr ist, sondern der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern in allen in Betracht kommenden Beziehungen vorzuweisen hat und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH GRUR 03, 800, 802 - Schachcomputerkatalog; BGH WRP 02, 74, 77 - Das Beste jeden Morgen; BGH WRP 91, 717 - Spielzeug-Autorennbahn; BGH WRP 96, 729 - Der meistverkaufte Europas; BGH WRP 98, 861 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung; BGH GRUR 85, 140, 141 - Größtes Teppichhaus der Welt). - BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00
Schachcomputerkatalog
Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2007 - 5 U 204/05
Die Zulässigkeit einer Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung setzt wegen der andernfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung des Publikums voraus, dass die Werbebehauptung nicht nur wahr ist, sondern der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern in allen in Betracht kommenden Beziehungen vorzuweisen hat und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH GRUR 03, 800, 802 - Schachcomputerkatalog; BGH WRP 02, 74, 77 - Das Beste jeden Morgen; BGH WRP 91, 717 - Spielzeug-Autorennbahn; BGH WRP 96, 729 - Der meistverkaufte Europas; BGH WRP 98, 861 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung; BGH GRUR 85, 140, 141 - Größtes Teppichhaus der Welt). - BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98
Das Beste jeden Morgen
Auszug aus OLG Hamburg, 24.01.2007 - 5 U 204/05
Die Zulässigkeit einer Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung setzt wegen der andernfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung des Publikums voraus, dass die Werbebehauptung nicht nur wahr ist, sondern der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern in allen in Betracht kommenden Beziehungen vorzuweisen hat und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH GRUR 03, 800, 802 - Schachcomputerkatalog; BGH WRP 02, 74, 77 - Das Beste jeden Morgen; BGH WRP 91, 717 - Spielzeug-Autorennbahn; BGH WRP 96, 729 - Der meistverkaufte Europas; BGH WRP 98, 861 - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung; BGH GRUR 85, 140, 141 - Größtes Teppichhaus der Welt).
- OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 129/07
Irreführende Werbung: Alleinstellungsbehauptung hinsichtlich eines …
Hierzu hat der Senat in Bezug auf die Werbebehauptung "Der beste Preis der Stadt" an anderer Stelle (Senat GRUR-RR 07, 369 ff. - Der beste Preis der Stadt) ausgeführt:. - OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 53/08 Zu einer ähnlichen Situation hatte der Senat in einer früheren Entscheidung ausgeführt (Senat GRUR-RR 07, 369, 370 - Der beste Preis der Stadt): "c) Bei dieser Beurteilung hat der Senat in seine Betrachtung mit einbezogen, dass gerade der Handy-Markt durch eine große Vielfalt unterschiedlicher Leistungsangebote, Tarifmodelle, Laufzeitbindungen usw. geprägt ist, die unterschiedlichen Nutzergewohnheiten entgegenkommen sollen.