Rechtsprechung
OLG Koblenz, 08.09.2011 - 5 U 250/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung des Unterbleibens einer Fluoreszenzangiographie als Befunderhebungsfehler eines Augenarztes; Erfordernis einer Sehschärfenbestimmung bei einer augenärztlichen Kontrolluntersuchung; Anforderungen an ein Einsichtsrecht der Prozesspartei und des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterbleiben einer Floureszenzangiographie als Befunderhebungsfehler eines Augenarztes; Erfordernis einer Sehschärfenbestimmung bei einer augenärztlichen Kontrolluntersuchung; Einsichtsrecht der Prozesspartei und des Prozessbevollmächtigten indie ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 09.02.2011 - 10 O 348/09
- OLG Koblenz, 08.09.2011 - 5 U 250/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96
Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung
Auszug aus OLG Koblenz, 08.09.2011 - 5 U 250/11
Hierfür genügt nicht bereits die zweifelsfreie Feststellung einer Verletzung des maßgeblichen ärztlichen Standards; er setzt vielmehr neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse die Feststellung voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (st.Rspr. vgl. z.B. BGH NJW 2001, 2792 ; BGH VersR 1999, 231 ; BGH NJW 1998, 1780 ; BGH VersR 1997, 315 ).Auch wenn es insoweit um eine juristische, dem Tatrichter obliegende Beurteilung geht, muss diese doch in vollem Umfang durch die vom ärztlichen Sachverständigen mitgeteilten Fakten getragen werden und sich auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen stützen können; es ist dem Tatrichter nicht gestattet, ohne entsprechende Darlegungen oder gar entgegen den medizinischen Ausführungen des Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler aus eigener Wertung zu bejahen (vgl. z.B. BGH NJW 2001, 2792 ; BGH NJW 1998, 1780 ).
- BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00
Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Koblenz, 08.09.2011 - 5 U 250/11
Hierfür genügt nicht bereits die zweifelsfreie Feststellung einer Verletzung des maßgeblichen ärztlichen Standards; er setzt vielmehr neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse die Feststellung voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (st.Rspr. vgl. z.B. BGH NJW 2001, 2792 ; BGH VersR 1999, 231 ; BGH NJW 1998, 1780 ; BGH VersR 1997, 315 ).Auch wenn es insoweit um eine juristische, dem Tatrichter obliegende Beurteilung geht, muss diese doch in vollem Umfang durch die vom ärztlichen Sachverständigen mitgeteilten Fakten getragen werden und sich auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen stützen können; es ist dem Tatrichter nicht gestattet, ohne entsprechende Darlegungen oder gar entgegen den medizinischen Ausführungen des Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler aus eigener Wertung zu bejahen (vgl. z.B. BGH NJW 2001, 2792 ; BGH NJW 1998, 1780 ).
- BGH, 19.11.1996 - VI ZR 350/95
Annahme eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Koblenz, 08.09.2011 - 5 U 250/11
Hierfür genügt nicht bereits die zweifelsfreie Feststellung einer Verletzung des maßgeblichen ärztlichen Standards; er setzt vielmehr neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse die Feststellung voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (st.Rspr. vgl. z.B. BGH NJW 2001, 2792 ; BGH VersR 1999, 231 ; BGH NJW 1998, 1780 ; BGH VersR 1997, 315 ). - BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97
Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Koblenz, 08.09.2011 - 5 U 250/11
Hierfür genügt nicht bereits die zweifelsfreie Feststellung einer Verletzung des maßgeblichen ärztlichen Standards; er setzt vielmehr neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse die Feststellung voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (st.Rspr. vgl. z.B. BGH NJW 2001, 2792 ; BGH VersR 1999, 231 ; BGH NJW 1998, 1780 ; BGH VersR 1997, 315 ).
- LG Bonn, 23.08.2019 - 1 O 483/18
Zusammenstoß Golfcart/Pkw, Haftungsverteilung
Das Gericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Partei auf den Umstand hinzuweisen, dass eine entscheidungserhebliche Tatsache von der Gegenpartei bestritten wurde (…OLG Nürnberg, Urt. v. 06.09.2017 - Az. 12 U 2086/15, Rn. 71, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urt. v. 08.09.2011 - Az. 5 U 250/11 - Macula-Degeneration, Rn. 20, zitiert nach juris). - OLG Hamm, 09.10.2012 - 1 W 56/12
Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsgesuchs
Nach der Rechtsprechung des 3. Zivilsenats des OLG Hamm sind beigezogene Krankenakten regelmäßig nicht im Original an den Prozessbevollmächtigten einer Partei zu versenden; vielmehr besteht in zumutbarer Weise Gelegenheit, die Krankenunterlagen auf der Geschäftsstelle einzusehen und ggf. Kopien zu fertigen (OLG Hamm, 3 W 38/06, Beschl. v. 30.08.2006; ebenso OLG Koblenz, 5 U 250/11, Beschl. v. 08.09.2011;… BeckOK/Bacher, aaO, § 299, Rn. 9.1; Spickhoff NJW 2007, 1628, 1635).