Rechtsprechung
OLG Hamburg, 23.03.2011 - 5 U 273/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Urheberrecht: Umfang der Pflicht eines Musikverlegers zu Abrechnung der Lizenzeinnahmen aus selbst wahrgenommenen und von der GEMA wahrgenommenen Rechten des Komponisten; fristlose Kündigung des Musikverlagsvertrages wegen schuldhafter Verletzung der Abrechnungspflicht
- Justiz Hamburg
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 259 BGB, § 314 BGB
Urheberrecht: Umfang der Pflicht eines Musikverlegers zu Abrechnung der Lizenzeinnahmen aus selbst wahrgenommenen und von der GEMA wahrgenommenen Rechten des Komponisten; fristlose Kündigung des Musikverlagsvertrages wegen schuldhafter Verletzung der Abrechnungspflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.11.2008 - 310 O 142/08
- OLG Hamburg, 23.03.2011 - 5 U 273/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.05.1988 - KVR 4/87
Anwendung des Kartellrechts auf Verwertungsgesellschaften; Aufstellung eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.2011 - 5 U 273/08
Im Hinblick auf die mit einer Vielzahl örtlicher Verwertungsgesellschaften bestehenden Gegenseitigkeitsvereinbarungen mag es im Grundsatz so sein, dass die auszukehrenden Erträge zum Teil geschätzt, pauschaliert oder sonst wie vereinfacht abgerechnet werden dürfen (BGH GRUR 1988, 782, 783 - GEMA-Wertungsverfahren). - KG, 20.09.2005 - 5 U 64/04
Fristlose Kündigung eines Repertoirevertrages des Lizenzinhabers mit einem …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.2011 - 5 U 273/08
Das Kammergericht hatte in seinem Berufungsurteil vom 20.09.2005 (5 U 64/04, Anlage K 8) u.a. ausgeführt, dass der Abzug der japanischen Quellensteuer "nicht gerechtfertigt" gewesen und durch die Angabe niedrigerer Verkaufspreise "verschleiert" worden sei.
- OLG Hamm, 11.04.2017 - 4 U 134/15 Die von den Parteien geschlossenen Verträge sind als Dauerschuldverhältnisse im Sinne von § 314 BGB zu qualifizieren (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 23.03.2011, BeckRS 2011, 09371, zu Verlagsverträgen).
Rechtsprechung
SG Augsburg, 06.05.2009 - S 5 U 273/08 |
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Verfahrensgang
- SG Augsburg, 06.05.2009 - S 5 U 273/08
- LSG Bayern, 22.02.2011 - L 3 U 235/09