Rechtsprechung
   KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14393
KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12 (https://dejure.org/2013,14393)
KG, Entscheidung vom 07.05.2013 - 5 U 32/12 (https://dejure.org/2013,14393)
KG, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 5 U 32/12 (https://dejure.org/2013,14393)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Online-Kontaktformular keine Adresse der elektronischen Post - Ein Online-Kontaktformular ist keine E-Mail-Anschrift, damit keine Adresse der elektronischen Post im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG und dieser auch nicht gleichwertig.

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Online-Kontaktformular

    § 5 Abs 1 Nr 2 TMG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG
    Wettbewerbsrecht: Pflicht eines irischen Flugunternehmens zur Angabe einer E-Mail-Anschrift bzw. zum Hinweis auf die Anwendung irischen Rechts

  • webshoprecht.de

    Pflichtangaben im Imressum - E-Mail-Adresse und Kontaktformular

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Angabe der E-Mail-Adresse im Impressum kann nicht durch eine Telefon- oder Telefaxnummer oder ein Online-Kontaktformular ersetzt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriffsbestimmung der Adresse der elektronischen Post i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG; Pflicht zum Hinweis auf die Anwendbarkeit irischen Rechts in den AGB einer Fluggesellschaft

  • reise-recht-wiki.de

    E-Mail-Adresse im Impressum ist Verpflichtend

  • kanzlei-rader.de (Kurzinformation und Volltext)

    Online-Kontaktformular im Impressum nicht ausreichend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Adresse der elektronischen Post im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG; Pflicht zur zu Hinweis auf Anwendbarkeit irischen Rechts in den AGB einesr Fluggesellschaft

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Online-Kontaktformular

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Impressumspflicht EMail Adresse muss genannt werden

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Ein Online-Kontaktformular im Impressum reicht nicht!

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Impressum einer geschäftsmäßigen Internetseite muss eine Email-Adresse enthalten - Online-Kontaktformular reicht nicht aus

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    E-Mail-Adresse reicht zur Angabe einer elektronischen Postadresse

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Medienrecht: E-Mailadresse gehört zu den Pflichtangaben im Impressum

  • heise.de (Pressebericht, 07.10.2013)

    E-Mail-Adresse im Impressum ist Pflicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Irische Fluggesellschaft darf im Gegensatz zu Hinweis zu Heimatgerichtsstand nicht auf Angabe einer E-Mail Adresse verzichten

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Angabe der E-Mail-Adresse im Impressum ist Pflicht

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Impressumspflicht: E-Mail-Adresse oder Kontaktformular im Impressum?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Online-Shops: Müssen Händler im Impressum eine E-Mail-Adresse angeben?

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Kontaktformular im Impressum reicht nicht, E-Mailadresse ist Pflicht

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Angabe der Mailadresse im Impressum zwingend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Adresse ist Pflichtbestandteil des Impressums einer Internetseite - IT-Recht

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Impressum muss E-Mail-Adresse enthalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    E-Mail im Impressum ist Pflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Adresse im Impressum als Pflichtangabe - Abmahngefahr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Impressum muss zwingend E-Mail-Adresse enthalten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflicht zur Angabe einer E-Mail-Adresse im Internet-Impressum - Fax- und Telefonnummer sowie Online-Kontaktformular kein gleichwertiger Ersatz

Besprechungen u.ä. (2)

  • delegedata.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Adresse der elektronischen Post” meint die Angabe der E-Mail-Anschrift - und nichts anderes

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kontaktformular im Impressum reicht nicht, E-Mail-Adresse ist Pflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 445
  • MMR 2013, 591
  • MIR 2013, Dok. 039
  • K&R 2013, 599
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 16.10.2008 - C-298/07

    Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Richtlinie

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12
    Der Gerichtshof der Europäischen Union führt aus "dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, ... neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen" (EuGH NJW 2008, 3553, Rn. 40).

    Die telefonische Kommunikation hinterlässt, auch wenn sie als eine unmittelbare und effiziente Kommunikation angesehen werden kann, keine greifbaren Spuren (EuGH NJW 2008, 3553, Rn. 28).

