Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.04.2000 - 5 U 211/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 278 BGB, § 664 BGB, § 675 BGB
Dokumenteninkasso: Haftung der Einreicherbank für Verlust der Dokumente auf Transportweg zur Inkassobank - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inkassounternehmen; Dokumenteninkasso; Tarnsport; Dokumente; Bank
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Beim Dokumenteninkasso haftet Einreicherbank nicht für auf demTransport verlorene Dokumente
- Judicialis
BGB § 282; ... ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 278 S. 1; ; BGB § 664 Abs. 1; ; BGB § 675; ; BGB § 667; ; AGBG § 9; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 546 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche der Einreicherbank gegen ein Drittunternehmen bei mehrgliedrigem Dokumenteninkasso
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.10.1998 - 13 O 54/98
- OLG Frankfurt, 11.04.2000 - 5 U 211/98
Papierfundstellen
- WM 2000, 1636
- BB 2001, 377
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Frankfurt/Main, 21.10.1998 - 13 O 54/98
Haftung der Einreicherbank von Inkassodokumenten für Verlust durch Kurierdienst
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2000 - 5 U 211/98
5 U 211/98 3/13 O 54/98 Landgericht Frankfurt am Main. - BGH, 14.11.1951 - II ZR 55/51
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2000 - 5 U 211/98
Es kann dahinstehen, ob § 664 Abs. 1 BGB entgegen dem Wortlaut auch für die Geschäftsbesorgung gilt (so BGH NJW 1952, 257 - nur Leitsatz, Münchener Kommentar/Seiler, BGB, 3.Aufl., Rz.17 zu § 665, Palandt/Sprau, wie oben, Rz.1 zu § 664; andere Ansicht Staudinger/Martinek, BGB, 13.Aufl., § 675 Rz.86).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
GmbHG § 9a § 19 Abs. 1, Abs. 2
Leistung der Stammeinlage bei Zurückgewährung als Darlehen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
GmbHG § 19 Abs. 1, 2, § 9a Abs. 1
Verdeckte Sacheinlage trotz Bareinzahlung bei Zusammenhang mit - später wieder getilgtem - Darlehen an Gesellschafter
Verfahrensgang
- LG Flensburg - 2 O 2158/97
- LG Flensburg, 09.10.1998 - 2 O 258/97
- OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 211/98
- OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
Papierfundstellen
- BB 2000, 2014
- NZG 2001, 84
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.03.1998 - II ZR 303/96
Rechtsfolgen der Verletzung der Sachgründungsvorschriften in Fällen einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
Zwar hatte die Zahlung der Beklagten zu 1) keine Erfüllungswirkung, so daß ihr insoweit ein Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2 2. Alt. BGB zusteht (BGH NJW 1998, 1951, 1953). - BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91
Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung - …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
Daß die Beklagte zu 1) ihrer fortbestehenden Verpflichtung nachgekommen ist, muß sie darlegen und beweisen (BGH NJW 1992, 2698 ). - BGH, 03.12.1990 - II ZR 215/89
Zahlung der Einlage auf ein debitorisches Bankkonto
Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
Soweit eine Tilgungsbestimmung erforderlich ist, muß der Wille des Leistenden nach außen zum Ausdruck gebracht werden (BGH a. a. O. und NJW 1991, 1294 ).
