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   KG, 11.02.2005 - 5 U 291/03   

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https://dejure.org/2005,2594
KG, 11.02.2005 - 5 U 291/03 (https://dejure.org/2005,2594)
KG, Entscheidung vom 11.02.2005 - 5 U 291/03 (https://dejure.org/2005,2594)
KG, Entscheidung vom 11. Februar 2005 - 5 U 291/03 (https://dejure.org/2005,2594)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Auskunft über die im Besitz des Beklagten befindlichen Geschäftsunterlagen; Unzulässigkeit der Stufenklage wegen fehlender Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit; Beurteilung der Parteifähigkeit einer Gesellschaft nach dem Recht des Staates des tatsächlichen ...

  • Judicialis

    EGV Art. 43; ; EGV Art. 48; ; EGV Art. 299; ; ZPO § 50; ; ZPO § 56

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis der Rechts- und Parteifähigkeit einer Private Company Limited By Shares der Isle of Man

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsfähigkeit einer Private Company Limited By Shares

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachweis der Rechts- und Parteifähigkeit einer Limited der Isle of Man

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 989
  • DB 2005, 1158
  • NZG 2005, 758
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 U 291/03
    Denn das Rechtsmittel einer Partei, die sich dagegen wendet, dass sie in der Vorinstanz zu Unrecht als partei- oder prozessunfähig behandelt worden ist, ist ohne Rücksicht darauf zulässig, ob die erforderlichen Voraussetzungen ihrer Partei- und Prozessfähigkeit festgestellt werden können (vgl. BGHZ 143, 122; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25.Aufl., § 50 Rdn.8; § 56 Rdn.2, jew. m.w.N.).

    Bei deren Prüfung ist das Gericht an die allgemeinen Beweisvorschriften, insbesondere an Beweisanträge, nicht gebunden und überzeugt sich im Wege des Freibeweises (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 143, 122/124; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 56 Rdn.4 und 8; MünchKomm-BGB/Kindler, 3.Aufl., IntGesR Rdn.328, jew. m.w.N.).

  • BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98

    Die Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft (BV) nach Verlegung ihres

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 U 291/03
    Ferner gebietet die in Art. 43 und 48 EGV gewährleistete Niederlassungsfreiheit die Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft gegründet worden ist und ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der EG hat (Art. 48 Abs. 1 EGV), nach dem Recht ihres Gründungsstaats, wenn sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in einen anderen Mitgliedsstaat verlegt oder dort eine Zweigniederlassung errichtet (vgl. EuGH ZIP 1999, 438 - Centros; DB 2002, 2425 - Überseering BV/NCC; ZIP 2003, 1885 - Inspire Art; BGH GmbHR 2003, 527 - Überseering BV; KG - 1.ZS.- DB 2003, 2695/2696 m.w.N.).
  • BGH, 27.05.1993 - IX ZR 66/92

    Prüfungs- und Hinweispflichten bei Grundstückskauf - Stellvertretung und

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 U 291/03
    Hat eine Gesellschaft ihre Tätigkeit eingestellt, kann sie in einem förmlichen Verfahren auch dadurch beendet werden, dass sie von Amts wegen im Gesellschaftsregister gelöscht wird (vgl. Cain a.a.O. S.15f.; s.a. Behrens a.a.O. GB/NI/El 54; s.a. BGH NJW 1993, 2744).
  • BGH, 22.07.1997 - XI ZB 15/97

    Anfechtung von Entscheidungen der Oberlandesgerichte; Zulässigkeit einer

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 U 291/03
    Von einer Auferlegung der Kosten auf den Bevollmächtigten Herrn Bnnnn wurde abgesehen, da seine Kenntnis von der fehlenden Parteifähigkeit der Klägerin nicht feststeht (vgl. BGH MDR 1993, 1249 und 1997, 1065; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 88 Rdn.11 m.w.N.).
  • KG, 18.11.2003 - 1 W 444/02

