Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 17.06.2008

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   OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07 - 3   

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OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07 - 3 (https://dejure.org/2008,4555)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.08.2008 - 5 U 27/07 - 3 (https://dejure.org/2008,4555)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. August 2008 - 5 U 27/07 - 3 (https://dejure.org/2008,4555)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt vom Versicherungsvertrag durch den Versicherer wegen unterbliebener bzw. unrichtiger Angaben zu Erkrankungen im Versicherungsantrag des Inhabers einer kleinen Speisegaststätte

  • IWW
  • IWW

    § 123 Abs. 1 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 S. 2 VVG, § 16 VVG, § 1 Abs. 1 BB-BUZ, § 2 Abs. 1 BB-BUZ
    BGB, VVG, BB-BUZ

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen Kniebeschwerden aufgrund einer Gonarthrose; Anfechtung des gesamten Vertrags wegen arglistiger Täuschung durch die Nichtangabe bestimmter Vorerkrankungen bzw. Behandlungen im Versicherungsantragsformular; ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; VVG § 16; ; VVG § 16 Abs. 1; ; VVG § 21; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BB-BUZ § 2 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2; VVG a. F. § 16 ff.
    Die Angabe "Arthroskopie (ausgeheilt)" durch den VN im Antragsformular verpflichtet den Versicherer zu weiteren Nachfragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16 Abs. 1; VVG § 21; BGB § 123 Abs. 1
    Nachfrageobliegenheit des Berufsunfähigkeitsversicherers bei Angaben im Antragsformular zu ausgeheilter Kniegelenkerkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - VR trägt Beweislast, dass VN den Agenten bei Antragstellung nicht vollständig informiert hat

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Versicherung trägt Beweislast für Angaben im Antragsformular!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Versicherung trägt Beweislast für Angaben im Anragsformular!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherung trägt Beweislast für Angaben im Antragsformular

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 99
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Denn es wird für einen Außenstehenden ohne weiteres nachvollziehbar, welcher Art die von der Klägerin regelmäßig ausgeübten Tätigkeiten waren, welchen Umfang und Häufigkeit sie annahmen und welche Anforderungen sie an die (auch körperliche) Leistungsfähigkeit stellten (vgl. BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 [1091]; Urt. v. 22.09.2004 - IV ZR 200/03 - NJW-RR 2004, 1679).

    Er übt daher seinen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, er statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 [1092]; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401 [1403]).

    Hiervon kann insbesondere dann nicht ausgegangen werden, wenn er, etwa aufgrund der Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte, auf Dauer ins Gewicht fallende Einkommenseinbußen zu befürchten hätte (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 [1092]).

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Hierdurch ist das Landgericht seiner Verpflichtung, den Sachverständigen über den von ihm zugrunde zu legenden unverrückbaren Sachverhalt zu unterrichten, nachgekommen (vgl. BGH, Urt. v. 22.09.2004 - IV ZR 200/03 - NJW-RR 2004, 1679).

    Denn es wird für einen Außenstehenden ohne weiteres nachvollziehbar, welcher Art die von der Klägerin regelmäßig ausgeübten Tätigkeiten waren, welchen Umfang und Häufigkeit sie annahmen und welche Anforderungen sie an die (auch körperliche) Leistungsfähigkeit stellten (vgl. BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 [1091]; Urt. v. 22.09.2004 - IV ZR 200/03 - NJW-RR 2004, 1679).

  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Er übt daher seinen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, er statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 [1092]; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401 [1403]).

    Darüber hinaus muss dem mitarbeitenden Betriebsinhaber nach Durchführung der Umorganisation noch ein adäquater Arbeitsplatz im Sinne einer "vernünftigen Arbeit" im Unternehmen verbleiben (Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401 [1403]; Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 2 BUZ Rn. 20 m.w.N.).

  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93

    Rechtsfolgen der Unterlassung einer Risikoprüfung durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Ein hierauf gestütztes Rücktrittsrecht scheitert jedenfalls an einem Verstoß der Beklagten gegen ihre Nachfrageobliegenheit (BGH, Urt. v. 02.11.1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80).

