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   OLG Köln, 23.02.1989 - 5 U 215/88   

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OLG Köln, 23.02.1989 - 5 U 215/88 (https://dejure.org/1989,18819)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.1989 - 5 U 215/88 (https://dejure.org/1989,18819)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - 5 U 215/88 (https://dejure.org/1989,18819)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1964 - III ZR 79/63
    Auszug aus OLG Köln, 23.02.1989 - 5 U 215/88
    Zwar ist der Kläger entgegen der Auffassung der Beklagten sowohl prozessführungsbefugt als auch aktiv legitimiert, einen Anspruch im Sinne von § 2039 BGB ohne Zustimmung der Miterben geltend zu machen, da es einer solchen Zustimmung nicht bedarf (vgl. BGH NJW 1965, 396 f.; BGB -RGRK-(Kregel e 12. Aufl., Rdnr. 9 zu § 2039); jedoch steht dem Kläger gegen die Beklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch auf Auskunftserteilung in der Form des von ihm im Termin am 26 1.1989 neu formulierten Klageantrags zu.
  • LG Bonn, 16.05.1988 - 10 O 568/87

    Auskunftsbegehren des Sohnes des Erblassers gegenüber dessen Versicherung

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.1989 - 5 U 215/88
    Die Berufung des Klägers gegen das am 16.05.1988 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 0 568/87 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 23.11.2018 - 20 U 72/18

    Anspruch eines Erben oder Nachlasspflegers (nach dem VN) auf Auskunft über

    Es ist anerkannt, dass das aus § 3 Abs. 4 S. 1 VVG folgende Recht nur solange besteht, wie der zugrunde liegende Versicherungsvertrag noch nicht beendet und vollständig abgewickelt ist (OLG Köln, Urteil vom 23.021989 - 5 U 215/88, r+s 1989, 171, juris Rn. 4; Langheid/Rixecker, a.a.O.,m § 3 Rn. 8; Rüffer/Halbach/Schimikowski-Brömmelmeyer, a.a.O., Rn. 29).

    Insbesondere setzt sich der Senat mit seiner Entscheidung nicht in Widerspruch zum Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.02.1989 (5 U 215/88, r+s 1989, 171).

  • OLG Stuttgart, 17.06.2021 - 7 U 325/20

    Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Versicherung

    Ist das Versicherungsverhältnis - wovon hier auszugehen ist - beendet und vollständig abgewickelt, kommt ein Anspruch aus § 3 Abs. 3 Satz 1 VVG nicht mehr in Betracht (OLG Köln, Urteil vom 23.02.1989 - 5 U 215/88, r + s 1989, 171, beck-online).
  • OLG Stuttgart, 17.06.2021 - 7 U 419/20

    Anspruch auf Auskünfte, Abschriften von Erklärungen und Kopien von Daten aus

    Ist das Versicherungsverhältnis - wovon hier auszugehen ist - beendet und vollständig abgewickelt, kommt ein Anspruch aus § 3 Abs. 3 Satz 1 VVG nicht mehr in Betracht (OLG Köln, Urteil vom 23.02.1989 - 5 U 215/88, r + s 1989, 171, beck-online).
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