Weitere Entscheidungen unten: KG, 25.03.1994 | KG, 23.03.1994

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.12.1995 - 5 U 215/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6151
OLG Hamburg, 06.12.1995 - 5 U 215/94 (https://dejure.org/1995,6151)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.12.1995 - 5 U 215/94 (https://dejure.org/1995,6151)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Dezember 1995 - 5 U 215/94 (https://dejure.org/1995,6151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verbandsklage; Unuzulässigkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen; Unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers; Verzicht auf die Erhöhung eines vereinbarten Festpreises ; Ausschluss der Preisanpassungsmöglichkeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB -Unwirksame AGB eines verwaltenden Einkaufszentren-Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Risikoverlagerung über Allgemeine Geschäftsbedingungen? (IBR 1998, 98)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    AGB: Welche Klauseln sind unwirksam? (IBR 1998, 99)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94

    Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel;

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.1995 - 5 U 215/94
    Der Einwand der Verwirkung kann gegenüber klagebefugten Verbänden und Kammern in öffentlichem Interesse zugewiesenen Unterlassungsansprüchen nach § 13 AGBG nicht geltend gemacht werden (vgl. etwa BGH ZIP 1995, 1197 f.).

    Eine Klauselgestaltung, die dem Verwender die Gelegenheit eröffnet, begründete Ansprüche unter Hinweis auf eine in der Sache nicht - stets - zutreffende Darstellung der Rechtslage in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuwehren, benachteiligt den Vertragspartner entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen (vgl. etwa BGH ZIP 1995, 1197 f.).

  • BGH, 08.07.1993 - VII ZR 79/92

    Festpreisklausel in Einheitspreisverträgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.1995 - 5 U 215/94
    Die Entscheidung BGH NJW 1993, 2738 f. kann schon darum zu keinem anderen Ergebnis führen, weil die dort beanstandete Klausel - anders als hier - weder den Einwand des Wegfalls der Geschäftsgrundlage noch etwaige Ansprüche des Auftragnehmers aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß ausschloß (vgl. BGH a.a.O. Seite 2739.aa).

    Dabei ist - auch bei gebotener kundenfeindlicher Auslegung - nicht davon auszugehen, daß die Bestimmung dem Auftragnehmer gegebenenfalls Ansprüche aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß oder aber den Einwand des Fehlens der Geschäftsgrundlage nehmen will (vgl. etwa BGH NJW 1993, 2738, 2739 zu einer ähnlichen Klausel).

  • BGH, 23.02.1989 - VII ZR 89/87

    Inhaltskontrolle von Vertragsbedingungen eines Bauträgers mit seinen

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.1995 - 5 U 215/94
    In Übereinstimmung mit dem Landgericht ist davon auszugehen, daß die Klausel wegen eines Verstoßes gegen §§ 9 Absatz 1, 10 Nummer 1 AGBG unwirksam ist, weil sie den Zeitpunkt der Abnahme für den Auftragnehmer nicht eindeutig erkennen läßt (vgl. etwa BGH BauR 1989, 322, 324).
  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 155/86

    Formularmäßiger Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.1995 - 5 U 215/94
    In Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH BauR 87, 694 f.; BGH BB 89, 1271) hält auch der Senat die Klauseln, mit denen Nachforderungen des Auftragnehmers nach Einreichung der Schlußrechnung generell ausgeschlossen werden, wegen eines Verstoßes gegen § 9 AGBG für unwirksam.
  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.1995 - 5 U 215/94
    In Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH BauR 87, 694 f.; BGH BB 89, 1271) hält auch der Senat die Klauseln, mit denen Nachforderungen des Auftragnehmers nach Einreichung der Schlußrechnung generell ausgeschlossen werden, wegen eines Verstoßes gegen § 9 AGBG für unwirksam.
  • BGH, 02.03.1993 - VI ZR 104/92

    Tatrichterliche Sachkunde zur Auswertung medizinischer Fachliteratur

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.1995 - 5 U 215/94
    Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1993, 2378 f. ist hier schon deswegen nicht einschlägig, weil dort in einem Individualprozeß - aufgrund kundenfreundlicher Auslegung - gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers gerade nicht ausgeschlossen waren.
  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 65/83

