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   OLG Saarbrücken, 23.02.2011 - 5 U 275/09 - 72   

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https://dejure.org/2011,62991
OLG Saarbrücken, 23.02.2011 - 5 U 275/09 - 72 (https://dejure.org/2011,62991)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.02.2011 - 5 U 275/09 - 72 (https://dejure.org/2011,62991)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 5 U 275/09 - 72 (https://dejure.org/2011,62991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Berufsunfähigkeit selbstständiger Zahnarzt bei Berufstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2
    Berufusunfähigkeit eines an den Augen erkrankten Zahnarztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99

    Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.02.2011 - 5 U 275/09
    DieBeantwortung der Frage, ob die mehr als hälftige Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit überobligationsmäßig ist, ist nicht nur anhand der gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu beantworten, sondern unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (BGH, Urt. v. 11.10.2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89 ).

    Es kann sich eine Unzumutbarkeit auch aus dem Zusammenwirken mehrerer, je für sich genommen die Zumutbarkeitsschwelle noch nicht übersteigender Umstände in ihrer Gesamtschau ergeben (BGH, Urt. v. 11.10.2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89 ).

    Ist völlig offen, ob weitere Gesundheitsschäden eintreten, ist bei einer mehr als hälftigen Fortsetzung der früheren Berufstätigkeit eine Berufsunfähigkeit nicht bewiesen (BGH, Urt. v. 11.10.2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89 ).

    Auf die subjektive Zufriedenheit des Versicherten kommt es hingegen nicht an (BGH, Urt. v. 11.10.2000 - IV ZR 208/99 - VersR 2001, 89 ).Einen ihm nicht zumutbaren Qualitätsverlust hat der Kläger zwar unsubstantiiert behauptet (Bl. 27 d.A.), aber nicht unter Beweis gestellt.

  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.02.2011 - 5 U 275/09
    (2.) Der Versicherungsnehmer muss darlegen und beweisen, dass er zu der versicherten beruflichen Tätigkeit in einem Ausmaß nicht mehr im Stande ist, welches nach den Versicherungsbedingungen einen Rentenanspruch begründet (BGH, Urt. v. 26.02.2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631 ; Lücke in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz , 28. Aufl., § 2 BU, Rdn. 83).

    Darüber hinaus muss der mitarbeitende Betriebsinhaber darlegen und erforderlichenfalls beweisen, dass ihm eine zumutbare Betriebsorganisation keine gesundheitlich noch zu bewältigende Betätigungsmöglichkeit eröffnen kann, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würde(BGH, Urt. 26.02.2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631 ).

  • OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines an Hauterkrankungen

    Die Unzumutbarkeit kann auch darin bestehen, dass der Versicherte andere Opfer bringt bzw. die Hilfe und das Wohlwollen Dritter in Anspruch nehmen muss oder sich die Möglichkeit einer Umorganisation durch nicht zu verlangenden Kapitaleinsatz verschafft (vgl. Senat, Urt. v. 23.2.2011 - 5 U 275/09-72).
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