    Es ist deshalb, soweit es nicht neben der Angabe einer E-Mail-Anschrift zusätzlich vorgehalten wird (dazu EuGH NJW 2008, 3553), abzulehnen (de lege lata).

  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12
    In vorstehendem Zusammenhang ist eine Aussetzung des Rechtsstreits zwecks Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV (dazu auch BVerfG GRUR 2010, 999, Rn. 45 ff. - Drucker und Plotter) entgegen der Annahme der Berufung nicht veranlasst.
  • KG, 15.01.2013 - 5 U 84/12

    Klick und wirf zurück - "Klick und wirf zurück"

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12
    Unlauterer Wettbewerb wird nicht dadurch zu einem zulässigen, wenn viele ihn betreiben (vgl. a. Senat GRUR-RR 2013, 223, 224 - Klick und wirf zurück).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12
    Eine Erwartung des inländischen Referenzverbrauchers (= durchschnittlich informierter und verständiger, situationsadäquat aufmerksamer Verbraucher, vgl. BGH GRUR 2012, 1053, Rn. 19 - Marktführer Sport), der auf der streitgegenständlichen Internetseite einen Flug bucht, es werde zur Anwendung deutschen Rechts kommen, lässt sich nicht feststellen.
  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12
    Ein solches Agieren lässt freilich (wie auch im Streitfall) den Schluss zu, dass die Tätigkeit eines solchen Unternehmers auf den jeweiligen Staat (i.S. etwa von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO) "ausgerichtet" ist (vgl. EuGH NJW 2011, 505).
  • LG Essen, 19.09.2007 - 44 O 79/07

    Kontaktformular genügt nicht den Impressumspflichten

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12
    Es ist dieser auch nicht gleichwertig (ebenso LG Essen MMR 2008, 196), jedenfalls nicht völlig.
  • LG München I, 04.06.2019 - 33 O 6588/17

    Irreführung durch blickfangmäßige Garantie

    Adresse für elektronische Post meint die E-Mail-Adresse (vgl. auch KG MMR 2013, 591, 592).

    Die Kontaktaufnahme per E-Mail eröffnet dem Benutzer des Telemediendienstes die Möglichkeit, sein Anliegen umfassend, ohne Zeichenbeschränkung und mitunter unter Mitsendung von Anlagen vorzubringen (vgl. KG MMR 2013, 591, 593).

  • KG, 08.04.2016 - 5 U 156/14

    WhatsApp muss AGB auf Deutsch anbieten und Kommunikationsweg neben E-Mail-Adresse

    Danach ist der Diensteanbieter verpflichtet, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post (das meint die E-Mail-Anschrift, Senat WRP 2013, 1058) einen weiteren schnellen, unmittelbaren und efï¬zienten Kommunikationsweg zur Verfügung zu stellen (vgl. EuGH NJW 2008, 3553 Rn. 25, 40).
  • KG, 23.11.2017 - 23 U 124/14

    Impressumspflicht für Diensteanbieter im Internet: Angabe einer mit automatisch

    Ebenso, wie er auf dem Postweg an ihn gerichtete Anfragen im Einzelfall unbeantwortet lassen kann, ohne dadurch wettbewerbswidrig zu handeln, braucht er auch nicht jede an ihn gerichtete E-Mail zu beantworten (vgl. zum Ganzen EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - C-298/07 - , juris; KG, Urteil vom 7. Mai 2013 - 5 U 32/12 -, juris; LG Berlin, Urteil vom 28.8.2014 - 52 O 135/13).

    Die Beklagte kann sich nicht als Ersatzgesetzgeber gerieren und unter Hinweis auf Sinn und Zweck der Vorschrift eine zwingend vorgeschriebene Angabe durch eine ihr geeigneter erscheinende Angabe ersetzen (vgl. KG, Urteil vom 07.05.2013 - 5 U 32/12 Rn. 47).

