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   OLG Brandenburg, 11.04.2002 - 5 U 207/01   

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OLG Brandenburg, 11.04.2002 - 5 U 207/01 (https://dejure.org/2002,7002)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.04.2002 - 5 U 207/01 (https://dejure.org/2002,7002)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. April 2002 - 5 U 207/01 (https://dejure.org/2002,7002)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unentgeltliche Auflassung eines Grundstückes; Bodenreform; Auflassungsanspruch des Landes

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bodenreformgrundstück; Übertragungsakt; Bodenreformlandkennzeichnung

  • Judicialis

    EGBGB §§ 11 ff.; ; EGBGB § 11 Abs. 2; ; EGBGB § 12 Abs. 3; ; EGBGB § 12 Abs. 2 Nr. 2 lit. b; ; ZPO § 118 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwicklung der Bodenreform im Beitrittsgebiet: Grundstück aus der Bodenreform im Sinne des Art. 233 § 11 EGBGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Potsdam - 10 O 522/00
  • OLG Brandenburg, 11.04.2002 - 5 U 207/01
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 194/99

    Eigentum an Grundstück aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2002 - 5 U 207/01
    Die Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (VIZ 2001, 103) und des BVerfG (VIZ 2001, 111 ff.; 2001, 115 ff.) auch nicht verfassungswidrig.
  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 119/95

    Begriff des Grundstücks aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2002 - 5 U 207/01
    a) Die Vorschrift stellt nach ihrem klaren Wortlaut ausschließlich auf die formale Kennzeichnung eines Grundstücks im aktuellen oder einem früheren Grundbuch als aus der Bodenreform stammend ab (vgl. BGH, DtZ 1997, 58).
  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 200/97

    Eigentum an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Tod des Begünstigten;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2002 - 5 U 207/01
    Als Erben des vormaligen Bodenreformeigentümers sind die Beklagten nach der neueren Rechtsprechung des BGH, nach der Bodenreformeigentum vererblich war (BGH, VIZ 1999, 157), mit dem Erbfall Eigentümer des Grundstücks geworden.
  • BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99

    Zum Eigentumserwerb an Bodenreformland

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2002 - 5 U 207/01
    Die Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (VIZ 2001, 103) und des BVerfG (VIZ 2001, 111 ff.; 2001, 115 ff.) auch nicht verfassungswidrig.
  • OLG Brandenburg, 23.05.2002 - 5 U 133/01

    Klage auf Auflassung einzelner Miteigentumsanteile

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn vor der Übertragung im Rahmen der Bodenreform der danach Berechtigte bereits einen schuldrechtlichen Übereignungsanspruch gegen den im Zuge der Bodenreform enteigneten Großgrundbesitzer besessen hat, der vor der Bodenreform im Grundbuch nicht mehr vollzogen werden konnte (vgl. Beschluss des Senats vom 11. April 2002 zur Ablehnung der Prozesskostenhilfe - 5 U 207/01).
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