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   OLG Köln, 25.08.2008 - 5 U 243/07   

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https://dejure.org/2008,4122
OLG Köln, 25.08.2008 - 5 U 243/07 (https://dejure.org/2008,4122)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.08.2008 - 5 U 243/07 (https://dejure.org/2008,4122)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. August 2008 - 5 U 243/07 (https://dejure.org/2008,4122)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Versicherungsnehmers gegenüber einer Krankheitskostenversicherung auf Erstattung von Aufwendungen für wahlärztliche Leistungen

  • Judicialis

    BPflV § 22 Abs. 1 S. 2; ; GOÄ § 4 Abs. 2 S. 1; ; GOÄ § 4 Abs. 2 S. 3; ; BGB § 613

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613; BPflV § 22 Abs. 1; GOÄ § 4 Abs. 2; GOÄ-Gebührenverzeichnis Nr. 846; GOÄ-Gebührenverzeichnis Nr. 847
    Keine Abrechnung therapeutischer Wahlleistungen bei vollständiger Delegation an nichtärztliches Personal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arztrecht - keine Vergütung des Wahlarztes für angeordnete Behandlungsmaßnahme zur Ausführung durch nichtärztliches Krankenhauspersonal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Abrechnung wahlärztlicher Leistung bei Delegation an nichtärztliches Personal

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Walking ohne ärztliche Aufsicht muss von der privaten Krankenversicherung nicht als ärztliche Wahlleistung erstattet werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenerstattung für Gymnastik ohne ärztliche Aufsicht

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Wann kann der Chefarzt wahlärztliche Leistungen delegieren?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 102
  • VersR 2009, 362
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 02.02.2001 - 313 S 62/00

    Voraussetzungen eines Honoraranspruchs für wahlärztliche Leistungen;

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2008 - 5 U 243/07
    Als wahlärztliche Behandlung ist eine selbstständige therapeutische Maßnahme nur abrechenbar, wenn es sich um eine ärztliche Maßnahme handelt und der Wahlarzt ihr durch persönliche Befassung mit dem Patienten zu Beginn, während und zum Abschluss der Maßnahme sein persönliches Gepräge gegeben hat (vgl. auch Landgericht Hamburg, Urteil vom 02.02.2001 - 313 S 62/00 - Fundstelle bei Juris).
  • BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2008 - 5 U 243/07
    Der Wahlleistungspatient will sich die persönliche Zuwendung und Behandlung eines besonders qualifizierten und erfahrenen Krankenhausarztes hinzukaufen (vgl. BGH NJW 1998, 1778).
  • VG Stuttgart, 07.07.2008 - 12 K 4319/07

    Beihilfe; Leistungserbringung durch nichtärztliches Personal

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2008 - 5 U 243/07
    Die vollständige Delegation therapeutischer Leistungen an nichtärztliches Personal führt zum Verlust der Abrechnungsmöglichkeit als wahlärztliche Leistung (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 07.07.2008 - 12 K 4319/07 - Fundstelle bei Juris).
  • OLG Hamm, 26.04.1995 - 3 U 97/94
    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2008 - 5 U 243/07
    Soweit das Oberlandesgericht Hamm gemeint hat, der Chefarzt erfülle bei einer psychiatrischen und psychotherapeutischen teilstationären Behandlung seine gemäß § 613 BGB bestehende persönliche Leistungspflicht, wenn er das Therapieprogramm entwickele oder vor Behandlungsbeginn persönlich überprüfe, den Verlauf der Behandlung engmaschig überwache und die Behandlung nötigenfalls jederzeit beeinflussen könne, er sei dagegen nicht verpflichtet, jeden einzelnen Behandlungsschritt persönlich auszuführen (vgl. NJW 1995, 2420), mag man dem beipflichten, wenn es um die Frage geht, ob der Chefarzt als Wahlarzt seine ihm dem Selbstzahler gegenüber obliegenden vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat.
  • LG Köln, 21.11.2007 - 23 O 490/05

    Die Vertretung bei psychotherapeutischen Leistungen

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2008 - 5 U 243/07
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. November 2007 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 490/05 - abgeändert.
  • OLG Celle, 15.06.2015 - 1 U 98/14

    Wahlarztbehandlung in Psychiatrie - welche Leistungen der Chefarzt delegieren

    Zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem Wahlarztvertrag ist es vielmehr erforderlich, dass der Chefarzt der wahlärztlichen Behandlung durch persönliches Befassen mit dem Patienten zu Beginn, während und zum Abschluss der Behandlung sein persönliches Gepräge gibt (OLG Köln, Urteil vom 25. August 2008, 5 U 243/07, juris Rn. 14; OLG Oldenburg, Urteil vom 14. Dezember 2011, 5 U 183/11, juris Rn. 26, 30; Göbel, in: Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Auflage 2009, Anhang nach § 1 MB/KK Rn. 159 - 162).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 7 U 62/16

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung bei stationärer

    Zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Wahlarztvertrag ist es erforderlich, dass der gewählte Arzt durch sein eigenes Tätigwerden der wahlärztlichen Behandlung sein persönliches Gepräge gibt, d.h., er muss sich zu Beginn, während und zum Abschluss der Behandlung mit dem Patienten befassen; Hauptleistungen hat er stets persönlich zu erbringen (BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07; OLG Oldenburg, Urteil vom 14.12.2011 - 5 U 183/11; OLG Köln, Urteil vom 25.08.20085 - 5 U 243/07, jeweils zitiert nach juris; Bach/Moser/Göbel, Private Krankenversicherung, 5. A. 2015, nach § 1 MB/KK Rn. 283 m.w.N.).

    Daran fehlt es, wenn bei der Behandlungsmaßnahme nicht einmal ein Arzt anwesend ist (OLG Köln Urteil vom 25.08.2008 - 5 U 243/07, juris; OLG Oldenburg, a.a.O).

  • OLG Oldenburg, 14.12.2011 - 5 U 183/11

    Anforderungen an die Erbringung von Leistungen aus einem Wahlarztvertrag durch

    Zu Recht weist das OLG Köln in einer Entscheidung vom 25.08.2008 (vgl. NJW-RR 2009, 102f.) darauf hin, dass die Erwägungen des OLG Hamm allenfalls für die Frage eine Bedeutung haben könnte, ob der Chefarzt als Wahlarzt überhaupt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Selbstzahler noch erfüllt.
  • AG Neuss, 05.04.2023 - 85 C 368/22

    Wahlleistungen des Chefarztes sind nur abrechenbar, wenn er die medizinischen

    Zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem Wahlarztvertrag ist es daher erforderlich, dass der Chefarzt durch sein eigenes Tätigwerden der wahlärztlichen Behandlung sein persönliches Gepräge gibt,, d. h. er muss sich zu Beginn, während und zum Abschluss der Behandlung mit dem Patienten befassen ( OLG Celle NZS 2015, 818 f.; OLG Oldenburg NJW 2012, 1597 f.; OLG Köln NJW-RR 2009, 102 f.).
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