  • LG Frankfurt/Main, 02.10.2013 - 3 O 445/12

    Mehrwertdienstenummer in Impressum nicht zulässig

    Wird die Telefonnummer als Mehrwertdienstenummer eingerichtet, durch die die üblichen Kosten überschritten werden, kann dies Nutzer aufgrund der damit verbundenen Kosten von einer Kontaktaufnahme abhalten (vgl. BGH, GRUR 2007, 723 - Internet-Versicherung, juris-Rn. 15; s. auch KG, MMR 2013, 591 - Online-Kontaktformular, juris-Rn. 48 zur Frage der Gleichwertigkeit einer Email-Adresse und einer Telefaxnummer).

    Denn der mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG verbundene Eingriff ist durch die damit verknüpften vernünftigen sachlichen Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert (vgl. KG, MMR 2013, 591 - Online-Kontaktformular, juris-Rn. 52).

  • AG Nürnberg, 31.10.2018 - 19 C 1084/18

    Anwendbarkeit der Rom-I Verordnung über vertraglichen Schuldverhältnisse im

    Das Kammergericht Berlin hat im Bereich des Wettbewerbsrechts eine irreführende Handlung im Sinne von § 5 UWG durch eine Rechtswahlklausel in den AGB des Luftbeförderungsvertrages abgelehnt (Urteil vom 07. Mai 2013, Az.: 5 U 32/12, Rn. 35 ff).
  • OLG München, 27.01.2022 - 29 U 3556/19

    Pflicht zur Offenbarung der Verkäuferidentität beim Vertrieb von

    Adresse für elektronische Post meint die E-Mail-Adresse (vgl. auch KG MMR 2013, 591, 592).

    Die Kontaktaufnahme per E-Mail eröffnet dem Benutzer des Telemediendienstes die Möglichkeit, sein Anliegen umfassend, ohne Zeichenbeschränkung und mitunter unter Mitsendung von Anlagen vorzubringen (vgl. KG MMR 2013, 591, 593).

  • OLG Koblenz, 01.07.2015 - 9 U 1339/14

    1&1 muss Kommunikation per E-Mail ermöglichen

    Ebenso, wie er auf dem Postweg an ihn gerichtete Anfragen im Einzelfall unbeantwortet lassen kann, ohne dadurch wettbewerbswidrig zu handeln, braucht er auch nicht jede an ihn gerichtete E-Mail zu beantworten (vgl. zum Ganzen EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - C-298/07 - juris; KG, Urteil vom 7. Mai 2013, 5 U 32/12, juris; LG Berlin, Urteil vom 28.8.2014, 52 O 135/13).
  • AG Bremen, 05.12.2013 - 9 C 337/13

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch / Rechtswahlklausel

    Gegenüber Verbrauchern verwendete Rechtswahlklauseln eines Luftfahrtunternehmens können im Einzelfall somit rechtswirksam sein (vgl. KG Berlin, CR 2013, 599 für irische Fluggesellschaft bei deutschsprachigem Internetangebot).
  • AG Frankfurt/Main, 07.11.2023 - 29 C 599/23
    7LG Berlin MMR 2013, 591.LG Berlin MMR 2013, 591.

    7) LG Berlin MMR 2013, 591.

  • KG, 08.04.2016 - 8.04.2016

    Keine englischen AGB in deutschem Internetauftritt / Whatsapp

    Danach ist der Diensteanbieter verpflichtet, den Nutzem des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post (das meint die E-Mail-Anschrift, Senat WRP 2013, 1058) einen weiteren schnellen, unmittelbaren und effizienten Kommunikationsweg zur Verfügung zu stellen (vgl. EuGH NJW 2008, 3553 Rn. 25, 40).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.02.2013 - 5 U 32/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1950
OLG Brandenburg, 14.02.2013 - 5 U 32/12 (https://dejure.org/2013,1950)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.02.2013 - 5 U 32/12 (https://dejure.org/2013,1950)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - 5 U 32/12 (https://dejure.org/2013,1950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bewilligung einer Grunddienstbarkeit für ein im Beitrittsgebiet liegendes Grundstück; Wegerecht nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz

  • rechtsportal.de

    SachenRBerG § 116 Abs. 1
    Anspruch des Betreibers eines Paddelbootverleihs auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 117/08

    Umfang eines Notwegerechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2013 - 5 U 32/12
    § 116 SachenRBerG ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SachenRBerG auf für Freizeitzwecke genutzte Grundstücke nicht anwendbar (BGH NJW-RR 2006, 1160; NJW-RR 2010, 445).

