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   OLG Köln, 21.05.2003 - 5 U 268/01   

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https://dejure.org/2003,6346
OLG Köln, 21.05.2003 - 5 U 268/01 (https://dejure.org/2003,6346)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.05.2003 - 5 U 268/01 (https://dejure.org/2003,6346)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 5 U 268/01 (https://dejure.org/2003,6346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses wegen Planung einer künftigen Behandlung bei bestehendem Versicherungsschutz ; Zulässigkeit einer Klage auf Leistungszusage des Krankenversicherers; Brustverkleinerung als medizinisch notwendige Heilbehandlung ; ...

  • Judicialis

    ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 256; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (a.F.) § 847; ZPO § 256
    Verbraucherrecht; Versicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1609
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 09.11.1999 - 7 S 68/97
    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - 5 U 268/01
    Das ist sicher dann der Fall, wenn bereits der Versicherungsfall eingetreten ist (vgl. LG Berlin, NVersZ 2000, 230; s. auch OLG Stuttgart, OLGR 1998, 23, 24).
  • OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 15 U 143/96

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz ; Zweck des § 7 Ziff. 1 S. 2

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - 5 U 268/01
    Das ist sicher dann der Fall, wenn bereits der Versicherungsfall eingetreten ist (vgl. LG Berlin, NVersZ 2000, 230; s. auch OLG Stuttgart, OLGR 1998, 23, 24).
  • BGH, 13.05.1992 - IV ZR 213/91

    Zahnarztgebühr bei Einfügen einer provisorischen Einlagefüllung

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - 5 U 268/01
    Zwischen den Parteien besteht ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis Dazu reicht es aus, dass die zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehenden Beziehungen schon zur Zeit der Klageerhebung die Grundlage bestimmter Ansprüche bilden (BGH, VersR 1992, 950).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.1994 - 12 U 14/94

    Operative Brustverkleinerung als medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - 5 U 268/01
    Eine Brustverkleinerung kann eine medizinisch notwendige Heilbehandlung sein, wenn große Brüste zu körperlichen oder seelischen Krankheitszuständen geführt haben, und eine operative Maßnahme geeignet ist, die Beschwerden zumindest zu lindern (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1995, 692, 693).
  • BGH, 23.09.1987 - IVa ZR 59/86

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - 5 U 268/01
    Ausreichend zur Annahme eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses ist es jedenfalls, dass sich die Notwendigkeit einer künftigen Behandlung bereits konkretisiert hat; dazu reicht die Planung einer künftigen Behandlung bei bestehendem Versicherungsschutz aus (vgl. BGH, VersR 1987, 1107, 1108).
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