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   OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04 - 1   

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OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04 - 1 (https://dejure.org/2004,5457)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.09.2004 - 5 U 21/04 - 1 (https://dejure.org/2004,5457)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. September 2004 - 5 U 21/04 - 1 (https://dejure.org/2004,5457)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen Haftpflichtversicherer aus Versicherungsvertrag; Abtretung von versicherungsvertraglichen Ansprüchen; Wirksamkeit einer Klausel über den Ausschluss von Haftpflichtansprüchen aus Sachschäden; Definition überraschende Klausel; Ausschluss eines typischen ...

  • Judicialis

    AHB § 4 Abs. 1; ; AHB § 4 Abs. 1 Nr. 5; ; AHB § 4 Abs. 1 Nr. 6; ; AHB § 4 Abs. 1 Ziff. 5; ; AHB § 4 Abs. 1 Ziff. 6; ; AHB § 5; ; AHB § 6; ; AHB § 7 Abs. 3; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Nr. 1; ; AGBG § 3; ; VVG § 62; ; VVG § 63

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4 I Nr. 5
    Risikoausschluss für Schäden durch Erdrutschung ist auch für einen Baggerbetrieb nicht überraschend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftpflichtversicherung: Wirksamkeit einer Ausschlussklausel - hier: Risiko von Erdrutschungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 394
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Koblenz, 02.01.2004 - 10 W 587/03

    Ein Erdrutschungsschaden, der den Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden gem.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Die hier in Rede stehende Klausel, die bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen war, ohne dass diesbezügliche Bedenken hierin angesprochen wurden (vgl. BGH VersR 1956, 789; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724), ist objektiv nicht ungewöhnlich.

    Dass Schadensfälle, die hinsichtlich ihrer Art und Entwicklung potentiell oder tatsächlich derart unberechenbar sind, dass sie nicht zu dem für gewöhnliche Haftpflichtgefahren kalkulierten Versicherungsbeitrag gedeckt werden können, wie dies für alle Risikotatbestände des § 4 Abs. 1 Nr. 5 AHB der Fall ist (OLG Koblenz VersR 2004, 724 unter Hinweis auf BGH VersR 1951, 79, 1956, 789; 1962, 1049; 1968, 1080; 1970, 611), von dem allgemeinen Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind, ist nicht ungewöhnlich.

    Eine Erdrutschung im Sinne des § 4 I Nr. 5 AHB liegt nach der seit den 50-er Jahren gebräuchlichen Definition (BGH, Urt. vom 19.11.1956, II ZU 217/55, VersR 1956, 789; vgl. zuletzt OLG Koblenz VersR 2004, 724) vor, wenn das Erdreich nicht in sich zusammensinkt, sondern sich ein Teil der Erdoberfläche aus seinem natürlichen Zusammenhang mit seiner Umgebung löst und in Bewegung übergeht.

    Die zu § 4 I Ziff. 5 AHB ergangene Rechtsprechung befasst sich soweit ersichtlich ausschließlich mit Fällen, in denen eine Baugrube (bzw. eine entsprechende Vertiefung) ausgehoben wurde (BGH NJW 1957, 140; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724) oder aber ein durch Fundamentarbeiten erhöhter Bodendruck dazu geführt haben, dass Teile der Erdoberfläche "abgerutscht" sind (OLG Schleswig VersR 2003, 190).

  • BGH, 03.02.1988 - IVa ZR 202/86

    Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, welche durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Die hier in Rede stehende Klausel, die bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen war, ohne dass diesbezügliche Bedenken hierin angesprochen wurden (vgl. BGH VersR 1956, 789; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724), ist objektiv nicht ungewöhnlich.

    Der Sinn und Zweck des § 4 I Nr. 5 AHB liegt neben der Absicherung vor tendenziell vorhandenen Beweisschwierigkeiten vor allem auch in der Möglichkeit von schwer oder unkalkulierbaren Katastrophenschäden (BGH VersR 1956, 789 ; Späte, Haftpflichtversicherung, § 4 Rn. 98).

    Eine Erdrutschung im Sinne des § 4 I Nr. 5 AHB liegt nach der seit den 50-er Jahren gebräuchlichen Definition (BGH, Urt. vom 19.11.1956, II ZU 217/55, VersR 1956, 789; vgl. zuletzt OLG Koblenz VersR 2004, 724) vor, wenn das Erdreich nicht in sich zusammensinkt, sondern sich ein Teil der Erdoberfläche aus seinem natürlichen Zusammenhang mit seiner Umgebung löst und in Bewegung übergeht.

  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 124/69

    Versicherungsschutz für den aus der Beschädigung einer Scheune entstandenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Die hier in Rede stehende Klausel, die bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen war, ohne dass diesbezügliche Bedenken hierin angesprochen wurden (vgl. BGH VersR 1956, 789; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724), ist objektiv nicht ungewöhnlich.

    Die zu § 4 I Ziff. 5 AHB ergangene Rechtsprechung befasst sich soweit ersichtlich ausschließlich mit Fällen, in denen eine Baugrube (bzw. eine entsprechende Vertiefung) ausgehoben wurde (BGH NJW 1957, 140; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724) oder aber ein durch Fundamentarbeiten erhöhter Bodendruck dazu geführt haben, dass Teile der Erdoberfläche "abgerutscht" sind (OLG Schleswig VersR 2003, 190).