    Für die Beurteilung, ob eine solche die Anwendung des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ausschließende Nutzung vorliegt, sind nicht die Verhältnisse des dienenden Wegegrundstückes maßgeblich, sondern die des "herrschenden" Grundstücks bei Ablauf des 2. Oktober 1990 (BGH NJW-RR 2010, 445 f.).

  • BGH, 16.12.2011 - V ZR 244/10

    Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet: Grunddienstbarkeit für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2013 - 5 U 32/12
    Dem steht entgegen der Auffassung des Klägers die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2011 (Az. V ZR 244/10; NJW-RR 2012, 651) nicht entgegen.
  • BGH, 09.05.2003 - V ZR 388/02

    Ansprüche des Eigentümers eines benachbarten Grundstücks auf Einräumung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2013 - 5 U 32/12
    Denn das Gesetz will nur Sachverhalte bereinigen, bei denen eine Mitbenutzung eines fremden Grundstücks zwar der zivilrechtlichen Absicherung entbehrte, aber nach der Verwaltungspraxis der DDR oder nach den DDR-typischen Gegebenheiten als rechtmäßig angesehen wurde (BGH VIZ 2003, 385; NJW-RR 2007, 526; NJW-RR 2008, 325, 326), so dass etwa die Einräumung eines Mitbenutzungsrechts nach dem Zivilgesetzbuch hätte verlangt werden können (BGH, Urt. vom 19. Juni 2009 - V ZR 229/08).
  • BGH, 05.05.2006 - V ZR 139/05

    Rechtstellung des Besitzers eines zugangslosen Grundstücks; Einräumung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2013 - 5 U 32/12
    § 116 SachenRBerG ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SachenRBerG auf für Freizeitzwecke genutzte Grundstücke nicht anwendbar (BGH NJW-RR 2006, 1160; NJW-RR 2010, 445).
  • BGH, 12.01.2007 - V ZR 148/06

    Eintragung einer Grunddienstbarkeit für die Versorgung mit Trinkwasser

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2013 - 5 U 32/12
    Denn das Gesetz will nur Sachverhalte bereinigen, bei denen eine Mitbenutzung eines fremden Grundstücks zwar der zivilrechtlichen Absicherung entbehrte, aber nach der Verwaltungspraxis der DDR oder nach den DDR-typischen Gegebenheiten als rechtmäßig angesehen wurde (BGH VIZ 2003, 385; NJW-RR 2007, 526; NJW-RR 2008, 325, 326), so dass etwa die Einräumung eines Mitbenutzungsrechts nach dem Zivilgesetzbuch hätte verlangt werden können (BGH, Urt. vom 19. Juni 2009 - V ZR 229/08).
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 150/06

    Maßgebliche Verhältnisse für den Inhalt der Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2013 - 5 U 32/12
    Denn das Gesetz will nur Sachverhalte bereinigen, bei denen eine Mitbenutzung eines fremden Grundstücks zwar der zivilrechtlichen Absicherung entbehrte, aber nach der Verwaltungspraxis der DDR oder nach den DDR-typischen Gegebenheiten als rechtmäßig angesehen wurde (BGH VIZ 2003, 385; NJW-RR 2007, 526; NJW-RR 2008, 325, 326), so dass etwa die Einräumung eines Mitbenutzungsrechts nach dem Zivilgesetzbuch hätte verlangt werden können (BGH, Urt. vom 19. Juni 2009 - V ZR 229/08).
  • BGH, 19.06.2009 - V ZR 229/08

