Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.06.2006 - 5 U 218/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11250
OLG Hamm, 01.06.2006 - 5 U 218/00 (https://dejure.org/2006,11250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2006 - 5 U 218/00 (https://dejure.org/2006,11250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 5 U 218/00 (https://dejure.org/2006,11250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,11250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Abschluss eines Vertrages und einem fortwirkenden Überraschungsmoment zur Begründung der Anwendbarkeit von Normen über das Haustürgeschäft; Verletzung von Aufklärungspflichten bei vermeintlich unrichtigen Angaben ...

  • Judicialis

    HWiG § 1 Abs. 1 a. F.; ; HWiG § ... 2 Abs. 1 Satz 2 a. F.; ; HWiG § 3 Abs. 1 a. F.; ; HWiG § 5 Abs. 2 a. F.; ; BGB § 194 n. F.; ; BGB § 199 n. F.; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2 n. F.; ; BGB § 204 Abs. 2 Satz 1 n. F.; ; BGB § 209 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 211 a. F.; ; BGB § 211 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 211 Abs. 2 Satz 1 a. F.; ; BGB § 242; ; BGB § 278; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2 a. F.; ; VerbrKrG § 3 Abs. 3 Nr. 2 a. F.; ; VerbrKrG § 9 a. F.; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3 a. F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ursächlichkeit einer Haustürsituation für den Abschluss eines Darlehensvertrages; Beginn und Lauf der Verjährungsfrist in Übergangsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02

    Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 5 U 218/00
    Selbst wenn man zu Gunsten des Klägers eine anfängliche Haustürsituation unterstellte, so wurden seine Ehefrau und er zur Abgabe ihrer auf den Abschluss des Vorausdarlehensvertrages gerichteten Willenserklärungen hierdurch nicht im Sinne von § 1 Abs. 1 HWIG a. F. bestimmt, wie die gebotene Würdigung des Einzelfalles zeigt (vgl. BGH NJW 2003, 1390 f.; NJW 2003, 2529 f.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ist § 9 VerbrKrG a. F. nicht auf Realkreditverträge anzuwenden (vgl. BGH ZIP 2003, 1741 ff.; NJW 2003, 1390; 2003, 442 ff.).

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 5 U 218/00
    Selbst wenn man zu Gunsten des Klägers eine anfängliche Haustürsituation unterstellte, so wurden seine Ehefrau und er zur Abgabe ihrer auf den Abschluss des Vorausdarlehensvertrages gerichteten Willenserklärungen hierdurch nicht im Sinne von § 1 Abs. 1 HWIG a. F. bestimmt, wie die gebotene Würdigung des Einzelfalles zeigt (vgl. BGH NJW 2003, 1390 f.; NJW 2003, 2529 f.).

    Zwischen der ersten Kontaktaufnahme und dem Abschluss des Darlehensvertrages sind mehr als zwei Monate vergangen, so dass von einem fortwirkenden Überraschungsmoment keine Rede sein kann (vgl. BGH WM 2003, 1370).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 5 U 218/00
    Dies gilt für Rückabwicklungsansprüche aus § 3 Abs. 1 HWiG a. F. wie auch für Schadensersatzansprüche, die an eine unterlassene Belehrung über ein Widerrufsrecht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 HWiG a. F. anknüpfen (vgl. Pressemitteilung Nr. 77 des Bundesgerichtshofs vom 16.05.2005 zum Verfahren XI ZR 6/04).
  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 5 U 218/00
    Mit der Regelung des § 9 VerbrKrG a. F. hat der Gesetzgeber bewusst eine abschließende Regelung getroffen, die den Rückgriff auf den aus § 242 von der Rechtsprechung hergeleiteten Einwendungsgriff grundsätzlich ausschließt (vgl. BGH WM 2004, 620 ff.).
  • BGH, 24.01.1989 - XI ZR 75/88