    Rechtsgrundlose Kündigung durch Auftraggeber; AGB: Weisungsrecht des

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.1995 - 5 U 215/94
    Diese Regelung ist - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen werden soll, nämlich des § 649 BGB, mit dem wiederum § 8 Nummer 1 Absatz 1 VOB Teil B übereinstimmt, nicht zu vereinbaren und daher unwirksam gemäß § 9 Absatz 1, Absatz 2 Ziffer 1 AGBG (vgl. etwa BGH NJW 1985, 631 = BauR 1985, 77).
  • BGH, 18.11.1971 - VII ZR 48/70

    VOB-Vertrag: Besondere Vertragsbedingungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.1995 - 5 U 215/94
    Eine derartige Haftungsabwälzung ist indes gänzlich unangemessen und unwirksam gemäß § 9 AGBG (vgl. etwa BGH NJW 1972, 256, 257).
  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 22/85

    AGB: Gewährleistungsregelung nach BGB oder VOB/B

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.1995 - 5 U 215/94
    Eine solche Regelung verstößt gegen das Transparenzgebot und ist demgemäß unwirksam gemäß § 9 AGBG (vgl. etwa Ulmer-Brandner-Hensen § 9 Rdn. 101; BGH NJW 1986, 924).
  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.1995 - 5 U 215/94
    Es entfernt sich, wie das Landgericht zutreffend ausführt, so sehr vom Leitbild des § 341 Absatz 3 BGB, daß ihm die Anerkennung zu versagen ist (vgl. BGHZ 85, 305 f. = BauR 1983, 80 f.).
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Rechtsprechung
   KG, 25.03.1994 - 5 U 215/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3463
KG, 25.03.1994 - 5 U 215/94 (https://dejure.org/1994,3463)
KG, Entscheidung vom 25.03.1994 - 5 U 215/94 (https://dejure.org/1994,3463)
KG, Entscheidung vom 25. März 1994 - 5 U 215/94 (https://dejure.org/1994,3463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Urheberrecht

  • JurPC-Archiv

    Klett vs. Bertelsmann - Wörterbuchstreit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 1596
  • afp 1994, 314
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 03.12.2002 - 5 U 245/02

    Zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen eines urheberrechtlichen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, der insoweit der herrschenden Meinung folgt, gilt für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche die Vermutung des § 25 UWG nicht (vgl. Senat KGR 2001, 216/217; GRUR 1996, 974; AfP 1994, 314; MK/Heinze, ZPO, 2. Aufl., § 935 Rdnr. 183; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Aufl., Kap. 54 Rdnr. 20 b; Gutsche, Vorläufiger Rechtsschutz im Urheberrecht in Festschrift für Wilhelm Nordemann, 1999, S. 80).

    Zusätzlich muss sein Begehren für eine Entscheidung im summarischen Verfahren auch geeignet sein (vgl. Senat AfP 1994, 314; OLG Karlsruhe GRUR 1979, 700 und 1982, 169/171; Gutsche a. a. O., S. 78).

    Für diese Eignungsprüfung wird gefordert, dass die Urheberrechtsfähigkeit keinen "durchgreifenden Zweifeln" begegnet und dass die Rechtsverletzung ohne Schwierigkeiten feststellbar ist (vgl. OLG Karlsruhe a. a. O.; Senat AfP 1994, 314; OLG Celle CR 1994, 748/750 und GRUR 1998, 50; Gutsche a. a. O., S. 78).

    Dies betrifft insbesondere den Schutzumfang und den Verletzungstatbestand (vgl. Senat AfP 1994, 314/315).

  • KG, 09.02.2001 - 5 U 9667/00

    Schutzfähigkeit von Gartenanlagen

    Eine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit und damit das Entfallen eines Verfügungsgrundes kommt ungeachtet, der Tatsache in Betracht, dass die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG im Urheberrecht nicht eingreift (KG AfP 1994, 314; MünchKomm./Heinze, BGB § 935 Rdn. 183; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl. Kap. 54 Rdn. 20 b).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2009 - 6 U 18/08

    Wettbewerbswidrigkeit der Aneignung von Texten unter Verletzung von Urheberrecht;

    Im übrigen gilt im Urheberrecht der Grundsatz, dass das Verfahren der einstweiligen Verfügung als summarisches Eilverfahren zur Klärung schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen nicht geeignet ist (KG, BB 1994, 1596, zitiert nach Juris).

