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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.04.2000 - 5 U 211/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4433
OLG Frankfurt, 11.04.2000 - 5 U 211/98 (https://dejure.org/2000,4433)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.2000 - 5 U 211/98 (https://dejure.org/2000,4433)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 2000 - 5 U 211/98 (https://dejure.org/2000,4433)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 278 BGB, § 664 BGB, § 675 BGB
    Dokumenteninkasso: Haftung der Einreicherbank für Verlust der Dokumente auf Transportweg zur Inkassobank

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inkassounternehmen; Dokumenteninkasso; Tarnsport; Dokumente; Bank

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beim Dokumenteninkasso haftet Einreicherbank nicht für auf demTransport verlorene Dokumente

  • Judicialis

    BGB § 282; ... ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 278 S. 1; ; BGB § 664 Abs. 1; ; BGB § 675; ; BGB § 667; ; AGBG § 9; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 546 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche der Einreicherbank gegen ein Drittunternehmen bei mehrgliedrigem Dokumenteninkasso

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 278, 280, 611, 667, 675; ERI 322 Art. 3 Abs. 2 Satz 3, 4; AGB-Bk Nr. 3 Abs. 2
    Keine Erfüllungsgehilfeneigenschaft eines Dokumenten-Kurierdienstes beim mehrgliedrigen Dokumenteninkasso

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2000, 1636
  • BB 2001, 377
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankfurt/Main, 21.10.1998 - 13 O 54/98

    Haftung der Einreicherbank von Inkassodokumenten für Verlust durch Kurierdienst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2000 - 5 U 211/98
    5 U 211/98 3/13 O 54/98 Landgericht Frankfurt am Main.
  • BGH, 14.11.1951 - II ZR 55/51
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2000 - 5 U 211/98
    Es kann dahinstehen, ob § 664 Abs. 1 BGB entgegen dem Wortlaut auch für die Geschäftsbesorgung gilt (so BGH NJW 1952, 257 - nur Leitsatz, Münchener Kommentar/Seiler, BGB, 3.Aufl., Rz.17 zu § 665, Palandt/Sprau, wie oben, Rz.1 zu § 664; andere Ansicht Staudinger/Martinek, BGB, 13.Aufl., § 675 Rz.86).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4801
OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98 (https://dejure.org/2000,4801)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.06.2000 - 5 U 211/98 (https://dejure.org/2000,4801)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 5 U 211/98 (https://dejure.org/2000,4801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 9a § 19 Abs. 1, Abs. 2
    Leistung der Stammeinlage bei Zurückgewährung als Darlehen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG § 19 Abs. 1, 2, § 9a Abs. 1
    Verdeckte Sacheinlage trotz Bareinzahlung bei Zusammenhang mit - später wieder getilgtem - Darlehen an Gesellschafter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 2014
  • NZG 2001, 84
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.03.1998 - II ZR 303/96

    Rechtsfolgen der Verletzung der Sachgründungsvorschriften in Fällen einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
    Zwar hatte die Zahlung der Beklagten zu 1) keine Erfüllungswirkung, so daß ihr insoweit ein Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2 2. Alt. BGB zusteht (BGH NJW 1998, 1951, 1953).
  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91

    Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung -

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
    Daß die Beklagte zu 1) ihrer fortbestehenden Verpflichtung nachgekommen ist, muß sie darlegen und beweisen (BGH NJW 1992, 2698 ).
  • BGH, 03.12.1990 - II ZR 215/89

    Zahlung der Einlage auf ein debitorisches Bankkonto

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
    Soweit eine Tilgungsbestimmung erforderlich ist, muß der Wille des Leistenden nach außen zum Ausdruck gebracht werden (BGH a. a. O. und NJW 1991, 1294 ).
  • BGH, 21.09.1978 - II ZR 214/77

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Übernahme einer Stammanlage - Fälligkeit des

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
    Die Gesellschafterversammlung verliert ihre entsprechende Rechtszuständigkeit; einer Willensbildung der Gesellschafter bedarf es nicht mehr (BGH NJW 1979, 216; Rowedder/Koppensteiner § 46 GmbHG Rn. 35; Zöllner/Baumbach/Hueck § 46 GmbHG Rn. 16).
  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 347/97