    Tut er das nicht, kann er, nachdem er bei der Schließung des Vertrags die Klärung erkennbar unzulänglicher Angaben seines künftigen Vertragspartners zurückgestellt hat, nicht den Eintritt des Versicherungsfalls zum Anlass für einen leistungsbefreienden Rücktritt nehmen (BGH, Urt. v. 02.11.1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80 [81]).

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 451/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Betriebsumorganisation

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Der Versicherungsnehmer könnte einem solchen Vorbringen lediglich mit Beweisangeboten entgegen treten, die als Ausforschungsversuch anzusehen wären (vgl. BGH, Urt. v. 28.09.1994 - IV ZR 226/93 - NJW-RR 1995, 20 [21]; Senat, Urt. v. 29.10.2003 - 5 U 451/02-58 - VersR 2004, 1165 [1166]).

    Es ist bereits im Ansatz nicht erkennbar, inwieweit der Betrieb einer Gaststätte ohne zusätzliche Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen, zu dennen der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet ist (vgl. BGH, Urt. v. 11.12.1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 [438]; Senat, Urt. v. 29.10.2003 - 5 U 451/02-58 - VersR 2004, 1165 [1167]), zu derartigen Tätigkeiten befähigen soll.

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05

    Zur Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen verschwiegenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst werden kann (BGH, Urt. v. 14.07.2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297 [1298]; Senat, Urt. v. 09.11.2005 - 5 U 50/05-6 - VersR 2006, 681 [682]).

    Die Beklagte hat nicht den ihr obliegenden Beweis führen können, dass die Klägerin den Zeugen G., der als Generalagent der Beklagten den Versicherungsantrag aufgenommen hat, objektiv nur unzulänglich informiert und dabei subjektiv billigend in Kauf genommen hat, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bilden würde (Senat, Urt. v. 09.11.2005 - 5 U 50/05- 6 - VersR 2006, 681 [682]).

  • OLG Koblenz, 29.06.2001 - 10 U 1073/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - unzumutbare Betriebsumstellung -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird in diesen Fällen eine Umorganisation, insbesondere wenn sie die Einstellung zusätzlichen Personals erfordert, schnell die Schwelle dessen, was noch sinnvoll und zumutbar ist, erreichen (vgl. dazu etwa KG, VersR 2003, 491 [492]; OLG Koblenz, VersR 2002, 469 [471]).
  • OLG Saarbrücken, 10.04.2002 - 5 U 562/01

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Bedeutung des Rechts auf Arbeitszeitgestaltung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Allein die mit dem Betrieb einer Gaststätte verbundene kundenorientierte Tätigkeit genügt hierfür zweifellos nicht (vgl. dazu Senat, Urt. v. 10.04.2002 - 5 U 562/01-38 - NJW-RR 2003, 528 f.).
  • OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06

    Nachweispflicht für Verletzung der Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Die Beweislast für die unterbliebene Angabe eines gefahrerheblichen Umstands liegt beim Versicherer (Prölss, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., §§ 16, 17 Rn. 41; Senat, Urt. v. 13.12.2006 - 5 U 137/06-28 - VersR 2007, 675 [676]).
  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 226/93

    Vergleichstätigkeit - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
    Der Versicherungsnehmer könnte einem solchen Vorbringen lediglich mit Beweisangeboten entgegen treten, die als Ausforschungsversuch anzusehen wären (vgl. BGH, Urt. v. 28.09.1994 - IV ZR 226/93 - NJW-RR 1995, 20 [21]; Senat, Urt. v. 29.10.2003 - 5 U 451/02-58 - VersR 2004, 1165 [1166]).
  • BGH, 03.11.1993 - IV ZR 185/92

    Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Beurteilung

  • KG, 07.06.2002 - 6 U 5317/00
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

  • OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92

    Anspruch eines Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Gewährung von

  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 145/01

    Darlegungs- und Beweislast für mündliche Willenserklärungen im Rahmen des

  • OLG Köln, 30.07.2003 - 16 Wx 149/03

    Ermächtigung des Verwalters zur Geltendmachung im eigenen Namen

  • OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verletzung der Anzeigeobliegenheit bei

  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Das Gericht kann seine Überzeugung von der Ausgestaltung des - vom Berufsunfähigkeitsversicherer (zulässigerweise, § 138 Abs. 4 ZPO) mit Nichtwissen bestrittenen - früheren Berufes im Einzelfall auch auf die persönlichen Angaben des Versicherten stützen (im Anschluss an Senat, Urteile vom 13. August 2008 - 5 U 27/07-3, VersR 2009, 99 und vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris = VersR 2020, 151 Ls.).(Rn.16).
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17

    Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung

    Dies genügt bereits, um dem klägerischen Vortrag zu folgen, denn es ist möglich, eine Überzeugung über die Ausgestaltung des Berufes auf die persönlichen Angaben des Versicherten zu stützen (Senat, Urt. v.13.08.2008 - 5 U 27/07-3).
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines selbstständigen

    Es ist möglich, eine Überzeugung über die Ausgestaltung des Berufes alleine auf die persönlichen Angaben des Versicherten zu stützen (Senat, Urt. v.13.08.2008 - 5 U 27/07-3).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 27/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14182
OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 27/07 (https://dejure.org/2008,14182)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.06.2008 - 5 U 27/07 (https://dejure.org/2008,14182)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 5 U 27/07 (https://dejure.org/2008,14182)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 121 Abs 3 AktG, § 249 Abs 1 S 1 AktG, § 181 Abs 3 AktG, § 123 AktG, § 67 Abs 2 AktG
    Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses der Aktiengesellschaft wegen Verstoßes der Angaben über die Teilnahme und Stimmrechtsausübungsbedingungen gegen § 121 Abs 3 Satz 2 AktGNichtigkeitsklage

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 651, 123, 241
    Ladung zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG). Angabe der Bedingungen für die Teilnahme an der HV und für die Ausübung des Stimmrechts

  • Judicialis

    AktG § 67 Abs. 2; ; AktG § ... 73; ; AktG § 121 Abs. 3; ; AktG § 121 Abs. 3 Satz 2; ; AktG § 123 Abs. 2; ; AktG § 123 Abs. 3; ; AktG § 123 Abs. 3 Satz 2; ; AktG § 123 Abs. 3 Satz 3; ; AktG § 123 Abs. 3 Satz 4; ; AktG § 181 Abs. 3; ; AktG § 249 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; EGAktG § 16 Satz 2; ; UMAG § 123

  • rechtsportal.de

    AktG § 67 Abs. 2; AktG § 121 Abs. 3
    Bekanntmachung zur Einberufung der Hauptversammlung und spätere Nichtigerklärung ex tunc einer geänderten Satzungsbestimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 19.11.2007 - 5 U 86/06

    Beteiligungsrechte des Aktionärs: Berechnung der Frist aus § 123 Abs. 4 AktG zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 27/07
    Diese Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien und die Satzungsänderung für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts, die zuvor satzungsgemäß von der Hinterlegung der Aktien abhängig gewesen waren, wurden am 1.11.2005 in das Handelsregister eingetragen, die Beschlüsse zu 6. d) und e) wurden zwischenzeitlich durch rechtskräftiges Senatsurteil vom 16. November 2007 (Az. 5 U 86/06) für nichtig erklärt.

    Zwar entfaltet die Eintragung als solche keine heilende Wirkung für Mängel des Satzungsänderungsbeschlusses, wobei die Satzungsänderung gerichtlich letztlich erfolgreich angefochten worden ist, weil der Berufung des hiesigen Klägers gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts mit Urteil des Senats vom 16. November 2007 im Verfahren 5 U 86/06 stattgegeben worden ist und die angefochtenen Beschlüsse für nichtig erklärt worden sind.

  • OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 27/07
    Nach der Senatsrechtsprechung ist jedenfalls im Zeitpunkt der Einladung die geänderte Satzungsbestimmung wirksame Grundlage für die Einladung, selbst eine auf Klage ausgesprochene Nichtigerklärung mit ex-tunc-Wirkung vermag an der Ordnungsgemäßheit der vor Rechtskraft erfolgten Einladung in Anlehnung an die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft nachträglich nichts mehr zu ändern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. November 2007 - 5 W 22/07, ZIP 2008, 138, Juris Rz 81; vom 13. März 2008 - 5 W 4/08, S. 16, unveröffentlicht).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 5 W 22/07