    Ein Verbot im Rahmen des kursorischen Verfahrens kommt deshalb erst nach einer Interessenabwägung und in der Regel nur dann in Betracht, wenn keine gewichtigen Zweifel an einer Urheberrechtsverletzung bestehen (KG, BB 1994, 1596).

  • LG Köln, 04.12.2013 - 28 O 347/13

    Zur Urheberrechtsverletzung durch "Anhängen" bei Amazon

    Eine Unterlassungsverfügung kommt daher bei entsprechender Interessenabwägung in der Regel nur in Betracht, wenn keine gewichtigen Zweifel an der Schutzrechtsverletzung gemäß § 97 UrhG bestehen (KG Berlin v. 25.03.94, 5 U 215/94, vgl. auch OLG Karlsruhe v. 08.07.2009, 6 U 61/09, OLGR 2009, 591).
  • LG Frankfurt/Main, 17.07.2007 - 21 O 162/07

    Geschlossener Immobilienfonds: Anleger müssen in Krisenzeiten der Gesellschaft

    Die Regelung hat dabei aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, d.h. es darf der Vorteil für den Gläubiger nicht außer Verhältnis zum Nachteil des Schuldners stehen (vgl. u.a. KG BB 1994, 1596).
  • LG Stuttgart, 29.01.2004 - 17 O 679/03

    Urheberrecht: Schutzfähigkeit der Revisionsfassung der Lutherbibel aus dem Jahre

    Zwar ist bei einer Urheberrechtsverletzung die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG nicht anwendbar (vgl. Möhring/Nicolini/Lütje Urheberrechtsgesetz 2. Auflage 2000, § 97 Rdnr. 283; KG AfP 1994 S. 314, 315).
  • LG Leipzig, 28.05.2004 - 5 O 2092/04

    Urheberrecht an Fußbodengestaltung?

    Nach allgemeiner Ansicht und der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung, der die Kammer folgt, gilt die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG nicht für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche (vgl. auch KG, BB 1994, 1596; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 54, Rdn. 20 b m.w.N.; Köhler/Piper, aaO., Rdn. 14 zu § 25 UWG m.w.N.).
  • LG Köln, 12.10.2005 - 28 O 417/05

    Keine Klärung von schwierigen Urheberrechtsfragen im Verfügungsverfahren

    Insofern entspricht es dann aber der ständigen Rechtsprechung der Kammer - die im Einklang mit der ganz herrschenden Auffassung steht (vgl. KG, v. 25.3.1994 5 U 215/94, KGReport 1995, 154 = BB 1994, 1596; OLG Celle v. 9.9.1993 - 13 U 105/93, CR 1994, 748; Huber , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl. 2005, § 940 Rn. 24; Zöller/ Vollkommer , ZPO, 25. Aufl. 2005, § 940 Rn. 8 Urheberrecht) -, dass das Verfahren der einstweiligen Verfügung als summarisches Eilverfahren zur Klärung schwieriger, tatsächlicher und rechtlicher Fragen speziell und gerade im Urheberrecht nicht geeignet ist.
  • KG, 27.02.1996 - 5 U 8281/95

    Zulässigkeit verbilligter OEM-Softwarepakete

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  • LG Leipzig, 23.02.2000 - 5 O 556/00
    Die Kammer verneint dies bisher in ständiger Rechtsprechung (vgl. auch KG, BB 94, 1596).
  • LG Leipzig, 08.02.2000 - 5 O 556/00
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Rechtsprechung
   KG, 23.03.1994 - 5 U 215/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,18231
KG, 23.03.1994 - 5 U 215/94 (https://dejure.org/1994,18231)
KG, Entscheidung vom 23.03.1994 - 5 U 215/94 (https://dejure.org/1994,18231)
KG, Entscheidung vom 23. März 1994 - 5 U 215/94 (https://dejure.org/1994,18231)
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Volltextveröffentlichung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Englisch-Wörterbuch

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 3, 23, 24 UrhG

Verfahrensgang

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