    Voraussetzungen der Eintragung einer Grunddienstbarkeit zur Entschließung oder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2013 - 5 U 32/12
    Denn das Gesetz will nur Sachverhalte bereinigen, bei denen eine Mitbenutzung eines fremden Grundstücks zwar der zivilrechtlichen Absicherung entbehrte, aber nach der Verwaltungspraxis der DDR oder nach den DDR-typischen Gegebenheiten als rechtmäßig angesehen wurde (BGH VIZ 2003, 385; NJW-RR 2007, 526; NJW-RR 2008, 325, 326), so dass etwa die Einräumung eines Mitbenutzungsrechts nach dem Zivilgesetzbuch hätte verlangt werden können (BGH, Urt. vom 19. Juni 2009 - V ZR 229/08).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2010 - 5 U 176/08

    Anspruchsberechtigung hinsichtlich eines Grundstücks nach dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2013 - 5 U 32/12
    Aus der Entscheidung des Senats vom 11. Februar 2010 (5 U 176/08) ergebe sich, dass die Anwendbarkeit des SachenRBerG dort aus einem Umkehrschluss aus § 30 Abs. 1 S. 1 SachenRBerG hergeleitet werde, der aber für § 116 SachenRBerG gerade nicht gelte.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 5 U 32/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10858
OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 5 U 32/12 (https://dejure.org/2016,10858)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2016 - 5 U 32/12 (https://dejure.org/2016,10858)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 5 U 32/12 (https://dejure.org/2016,10858)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit an einem Nachbargrundstück; Umfang eines Leitungsrechts

  • rechtsportal.de

    SachenRBerG § 116 Abs. 1
    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit an einem Nachbargrundstück

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.05.2006 - V ZR 139/05

    Rechtstellung des Besitzers eines zugangslosen Grundstücks; Einräumung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 5 U 32/12
    Zwar habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Bestellung einer Grunddienstbarkeit nach § 116 Abs. 1 SachenRBerG nicht verlangt werden könne, wenn das herrschende Grundstück am 2. Oktober 1990 zu Freizeitzwecken genutzt wurde (BGH NJW-RR 2006, 1160; NJW-RR 2010, 445).
  • BGH, 11.07.2014 - V ZR 74/13

    Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet: Voraussetzungen der dinglichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 5 U 32/12
    Auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2014, Az. V ZR 74/13, ist davon auszugehen, dass der Kläger einen Anspruch auf Bestellung einer Wegedienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) nach § 116 Abs. 1 SachenRBerG hat.
  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 117/08

    Umfang eines Notwegerechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 5 U 32/12
    Zwar habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Bestellung einer Grunddienstbarkeit nach § 116 Abs. 1 SachenRBerG nicht verlangt werden könne, wenn das herrschende Grundstück am 2. Oktober 1990 zu Freizeitzwecken genutzt wurde (BGH NJW-RR 2006, 1160; NJW-RR 2010, 445).
  • BGH, 25.02.2000 - V ZR 203/99

    Bestellung eines Wegerechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 5 U 32/12
    Entscheidend ist allein, dass vor dem Beitritt eine für die Erschließung des eigenen Grundstücks erforderliche Nutzung begründet wurde (BGHZ 144, 25 ff.; BGH MDR 2003, 981 f.).
  • BGH, 09.05.2003 - V ZR 388/02

    Ansprüche des Eigentümers eines benachbarten Grundstücks auf Einräumung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 5 U 32/12
    Entscheidend ist allein, dass vor dem Beitritt eine für die Erschließung des eigenen Grundstücks erforderliche Nutzung begründet wurde (BGHZ 144, 25 ff.; BGH MDR 2003, 981 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 5 U 32/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13763
OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 5 U 32/12 (https://dejure.org/2012,13763)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.04.2012 - 5 U 32/12 (https://dejure.org/2012,13763)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. April 2012 - 5 U 32/12 (https://dejure.org/2012,13763)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 35; VerbrKrG a. F. § 1 Abs. 2; VerbrKrG a. F. § 1 Abs. 6; BGB a. F. § 355; BGB a. F. § 499 Abs. 1; BGB § 506 Abs. 1
    Die Vereinbarung einer unterjährigen Prämienzahlung mit Ratenzahlungszuschlägen stellt keine Kreditgewährung in Form eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs dar