    Aktiengesellschaft: Neues Freigabeverfahren für ein Squeeze-out nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 27/07
    Nach der Senatsrechtsprechung ist jedenfalls im Zeitpunkt der Einladung die geänderte Satzungsbestimmung wirksame Grundlage für die Einladung, selbst eine auf Klage ausgesprochene Nichtigerklärung mit ex-tunc-Wirkung vermag an der Ordnungsgemäßheit der vor Rechtskraft erfolgten Einladung in Anlehnung an die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft nachträglich nichts mehr zu ändern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. November 2007 - 5 W 22/07, ZIP 2008, 138, Juris Rz 81; vom 13. März 2008 - 5 W 4/08, S. 16, unveröffentlicht).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 5 U 9/08

    Aktiengesellschaft: Fristgerechte Einberufung zur Hauptversammlung

    Zu Recht hat das Landgericht den einzig in Betracht kommenden Nichtigkeitsgrund gemäß § 241 Nr. 1 AktG verneint, weil für die Einberufung im Hinblick auf die vorstehend begründete Wirksamkeit der Satzungsänderung zu §§ 16, 17 durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1.12.2006 die geänderte Fassung maßgeblich dafür war, welche Angaben in der Einberufung gemäß § 121 Abs. 3 Satz 2 AktG erforderlich waren, ungeachtet der weiteren Frage, ob die geänderte Satzungsbestimmung nach Wirksamwerden der Änderung aufgrund - wovon auszugehen ist - Eintragung des Beschlusses im Handelsregister (§ 181 Abs. 3 AktG) nicht ohnehin Grundlage der Einladung zu sein hatte (vgl. Senatsurteil vom 127. Juni 2008 - 5 U 27/07, nicht veröffentlicht, zitiert nach Juris, Rz. 32).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2008 - 5 U 6/08

    Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Nichtigkeitsgrund wegen der

    Zu Unrecht meint der Kläger, einer Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss stünde entgegen, dass der Sache grundsätzliche Bedeutung zukomme, auch ergebe die beabsichtigte Zurückweisung durch Beschluss, durch den der erkennende Senat sich in Widerspruch zu seinem Urteil vom 17. Juni 2008 - 5 U 27/07 setze, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung erfordere, damit eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes möglich werde.

    Sein Hinweis darauf, der Senat habe im Urteil vom 17.06.2008 - 5 U 27/07 die Vorgaben von § 123 Abs. 3 Satz 2 bis 4 AktG für maßgeblich erachtet, ist zutreffend, führt aber nicht weiter.

  • OLG Frankfurt, 21.07.2009 - 5 U 139/08

    Anfechtung von Bestätigungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft: Hinweispflichten

    Zu Unrecht verweist der Kläger auf das Senatsurteil vom 17.06.2008 (5 U 27/07, veröffentlicht bei Juris).
  • LG Frankfurt/Main, 27.08.2009 - 5 O 115/08

    Leo Kirch

    Dies gebietet der Schutzbereich des § 121 Abs. 3 AktG , der eine bessere Unterrichtung der Aktionäre sicherstellen( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.06.2008 - 5 U 27/07 -BeckRS 2008 17165-), das Teilnahme- und Teilhaberecht der Aktionäre stärken und für eine verbreitete Teilnahme an der Hauptversammlung sorgen will (vgl. Willamowski in Spindler/Stilz, AktG § 121 Rz. 2).
  • OLG Hamm, 21.02.2022 - 8 U 1/17
    Daher ist es nicht gerechtfertigt, in den vom Gesetz nicht geregelten Fällen, in denen aus welchen Gründen auch immer ein Register nicht erstellt ist, Aktionäre von ihrem Teilnahme- und Stimmrecht auszuschließen (OLG Frankfurt, Urteil vom 17. Juni 2008, 5 U 27/07, juris, Rn. 30, s. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.02.1998, 5 W 32/97, juris, Rn. 14, 15, wo eine treuwidrige Verzögerung der Eintragung einen Prüfungspunkt darstellt).
  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2008 - 5 O 241/08

    Aktionärsrechtliche Anfechtungsklage bzgl. der Eintragung des

    Damit sind die Bestimmungen der Satzung über Hinterlegung oder Anmeldung angesprochen, bezweckt ist die bessere Unterrichtung der Aktionäre (vgl. (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.06.2008 - 5 U 27/07 - BeckRS 2008 17165- ).
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