    Eintragung der Zweigniederlassung einer im EG-Ausland gegründeten

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 U 291/03
    Ferner gebietet die in Art. 43 und 48 EGV gewährleistete Niederlassungsfreiheit die Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft gegründet worden ist und ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der EG hat (Art. 48 Abs. 1 EGV), nach dem Recht ihres Gründungsstaats, wenn sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in einen anderen Mitgliedsstaat verlegt oder dort eine Zweigniederlassung errichtet (vgl. EuGH ZIP 1999, 438 - Centros; DB 2002, 2425 - Überseering BV/NCC; ZIP 2003, 1885 - Inspire Art; BGH GmbHR 2003, 527 - Überseering BV; KG - 1.ZS.- DB 2003, 2695/2696 m.w.N.).
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 U 291/03
    Die Parteifähigkeit gehört - ebenso wie die Prozessfähigkeit und die Legitimation der gesetzlichen Vertreter einer Partei - zu den Prozessvoraussetzungen, deren Vorliegen gemäß § 56 Abs. 1 ZPO in jeder Lage des Verfahrens und in jedem Rechtszug von Amts wegen zu prüfen ist, wobei auch neues Tatsachenvorbringen zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NJW 2004, 2523; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 56 Rdn.2, jew. m.w.N.).
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 U 291/03
    Ferner gebietet die in Art. 43 und 48 EGV gewährleistete Niederlassungsfreiheit die Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft gegründet worden ist und ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der EG hat (Art. 48 Abs. 1 EGV), nach dem Recht ihres Gründungsstaats, wenn sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in einen anderen Mitgliedsstaat verlegt oder dort eine Zweigniederlassung errichtet (vgl. EuGH ZIP 1999, 438 - Centros; DB 2002, 2425 - Überseering BV/NCC; ZIP 2003, 1885 - Inspire Art; BGH GmbHR 2003, 527 - Überseering BV; KG - 1.ZS.- DB 2003, 2695/2696 m.w.N.).
  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 U 291/03
    Ferner gebietet die in Art. 43 und 48 EGV gewährleistete Niederlassungsfreiheit die Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft gegründet worden ist und ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der EG hat (Art. 48 Abs. 1 EGV), nach dem Recht ihres Gründungsstaats, wenn sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in einen anderen Mitgliedsstaat verlegt oder dort eine Zweigniederlassung errichtet (vgl. EuGH ZIP 1999, 438 - Centros; DB 2002, 2425 - Überseering BV/NCC; ZIP 2003, 1885 - Inspire Art; BGH GmbHR 2003, 527 - Überseering BV; KG - 1.ZS.- DB 2003, 2695/2696 m.w.N.).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 U 291/03
    Ferner gebietet die in Art. 43 und 48 EGV gewährleistete Niederlassungsfreiheit die Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft gegründet worden ist und ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der EG hat (Art. 48 Abs. 1 EGV), nach dem Recht ihres Gründungsstaats, wenn sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in einen anderen Mitgliedsstaat verlegt oder dort eine Zweigniederlassung errichtet (vgl. EuGH ZIP 1999, 438 - Centros; DB 2002, 2425 - Überseering BV/NCC; ZIP 2003, 1885 - Inspire Art; BGH GmbHR 2003, 527 - Überseering BV; KG - 1.ZS.- DB 2003, 2695/2696 m.w.N.).
  • BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 155/02

    Partei- und Prozeßfähigkeit einer in den USA gegründeten Gesellschaft mit

    Auszug aus KG, 11.02.2005 - 5 U 291/03
    Eine Einschränkung der sog. Sitztheorie gilt etwa dann, wenn die gegenseitige Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit von Gesellschaften durch Staatsvertrag geregelt ist und dieser an das jeweilige Gründungsrecht der Gesellschaften anknüpft (vgl. BGH MDR 2003, 647 zum Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 29.10.1954 mit den USA).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

  • OLG Hamburg, 30.03.2007 - 11 U 231/04

    Die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nicht unter die europäische

    Die Grundsätze der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit finden daher auf Gesellschaften von der Isle of Man keine Anwendung (so auch KG NZG 2005, 758, 759; Thölke , DNotZ 2006, 145, 147).

    Damit ist den Anforderungen des § 438 ZPO über die Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden nicht Genüge getan (vgl. dazu KG NZG 2005, 758, 759).

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