  • rechtsportal.de

    VVG § 35
    Rechtsnatur der Ratenzahlung von Versicherungsverträgen; Rechte des Verbrauchers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsätze zur Rechtsnatur der Vereinbarung unterjähriger Ratenzahlungen bei Versicherungsverträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3446
  • VersR 2012, 1245
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 20 U 98/11

    Widerrufsrecht bei Abschluss von Versicherungsverträgen mit monatlicher

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 5 U 32/12
    Ein Zahlungsaufschub setzt nach einhelliger Auffassung das Hinausschieben der Fälligkeit der vom Verbraucher zu erbringenden Zahlung über den sich aus dem dispositiven Recht ergebenden Leistungszeitpunkt voraus (BGH NJW-RR 1996, 1266; OLG Hamm, VersR 2012, 215, 216).

    Gesetzliche Anordnungen zur Fälligkeit einer Prämienleistung finden sich allein für die Erst- oder Einmalprämie in § 35 VVG a.F. bzw. § 33 VVG n.F. Etwas anderes ergibt sich nicht aus § 9 VVG a.F. bzw. § 12 VVG n.F. Diese Vorschriften treffen lediglich eine Aussage zur Bemessungsgrundlage einer Versicherungsprämie, nicht jedoch zu deren Fälligkeit (OLG Stuttgart, VersR 2011, 786, 787; OLG Bamberg, VersR 2007, 529, 530; OLG Hamm, VersR 2012, 215, 217).

    Zwischen beidem ist zu unterscheiden mit der Folge, dass auch bei unterjähriger Zahlungsweise die Versicherungsperiode grundsätzlich ein Jahr beträgt (OLG Hamm, VersR 2012, 215, 217).

    Die Fälligkeit der Prämie kann unabhängig davon in den Grenzen des § 307 BGB zwischen den Parteien frei vereinbart werden (OLG Hamm VersR 2012, 215, 217; Prölls in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 12 Rn. 3).

    Fehlt es an einer Vereinbarung der Vertragsparteien, richtet sich die Fälligkeit der Prämien allerdings nach § 271 Abs. 1 BGB (OLG Hamm, VersR 2012, 215, 217).

    Diese Norm ordnet die sofortige Fälligkeit jedoch nicht als Grundsatz an, von dem abgewichen werden kann, sondern lediglich subsidiär für den Fall, dass die Beteiligten eine vertragliche Bestimmung der Leistungszeit nicht getroffen haben (OLG Hamm, VersR 2012, 215, 217).

    Auch unter Beachtung europarechtlicher Vorgaben stellt die Vereinbarung unterjähriger Ratenzahlungen bei Versicherungsverträgen daher keine Kreditgewährung im Sinne des Verbraucherkreditrechts dar (vergl. OLG Hamm, VersR 2012, 215, 217).

  • OLG Bamberg, 24.01.2007 - 3 U 35/06

    Angabe des effektiven Jahreszinses bei unterjähriger Zahlung des Jahresbeitrags

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 5 U 32/12
    Mit der Vereinbarung einer monatlichen Zahlungsweise der Versicherungsprämien haben die Parteien keine derartige vom dispositiven Recht abweichende Bestimmung der Fälligkeit vorgenommen (vgl. OLG Stuttgart, VersR 2011, 786, 787; OLG Köln, Beschluss v. 09.07.2010, 20 U 51/10; OLG Bamberg, VersR 2007, 529).

    Gesetzliche Anordnungen zur Fälligkeit einer Prämienleistung finden sich allein für die Erst- oder Einmalprämie in § 35 VVG a.F. bzw. § 33 VVG n.F. Etwas anderes ergibt sich nicht aus § 9 VVG a.F. bzw. § 12 VVG n.F. Diese Vorschriften treffen lediglich eine Aussage zur Bemessungsgrundlage einer Versicherungsprämie, nicht jedoch zu deren Fälligkeit (OLG Stuttgart, VersR 2011, 786, 787; OLG Bamberg, VersR 2007, 529, 530; OLG Hamm, VersR 2012, 215, 217).