    Grundsatzentscheidung zum Kapitalehaltungsrecht bei der GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
    Nicht zuletzt hat sich der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 29. Mai 2000 in den Sachen II ZR 347/97, II ZR 75/98 und II ZR 118/98 ausdrücklich gegen eine Heilung verbotswidrig erfolgter Auszahlungen von Stammkapital ausgesprochen und u.a. ausgeführt, daß ein einmal entstandener Erstattungsanspruch der Gesellschaft nicht von Gesetzes wegen entfalle, wenn sich etwa die Vermögenslage der Gesellschaft zwischenzeitlich wieder nachhaltig bis zur Deckung der Stammkapitalziffer verbessert habe.
  • OLG Hamm, 16.02.1994 - 8 U 179/93
    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
    Überdies hat die GmbH, anders als in § 19 GmbHG vorausgesetzt, den auf die Einlageschuld gezahlten Betrag gerade nicht zur freien Verfügung erhalten (OLG Hamm GmbHR 1992, 750 und GmbHR 1994, 472, 473; OLG Köln GmbHR 1974, 470).
  • OLG Hamburg, 15.04.1994 - 11 U 237/93

    Geldleistung eines GmbH-Gesellschafters an die Gesellschaft ohne Zweckbestimmung

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
    Können - wie vorliegend - Zahlungen an die Gesellschaft nicht als Leistungen auf die Einlageschuld bewertet werden, ist es dem Leistenden verwehrt, diese nachträglich mit einer solchen Zweckbestimmung zu versehen (HansOLG Hamburg GmbHR 1994, 468, 470; OLG Hamm GmbHR 1992, 749, 750).
  • OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 22/04

    Heilung einer unwirksamen Stammeinlagenerbringung bei einer GmbH

    a) Das Landgericht hat dabei einen Gedankengang zugrunde gelegt, den der Senat zuerst in GmbHR 2000, 1046 entwickelt und seither mehrfach bestätigt hat (SchlHA 2003, 246 = GmbHR 2003, 1058).

    Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn der Insolvenzzweck erreicht ist, weil sämtliche Gläubiger befriedigt sind und mit dem Entstehen neuer Verbindlichkeiten nicht mehr zu rechnen ist (Senat GmbHR 2000, 1046, 1048 mit Nachweisen).

  • OLG Stuttgart, 11.02.2004 - 14 U 23/03

    GmbH-Recht: Pflicht des Gesellschafters zur Zahlung der Bareinlage sowie zur

    Die Zahlung auf den Bereicherungsanspruch heilt den Mangel der Tilgung der Bareinlage nicht (vgl. zur Zahlung auf einen Darlehensanspruch OLG Schleswig NZG 2001, 84; Michalski-Ebbing a.a.O. § 19 Rdn. 41; a.A. Scholz/Schneider a.a.O. § 19 Rdn. 41; Keil EwiR 2000, 1057).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2012 - 16 U 39/11

    Anforderungen an die Erfüllung der Einlageschuld des GmbH-Gesellschafters

    Die Darlehensabrede ist unwirksam und kann nicht dazu führen, dass die prinzipiell unverzichtbare und nicht aufrechenbare Einlageforderung - entgegen dem Schutzzweck des § 19 Abs. 2 GmbHG - durch eine in dieser Hinsicht schwächere Darlehensforderung ersetzt wird, die diesen Beschränkungen nicht unterliegt (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 2009 - 16 U 73/08 -, juris; Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 29. Juni 2000 - 5 U 211/98 -, OLGR Schleswig 2000, 335 ).
  • OLG Schleswig, 20.07.2000 - 5 U 2/00

    Verdeckte Sacheinlage durch Hin- und Herzahlen bei Gründung einer Vorrats-GmbH

    Aus dieser Sicht ist auch der Einwand der Beklagten, die - nicht wirksam begründete - Darlehensforderung sei in der gesamten Zeit von Oktober 1997 bis zur Rückzahlung werthaltig gewesen, unerheblich (vgl. Senat - 5 U 211/98 - Urteil vom 29. Juni 2000; 5 U 5/00 - Urteil vom 8. Juni 2000).
  • OLG Oldenburg, 31.01.2002 - 1 U 115/01

