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   OLG Köln, 13.07.2011 - I-5 U 26/11   

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https://dejure.org/2011,15480
OLG Köln, 13.07.2011 - I-5 U 26/11 (https://dejure.org/2011,15480)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.07.2011 - I-5 U 26/11 (https://dejure.org/2011,15480)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - I-5 U 26/11 (https://dejure.org/2011,15480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung der Haftungsquote bei nicht aufklärbarem Unfallhergang unter Berücksichtigung des Beweises des ersten Anscheins; Kriterien zur Abwägung der Verursachungsbeiträge der Unfallbeteiligten gem. § 17 Abs. 2 StVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts aus einer Parktasche in die Fahrbahn stoßenden Fahrzeugs mit einem die Fahrbahn befahrenden Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressemeldung, 13.12.2011)

    Alleinige Haftung bei Unfall bei rückwärts ausparken

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer rückwärts ausparkt, muss vorsichtig sein!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Alleinige Haftung für Schaden nach Rückwärtsausparken

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Crash beim Ausfahren aus der Parkbucht - Wer rückwärts in die Straße einfährt, muss besonders aufpassen: Volle Haftung!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1325
  • NZV 2011, 606
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 16.04.2015 - 19 U 189/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines kurz zuvor vom Fahrbahnrand angefahrenen

    Denn kommt es bei einer Verkehrssituation wie hier, das heißt im Zusammenhang mit dem Einfahren von einem Parkstreifen zu einer Kollision mit einem anderen, im Fließverkehr befindlichen Fahrzeug, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Kollision darauf beruht, dass der vom Parkstreifen einfahrende Verkehrsteilnehmer die ihm nach § 10 StVO obliegende Sorgfalt nicht hinreichend beachtet hat (vergleiche zum Einfahren aus einer Parkbox: OLG Köln, Urteil vom 13.07.2011, 5 U 26/11, zitiert nach juris; zum Anfahren vom Fahrbahnrand: OLG Brandenburg, Urteil vom 06.03.2002, 14 U 119/01, zitiert nach beck-online; Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Auflage 2014, § 10 StVO Rn. 12, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach beck-online).

    Ein solcher Verstoß gegen § 10 StVO wiegt in der Regel so schwer, dass dahinter die Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Unfallgegners zurücktritt (vergleiche OLG Köln, Urteil vom 13.07.2011, 5 U 26/11; KG Berlin, Urteil vom 11.03.2004, 12 U 285/02, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 06.03.2002, 14 U 119/01, zitiert nach beck-online; Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO, § 10 StVO Rn. 12; König in Hentschel/König/Dauer, aaO, § 10 StVO Rn. 11, jeweils m.w. Nachweisen).

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.08.2022 - 2 O 5678/21

    Keine Unzumutbarkeit einer schädigerseits benannten freien Werkstatt bei

    In der Regel ist angesichts der Schwere dieser Verstöße in einer solchen Ausgangslage von der vollen Haftung des Rückwärts- und Anfahrenden auszugehen (vgl. OLG München 14.2.2014 - 10 U 2815/13; OLG Köln 13.7.2011 - 5 U 26/11; BGH 18.12.1962 - VI ZR 39/62).
  • LG Aachen, 28.11.2014 - 7 O 92/14

    Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfahrenden bzw.

    Der Verstoß gegen die besonderen Sorgfaltspflichten beim Anfahren vom Fahrbahnrand wiegt so schwer, dass dahinter regelmäßig die Betriebsgefahr des Fahrzeuges des Unfallgegners zurücktritt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 13.07.2011, I-5 U 26/11, 5 U 26/11, OS 2, Rdnr. 7, zitiert nach juris; Hentschel u.a.-König, 42. Auflage, § 10 StVO Rdnr. 11; § 17 StVG Rdnr. 10, 18 je m.w.N.).
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