  • OLG Schleswig, 21.11.2002 - 16 U 58/02

    Begriff der Erdrutschung i. S. v. § 4 I Nr. 5 AHB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Die zu § 4 I Ziff. 5 AHB ergangene Rechtsprechung befasst sich soweit ersichtlich ausschließlich mit Fällen, in denen eine Baugrube (bzw. eine entsprechende Vertiefung) ausgehoben wurde (BGH NJW 1957, 140; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724) oder aber ein durch Fundamentarbeiten erhöhter Bodendruck dazu geführt haben, dass Teile der Erdoberfläche "abgerutscht" sind (OLG Schleswig VersR 2003, 190).

    Insoweit ist die Situation jedoch nicht anders, als in den Fällen, in denen durch den Druck sonstiger Bauwerke (beispielsweise der Fundamentplatte, OLG Schleswig VersR 2003, 190) eine Erdrutschung verursacht wurde.

  • OLG Düsseldorf, 12.07.1966 - 4 U 168/65
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Die hier in Rede stehende Klausel, die bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen war, ohne dass diesbezügliche Bedenken hierin angesprochen wurden (vgl. BGH VersR 1956, 789; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724), ist objektiv nicht ungewöhnlich.

    Die zu § 4 I Ziff. 5 AHB ergangene Rechtsprechung befasst sich soweit ersichtlich ausschließlich mit Fällen, in denen eine Baugrube (bzw. eine entsprechende Vertiefung) ausgehoben wurde (BGH NJW 1957, 140; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724) oder aber ein durch Fundamentarbeiten erhöhter Bodendruck dazu geführt haben, dass Teile der Erdoberfläche "abgerutscht" sind (OLG Schleswig VersR 2003, 190).

  • BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74

    Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Dass es sich bei aufgeschüttetem oder - wie hier - auf das Grundstück der Klägerin abgerutschtem Boden um einen "Sachschaden" handelt, ist nicht zweifelhaft (vgl. BGH VersR 1976, 477; Prölss-Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 AHB Rn. 12).
  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 89/98

    Auslegung von Risikoausschlußklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung schliesst § 4 I Nr. 6 AHB nur den unmittelbaren Sachschaden von der Leistungspflicht aus, nicht jedoch den Folgeschaden (grundlegend BGHZ 88, 229 , vgl. auch BGH VersR 1998, 228 ; VersR 1999, 748 ).
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 338/96

    Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit an oder mit fremden Sachen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung schliesst § 4 I Nr. 6 AHB nur den unmittelbaren Sachschaden von der Leistungspflicht aus, nicht jedoch den Folgeschaden (grundlegend BGHZ 88, 229 , vgl. auch BGH VersR 1998, 228 ; VersR 1999, 748 ).
  • OLG Nürnberg, 24.09.1998 - 8 U 1757/98

    Dauernder Wagniswegfall bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Er stellt darauf ab, dass Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss, so dass Risikoausschlussklauseln den Versicherungsschutz nicht weiter verkürzen dürfen, als der erkennbare Zweck der Klausel es gebietet (BGH VersR 1999, 749).
  • OLG Koblenz, 01.06.2001 - 10 U 1393/99

    Umfang des Ausschlusses von Schäden durch "Erdrutschungen"; Veranlassung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Der Ausschluss von Schäden durch "Erdrutschungen" aus der Haftpflichtdeckung erstreckt sich auch auf Rettungskosten zur Abwendung weiterer Schäden, da diese gem. §§ 62, 63 VVG das Bestehen bzw. unmittelbare Bevorstehen eines Versicherungsfalles voraussetzen (OLG Koblenz, RuS 2001, 453) und daher versicherungsvertraglich dessen Schicksal teilen.
  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

  • OLG München, 29.03.1999 - 30 U 761/98

    Notwendigkeit einer Überweisung bzw. Pfändung der Ansprüche des Versicherten

  • OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Versagung der Prozessführungsbefugnis aufgrund der

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1982 - 10 U 49/82

    Haftpflichtschaden auf Grund positiver Verletzung eines Mietvertrages; Haftung

  • OLG Hamburg, 21.12.1971 - 7 U 51/71
  • BGH, 08.04.1970 - IV ZR 26/69

    Erdrutschung - Erdreich

  • BGH, 20.09.1962 - II ZR 171/61
  • LG Hamburg, 16.05.2018 - 404 HKO 53/17

    Betriebshaftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen: Wirksamkeit des

    Dass Schadensfälle, die hinsichtlich ihrer Art und Entwicklung potentiell oder tatsächlich derart unberechenbar sind, dass sie nicht zu dem für gewöhnliche Haftpflichtgefahren kalkulierten Versicherungsbeitrag gedeckt werden können, wie dies für alle Risikotatbestände des § 4 Abs. 1 Nr. 5 AHB der Fall ist (OLG Koblenz VersR 2004, 724, 725), von dem allgemeinen Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind, ist nicht ungewöhnlich (OLG Saarbrücken, Urteil vom 08. September 2004 - 5 U 21/04-, Rn. 26, juris).
  • OLG Frankfurt, 23.04.2010 - 7 U 271/08

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Sachmangel aufgrund

    In einem solchen Fall fehlt es an einem in den Zweckbereich des § 7 Ziffer 3 AHB fallenden Interesse des Versicherers am Abtretungsverbot (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2005, 394).
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