  • OLG Stuttgart, 31.01.2011 - 7 U 199/10

    Lebensversicherung: Widerruf eines bereits gekündigten Versicherungsvertrags;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 5 U 32/12
    Mit der Vereinbarung einer monatlichen Zahlungsweise der Versicherungsprämien haben die Parteien keine derartige vom dispositiven Recht abweichende Bestimmung der Fälligkeit vorgenommen (vgl. OLG Stuttgart, VersR 2011, 786, 787; OLG Köln, Beschluss v. 09.07.2010, 20 U 51/10; OLG Bamberg, VersR 2007, 529).

    Gesetzliche Anordnungen zur Fälligkeit einer Prämienleistung finden sich allein für die Erst- oder Einmalprämie in § 35 VVG a.F. bzw. § 33 VVG n.F. Etwas anderes ergibt sich nicht aus § 9 VVG a.F. bzw. § 12 VVG n.F. Diese Vorschriften treffen lediglich eine Aussage zur Bemessungsgrundlage einer Versicherungsprämie, nicht jedoch zu deren Fälligkeit (OLG Stuttgart, VersR 2011, 786, 787; OLG Bamberg, VersR 2007, 529, 530; OLG Hamm, VersR 2012, 215, 217).

  • OLG Köln, 09.07.2010 - 20 U 51/10

    Möglicherweise ist das bis zum 31.12.2007 nach altem VVG geltende Policenmodell,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 5 U 32/12
    Mit der Vereinbarung einer monatlichen Zahlungsweise der Versicherungsprämien haben die Parteien keine derartige vom dispositiven Recht abweichende Bestimmung der Fälligkeit vorgenommen (vgl. OLG Stuttgart, VersR 2011, 786, 787; OLG Köln, Beschluss v. 09.07.2010, 20 U 51/10; OLG Bamberg, VersR 2007, 529).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 22/07

    Aufhebung eines Urteils i.R.e Revision

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 5 U 32/12
    Das von der Klägerin angeführte Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2009, Az. I ZR 22/07 ist allein aufgrund des Anerkenntnisses des beklagten Versicherers und nicht aufgrund einer sachlichen Prüfung der Klage durch das Gericht ergangen.
  • BGH, 11.07.1996 - III ZR 242/95

    Geltendmachung eines Anspruchs Zahlung der Studiengebühren für einen Kurs zur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 5 U 32/12
    Ein Zahlungsaufschub setzt nach einhelliger Auffassung das Hinausschieben der Fälligkeit der vom Verbraucher zu erbringenden Zahlung über den sich aus dem dispositiven Recht ergebenden Leistungszeitpunkt voraus (BGH NJW-RR 1996, 1266; OLG Hamm, VersR 2012, 215, 216).
  • BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12

    Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit

    Sie sei nur die Bemessungsgrundlage der Prämien (Prölss in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 12 Rn. 1) und habe als solche nichts mit der Zahlungsweise der Prämien zu tun, bestimme insbesondere auch nicht deren Fälligkeit (vgl. etwa OLG Oldenburg VersR 2012, 1245; OLG Celle, Urteil vom 9. Februar 2012 - 8 U 191/11, juris Rn. 52-58; OLG München, Urteil vom 10. Juli 2012 - 25 U 1169/12, juris Rn. 14-28; OLG Hamburg VersR 2012, 41, 43-47; OLG Hamm VersR 2012, 215, 217 f.; OLG Stuttgart VersR 2011, 786, 787; OLG Köln r+s 2011, 216 ff.; OLG Bamberg VersR 2007, 529; Hahn in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 12 Rn. 26 m.w.N.; Hadding, VersR 2010, 697, 700 f.; Looschelders, VersR 2010, 977, 979 f.; MünchKomm-VVG/Fausten, 12. Aufl. § 12 Rn. 10, 18; Johannsen in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 12 Rn. 3).

