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   OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 5 U 229/00   

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https://dejure.org/2001,6130
OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 5 U 229/00 (https://dejure.org/2001,6130)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2001 - 5 U 229/00 (https://dejure.org/2001,6130)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2001 - 5 U 229/00 (https://dejure.org/2001,6130)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragliche Offenbarungspflichten bei Ablieferung des fertigen Werkes; Überwachungspflichten während des Herstellungsvorganges; Voraussetzungen eines Organisationsverschuldens; Verjährungsfristen bei Planungsfehlern

  • Judicialis

    BGB § 635; ; ZPO § 711; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 108 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauvertrag: Verjährung der Gewährleistungsansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planungsfehler: Ursächlichkeit und Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lässt jeder schwerwiegende Mangel auf ein Organisationsverschulden schließen? (IBR 2002, 603)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1752 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 5 U 229/00
    Ein solches liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1992, 1754 f.) nur unter bestimmten, hier nicht einschlägigen, Voraussetzungen vor: .

    In diesem Fall verjähren seine Gewährleistungsansprüche erst nach dreißig Jahren, so dass eine auf § 638 BGB gestützte Verjährungseinrede nicht begründet wäre (BGH, BauR 1992, 500; BGHZ 71, 144 (149)).

    Hierfür ist der Kläger im übrigen darlegungs- und beweispflichtig, weil er sich als Auftraggeber auf einen Ausnahmetatbestand beruft (BGH, BauR 1992, 500; BauR 1975, 419).

    So kann ein gravierender Mangel an besonders wichtigen Gewerken ebenso den Schluss auf eine mangelhafte Organisation und Überprüfung zulassen wie ein besonders augenfälliger Mangel an weniger wichtigen Bauteilen (BGH, BauR 1992, 500; OLG Braunschweig, BauR 2000, 109 (111)).

    Aus diesem Grund muss der Unternehmer immer die organisatorischen Voraussetzungen für die Überprüfung schaffen, ob das Bauwerk bei der Abnahme mangelfrei ist (BGH, BauR 1992, 500).

    Dies ist nicht mit dem vom BGH (BauR 1992, 500) entschiedenen Fall zu vergleichen, wo der Mangel schon bei Erstellung des Bauwerks augenfällig wurde, weil die Pfetten deutlich sichtbar zu kurz waren.

  • OLG Celle, 31.08.1994 - 6 U 194/92

    Mangelhafte Bauleitung: 30 Jahre Verjährungsfrist!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 5 U 229/00
    Auch in anderen von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen lag jeweils ein schon bei Herstellung des Werks sichtbarer Mangel vor, der die Gerichte zur Annahme eines Organisationsverschuldens veranlasste (OLG Hamm, BB 1993, 1475 f.: offensichtlich fehlerhafte Schweißnaht an einer Hebebühne; OLG Oldenburg, BauR 1995, 105 ff.: nicht ausreichende Abdeckung von Mauerwerksöffnungen mit Mörtel; OLG Köln, BauR 1994, 802: mangelhafte Lagerung von Estrich, extreme Schwankungen in der Estrichdicke, hätte bei Stichproben erkannt werden müssen; OLG Celle, NJW-RR 1995, 1486 ff.: mangelhafte Hallendeckenverkleidung, Bauleiter war unerfahren, der Herstellungsprozess wurde nicht hinreichend überwacht; OLG Frankfurt, iBR 1997, 232: mangelhafte Abdichtung einer Dachterrasse, keine Überwachung der Handwerker durch Bauleiter, keine hinreichenden Werkpläne).
  • OLG Oldenburg, 15.12.1993 - 2 U 147/93

    Mängel; Arglistiges Verschweigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 5 U 229/00
    Auch in anderen von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen lag jeweils ein schon bei Herstellung des Werks sichtbarer Mangel vor, der die Gerichte zur Annahme eines Organisationsverschuldens veranlasste (OLG Hamm, BB 1993, 1475 f.: offensichtlich fehlerhafte Schweißnaht an einer Hebebühne; OLG Oldenburg, BauR 1995, 105 ff.: nicht ausreichende Abdeckung von Mauerwerksöffnungen mit Mörtel; OLG Köln, BauR 1994, 802: mangelhafte Lagerung von Estrich, extreme Schwankungen in der Estrichdicke, hätte bei Stichproben erkannt werden müssen; OLG Celle, NJW-RR 1995, 1486 ff.: mangelhafte Hallendeckenverkleidung, Bauleiter war unerfahren, der Herstellungsprozess wurde nicht hinreichend überwacht; OLG Frankfurt, iBR 1997, 232: mangelhafte Abdichtung einer Dachterrasse, keine Überwachung der Handwerker durch Bauleiter, keine hinreichenden Werkpläne).
  • BGH, 06.02.1975 - VII ZR 209/72

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Arglist des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 5 U 229/00
    Hierfür ist der Kläger im übrigen darlegungs- und beweispflichtig, weil er sich als Auftraggeber auf einen Ausnahmetatbestand beruft (BGH, BauR 1992, 500; BauR 1975, 419).
  • BGH, 15.01.1976 - VII ZR 96/74