    Erfüllung der Bareinlageverpflichtung gem. § 19 Abs. 1 und 2 ; Gesetz über die

    Der Zahlungsvorgang vom 17./18. Januar 1991 hat deshalb die Einlageschuld des Beklagten nicht tilgen können, weil angesichts der in geringem zeitlichen Abstand erfolgten Hin und Herüberweisung nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Einlagebetrag dem Beklagten selbst als Geschäftsführer zur endgültigen und freien Verfügung gestanden hat (vgl. dazu BGH GmbHR 2001, 1114, 1115; BGH GmbHR 1996, 283; BGHZ 125, 141, 143; Senatsurteil vom 23. September 1999 NZG 2000, 316; OLG Schleswig BB 2000, 2014; OLG Hamm, BB 1997, 433, 434; OLG Hamm GmbHR 1992, 749, 750; ScholzWinter, GmbHG, 9. Aufl., § 5 RdNr. 78; Baumbach/HueckFastrich, a.a.O. RdNr. 9 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Schleswig, 23.01.2003 - 5 U 68/02
    Auch liegt der zu beurteilende Sachverhalt nicht etwa derart, dass - wie bei den typischen Fällen eines unzulässigen" "Hin- und Herzahlens" - die zunächst erbrachte Bareinlage infolge Darlehensgewährung in gleicher Höhe an den Gesellschafter sofort gegen einen Darlehensrückzahlungsanspruch gegenüber diesem eingetauscht wird und von daher die Gesellschaft nur eine "Durchgangsstation" bei einer Leistung des Gesellschafters an sich selbst (BGH ZIP 2002, 799, 801) darstellt (so verhielt sich in den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des Senats vom 29. Juni 2000 -5 U 211/98 -, GmbHR 2000, 1046, 1047 f. und vom 26. Juli 2000 -5 U 2/00 -, ZIP 2000, 1833 f. = GmbHR 2000, 1045, zugrunde lagen).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 211/98   

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https://dejure.org/2000,14285
OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 211/98 (https://dejure.org/2000,14285)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.05.2000 - 5 U 211/98 (https://dejure.org/2000,14285)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 5 U 211/98 (https://dejure.org/2000,14285)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.03.1998 - II ZR 303/96

    Rechtsfolgen der Verletzung der Sachgründungsvorschriften in Fällen einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 211/98
    Zwar hatte die Zahlung der Beklagten zu 1) keine Erfüllungswirkung, so daß ihr insoweit ein Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2 2. Alt. BGB zusteht (BGH NJW 1998, 1951, 1953).
  • BGH, 21.09.1978 - II ZR 214/77

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Übernahme einer Stammanlage - Fälligkeit des

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 211/98
    Die Gesellschafterversammlung verliert ihre entsprechende Rechtszuständigkeit; einer Willensbildung der Gesellschafter bedarf es nicht mehr (BGH NJW 1979, 216; Rowedder/Koppensteiner § 46 GmbHG Rn. 35; Zöllner/Baumbach/Hueck § 46 GmbHG Rn. 16).
  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91

    Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung -

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 211/98
    Daß die Beklagte zu 1) ihrer fortbestehenden Verpflichtung nachgekommen ist, muß sie darlegen und beweisen (BGH NJW 1992, 2698).
  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 347/97

    Grundsatzentscheidung zum Kapitalehaltungsrecht bei der GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 211/98
    Nicht zuletzt hat sich der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 29. Mai 2000 in den Sachen II ZR 347/97, II ZR 75/98 und II ZR 118/98 ausdrücklich gegen eine Heilung verbotswidrig erfolgter Auszahlungen von Stammkapital ausgesprochen und u.a. ausgeführt, daß ein einmal entstandener Erstattungsanspruch der Gesellschaft nicht von Gesetzes wegen entfalle, wenn sich etwa die Vermögenslage der Gesellschaft zwischenzeitlich wieder nachhaltig bis zur Deckung der Stammkapitalziffer verbessert habe.
  • BGH, 03.12.1990 - II ZR 215/89

    Zahlung der Einlage auf ein debitorisches Bankkonto

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 211/98
    Soweit eine Tilgungsbestimmung erforderlich ist, muß der Wille des Leistenden nach außen zum Ausdruck gebracht werden (BGH a. a. O. und NJW 1991, 1294).
  • OLG Hamm, 16.02.1994 - 8 U 179/93
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 211/98
    Überdies hat die GmbH, anders als in § 19 GmbHG vorausgesetzt, den auf die Einlageschuld gezahlten Betrag gerade nicht zur freien Verfügung erhalten (OLG Hamm GmbHR 1992, 750 und GmbHR 1994, 472, 473; OLG Köln GmbHR 1974, 470).
  • OLG Hamburg, 15.04.1994 - 11 U 237/93

    Geldleistung eines GmbH-Gesellschafters an die Gesellschaft ohne Zweckbestimmung

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 211/98
    Können - wie vorliegend - Zahlungen an die Gesellschaft nicht als Leistungen auf die Einlageschuld bewertet werden, ist es dem Leistenden verwehrt, diese nachträglich mit einer solchen Zweckbestimmung zu versehen (HansOLG Hamburg GmbHR 1994, 468, 470; OLG Hamm GmbHR 1992, 749, 750).
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