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OLG Celle, 19.07.1984 - 5 U 266/83 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
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Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Ausfahren auf der Autobahn
Papierfundstellen
- VersR 1985, 787
- VersR 1986, 449
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78
Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts …
Auszug aus OLG Celle, 19.07.1984 - 5 U 266/83
"... Maßgebend für die Frage des Mitverschuldens ist nicht die Verletzung einer nach der StVO gebotenen Pflicht (die nach § 21 a StVO nur für die Indassen auf den Vordersitzen besteht), sondern es ist darauf abzustellen, was ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens an Sorgfalt anzuwenden pflegt (BGH VersR 79, 528 [529] und ob zum Unfallzeitpunkt [hier: 1982] sich unter den Kraftfahrern und Insassen die allgemeine Überzeugung nicht nur vom Nutzen der Sicherheitsgurte überhaupt, sondern auch von der Erforderlichkeit des Anschnallens gebildet hatte (BGH VersR 79, 532 [533], wobei es allerdings nicht darauf ankommt, ob das für erforderlich Gehaltene auch von der überwiegenden Anzahl der Kfz-Insassen befolgt wird (BGH aaO.).