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   OLG Köln, 16.06.2004 - 5 U 208/03   

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https://dejure.org/2004,4935
OLG Köln, 16.06.2004 - 5 U 208/03 (https://dejure.org/2004,4935)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.06.2004 - 5 U 208/03 (https://dejure.org/2004,4935)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 5 U 208/03 (https://dejure.org/2004,4935)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezugsberechtigung in einer Lebensversicherung; Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung; "Gesetzliche Erbfolge"

  • Judicialis

    VVG § 166; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 166; BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung der Bezugsberechtigung nach "gesetzlicher Erbfolge"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157; VVG § 166
    Bezugsberechtigung einer Versicherungsleistung bei Hinweis auf gesetzliche Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Bezeichnung des Bezugsberechtigten

  • IWW (Kurzinformation)

    Lebensversicherung - Bezeichnung des Bezugsberechtigten

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    "Gesetzliche Erben" als Bezugsberechtigte bei einer Lebensversicherung - Die Testamentserbin erhält nichts

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Leitsatz)

    Zur Frage der Auslegung des Bezugsrechts "gesetzliche Erbfolge"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 552
  • VersR 2004, 1032
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.2004 - V ZR 187/03

    Überprüfung der Zulassung neuen Tatsachenvortrags im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2004 - 5 U 208/03
    Zur Zulassung der Revision zwingt auch nicht der Umstand, dass der Senat die Benennung des Zeugen I in zweiter Instanz für zulässig gehalten hat, weil das Landgericht die in sein Wissen gestellten Tatsachen im Urteil für unerheblich gehalten hat (§ 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), denn die Zulassung eines Beweismittels durch das Berufungsgericht ist revisionsrechtlich nicht überprüfbar (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Januar 2004 - V ZR 187/03).
  • LG Bonn, 10.11.2003 - 9 O 136/03

    Inanspruchnahme des Versicherers auf Auszahlung der Versicherungsleistung aus

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2004 - 5 U 208/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. November 2003 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 136/03 - abgeändert.
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