    Da innerhalb der Versicherungsperiode Versicherungsschutz kontinuierlich gewährt werde, sei jede gleichmäßige vorschüssige Zahlung von Beiträgen als im Voraus anzusehen und damit nicht darlehensähnlich (OLG Bamberg VersR 2007, 529 f.; OLG Köln VersR 2011, 248, 249; OLG Hamm VersR 2012, 215, 217; Hanseatisches Oberlandesgericht VersR 2012, 41, 46 f.; OLG Stuttgart VersR 2011, 786, 787; OLG Celle, Urteil vom 9. Februar 2012 - 8 U 191/11, juris Rn. 56 f.; OLG Oldenburg VersR 2012, 1245; OLG München, Urteil vom 10. Juli 2012 - 25 U 1169/12, juris Rn. 17; Engeländer, VersR 2011, 1358, 1364; Fischer, MDR 1994, 1063 f.; Seibert, Handbuch zum Gesetz über Verbraucherkredite § 1 Rn. 8; Hadding, VersR 2010, 697, 700 f.; Looschelders, VersR 2010, 977, 980; Münscher in Peters/Münscher, Verbraucherdarlehensrecht 3. Aufl. Rn. 42).

  • LG Köln, 15.07.2013 - 26 O 252/12
    Insoweit fehlt es bereits an dem Vorliegen eines Teilzahlungsgeschäftes i.S.d. § 499 BGB a.F., wie von der Kammer und dem Oberlandesgericht Köln in ständiger Rechtsprechung vertreten wird; auf die Argumentation des Oberlandesgerichts Köln (zuletzt VersR 2011, 248 ff; so auch OLG Celle, Urteil vom 9.2.2012, 8 U 191/11, zit. nach juris; OLG Bamberg, VersR 2007, 529; OLG Stuttgart, VersR 2011, 786; OLG Hamburg, VersR 2012, 41; OLG Hamm r+s 2012, 61; OLG Oldenburg, VersR 2012, 1245) ) wird zur Vermeidung von unnötigen Wiederholung verwiesen.
  • LG Köln, 19.03.2014 - 26 O 64/13

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf verzinsliche Rückzahlung der auf die

    Insoweit fehlt es bereits an dem Vorliegen eines Teilzahlungsgeschäftes i.S.d. § 499 BGB a.F., wie von der Kammer und dem Oberlandesgericht Köln in ständiger Rechtsprechung vertreten wird; auf die Argumentation des Oberlandesgerichts Köln (zuletzt VersR 2011, 248 ff; so auch OLG Celle, Urteil vom 9.2.2012, 8 U 191/11, zit. nach juris; OLG Bamberg, VersR 2007, 529; OLG Stuttgart, VersR 2011, 786; OLG Hamburg, VersR 2012, 41; OLG Hamm r+s 2012, 61; OLG Oldenburg, VersR 2012, 1245) ) wird zur Vermeidung von unnötigen Wiederholung verwiesen.
  • LG Köln, 09.09.2013 - 26 O 485/12

    Anspruch auf verzinsliche Rückzahlung der im Rahmen einer Rentenversicherung

    Insoweit fehlt es bereits an dem Vorliegen eines Teilzahlungsgeschäftes i.S.d. § 499 BGB a.F., wie von der Kammer und dem Oberlandesgericht Köln in ständiger Rechtsprechung vertreten wird; auf die Argumentation des Oberlandesgerichts Köln (zuletzt VersR 2011, 248 ff.; so auch OLG Celle, Urteil vom 09.02.2012, 8 U 191/11, zit. nach juris; OLG Bamberg, VersR 2007, 529; OLG Stuttgart, VersR 2011, 786; OLG Hamburg, VersR 2012, 41; OLG Hamm r+s 2012, 61; OLG Oldenburg, VersR 2012, 1245) ) wird zur Vermeidung von unnötigen Wiederholungen verwiesen.
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