    Haftung des Hauptunternehmers für arglistiges Verschweigen eines Mangels durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 5 U 229/00
    Ein Unternehmer kann sich seiner vertraglichen Offenbarungspflicht bei Ablieferung des fertigen Werks nicht dadurch entziehen, dass er sich unwissend hält oder sich keiner Gehilfen bei der Pflicht bedient, Mängel zu offenbaren (BGHZ 66, 43, (46 f.)).
  • BGH, 16.03.1978 - VII ZR 145/76

    Rechtspflicht des Architekten zur Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 5 U 229/00
    In diesem Fall verjähren seine Gewährleistungsansprüche erst nach dreißig Jahren, so dass eine auf § 638 BGB gestützte Verjährungseinrede nicht begründet wäre (BGH, BauR 1992, 500; BGHZ 71, 144 (149)).
  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 184/72

    Zurechnung des arglistigen Verschweigens durch eine Hilfsperson

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 5 U 229/00
    Ein arglistiges Verschweigen liegt nämlich nur dann vor, wenn sich der Aufklärungspflichtige bewusst ist, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung seines Vertragsgegners von Erheblichkeit ist und er diesen Umstand nach Treu und Glauben mitzuteilen hat, ihn jedoch nicht offenbart (BGHZ 62, 63 (66)).
  • OLG Hamm, 09.10.1998 - 12 U 112/98

    30jährige Gewährleistungsfrist bei fehlendem Spritzbewurf bei Innenputzarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 5 U 229/00
    Folglich fehlen Anhaltspunkte dafür, dass der Planungsmangel auf unzureichenden oder gänzlich fehlenden organisatorischen Maßnahmen der Beklagten beruhen (vgl. insoweit auch die Entscheidung des OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.).
  • OLG Braunschweig, 07.10.1999 - 8 U 91/99

    Verlegung einer Drainage ; Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 5 U 229/00
    So kann ein gravierender Mangel an besonders wichtigen Gewerken ebenso den Schluss auf eine mangelhafte Organisation und Überprüfung zulassen wie ein besonders augenfälliger Mangel an weniger wichtigen Bauteilen (BGH, BauR 1992, 500; OLG Braunschweig, BauR 2000, 109 (111)).
  • OLG Hamm, 10.03.1993 - 11 U 235/92

    Arglist des Verkäufers: Was muß der Käufer vortragen?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 5 U 229/00
    Auch in anderen von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen lag jeweils ein schon bei Herstellung des Werks sichtbarer Mangel vor, der die Gerichte zur Annahme eines Organisationsverschuldens veranlasste (OLG Hamm, BB 1993, 1475 f.: offensichtlich fehlerhafte Schweißnaht an einer Hebebühne; OLG Oldenburg, BauR 1995, 105 ff.: nicht ausreichende Abdeckung von Mauerwerksöffnungen mit Mörtel; OLG Köln, BauR 1994, 802: mangelhafte Lagerung von Estrich, extreme Schwankungen in der Estrichdicke, hätte bei Stichproben erkannt werden müssen; OLG Celle, NJW-RR 1995, 1486 ff.: mangelhafte Hallendeckenverkleidung, Bauleiter war unerfahren, der Herstellungsprozess wurde nicht hinreichend überwacht; OLG Frankfurt, iBR 1997, 232: mangelhafte Abdichtung einer Dachterrasse, keine Überwachung der Handwerker durch Bauleiter, keine hinreichenden Werkpläne).
  • OLG Naumburg, 12.11.2003 - 6 U 90/03

    Organisationsverschulden des Bauunternehmers

    So kann ein gravierender Mangel an besonders wichtigen Gewerken den Schluss auf eine mangelhafte Organisation und Überprüfung zulassen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1995, 1486; OLG Düsseldorf, Urt. V. 30.11.01 - 5 U 229/00, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 21 U 117/06

    Anspruch auf Schadensersatz, hilfsweise Vorschuss wegen anscheinend mangelhafter

    Es kommt vielmehr darauf an, ob nach der Art und Erscheinungsform des Mangels bis zur Abnahme der Mangel nach aller Lebenserfahrung bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre (vgl. Kniffka, IBR-online-Kommentar, § 634 a Rdnr. 74; siehe noch OLG Düsseldorf OLGR 2002, 317 f.).
  • FG Düsseldorf, 29.09.2006 - 1 K 145/04

    Anerkennung von Aufwendungen für Grundwasser für ein Einfamilienhaus; Abänderung

    Nachdem die Kläger in erster Instanz vor dem Landgericht C-Stadt obsiegt hatten, wurde auf die Berufung des beklagten Bauunternehmens hin die Klage mit Urteil des Oberlandesgerichts C-Stadt vom 30.11.2001 5 U 229/00 abgewiesen.
  • OLG Saarbrücken, 18.07.2006 - 4 U 604/00

    Verjährung

    Bei weniger wichtigen Bauteilen kann die Augenfälligkeit auf ein Organisationsverschulden hindeuten (BGHZ 117, 322; NJW 2005, 894; OLGR Schleswig 2004, 300; OLGR Düsseldorf 2002, 317; OLGR Oldenburg 2002, 26; Staudinger, BGB, 12. Aufl., § 638 Rdnr. 43; MünchKomm(BGB)/Busche, 4. Aufl., § 634a Rdnr. 41; Palandt/Sprau, aaO., § 634a Rdnr. 27; einschränkend: Bamberger/Roth/Voit, BGB, § 639 Rdnr. 6).
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