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   KG, 08.06.2010 - 5 U 30/09   

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https://dejure.org/2010,29795
KG, 08.06.2010 - 5 U 30/09 (https://dejure.org/2010,29795)
KG, Entscheidung vom 08.06.2010 - 5 U 30/09 (https://dejure.org/2010,29795)
KG, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 5 U 30/09 (https://dejure.org/2010,29795)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 5 U 135/14

    Umfang der Pflicht eines Architekten zur Bauüberwachung

    Hierzu zählen insbesondere die Kosten und Schäden, die dadurch entstehen, dass die Klägerin in den Verfahren LG Düsseldorf 15 O 470/06 mit Urteil vom 30.01.2009 sowie OLG Düsseldorf I-5 U 30/09 mit Urteil vom 10.12.2009 verurteilt worden ist, die in der Tiefgarage und an den Kelleraußenwänden des auf dem Grundstück K... Straße x in 40878 R... in dem Gebäude auftretenden Mängel- Auflösung des Bitumen-Emulsion-Estrich auf der Bodenplatte der Fahrbahnebene,- Verschmutzung der Unterfahrten der Doppelparker sowie Abplatzungen der Beschichtungen und Verunreinigung der Betongruben.

    Die Klägerin wurde rechtskräftig durch den erkennenden Senat (5 U 30/09; LG Düsseldorf 15 O 470/06) in dem Rechtsstreit einiger Wohnungseigentümer gegen sie zur Beseitigung der Feuchtigkeits- und Estrichmängel verurteilt.

    festzustellen, dass der Beklagte ihr sämtliche einen Betrag von 31.000 EUR übersteigenden weiteren Schäden und Kosten zu ersetzen habe, die ihr aufgrund des Mangels Undichtigkeit im Bereich der Außenwand an die Bodenplatte in dem Bereich der Tiefgarage sowie nachfolgend näher bezeichneten Mängeln des Gebäudes K... Straße x in R... bestehen.Hierzu zählen insbesondere die Kosten und Schäden, die dadurch entstehen, dass die Klägerin in den Verfahren LG Düsseldorf 15 O 470/06 mit Urteil vom 30.01.2009 sowie OLG Düsseldorf I-5 U 30/09 vom 10.12.2009 verurteilt worden ist, die in der Tiefgarage und an den Kelleraußenwänden des auf dem Grundstück K... Straße x in 40878 R... in dem Gebäude auftretenden Mängel- Auflösung des Bitumen-Emulsion-Estrich auf der Bodenplatte der.

    Gemäß den Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 10.12.2009 (I- 5 U 30/09) hatte die Sachverständige W... dies in ihrem Schreiben vom 14.08.2009 bestätigt.

    Insoweit war die Klägerin gemäß den Urteilen des Landgerichts Düsseldorf vom 12.12.2008 und des Senats vom 10.12.2009 - 5 U 30/09 - rechtskräftig zur Mängelbeseitigung verurteilt worden.

    Hierzu zählen insbesondere die Kosten und Schäden, die dadurch entstehen, dass die Klägerin in den Verfahren LG Düsseldorf 15 O 470/06 mit Urteil vom 30.01.2009 sowie OLG Düsseldorf I-5 U 30/09 mit Urteil vom 10.12.2009 verurteilt worden ist, die in der Tiefgarage und an den Kelleraußenwänden des auf dem Grundstück K... Straße x in 40878 R... in dem Gebäude auftretenden Mängel- Auflösung des Bitumen-Emulsion-Estrich auf der Bodenplatte der Fahrbahnebene,- Verschmutzung der Unterfahrten der Doppelparker sowie Abplatzungen der Beschichtungen und Verunreinigung der Betongruben.

    Die Klägerin wurde rechtskräftig durch den erkennenden Senat (5 U 30/09; LG Düsseldorf 15 O 470/06) in dem Rechtsstreit einiger Wohnungseigentümer gegen sie zur Beseitigung der Feuchtigkeits- und Estrichmängel verurteilt.

    festzustellen, dass der Beklagte ihr sämtliche einen Betrag von 31.000 EUR übersteigenden weiteren Schäden und Kosten zu ersetzen habe, die ihr aufgrund des Mangels Undichtigkeit im Bereich der Außenwand an die Bodenplatte in dem Bereich der Tiefgarage sowie nachfolgend näher bezeichneten Mängeln des Gebäudes K... Straße x in R... bestehen.Hierzu zählen insbesondere die Kosten und Schäden, die dadurch entstehen, dass die Klägerin in den Verfahren LG Düsseldorf 15 O 470/06 mit Urteil vom 30.01.2009 sowie OLG Düsseldorf I-5 U 30/09 vom 10.12.2009 verurteilt worden ist, die in der Tiefgarage und an den Kelleraußenwänden des auf dem Grundstück K... Straße x in 40878 R... in dem Gebäude auftretenden Mängel- Auflösung des Bitumen-Emulsion-Estrich auf der Bodenplatte der.

    Gemäß den Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 10.12.2009 (I- 5 U 30/09) hatte die Sachverständige W... dies in ihrem Schreiben vom 14.08.2009 bestätigt.

    Insoweit war die Klägerin gemäß den Urteilen des Landgerichts Düsseldorf vom 12.12.2008 und des Senats vom 10.12.2009 - 5 U 30/09 - rechtskräftig zur Mängelbeseitigung verurteilt worden.

  • KG, 11.02.2011 - 5 W 17/11

    Lesbarkeit - Wettbewerbsverstoß: Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei der Werbung

    Dadurch wird die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte geschäftliche Entscheidung im Sinne des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG zu treffen, spürbar beeinträchtigt (BGH, a.a.O., Kamerakauf im Internet; OLG Hamburg WRP 2007, 557; Senat, Urteil vom 8.6.2010, 5 U 30/09, Umdruck Seite 6).
  • OLG Stuttgart, 07.04.2011 - 2 U 170/10

    Wettbewerbsverstoß: Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei einer Werbung mit

    Dadurch wird die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte geschäftliche Entscheidung im Sinne des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG zu treffen, spürbar beeinträchtigt (BGH, a.a.O., Kamerakauf im Internet; KG, a.a.O., bei juris Rn 6 u.H. auf sein Urteil vom 08. Juni 2010 - 5 U 30/09, Umdruck S. 6; OLG Hamburg, WRP 2007, 557).
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