Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 215/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ungerechtfertigte Bereicherung durch die Nutzung eines Hauses; Verpflichtung eines Insolvenzschuldners, eine Nutzungsentschädigung für ein von ihm bewohntes, zur Insolvenzmasse gehörendes Haus zu zahlen; Verpflichtung der Angehörigen eines Insolvenzschuldners, eine ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812 Abs. 1; InsO § 100; InsO § 148
Verpflichtung des Insolvenzschuldners, der gemeinsam it seiner Familie ein zur Insolvenzmasse gehörendes Haus bewohnt, zur Zahlung einer Nutzungsentschä,digung an die Insolvenzmasse - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nutzungsentschädigung bei Bewohnen von Massenimmobilie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz)
BGB § 812 Abs. 1; InsO §§ 148, 100
Nutzungsentschädigung für Wohnen im Haus des Insolvenzschuldners
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 30.12.2004 - 3 O 2066/04
- OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 215/05
Papierfundstellen
- MDR 2005, 1315
- NZI 2006, 44
- NZM 2005, 918
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.12.1995 - XII ZR 194/93
Ansprüche des Vermieters bei unberechtigter Untervermietung
Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 215/05
Der Fall liegt ähnlich wie der mehrfach entschiedene der (unberechtigten) Untervermietung (BGHZ 131, 297). - BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61
Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont, …
- BGH, 11.10.1984 - VII ZR 216/83
Behandlung eines Nutzungsrechts an einem in ungeteilter Erbengemeinschaft …
Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 215/05
Der Insolvenzschuldnerin gegenüber hat er auch einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 BGB) auf Bezahlung einer Nutzungsentschädigung, da sie die Räume seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne rechtlichen Grund auf Kosten der Insolvenzmasse nutzt (BGH NJW 1985, 1082). - OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 117/01
Keine Begfugnis des Konkursverwalters zur Verwertung des Wohnungs-Nutzungsrechts …
Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 215/05
Auch das OLG Hamm hat es in seinem Urteil vom 20.02.2002 (NZI 2002, 631) abgelehnt, einem Insolvenzverwalter einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegen die Ehefrau eines Insolvenzschuldners zuzuerkennen, die dessen Miteigentumsanteil an einer Eigentumswohnung nutzte, während er sich in Strafhaft befand. - BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01
Rückabwicklung der Leistung des Drittschuldners auf eine nicht bestehende …
Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 215/05
Kommen mehrere Personen als Leistungsempfänger in Betracht, so kommt es für die Bestimmung von Bereicherungsgläubiger und Schuldner in erster Linie auf die Zweckbestimmung, d. h. auf den Zweck an, den die Beteiligten im Zeitpunkt der Zuwendung nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen mit der Zuwendung verfolgt haben (BGH NJW 2002, 2871;… Palandt/Sprau, a. a. O., Rdnr. 41).
- BGH, 19.11.2015 - IX ZB 59/14
Restschuldbefreiung: Pflicht des Schuldners zur Zahlung einer Entschädigung für …
Der Schuldner nutzte die Wohnung deshalb auf Kosten der Insolvenzmasse ohne rechtlichen Grund mit der Folge, dass er nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Zahlung einer angemessenen Nutzungsentschädigung verpflichtet war (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1984 - VII ZR 216/83, NJW 1985, 1082, 1083; OLG Nürnberg, NZI 2006, 44; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Februar 1954 - V ZR 135/52, BGHZ 12, 380, 393 f;… HK-InsO/Kayser, 7. Aufl., § 100 Rn. 7;… MünchKomm-InsO/Stephan, 3. Aufl., § 100 Rn. 15). - LG Berlin, 27.07.2007 - 26 O 132/07
Verbraucherinsolvenz: Nutzungsentgelt wegen Mitnutzung eines zur Insolvenzmasse …
Es kommt also auf den Zweck an, den die Beteiligten im Zeitpunkt der Zuwendung nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen mit der Zuwendung verfolgt haben (BGHZ 151, 127 = NJW 2002, 2871; OLG Nürnberg NZM 2005, 918, Palandt/Sprau, BGB, § 812, RdNr. 41).Dem Vermögensnachteil des Entreicherten, hier der vom Kläger vertretenen Masse, muss ein unmittelbarer Vorteil der Beklagten gegenüberstehen (OLG Nürnberg, NZM 2005, 918, 919).
Denn dort heißt es, dass der Treuhänder auf Grund des Eröffnungsbeschlusses (nur) solche Gegenstände im Wege der Zwangsvollstreckung herausverlangen kann, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden (dazu für ein Regelinsolvenzverfahren OLG Nürnberg NZM 2005, 918).
- OLG Köln, 12.06.2018 - 16 W 27/18
Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei beabsichtigter Erhebung einer Klage des …
Nutzt der Schuldner eine zur Insolvenzmasse gehörende Immobilie während des Insolvenzverfahrens weiter, so hat er nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB eine Nutzungsentschädigung zur Masse zu zahlen, da er die Nutzung rechtsgrundlos und auf Kosten der Masse zieht (BGH NJW 1985, 1082; NJW-RR 2016, 174 = NZI 2016, 89; OLG Nürnberg NZI 2006, 44).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 27.10.2005 - 5 U 215/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung einer bestellten Reallast; Auslegung des Inhalts des Grundbuchs; Erlöschen einer Reallast durch Aufgabeerklärung und Löschung; Ablösungsrecht des Eigentümers in Form einer auflösenden Bedingung als Inhalt der Reallast
- rechtsportal.de
Auslegung einer Reallast; Vereinbarung eines kalendermäßig bestimmten Mindestzeitpunkts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG Mainz, 14.01.2005 - 5 O 454/03
- OLG Koblenz, 27.10.2005 - 5 U 215/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 523
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83
Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht
Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2005 - 5 U 215/05
Umstände außerhalb dieser Urkunde dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH WM 1991, 143 ; BGHZ 92, 351 ; vgl. auch BayObLG DNotZ 2003 541). - BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 22/03
Umfang und Zweckbestimmung bei als Wohnungen bezeichneten Rechten
Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2005 - 5 U 215/05
Umstände außerhalb dieser Urkunde dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH WM 1991, 143 ; BGHZ 92, 351 ; vgl. auch BayObLG DNotZ 2003 541). - BGH, 12.10.1990 - V ZR 149/89
Auslegung und Ermittlung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit
Auszug aus OLG Koblenz, 27.10.2005 - 5 U 215/05
Umstände außerhalb dieser Urkunde dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH WM 1991, 143 ; BGHZ 92, 351 ; vgl. auch BayObLG DNotZ 2003 541).