- BGH, 21.09.1978 - II ZR 214/77
Anforderungen an die Wirksamkeit der Übernahme einer Stammanlage - Fälligkeit des …
- BGH, 29.05.2000 - II ZR 347/97
Grundsatzentscheidung zum Kapitalehaltungsrecht bei der GmbH
Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
Nicht zuletzt hat sich der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 29. Mai 2000 in den Sachen II ZR 347/97, II ZR 75/98 und II ZR 118/98 ausdrücklich gegen eine Heilung verbotswidrig erfolgter Auszahlungen von Stammkapital ausgesprochen und u.a. ausgeführt, daß ein einmal entstandener Erstattungsanspruch der Gesellschaft nicht von Gesetzes wegen entfalle, wenn sich etwa die Vermögenslage der Gesellschaft zwischenzeitlich wieder nachhaltig bis zur Deckung der Stammkapitalziffer verbessert habe. - OLG Hamm, 16.02.1994 - 8 U 179/93
Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
Überdies hat die GmbH, anders als in § 19 GmbHG vorausgesetzt, den auf die Einlageschuld gezahlten Betrag gerade nicht zur freien Verfügung erhalten (OLG Hamm GmbHR 1992, 750 und GmbHR 1994, 472, 473; OLG Köln GmbHR 1974, 470). - OLG Hamburg, 15.04.1994 - 11 U 237/93
Geldleistung eines GmbH-Gesellschafters an die Gesellschaft ohne Zweckbestimmung …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
Können - wie vorliegend - Zahlungen an die Gesellschaft nicht als Leistungen auf die Einlageschuld bewertet werden, ist es dem Leistenden verwehrt, diese nachträglich mit einer solchen Zweckbestimmung zu versehen (HansOLG Hamburg GmbHR 1994, 468, 470; OLG Hamm GmbHR 1992, 749, 750).
- OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 22/04
Heilung einer unwirksamen Stammeinlagenerbringung bei einer GmbH
a) Das Landgericht hat dabei einen Gedankengang zugrunde gelegt, den der Senat zuerst in GmbHR 2000, 1046 entwickelt und seither mehrfach bestätigt hat (SchlHA 2003, 246 = GmbHR 2003, 1058).Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn der Insolvenzzweck erreicht ist, weil sämtliche Gläubiger befriedigt sind und mit dem Entstehen neuer Verbindlichkeiten nicht mehr zu rechnen ist (Senat GmbHR 2000, 1046, 1048 mit Nachweisen).
- OLG Stuttgart, 11.02.2004 - 14 U 23/03
GmbH-Recht: Pflicht des Gesellschafters zur Zahlung der Bareinlage sowie zur …
- OLG Düsseldorf, 25.05.2012 - 16 U 39/11
Anforderungen an die Erfüllung der Einlageschuld des GmbH-Gesellschafters
Die Darlehensabrede ist unwirksam und kann nicht dazu führen, dass die prinzipiell unverzichtbare und nicht aufrechenbare Einlageforderung - entgegen dem Schutzzweck des § 19 Abs. 2 GmbHG - durch eine in dieser Hinsicht schwächere Darlehensforderung ersetzt wird, die diesen Beschränkungen nicht unterliegt (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 2009 - 16 U 73/08 -, juris; Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 29. Juni 2000 - 5 U 211/98 -, OLGR Schleswig 2000, 335 ).
- OLG Schleswig, 20.07.2000 - 5 U 2/00
Verdeckte Sacheinlage durch Hin- und Herzahlen bei Gründung einer Vorrats-GmbH
Aus dieser Sicht ist auch der Einwand der Beklagten, die - nicht wirksam begründete - Darlehensforderung sei in der gesamten Zeit von Oktober 1997 bis zur Rückzahlung werthaltig gewesen, unerheblich (vgl. Senat - 5 U 211/98 - Urteil vom 29. Juni 2000; 5 U 5/00 - Urteil vom 8. Juni 2000). - OLG Oldenburg, 31.01.2002 - 1 U 115/01
Erfüllung der Bareinlageverpflichtung gem. § 19 Abs. 1 und 2 ; Gesetz über die …
Der Zahlungsvorgang vom 17./18. Januar 1991 hat deshalb die Einlageschuld des Beklagten nicht tilgen können, weil angesichts der in geringem zeitlichen Abstand erfolgten Hin und Herüberweisung nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Einlagebetrag dem Beklagten selbst als Geschäftsführer zur endgültigen und freien Verfügung gestanden hat (vgl. dazu BGH GmbHR 2001, 1114, 1115; BGH GmbHR 1996, 283; BGHZ 125, 141, 143; Senatsurteil vom 23. September 1999 NZG 2000, 316; OLG Schleswig BB 2000, 2014; OLG Hamm, BB 1997, 433, 434; OLG Hamm GmbHR 1992, 749, 750;… ScholzWinter, GmbHG, 9. Aufl., § 5 RdNr. 78;… Baumbach/HueckFastrich, a.a.O. RdNr. 9 mit weiteren Nachweisen). - OLG Schleswig, 23.01.2003 - 5 U 68/02 Auch liegt der zu beurteilende Sachverhalt nicht etwa derart, dass - wie bei den typischen Fällen eines unzulässigen" "Hin- und Herzahlens" - die zunächst erbrachte Bareinlage infolge Darlehensgewährung in gleicher Höhe an den Gesellschafter sofort gegen einen Darlehensrückzahlungsanspruch gegenüber diesem eingetauscht wird und von daher die Gesellschaft nur eine "Durchgangsstation" bei einer Leistung des Gesellschafters an sich selbst (BGH ZIP 2002, 799, 801) darstellt (so verhielt sich in den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des Senats vom 29. Juni 2000 -5 U 211/98 -, GmbHR 2000, 1046, 1047 f. und vom 26. Juli 2000 -5 U 2/00 -, ZIP 2000, 1833 f. = GmbHR 2000, 1045, zugrunde lagen).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 211/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Stammeinlage; Leistung der Stammeinlage; Bareinlage; Darlehn
- Judicialis
Verfahrensgang
- LG Flensburg - 2 O 2158/97
- LG Flensburg, 09.10.1998 - 2 O 258/97
- OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 211/98
- OLG Schleswig, 29.06.2000 - 5 U 211/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.03.1998 - II ZR 303/96
Rechtsfolgen der Verletzung der Sachgründungsvorschriften in Fällen einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 211/98
Zwar hatte die Zahlung der Beklagten zu 1) keine Erfüllungswirkung, so daß ihr insoweit ein Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2 2. Alt. BGB zusteht (BGH NJW 1998, 1951, 1953). - BGH, 21.09.1978 - II ZR 214/77
Anforderungen an die Wirksamkeit der Übernahme einer Stammanlage - Fälligkeit des …
- BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91
Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung - …
Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 211/98
Daß die Beklagte zu 1) ihrer fortbestehenden Verpflichtung nachgekommen ist, muß sie darlegen und beweisen (BGH NJW 1992, 2698).
- BGH, 29.05.2000 - II ZR 347/97
Grundsatzentscheidung zum Kapitalehaltungsrecht bei der GmbH
Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 211/98
Nicht zuletzt hat sich der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 29. Mai 2000 in den Sachen II ZR 347/97, II ZR 75/98 und II ZR 118/98 ausdrücklich gegen eine Heilung verbotswidrig erfolgter Auszahlungen von Stammkapital ausgesprochen und u.a. ausgeführt, daß ein einmal entstandener Erstattungsanspruch der Gesellschaft nicht von Gesetzes wegen entfalle, wenn sich etwa die Vermögenslage der Gesellschaft zwischenzeitlich wieder nachhaltig bis zur Deckung der Stammkapitalziffer verbessert habe. - BGH, 03.12.1990 - II ZR 215/89
Zahlung der Einlage auf ein debitorisches Bankkonto
Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 211/98
Soweit eine Tilgungsbestimmung erforderlich ist, muß der Wille des Leistenden nach außen zum Ausdruck gebracht werden (BGH a. a. O. und NJW 1991, 1294). - OLG Hamm, 16.02.1994 - 8 U 179/93
Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 211/98
Überdies hat die GmbH, anders als in § 19 GmbHG vorausgesetzt, den auf die Einlageschuld gezahlten Betrag gerade nicht zur freien Verfügung erhalten (OLG Hamm GmbHR 1992, 750 und GmbHR 1994, 472, 473; OLG Köln GmbHR 1974, 470). - OLG Hamburg, 15.04.1994 - 11 U 237/93
Geldleistung eines GmbH-Gesellschafters an die Gesellschaft ohne Zweckbestimmung …
Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 211/98
Können - wie vorliegend - Zahlungen an die Gesellschaft nicht als Leistungen auf die Einlageschuld bewertet werden, ist es dem Leistenden verwehrt, diese nachträglich mit einer solchen Zweckbestimmung zu versehen (HansOLG Hamburg GmbHR 1994, 468, 470; OLG Hamm GmbHR 1992, 749, 750).