Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 22.02.2000 - 5 U 25/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 847
Aufklärung über das Risiko einer Leitungsanästhesie durch den Zahnarzt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 § 847
Anforderung an die Darlegung eines Zukunftsschadens; Entbehrlichkeit der Aufklärung über die Risiken einer Leitungsanästhesie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeber-arzthaftung.de (Leitsatz)
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Aufklärung bei Parodontosebehandlung; Arzthaftungsrecht
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 08.09.1999 - 5 O 744/99
- OLG Zweibrücken, 22.02.2000 - 5 U 25/99
Papierfundstellen
- VersR 2000, 892
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Stuttgart, 17.11.1998 - 14 U 69/97
Aufklärungspflicht eines Zahnarztes
Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.02.2000 - 5 U 25/99
Vorübergehende Missempfindungen oder Störungen im Versorgungsgebiet des Zungengrundnerven sind von dieser Vorstellung abgedeckt (OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 751 f = VersR 1999, 1500 mwNw).Danach wird in der Rechtsprechung zur Arzthaftung die Aufklärung über das extrem seltene Risiko einer Schädigung des Nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie am ehesten für entbehrlich gehalten, wenn diese nicht mit einem chirurgischen Eingriff, der das (isolierte) Risiko bis zu hundertfach erhöhen kann oder großen prothetischen Maßnahmen mit hoher, mechanischer Belastung einhergeht (vgl. OLG Stuttgart VersR 1999, 1500; OLG Schleswig AHRS 4800/5; OLG Hamm AHRS 4800/12;… siehe auch die Zusammenfassungen bei Gaisbauer aaO).
- BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70
Aufklärungspflicht - Arzt - Schädliche Folgen - Gebotenheit - Eingriff - …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.02.2000 - 5 U 25/99
Dementsprechend kann auch bei einer Komplikationsdichte von weniger als 1% von einer Aufklärung über mögliche Zwischenfälle regelmäßig nur dann abgesehen werden, wenn diese Möglichkeit bei einem verständigen Patienten für seinen Willensentschluss über die Einwilligung ernsthaft nicht ins Gewicht fallen kann (BGH NJW 1972, 335, 337). - BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57
Aufklärungspflicht des Arztes
Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.02.2000 - 5 U 25/99
In einem solchen Fall braucht eine Aufklärung erst dann erteilt zu werden, wenn der Patient ausdrücklich nach etwaigen Gefahren der Behandlung fragt (BGHZ 29, 46, 60f; LM BGB § 823 Aa Nr. 28 = VersR 1972, 133).
- BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89
Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.02.2000 - 5 U 25/99
(BGH BGHR ZPO § 256 Abs. 1, Feststellungsinteresse 19). - BGH, 02.11.1993 - VI ZR 245/92
Aufklärungspflicht des Arztes vor endonasalen Siebbeineingriffen
Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.02.2000 - 5 U 25/99
Für die ärztliche Hinweispflicht kommt es nicht entscheidend auf einen bestimmten Grad der Komplikationsdichte, sondern maßgeblich darauf an, ob das in Frage stehende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (vgl. BGH VersR 1994, 104;. - OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 232/96
Umfang der Aufklärung vor der chirurgischen Entfernung des Weisheitszahns 48
Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.02.2000 - 5 U 25/99
Dies steht auch nicht im Widerspruch zu der ganz überwiegenden Auffassung, dass bei der operativen Entfernung von Weisheitszähnen, verbunden mit der auch hier zur Schmerzausschaltung angewandten Leitungsanästhesie, auf die Gefahr einer auch dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis hingewiesen werden muss (OLG München NJW-RR 1994, 1308 f, OLG Köln NJW-RR 1998, 1324 f). - OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92
Aufklärungspflicht des Zahlarztes - Durchtrennung des Nervus lingualis
Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.02.2000 - 5 U 25/99
Dies steht auch nicht im Widerspruch zu der ganz überwiegenden Auffassung, dass bei der operativen Entfernung von Weisheitszähnen, verbunden mit der auch hier zur Schmerzausschaltung angewandten Leitungsanästhesie, auf die Gefahr einer auch dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis hingewiesen werden muss (OLG München NJW-RR 1994, 1308 f, OLG Köln NJW-RR 1998, 1324 f).
- OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt
Soweit der vom Landgericht bemühten Entscheidung des OLG Stuttgart ( ebenso OLG Zweibrücken VersR 2000, 892 ) eine andere Auffassung zugrunde liegt, steht das nicht in Einklang mit der zitierten und nach Auffassung des Senats überzeugenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. - OLG Jena, 26.04.2006 - 4 U 416/05
Zur Haftung eines Praxisvertreters und Umkehr der Beweislast
Es kann dahingestellt bleiben, ob stets eine Aufklärungspflicht über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie zur Schmerzausschaltung besteht (OLG Koblenz, Urteil vom 13.05.2004, Az: 5 U 41/03 = VersR 2005, 118) oder nur dann, wenn die Leitungsanästhesie einhergeht mit einer operativen Entfernung von Weisheitszähnen, weil dann das Risiko einer dauerhaften Nervschädigung erheblich höher liegt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17.11.1998, Az: 14 U 69/97 = NJW-RR 1999, 751-752; OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.02.2000, Az: 5 U 25/99 = VersR 2000, 892-893; entgegen der Auffassung des Landgerichts im angefochtenen Urteil sprechen sich das OLG Stuttgart und das OLG Zweibrücken nicht generell gegen eine Aufklärungspflicht aus). - OLG Hamm, 29.09.2010 - 3 U 169/09
Umfang der Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über das Risiko einer …
Eine Aufklärung über das auch nach den Angaben des in diesem Verfahren tätig gewordenen Sachverständigen Prof. Dr. Dr. N2 extrem seltene Risiko einer solchen Schädigung wird von dieser Ansicht nicht für erforderlich gehalten, weil der vor einem ohne Durchführung der Leitungsanästhesie sehr schmerzhaften Eingriff stehende Patient seine Entscheidung vernünftigerweise nicht davon abhängig machen wird, dass der Nervus lingualis u.U. dauerhaft geschädigt werden kann (vgl. OLG Stuttgart, VersR 1999, 1500; OLG Düsseldorf, AHRS III, 4800/303; OLG Zweibrücken, VersR 2000, 892). - OLG Brandenburg, 28.06.2001 - 5 W (Lw) 9/01
Identitätswahrenden Umwandlung i. S. d. § 23 Abs. 1 , § 24 LwAnpG
Für Fälle der vorliegenden Art hat der Senat auf der Grundlage der seit 1994 geltenden Neufassung des § 65 LwAnpG das streitige FGG-Verfahren als die zulässige Verfahrensart angesehen (Urteil des Senates vom 23. März 2000 - 5 U 25/99).