    Unterbrechung der Verjährung bei Aussetzung der Verhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 5 U 218/00
    Sie war insbesondere weder ein Fall anderweitiger Erledigung noch des Nichtbetreibens im Sinne von § 211 Abs. 1 BGB a. F. (vgl. BGH NJW 1989, 1729 f.).
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 5 U 218/00
    Zwar ist das Haustürwiderrufsgesetz a. F. grundsätzlich auch auf Realkreditverträge anwendbar (vgl. BGH WM 2002, 1181 ff.).
  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 5 U 218/00
    Zumindest im Anwendungsbereich des HWiG a. F. gebietet auch eine richtlinienkonforme Auslegung der genannten Bestimmung keine hiervon abweichende Interpretation (vgl. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 25.10.2005 in den Rechtssachen C-350/03 und C-229/04).
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 5 U 218/00
    Für die angeblich unrichtigen Angaben des Vermittlers zur Rentabilität des finanzierten Objekts hat die Beklagte schon deswegen nicht gemäß § 278 BGB einzustehen, weil sie nicht ihren eigenen Pflichtenkreis betreffen (vgl. BGH NJW 2004, 154, 157).
  • BGH, 15.07.2003 - XI ZR 162/00

    Widerruf von Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 5 U 218/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ist § 9 VerbrKrG a. F. nicht auf Realkreditverträge anzuwenden (vgl. BGH ZIP 2003, 1741 ff.; NJW 2003, 1390; 2003, 442 ff.).
  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 5 U 218/00
    Ob eine der Ausnahmekonstellationen vorlag, in denen nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 135/04) bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank in Betracht zu ziehen sind, nämlich bei Überschreitung der Kreditgeberrolle, Schaffung/Förderung eines besonderen Gefährdungstatbestandes, einem konkreten Wissensvorsprung oder einem schwerwiegenden Interessenkonflikt, kann hier im Ergebnis dahinstehen, da sämtliche unter diesen Gesichtspunkten in Erwägung zu ziehenden Schadensersatzansprüche jedenfalls verjährt sind.
  • OLG Koblenz, 18.11.2002 - 12 U 566/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Das Oberlandesgericht Hamm hat den geltend gemachten Schadensersatzanspruch, der im Rahmen des Berufungsverfahrens unter anderem darauf gestützt war, die B-Bank habe über die Klägerin des vorliegenden Rechtsstreits Kenntnis davon gehabt, dass von Anfang an überhöhte Mietpoolausschüttungen geplant gewesen seien, mit rechtskräftigem Urteil vom 1. Juni 2006 (5 U 218/00) als verjährt erachtet.

    Die Klägerin hatte sich - wie die Revision zu Recht geltend macht - darauf berufen, dass der Beklagte zu 1) - zugleich aus abgetretenem Recht seiner Ehefrau, der Beklagten zu 2) - bereits 1999 eine auf vorvertragliches Aufklärungsverschulden gestützte Klage gegen die B-Bank erhoben hatte, die durch Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. Juni 2006 (5 U 218/00) mit der Begründung rechtskräftig abgewiesen worden war, ein etwaiger Schadensersatzanspruch der Anleger sei verjährt.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (5 U 218/00) vom 1. Juni 2006 wird im Berufungsurteil nicht erwähnt.

    Zumindest der Beklagte zu 1) wurde bereits damals in dem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Hamm (5 U 218/00) von seinen jetzigen vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten vertreten, in dem behauptet wurde, die Klägerin habe Kenntnis von den von Anfang an planmäßig überhöhten Ausschüttungen beim Mietpool Sch. gehabt.

  • OLG Brandenburg, 28.09.2005 - 4 U 37/05

    Franchisevertrag: Umfang der vorvertraglichen Aufklärungspflichten des

    Bei der Bemessung des erstattungsfähigen Schadens wird jedoch sowohl bei den bereits vor oder bei Vertragsschluss eingegangenen Zahlungsverpflichtungen, als auch den im späteren Verlauf entstandenen Verbindlichkeiten zu berücksichtigen sein, in welchem Umfang diese tatsächlich darauf zurückzuführen sind, dass der Beklagte nach den §§ 3, 9 des Franchisevertrages für ein festgelegtes Erscheinungsbild sowie eine bestimmte Büroausstattung zu sorgen hatte und zum Bezug von Waren der Klägerin verpflichtet war; der Schaden könnte dann gegebenenfalls lediglich in den Mehraufwendungen liegen, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, dass er das Bekleidungsgeschäft als Franchisenehmer - und nicht als auch hinsichtlich Warenauswahl und -bezug freier Unternehmer - betrieben hat (vgl. OLG München - 5 U 218/00 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht